Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 13.09.2016 betreffend sozialpsychiatrische Dienste in den Gesundheitsämtern - Teil 1 und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Gibt es in den kreisfreien Städten und Landkreisen vergleichbare Struktur der sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern? Frage 2. Wenn ja, wie sehen diese aus? Die Fragen 1 und 2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Sozialpsychiatrischen Dienste in Hessen sind unterschiedlich ausgestattet. Frage 3. Wenn nein, wie gestalten sich die Strukturen vor Ort? Das Ergebnis der Abfrage der Kommunalen Spitzenverbände zu den Fragen 3, 6, 7 und 8 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 4. Welche Aufgaben hat der sozialpsychiatrische Dienst in Hessen aktuell? Bislang gibt es keine detaillierte gesetzliche Aufgabenbeschreibung für die Sozialpsychiatrischen Dienste in Hessen. § 7 Abs. 3 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGÖGD) enthält folgende Regelung: "Die Gesundheitsämter unterstützen Menschen mit psychischen Krankheiten, Abhängigkeitserkrankungen und seelischen und geistigen Behinderungen sowie hiervon bedrohte Menschen und deren Angehörige mit der Bereitstellung eines Beratungsund Betreuungsangebotes durch einen Sozialpsychiatrischen Dienst sowie durch die Vermittlung weitergehender spezifischer Hilfen. Die Gesundheitsämter können suchtspezifische Angebote vorhalten. Die Gesundheitsämter können Familien mit Kindern und Jugendlichen mit psychischen Krankheiten, Suchtproblemen oder Verhaltensauffälligkeiten durch einen kinder- und jugendpsychiatrischen Dienst und durch die Vermittlung weitergehender ambulanter und stationärer Hilfsangebote unterstützen." Frage 5. Welche Unterschiede gibt es zu anderen Bundesländern? Zur Beantwortung dieser Frage hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration eine Länderabfrage durchgeführt. Die Ergebnisse sind als Anlage 2 beigefügt. Auch hier stellt sich die Situation sehr unterschiedlich dar. Es wird berichtet, dass es vielerorts auf Grund des Fachkräftemangels nicht gelingt, vorgesehene Stellen fachärztlich zu besetzen. Frage 6. Welche Personalstellen gibt es in den jeweiligen SpDi der Gesundheitsämter(bitte nach Kreisen und Städten sowie Berufsgruppen aufschlüsseln)? Frage 7. Wie viele Personalstellen sind tatsächlich besetzt (bitte nach Kreisen und Städten sowie Berufsgruppen aufschlüsseln)? Frage 8. Wenn Stellen nicht besetzt sind, welche Gründe gibt es dafür? Die Fragen 6, 7 und 8 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Hierzu wird auf die Anlage 1 verwiesen. Eingegangen am 9. Dezember 2016 · Bearbeitet am 12. Dezember 2016 · Ausgegeben am 16. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3780 09. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3780 Frage 9. Welche Anteile zur Finanzierung der sozialpsychiatrischen Dienste trägt der Landeshaushalt, welche tragen die kommunalen Haushalte? Bislang werden die Sozialpsychiatrischen Dienste ausschließlich kommunal finanziert, im Landeshaushalt sind keine Gelder eingestellt. Frage 10. Wie sieht die Bezahlung der unterschiedlichen Berufsgruppen im Verhältnis zu den jeweilig anderen Einsatzfeldern der Berufsgruppen aus? Die Eingruppierung und Vergütung liegt in der Verantwortung der jeweiligen Gebietskörperschaft , hierzu können keine näheren Angaben gemacht werden. Wiesbaden, 2. Dezember 2016 Stefan Grüttner Anlagen Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in den Gesundheitsämtern Teil 1 Antworten zu den Fragen 3 und 6-8 Grün: Frage 3 MPH Arzt Facharzt für Psychiatrie Vorzimmer/ Sekretariat Sozial arbeiter Assistenz kraft Sozial-pädagogen/ Diplom-Pädagoge Koordinator Psychologen Arzt helferin Gesundheits- und Krankenpfleger Gesamt Kreis Bergstraße Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) Vergleichbar Struktur m it LDK (ländlich, kleinstädtig) drei Einzugsregionen, SpDi und Betreuungsstelle bilden ein Fachbereich, Leitung erfolgt durch einen Sozialarbeiter 1,75 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1,75 Stellenvakanz 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Landkreis Darmstadt/Stadt Darmstadt Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) In der Struktur des Gesundheitsamtes fü r die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg existiert ein SpDi 1 1,5 5 1 8,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1,5 5 1 8,5 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Stadt Frankfurt Die Stadt Frankfurt verfügt über einen Sozialpsychiatrischen Dienst. Die Koordination wird von der Abteilungsleitung wahrgenommen Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 7,5 8 1 4 1 21,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 6,75 7,5 1 3,8 1 20,05 Stellenvakanz 0,75 0 0,5 0 0 0 0,2 0 1,45 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Die nicht besetzten Stellenanteile resultieren aus Teilzeitbeschäftigungen Kreis Groß-Gerau Es gibt keinen unabhängigen SoDi. Der Kreis erstattet der osvch. Klinik vor O rt die Kosten einer Stelle fü r einen Sozialoädagogen (70%) .Der Kreis Groß-Gerau verfügt überein Angebot an ambulanten und stationären sozialpsychiatrischen Versorgungseinrichtungen. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 0,7 0,7 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0/7 0,7 Stellenvakanz 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Hochtaunuskreis Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 4 0,5 5,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 4 0,5 5,5 Stellenvakanz 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Main-Kinzig-Kreis Im MKK gibt es einen SpDi Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 2 2 5 9 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 2 1,73 4,84 8,57 Stellenvakanz 0 0,27 0,16 0 0 0 0 0 0,43 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung enfällt Main-Taunus-Kreis Es gibt im MTK einen SpDi Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 0,5 2,5 4 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 0,5 2,5 4 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Odenwaldkreis entfällt Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Kreis Offenbach Es ergeben sich gegenüber anderen SpDi u.U. Unterschiede in der Aufgabenerfüllung (da Aufgabenfelder nicht zur Gänze bekannt). Der SpDi übernimmt Einzelfallberatung psych. Kranker und suchtmittelabhäniger Personen und deren Angehörigen, außerdem die Geschäftsführung des Psychiatriebeirats, die Psychiatriekoordination und organisatorische Unterstützung der Unabhängigen Beschwerdestelle Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1,5 1 7 9,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 0 7 8 Stellenvakanz 0,5 0 0 1 0 0 0 0 1,5 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung nach mehrfacher Ausschreibung keine geeigneten Bewerber Stadt Offenbach Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 2 3 5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 2 3 5 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung keine, 1 Honorar-psychiater, 1 A rz tf. ÖGW Rheingau-Taunus-Kreis Für den SpDi sind keine gesonderten Personalstellen ausgewiesen, daher lässt sich der Stellenanteil nicht beziffern. Die Angaben sind fü r den sozialmedizinischen/-psychiatrischen Dienst. Die M itarbeiter sind u.a. zuständig fü r die Information und Beratung körperlich kranke/behinderte Menschen, Aids-Beratung und Selbsthilfekontaktstelle. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1,5 8 10,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1,5 7,9 10,4 Stellenvakanz 0 0 0,1 0 0 0 0 0 0,1 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Stellenbesetzungssperre, der M arkt ist zurzeit nicht ergiebig Wetteraukreis Im Wetteraukreis ist der SpDi eine Abteilung innerhalb der Fachstelle Sozialpsychiatrischer Dienst & Betreuungsstelle. Die Fachstelle ist eine von sechs Fachstellen innerhalb des Fachdienstes Gesundheit & Gefahrenabwehr (Gesundheitsamt) Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 0,88 1,5 3,38 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0,5 0,88 1,5 2,88 Stellenvakanz 0,5 0 0 0 0 0 0 0 0,5 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung nur m it Halbtagskraft besetzt. Die andere Stellenhälfte wird m it einer Honorarkraft auf Basis von erstellten Gutachten abgedeckt Landkreis Gießen SpDi und Betreuungsbehörde bilden ein Sachgebiet. Der SpDi versorgt Stadt und Landkreis Gießen. