Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 12.09.2016 betreffend landesweite Dankveranstaltung für die Helferinnen und Helfer des Hessischen Katastrophenschutzes am 18. Juni 2016 und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Im Rahmen der Bewältigung der Flüchtlingskrise in den Jahren 2015 und 2016 waren die Einheiten des Brand- und Katastrophenschutzes aus 20 Landkreisen und kreisfreien Städten (Untere Katastrophenschutzbehörden) zur Einrichtung und zum Betrieb von Notunterkünften im Einsatz. Durch den Einsatz der ehrenamtlichen Katastrophenschutzhelfer (KatS-Helfer) wurden Unterkünfte für rund 16.500 Flüchtlinge geschaffen. Die Helferinnen und Helfer des Hessischen Katastrophenschutzes hatten mit ihrem unermüdlichen ehrenamtlichem Wirken maßgeblichen Anteil daran, dass sämtlichen Flüchtlingen, die den Weg nach Hessen gefunden hatten, ein Dach über dem Kopf gegeben und Obdachlosigkeit vermieden werden konnte. Diese Ereignisse haben einmal mehr gezeigt, wie wichtig es ist, einen gut aufgestellten und gut ausgestatteten Katastrophenschutz vorzuhalten und vor allem natürlich: Wie wichtig es ist, dass wir gut ausgebildete und hoch motivierte Helferinnen und Helfer haben. Dies wurde auch von Seiten der SPD bereits mehrfach positiv hervorgehoben. So wurden beispielsweise am 29. August 2015 ehrenamtlich engagierte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten , die sich in der Flüchtlingshilfe verdient gemachte haben, von der SPD- Bundestagsfraktion und der SPD geehrt. Und auch der SPD-Bundesvorsitzende hob in einem Namensbeitrag hervor, dass "wir Tag für Tag ein bewundernswertes Engagement von ehrenamtlichen Helfern, aber auch bei Verbänden, Kirchen und vor allem innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder bei der Polizei erleben". Zudem dankte der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag bereits am 16. September 2015 den zahlreichen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, "ohne die die jetzige Situation in dieser Form nicht zu meistern wäre". Abschließend ist aber auch dem Fragesteller, der selbst in seinem Newsletter (Dezember 2015) festgestellt hat: "Ohne die großartige Unterstützung der vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die unermüdlich in den verschiedensten Bereichen Hilfe leisten, würden wir alle uns sehr viel schwerer tun, dieses zu schaffen.", uneingeschränkt zuzustimmen. Der Hessischen Landesregierung war es vor diesem Hintergrund ein besonderes Anliegen, dieses herausragende Engagement der Helferinnen und Helfer, aber auch ihrer Angehörigen, die diesen Einsatz z.T. über Wochen mitgetragen hatten, in besonderer Weise zu würdigen und allen Beteiligten angemessen für das Geleistete zu danken. Aus diesem Grund wurden die Helferinnen und Helfer gemeinsam mit ihren Familien zu einem unbeschwerten Tag im Freizeitpark Taunus Wunderland eingeladen. Das Taunus Wunderland wurde in Abstimmung mit dem Hessischen Competence Center (HCC) im Wege der freihändigen Vergabe nach einem Vergleich verschiedener Veranstaltungsorte in Hessen aufgrund seines breiten Angebotsspektrums für die ganze Familie ausgewählt. Es bietet mit seiner überschaubaren Größe von 40.000 qm eine Vielzahl von Attraktionen für Erwachsene , Heranwachsende und Kinder auf kleinem Raum, so dass ein bestmögliches Gruppenerlebnis vermittelt werden konnte. Eingegangen am 9. November 2016 · Bearbeitet am 9. November 2016 · Ausgegeben am 11. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3787 09. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3787 Den Gästen wurde bei freiem Eintritt Zugang zu sämtlichen Attraktionen des Freizeitparks und freie Verpflegung über den ganzen Tag geboten. Die große Resonanz bei den Helferinnen und Helfern und ihren Angehörigen - rd. 3.000 Menschen waren der Einladung gefolgt - sowie die begeisterten Reaktionen haben gezeigt, dass die Hessische Landesregierung mit dieser Veranstaltung genau die Erwartungen der Ehrenamtlichen getroffen hat. Insgesamt sind für diese Veranstaltung Kosten für die Leistungen privater Anbieter im Umfang von rd. 125.000 € entstanden. Davon entfielen auf das Taunus Wunderland für Eintritt und Verpflegung der Gäste rd. 107.000 €. Darüber hinaus wurden für Baseballmützen und Silikonarmbänder rd. 18.000 € verausgabt. In Anbetracht des von den Helferinnen und Helfern im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung Geleisteten ist dieser Aufwand gerechtfertigt. Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ergibt sich daraus, dass dadurch eine besondere Anerkennung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer möglich war, einem der zentralen Motivationselemente für ehrenamtliches Engagement. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Warum fand die landesweite Dankveranstaltung für die Helferinnen und Helfer des Hessischen Katastrophenschutzes am 18. Juni 2016 im Taunus Wunderland in Schlangenbad statt? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 2. Steht die Auswahl des Taunus Wunderland für die Dankveranstaltung in einem Zusammenhang damit, dass der CDU Kreisverband Rheingau-Taunus jedes Jahr eine Erstklässler-Party im Taunus Wunderland veranstaltet? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3. Steht die Auswahl des Taunus Wunderland für die Dankesveranstaltung in einem Zusammenhang damit, dass das Taunus Wunderland in jeder Ausgabe des "Rheingau-Taunus-Monatsanzeigers" des CDU Kreisvorsitzenden Klaus-Peter Willsch großflächige Anzeigen schaltet? Nein. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 4. Welche Kosten sind für die Durchführung der Dankesveranstaltung dem Land Hessen entstanden? Für die Durchführung der Dankesveranstaltung sind - ohne die Personalkosten beim Land - Gesamtkosten in Höhe von rund 125.000 € entstanden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 5. Warum wurden die Abgeordneten der SPD-Fraktion zu der Dankesveranstaltung am 18. Juni 2016 erst so kurzfristig, nämlich unter dem Datum des 14. Juni 2016 eingeladen? Die Kurzfristigkeit der Einladungen der Abgeordneten des Hessischen Landtags betrifft sämtliche Fraktionen und wird ausdrücklich bedauert. Aufgrund des engen Zeitfensters, wurden die Einladungen vorab per E-Mail versandt. Der Abgeordnete Schaus (DIE LINKE) konnte beispielsweise im Taunus Wunderland begrüßt werden. Wiesbaden, 1. November 2016 Peter Beuth