Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 20.09.2016 betreffend Umleitung und Vollsperrung während Sanierung der B 255 im Bereich Mittenaar und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die von Hessen Mobil eingerichteten Vollsperrungen und Umleitungen rund um die Baustelle zur Sanierung der Bundesstraße B 255 führen laut der Ausgabe der Dill-Zeitung vom 09.09.2016 zu großem Ärger vor Ort, da bei ihrer Festlegung weder Schulwege noch Zufahrten von Unternehmen berücksichtigt wurden. Die Behörde steht auch aufgrund schlechter Informationspolitik in der Kritik. Das hohe Gefährdungspotenzial für Schülerinnen und Schüler hebt die Schulleiterin der Johann-Heinrich-Alsted-Schule in der Ausgabe der "Dill- Zeitung" vom 13.09.2016 nochmals hervor. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Informationen über geplante Baumaßnahmen haben betroffene Kommunen und Anlieger vor Beginn der Baumaßnahmen erhalten? Um den betroffenen Kommunen und Anliegern eine sachgerechte Vorbereitung auf ein geplantes Bauvorhaben zu ermöglichen, übersendet Hessen Mobil in der Regel zwei bis drei Monate im Voraus umfassende Informationen z.B. über den vom Bau betroffenen Streckenabschnitt, die Dauer einer Baumaßnahme und die damit verbundenen Sperrungen oder die Verkehrsführung bei Sperrungen. So wurde auch im vorliegenden Verfahren mit Schreiben vom 05.02.2016 die Gemeinde Mittenaar über die geplante Baumaßnahme und die damit verbundenen Tätigkeiten im innerörtlichen Bereich informiert und angehört. In diesem Zusammenhang wurde bei der Gemeinde angefragt , ob sie die Gelegenheit nutzen möchte, im Zuge der geplanten Sperrung Arbeiten am Entbzw . Versorgungsnetz durchzuführen. Am 06.05.2016 hat Hessen Mobil dann das Verkehrskonzept inklusive der geplanten Sperrungen , Umleitungen und Verkehrsführungen zur Anhörung u.a. an die betroffenen Gemeinden, Verkehrsbehörden, den Rettungsdienst, die Polizei und die Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil (ÖPNV) versandt. Seitens der Buslinienbetreiber gab es eine Rückmeldung. Daraufhin fand diesbezüglich ein intensiver Austausch mit Hessen Mobil statt. Hessen Mobil ist anschließend bei der Planung soweit wie möglich auf die Belange der Buslinienbetreiber eingegangen. Frage 2. Welche Kriterien erfordern die Einrichtung von Vollsperrungen anstelle von Einbahnsystemen mit Ampeln bei Straßenbaumaßnahmen bzw. Straßensanierungsmaßnahmen? Grundsätzlich werden Vollsperrungen möglichst vermieden. Doch für das Betreiben einer Straßenbaustelle unter halbseitiger Sperrung mit Ampelregelung werden im Regelfall mindestens 8,50 m Fahrbahnbreite benötigt. Sollte die geforderte Mindestfahrbahnbreite nicht mehr vorhanden sein, ist eine Vollsperrung notwendig. Frage 3. Nach welchen Kriterien werden innerörtliche Umleitungsstrecken festgelegt? Die Beschilderung von Umleitungsstrecken erfolgt durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden . Diese stimmen sich für die Einrichtung der Strecken mit den Straßenbaubehörden ab. Daher ist es grundsätzlich die Angelegenheit der Kommune, eine innerörtliche Umleitungsstre- Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 4. November 2016 · Ausgegeben am 9. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3804 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3804 cke festzulegen. Ob die jeweilige Gemeinde Kriterien für die Einrichtung festgelegt hat, entzieht sich der Kenntnis von Hessen Mobil und des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Im vorliegenden Verfahren wurde der Verkehr der B 255 großräumig über Landes- und Kreisstraßen umgeleitet. Frage 4. Welche Maßnahmen werden seitens Hessen Mobil ergriffen, um Schulwege während Baumaßnahmen zu sichern? Die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) werden grundsätzlich bei Straßenbaumaßnahmen angewendet. Es liegt im Interesse von Hessen Mobil, dass eine ausreichende Absicherung der jeweiligen Baumaßnahme existiert. Dabei ist für die Festlegung und Umsetzung eines Schulwegsicherungsplans die Kommune in Zusammenarbeit mit den Schulträgern verantwortlich. Sollte eine Gemeinde eine Nachfrage bezüglich der Schulwegsicherung haben, bietet Hessen Mobil fachliche Hilfe bei der Erarbeitung eines Schulwegsicherungsplans an. Sofern Hessen Mobil Kenntnis von betroffenen Schulwegen erlangt, wird zusätzlich die Schulwegsicherheit bei der Erstellung des Verkehrskonzepts besonders berücksichtigt. Im Zuge der Anhörung zum Verkehrskonzept für die o.a. Maßnahme wurden weder seitens der Gemeinde Mittenaar noch von der Polizei Erfordernisse bezüglich einer gesonderten Schulwegsicherung vorgetragen. Hessen Mobil musste demnach davon ausgehen, dass keine gesonderte Absicherung erforderlich ist. Frage 5. Inwieweit werden bei der Festlegung von Umleitungsstrecken und Vollsperrungen Einfahrten zu ortsansässigen Unternehmen berücksichtigt? Die Einfahrten von ortsansässigen Unternehmen werden im Rahmen der jeweiligen Baumaßnahme besonders berücksichtigt. Daher bestand auch im vorliegenden Verfahren eine vertraglich vereinbarte Vorgabe an das mit dem Bau beauftragte Unternehmen dahin gehend, die Zufahrt zu den von der Baumaßnahme betroffenen Anwesen (insbesondere in der Ortsdurchfahrt Bicken) zu gewährleisten. Die Anlieger werden durch die Baustellenleitung über den Bauablauf sowie die Zufahrtsmöglichkeiten zu den jeweiligen Grundstücken fortlaufend informiert. So werden beispielsweise die Anwohner in Kenntnis gesetzt, wenn kurzzeitig die Baustelle aufgrund der notwendigen Trocknung des Deckenbelags nicht befahren werden kann. Je nach Geschwindigkeit des Baufortschritts werden die Anlieger durch die Baustellenleitung täglich über den weiteren Bauablauf unterrichtet. Die Zufahrt des Gewerbetreibenden, der mit seiner Beschwerde in dem Zeitungsbericht vom 09.09.2016 an die Öffentlichkeit trat, war und ist während der gesamten Bauzeit jederzeit gewährleistet . Wiesbaden, 23. Oktober 2016 In Vertretung: Mathias Samson