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1,85 1 3,85 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1,85 1 3,85 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Lahn-Dill-Kreis SpDi und Betreuungsbehörde sind im Fachdienst" Sozialer Dienst fü r erwachsene psychisch kranke und behinderte Menschen" fusioniert- Der Zusammenschluss erfolgte m it dem Ziel, Synergieeffekte zu nutzen. Die Erfahrungen hinsichtlich der Fusion können als positiv bezeichnet werden. Das Personal verte ilt sich auf zwei Dienststellen Herborn und Wetzlar) Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 0,5 1,25 4,25 6 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0,5 1,25 4,1 5,85 Stellenvakanz 0 0 0,15 0 0 0 0 0 0,15 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Leitung und Psychiatriekoordination. Die Stellenvakanz resultiert aus Stundenreduzierungen von zwei M itarbeitern Limburg-Weilburg Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) Zusätzlich w ird fachärztliche externe Fachkompetenz (Psychiatrie genutzt. Alle anderen ärztlichen Tätigkeiten werden durch Fachdienstleitung abgedeckt 1,5 1,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1,5 1,5 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe fü r eine Nichtbesetzung Marburg-Biedenkopf Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) entfä llt 1 1 2 4 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1 2 4 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe fü r eine Nichtbesetzung Vogelsbergkreis Der SpDi trägt den Nahmen "Sozialpsychiatrischer Beratungsdienst". E rs itTe il des Gesundheitsamtes m it Sitz in Lauterbach. Es gibt keine Außenstellen bzw. externe Beratungsangebote. Der Sozialpsychiatrische Beratungsdienst n im m t zurzeit die Funktion der Beschwerdestelle wahr. Die regionale Psychiatriekoordination w ird vom Koordinator fü r soziale Dienste wahrgenommen, der darüber hinaus noch in weiteren Themenbereichen engagiert ist. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 0,25 1 1,25 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0,25 1 1,25 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Im Kreisgesundheitsamt ist ein SpDi angesiedelt. Hier werden nach den gesetzlich vorgegebenen Strukturen alle vorgesehenen Aufgaben erfüllt. Parallel dazu und unabhängig davon werden in der Region von freien Wohlfahrtsverbänden drei gemischt finanzierte Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen vorgehalten. M it einer regionalen Aufteilung ist ein wöchentliches Angebot an jeweils einem Nachmittag in der Woche in drei ländlichen Großgemeinden möglich. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1 3 1 6 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0 1 3 1 5 Stellenvakanz 1 0 0 0 0 0 0 0 1 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Elternzeit bis 01/2018 (zählt It. Kreis aber als besetzt) Hersfeld-Rotenburg Der Landkreis verfügt über ein flächendeckendes Angebot an ambulanten und stationären sozialpsychiatrischen Versorgungseinrichtungen. Aus diesem Grund war es bisher möglich, die sozialpsychiatrischen Aufgaben durch ddas informelle Zusammenwirken von ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen, freien Trägern und dem Gesundheitsamtzu erfüllen. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1 1 3 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0 Stellenvakanz 1 0 1 0 1 0 0 0 3 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Stellen wurden erst je tz t ausgeschrieben, bisher liegen nur Bewerbungen fü r Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen vor. Landkreis Kassel/ Stadt Kassel Für den Landkreis Kassel un ddie Stadt Kassel g ibt es einen gemeinsamen SpDi als Abteilung am Gesundheitsamt Region Kassel Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 2,03 0,75 3,5 9 16,28 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1,47 0,75 3,5 9 15,72 Stellenvakanz 0 0,56 0 0 0 0 0 0 0 0 0,56 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung es sind keine geeigneten Ärzte zu finden oder Medin. Fachangestellt e und Sozialpä dagogen Schwalm-Eder-Kreis Beim Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises ist der SpDi als Arbeitsgruppe dem Fachbereich 53 - Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesenzugeordnet Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 1 1,5 4 5,5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 1/5 4 5,5 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Waldeck-Frankenberg Der SpDi gehört dem Gesundheitsamt an und bietet Beratung und Hilfe bei psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen und Problemen im Alter. Kontakt nehmen die Betroffenen selbst oder Menschen im näheren Umfeld auf. Der SpDi erhält aber auch über die Polizeibehörden oder die Amtsgericht Kenntnis von möglicherweise hilfebedürftigen Menschen. Es werden Beratungsgespräche aber keine therapeutischen Angebote vorgehalten. Bei Selbst- oder Fremdgefährdung ist der SpDi verpflichtet, beim zuständigen Amtsgericht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung oder Schritte zur Einleitung einer stationären Unterbringung in einem Krankenhaus anzuregen. