Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Bauer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Heinz, Hofmeister, Irmer, Lannert, Pentz, Schwarz, Tipi, Utter, Veyhelmann und Wiegel (CDU) vom 28.01.2014 betreffend Härtefallkommission und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: § 1 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Härtefallkommission beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport sowie § 6a des Gesetzes zur Einrichtung einer Härtefallkommission listet Ausschlussgründe eines Härtefalles auf. Jedoch entscheidet der Vorprüfungsausschuss, ob ein Regelausschlussgrund vorliegt. Diese Vorbemerkung vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Härtefalleingaben (bezogen auf die Gesamtzahl) wurden im Jahr 2012 und 2013 auf- grund eines Ausschlussgrundes abgewiesen? In den vergangenen zwei Jahren wurden Härtefalleingaben aufgrund von Nichtbefassungs- und Ausschlussgründen in folgendem Umfang abgewiesen: Jahr Eingaben insgesamt Abgewiesene Eingaben Insgesamt davon nach § 6a Abs. 2 HFKG davon nach § 1 Abs. 2 GO HFK 2012 51 11 0 11 2013 64 9 0 9 Soweit die Nichtbefassungsgründe lediglich temporären Charakter hatten, d.h. heilbar waren (z.B. Anhängigkeit eines anderen aufenthaltsrechtlichen Verfahrens), war mit der Nichtbefassungsentscheidung unter Umständen nur eine vorläufige Erledigung der Eingabe verbunden, denn nach einem Wegfall des Nichtbefassungsgrundes konnte bzw. kann eine erneute Eingabe eingereicht werden. Im Jahr 2012 betraf dies eine Eingabe und im Jahr 2013 zwei Eingaben. Frage 2: In wie vielen Fällen wurde seitens der Geschäftsstelle ein Ausschlussgrund festgestellt, der dann durch die Vorprüfungskommission "aufgehoben" wurde? In den beiden zurückliegenden Jahren wurden in insgesamt 24 Fällen seitens der Geschäftsstelle Ausschluss- bzw. Nichtbefassungsgründe festgestellt. In 4 dieser 24 Fälle hat die Vorprüfungskommission den Nichtbefassungsempfehlungen der Geschäftsstelle widersprochen und damit den Weg für eine Behandlung in der Härtefallkommission bereitet. Die nachfolgende Tabelle gibt näheren Aufschluss über die aktuellen Zahlen aus der Geschäftsstatistik: Jahr Nichtbefassungsempfehlungen der Geschäftsstelle Insgesamt davon nach § 6a Abs. 2 HFKG Hiervon "aufgehoben" davon nach § 1 Abs. 2 GO HFK Hiervon "aufgehoben" 2012 14 1 1 13 2 2013 10 1 1 9 0 Wiesbaden, 20. Februar 2014 Peter Beuth Eingegangen am 28. Februar 2014 · Ausgegeben am 5. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/38 28. 02. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG