Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 15.09.2016 betreffend Klimaschutz in Hessen - Klimaschutzpläne hessischer Kommunen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Auf der UN-Klimakonferenz von Paris 2015 wurde beschlossen, die globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen. Um dieses Ziel überhaupt noch erreichen zu können, muss die Welt die Nettotreibhausgasemissionen ab 2045 bis spätestens 2060 auf nahezu null zurückführen und damit einen sehr ambitionierten Klimaschutz betreiben. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Das Projekt der Nachhaltigkeitsstrategie "Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz" startete 2009 mit dem Ziel, mindestens 100 Kommunen für die Unterzeichnung einer Klimaschutz -Charta zu gewinnen, um das Bewusstsein für Nachhaltigkeit und Klimaschutz in hessischen Kommunen zu schaffen und zu fördern sowie langfristiges Handeln in diesem Sinne zu etablieren. Inzwischen haben (zuletzt am 27. September 2016) 144 Städte und Gemeinden sowie auch einige Landkreise die Charta unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich freiwillig, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspläne mit Klimaschutzmaßnahmen zu erstellen, diese umzusetzen und regelmäßig darüber zu berichten. Alternativ zu Aktionsplänen können Kommunen inzwischen auch vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau & Reaktorsicherheit (BMUB) geförderte Klimaschutzkonzepte mit Maßnahmenkatalogen einreichen. Mit diesen Maßnahmen sollen der kommunale Energiebedarf gemindert, die Energieeffizienz erhöht, regenerative Energieträger verstärkt eingesetzt und die Treibhausgasemissionen vermindert werden. Dies geschieht nach den Grundsätzen der Klimaschutzrahmenkonvention von Rio 1992 und dem Kyoto-Protokoll von 1998. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche der hessischen Gemeinden und Städte haben einen Klimaschutzplan oder entsprechende Maßnahmenkataloge zum Schutz des Klimas aufgestellt? Angaben bitte auch als Prozentanteil der Kommunen mit Klimaschutzplan von allen hessischen Gemeinden und Städten. Von den 144 Kommunen, welche die Charta der "100 Kommunen für den Klimaschutz" unterzeichnet haben, verfügen derzeit 34 Kommunen (23,61 %) über einen Klimaschutzplan, 26 Kommunen (18,06 %) über einen Aktionsplan und 9 Kommunen (6,25 %) sowohl über einen Klimaschutz- als auch einen Aktionsplan. Bei 4 weiteren Kommunen befinden sich die Pläne im Entwurfsstadium. Von allen hessischen Städten und Gemeinden ist dies ein Prozentanteil von 15,47 %. Eine aktuelle Übersicht ist als Anlage beigefügt. Frage 2. Wie viele der beschlossenen Klimaschutzpläne bzw. Maßnahmenkataloge orientieren sich an dem Klimaschutzziel, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen? Die bisher beschlossenen Klimaschutzkonzepte bzw. Aktionspläne orientieren sich nicht an dem ehrgeizigen Klimaschutzziel des am 22. September 2016 vom Deutschen Bundestag ratifizierten Klimaabkommen der UN-Klimakonferenz von Paris 2015 (hierzu wird auch auf die Vorbemerkung verwiesen). Insgesamt 18 der vorliegenden Konzepte aus den Projekt-Kommune benennen aber die 2 Grad Grenze und/oder das Ziel Klimaneutralität bis spätestens 2050 (hierzu wird auch auf die Anlage verwiesen) und entsprechen damit bereits den Zielsetzungen der Pariser Klimakonferenz. Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 4. November 2016 · Ausgegeben am 8. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3793 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3793 Frage 3. Unterstützt die Landesregierung die Gemeinden und Städte, die noch keinen Klimaschutzplan erarbeitete haben auch außerhalb des Anreizprogramms "100 Kommunen für den Klimaschutz" und wenn ja, mit welchen Mitteln? Mit der Begleitung und Beratung der Unterzeichnerkommunen bei der Aufstellung ihrer Klimaschutz -Aktionspläne und der Umsetzung ihrer geplanten Klimaschutzaktivitäten ist eine Fachstelle beauftragt. Die Fachstelle wird betreut vom Kompetenznetzwerk dezentrale Energietechnologien e.V. (deENet). Dieses Angebot kann auch von Kommunen in Anspruch genommen werden, wenn sie zeitgleich dem Projekt 100 Kommunen für den Klimaschutz beitreten. So kann jede Kommune auf eine individuelle Beratung und Unterstützung zugreifen und entsprechend der Rahmenbedingungen vor Ort gezielte Maßnahmen entwickeln. Da die Kommunen zusätzlich auch die Bürgerinnen und Bürger über ihre Aktivitäten informieren sollen, bietet die Fachstelle auch Beratung zur Öffentlichkeitsarbeit an. Mit der zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Förderrichtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen unterstützt die Landesregierung alle Kommunen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzpläne und/oder ihrer Aktionspläne. Durch die Förderung der Kommunen sollen die Ziele der Landesregierung im Bereich des Klimaschutzes zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen sowie die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels unterstützt werden. Frage 4. Überprüft die Hessische Landesregierung die aufgestellten Klimaschutzpläne oder Maßnahmenkataloge auf ihre Zielführung und Durchführbarkeit, die Nettotreibhausgasemissionen ab 2045 bis spätestens 2060 auf nahezu null zurückzufahren? Nein. Bei der Charta handelt es sich um eine freiwillige Selbstverpflichtung der Kommunen, auf der Grundlage einer CO2-Bilanz, Aktionspläne mit Klimaschutzmaßnahmen zu erstellen, diese umzusetzen und regelmäßig darüber zu berichten. Frage 5. Welche der hessischen Kommunen die einen Klimaschutzplan oder entsprechende Maßnahmenkataloge aufgestellt haben, befinden sich bei der Verminderung ihrer Treibhausgasemissionen noch innerhalb des Zielkorridors für a) das 2-Grad-Ziel? b) das 1,5-Grad-Ziel? c) Welche Kommunen befinden sich mit ihren Treibhausgasemissionen aktuell außerhalb der beiden Zielkorridore, d.h., würden bei Fortschreibung des Emissionstrends beide Klimaschutzziele verfehlen? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 4 sowie auf die Anlage 1verwiesen. Frage 6. Welche Konsequenzen wird der von der Hessischen Landesregierung geplante "Integrierter Klimaschutzplan 2025" für die hessischen Gemeinden und Städte haben? Die Erarbeitung des Klimaschutzplans erfolgt unter enger Beteiligung der Kommunen - von der Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände im Steuerungskreis der Nachhaltigkeitsstrategie bis hin zu der fachlichen Mitarbeit kommunaler Akteure in den Arbeitsgruppen. Durch die kontinuierliche Beteiligung sind von den Kommunen wichtige Aspekte und Empfehlungen in der Maßnahmenentwicklung und -ausgestaltung eingeflossen. Kommunen gehören zu den zentralen Akteuren sowohl zur Umsetzung von Klimaschutz als auch der Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel. Im Klimaschutzplan, der sich zurzeit noch in der Abstimmung befindet, werden entsprechende Maßnahmen zur Beratung und Unterstützung der Kommunen im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung enthalten sein. Wiesbaden, 24. Oktober 2016 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser Anlagen KA 19/3793