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 0,5 1 3 1 5 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 0,5 1 3 1 5 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Werra-Meißner-Kreis Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) Im sozialen Dienst des Gesundheitsamtes sind vier Sozialarbeiter beschäftigt, davon aber nur zwei im SpDi. 2 2 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 2 2 Stellenvakanz 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung Stadt Wiesbaden Es gibt vergelichbare Strukturen der sozialpsychiatrischen Dienste in den Gesundheitsämtern. In Wiesbaden ist der Sozialpsychiatrische Dienst eine Abteilung im Gesundheitsamt. Frage 6: Welche Personalstellen sind vorgesehen ? (VZ) 2 2 6 1 11 Frage 7: Welche Personalstellen sind tatsächlich besetzt (VZ) 1 2 4,46 0,5 7,96 Stellenvakanz 1 0 1,54 0,5 0 0 0 0 3,04 Frage 8: Gründe für eine Nichtbesetzung seit 2 Jahren ergebnisl-os ausgeschriebe n 0,54 persönliche Arbeitszeit-reduzierung, Wiederbesetzung in Planung. 0,75 aktuell in Ausschreibung, 0,25 wurden anderweitig besetzt persönlich Arbeitszeitreduzierung. Stellennachbesetzung ist in Planung Gesamt (geplante Stellen) Gesamt (tatsächlich besetzte Stellen) Gesamt (Stellenvakanz) 1 3,53 24,25 16,38 59,6 4,5 25,7 2 6,5 1 1 145,71 1 2,97 19,5 16,11 56,15 3 24,7 2 6,3 1 1 133,98 0 0,56 4,75 0,27 3,45 1,5 1 0 0,2 0 0 11,73 Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in Gesundheitsämtern Teil 1 ________________________________ Antworten auf die Frage 5 Bundesland Gesetzliche Grundlage für die SpDi Personalschlüssel Baden-Württemberg § 6 PsychKHG Ist im PsychKHG und den Verwaltungsvorschriften für die Förderung von Sozialpsychiatrischen Dienste (VwV-SpDi) nicht vorgesehen. Bayern Es gibt keine landesgesetzliche Grundlage. Die Bezirke als überörtliche Sozialhilfeträger finanzieren die SpDi als freidisponible Pflichtleistung im Rahmen niederschwelliger Angebote der Eingliederungshilfe. Es ist folgende personelle Mindestbesetzung festgelegt: - 2,0 Fachkräfte, davon mindestens o 0,5 Fachkraft mit Diplom oder Masterbschluss Psychologie o 1,0 Fachkräfte mit Diplom oder Bachelorabschluss Sozialpädagogik/Soziale Arbeit und andere psychiatrische Fachkräfte, insb. Fachpflegekraft Psychiatrie o 0,5 Verwaltungskraft Die Förderung erfolgt über Personal- und Sachkostenpauschalen, (näheres s. SpDi Musterrichtlinie) Der Personalbedarf des einzelnen SpDi wird individuell vom jeweiligen Bezirk als bedarfsgerecht anerkannt, auf der Landesebene gibt es nur Anhaltszahlen. Nach den Grundsätzen der Bay. Staatsregierung zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern von 2007 gilt eine Fachkraft/ 35.000 Einwohner als bedarfsgerecht. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in Gesundheitsämtern Teil 1 ________________________________ Antworten auf die Frage 5 Berlin - Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (GDG) und seit 17. Juni 2016 sind Aufgaben und Eingriffsbefugnisse des ÖGD in § 6 PsychKG beschrieben. Die Personalausstattung ist Gegenstand eines Anforderungsprofiles, das sowohl die fachliche Qualifikation als auch die Anzahl der Mitarbeiter in den Fachbereichen definiert. Die Bemessungsgrundlage für die personelle Grundausstattung bilden die Zahl der Einwohner (beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst KJPD, die Zahl der Kinder und Jugendlichen) in den Bezirken. Die Berliner Bezirke entscheiden eigenständig über die Stellenbesetzung. Brandenburg Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Bremen Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Hamburq Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Mecklenburg-Vorpommern § 6 PsychKG M-V § 23 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst Mecklenburg-Vorpommern Die Leitung des SpDi soll grundsätzlich durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie oder durch eine Psychologische Psychotherapeutin oder -therapeuten erfolgen. Neben der ärztlichen Besetzung mit einem Schlüssel von 1:100.000 Einwohner sind weiterhin sozialpädagogische/fachpflegerische Kräfte in einem Umfang von mindestens 4:100.000 Einwohner vorzusehen. (aus dem „Plan zur Weiterentwickelung eines integrativen Hilfesystems für psychisch kranke Menschen in Mecklenburg-Vorpommern) Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in Gesundheitsämtern Teil 1 Antworten auf die Frage 5 Nordrhein-Westfalen § 16 Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen (ÖGDG) und § 5 Absatz 1 PsychKG Eine Zuordnung nach Personalschlüssel gibt es nicht. Der Sozialpsychiatrische Dienst ist eine kommunale Aufgabe und ist insoweit regional unterschiedlich ausgestaltet. Die Kommunen tragen die Kosten. Niedersachsen Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Rheinland-Pfalz § 5 PsychKG RLP Das PsychKG enthält keine Vorgaben, allerdings wurde durch den rheinlandpfälzischen Landespsychiatriebeirat eine Empfehlung verabschiedet. Darin steht u.a.: „Der SpDi sollte über folgende Kompetenzen verfügen oder im Rahmen vorhandener Strukturen interdisziplinär nutzen können: - psychiatrischen fachärztlichen Sachverstand - sozialarbeiterischen/-pädagogischen Sachverstand - psychologischen Sachverstand - psychiatriepflegerischen Sachverstand Saarland Keine Rückmeldung Keine Rückmeldung Sachsen § 6 SächsPsychKG Nach § 6 Abs. 2 SächsPsychKHG steht der Sozialpsychiatrische Dienst unter der Leitung eines Arztes, der eine Facharztanerkennung für das Fachgebiet Psychiatrie erworben hat. In begründeten Einzelfällen kann eine Ausnahme für einen Facharzt für den öffentl. Gesundheitsdienst mit besonderer ausgewiesener Kenntnis auf dem Fachgebiet Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in Gesundheitsämtern Teil 1 ________________________ Antworten auf die Frage 5 der Psychiatrie, einen Facharzt mit einschlägiger psychiatrischer Berufserfahrung oder einen Psychologischen Psychotherapeuten gemacht werden. Daneben gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Personalausstattung. Allerdings werden derzeit noch im Rahmen einer staatlichen Förderung Anreize für eine Fachkraftausstattung (eine Fachkraft je 25.000 Einwohner) und andere Qualitätsstandards gesetzt. Sachsen-Anhalt § 5 PsychKG LSA Nach § 5 Abs. 2 PsychKG LSA soll der SpDi unter der Leitung eines Facharztes für Psychiatrie und/oder Neurologie oder eine auf diesen Gebieten weitergebildeten Arztes stehen. Mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde kann im Ausnahmefall die Leitung auch durch den Amtsarzt wahrgenommen werden. Einen fixen Personalschlüssel gibt es (seit Außerkrafttreten eines Erlasses in 2007) nicht, die Träger entscheiden selbständig darüber. Die Erläuterungen zum PsychKG LSA empfehlen jedoch eine Grundausstattung auf 150.000 Einwohner mit einer Ärztin/einem Arzt als Leiter, vier Mitarbeiterinnen aus dem Fürsorae- und Krankenpfleaebereich, sowie eine Bürokraft. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/3780 - Sozialpsychiatrische Dienste in Gesundheitsämtern Teil 1 ________________________________ Antworten auf die Frage 5 Schleswig-Holstein § 4 PsychKG SH Nach § 1 PsychKGVO ist zur Leitung befähigt, wer Facharzt für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychotherapeutische Medizin, Nervenheilkunde, KJP oder öffentliches Gesundheitswesen ist. Daneben sind auch Psychiater, Psychiater und Psychotherapeuten, Nervenarzt, Psychologische Psychotherapeuten und KJ- Psychotherapeuten befähigt Weitere Regelungen gibt es nicht. Thüringen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG) Nach § 4 Abs. 1 ThürPsychKHG wird der SpDi durch einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in Ausnahmefällen durch einen in der Psychiatrie erfahrenen Arzt geleitet. Die vom Freistaat Thüringen erlassene „Handlungsempfehlung für die Arbeit und Struktur der Sozialpsychiatrischen Dienste" gibt folgende Empfehlungen zur Mindestpersonalausstattung: „...neben dem Arzt sind vier Fachkräfte mit entsprechender Qualifikation für 100.000 Einwohner erforderlich." 3780_Anlagen.pdf Anlage_1 Anlage_2