Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 08.05.2014 betreffend Planung der Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Ein immer höher werdendes Verkehrsaufkommen belastet die Bürgerinnen und Bürger in HasselrothGondsroth im Main-Kinzig-Kreis. Durch eine schmale Straße, die ursprünglich für Fuhrwerke ausgelegt war, fahren täglich rund 9.500 Fahrzeuge. Die Bürgerinnen und Bürger sehen sich nicht nur durch den Lärm belastet, sondern als Fußgänger auch durch dicht vorbeifahrende Fahrzeuge gefährdet. Das Projekt Ortsumgehung, das schon lange für die Kommunen Freigericht und Hasselroth geplant wurde, wurde im Jahr 2012, aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung Freigericht, abgebrochen. Für die Menschen in Gondsroth war die Ortsumgehung jedoch eine Chance auf Lärm- und Gefahrenminderung im Ortskern. Viele der Bürgerinnen und Bürger Hasselroths sehen sich durch den Durchgangsverkehr in ihrer Gemeinde in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt. Daher setzten sie sich auch in Form einer Bürgerinitiative für eine Einzellösung mit einer reinen Ortsumgehung für Hasselroth auf Grundlage der ursprünglichen Planungen ein. Eine Unterschriftensammlung wurde in diesem Zusammenhang bereits an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung übergeben. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Eine über Jahrzehnte geplante Ortsumgehung L 3339/L 3269 Freigericht -Hasselroth (Baulänge: ca. 8,4 km, geschätzte Baukosten: ca. 16,7 Mio. €) sollte ursprünglich mittig zwischen den Ortslagen Freigericht und Hasselroth und den zugehörigen Ortsteilen Altenmittlau, Somborn, Gondsroth, Bernbach, Neuenhaßlau und Niedermittlau hindurchführen. Sie sollte die L 3339 und die L 3269 vom Durchgangsverkehr und zusammen mit der im Zuge der K 903 im Bau befindlichen Bahnübergangsbeseitigung die Anschlussstelle Langenselbold der A 66 durch entsprechende Verkehrsverlagerungen entlasten. Obwohl die Vorentwurfsplanung zum Projekt intensiv mit beiden Gemeinden abgestimmt wurde und die entsprechenden Zustimmungen der Gremien zum Vorentwurf vorlagen, hat die Gemeinde Freigericht den Bau der Umgehungsstraße Freigericht-Hasselroth unter Bezug auf einen Gemeindevertreterbeschluss vom 23.05.2012 mit entsprechender Einwendung im Planfeststellungsverfahren abgelehnt. Das Planfeststellungsverfahren für die Gesamtmaßnahme wurde daraufhin vom Land Hessen eingestellt. Um der Gemeinde Hasselroth, die weiterhin starkes Interesse an einer Ortsumgehung zeigt, eine Perspektive zu eröffnen, kamen das Land Hessen und die Gemeinde Hasselroth überein, zu prüfen , ob sich mit einem Teilprojekt der bisher geplanten Ortsumgehung Entlastungswirkungen in den Ortsteilen der Gemeinde Hasselroth erzielen lassen. Dazu wurde in einem ersten Schritt Hessen Mobil mit der Einholung eines Verkehrsgutachtens beauftragt, mit dem die verkehrlichen Wirkungen für die Ortsteile von Hasselroth näher beleuchtet werden sollten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. a) Wie lang war die Plaungszeit für das Projekt der Ortsumgehung Freigericht/Hasselroth? Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens für eine Umgehungsstraße Freigericht und Hasselroth wurde im Jahr 2005 mit der technischen Planung begonnen. Nach dem ablehnenden Beschluss der Gemeinde Freigericht im Jahr 2012 wurde die Planung für die Gesamtmaßnahme eingestellt. Die Planungszeit betrug somit ca. sieben Jahre. Eingegangen am 30. Juni 2014 · Ausgegeben am 2. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/380 30. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/380 Frage 1. b) Welche Kosten sind in den letzten Jahrzehnten durch diese Planungen entstanden? Für die Planung des Projekts wurden in dem Zeitraum rund 485.000 € für Ingenieur- bzw. Fremdleistungen verausgabt und Eigenleistungen bzw. Verwaltungskosten in Höhe von 359.000 € verbucht , so dass sich hier die Kosten für die Planung auf rund 844.000 € summierten. Frage 2. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung der Gemeinde Hasselroth sowie der ent- sprechenden Bürgerinitiative nach einer Entlastung der Gemeinde vom Durchgangsverkehr durch eine reine Ortsumgehung Hasselroth? Frage 3. Mit welchem Verkehrsaufkommen rechnet die Landesregierung für Hasselroth nach der Fertig- stellung der Bahnüberführung an der K 903 zwischen Gründau und Hasselroth? Frage 4. Besteht aus Sicht der Landesregierung die Möglichkeit, die ursprünglichen Planungen der Orts- umgehung Freigericht/Hasselroth in Form einer Teilplanung als reine Ortsumgehung Hasselroth wieder aufzunehmen oder als Ortsumgehung Hasselroth in reduzierter Form neu aufzulegen? Frage 5. Was spricht für eine Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme? Frage 6. Was spricht gegen eine Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme? Frage 7. Falls es zu einer Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme kommen sollte, welcher Zeitraum ist für die weiteren Planungen bis zur Fertigstellung vorgesehen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 bis 7 gemeinsam beantwortet. Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat nach dem Beschluss der Gemeinde Freigericht alle Möglichkeiten ausgeschöpft, die Perspektiven für ein weiter zu verfolgendes Teilprojekt für Hasselroth zu ermitteln und steht insofern mit der Gemeinde in enger Abstimmung. Der Abschluss der o.g. Verkehrsuntersuchung steht unmittelbar bevor. Im Anschluss daran werden die Gründe, die für und gegen eine Wiederaufnahme bzw. Neuaufnahme einer Teilortsumgehung Hasselroth sprechen, sorgfältig gegeneinander abgewogen. Die Chancen einer weiteren Planung der Ortsumgehung hängen nicht nur von den Ergebnissen der in Kürze fertig gestellten Verkehrsuntersuchung ab, sondern auch von der Finanzierbarkeit weiterer Planungsschritte und der Finanzierungsaussicht für eine Ortsumgehung an sich. Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung und die weitere Vorgehensweise bzw. mögliche andere Lösungsansätze werden mit der Gemeinde Hasselroth zeitnah erörtert. Wiesbaden, 12. Juni 2014 Tarek Al-Wazir