Kleine Anfrage der Abg. Bauer, Banzer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Kartmann, Klaff-Isselmann, Klee, Möller, Pentz, Ravensburg, Reif, Reul, Schwarz, Stephan, Tipi, Utter und Wallmann (CDU) vom 19.09.2016 betreffend Materialausstattung der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die hessische Landesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, neben personellen, rechtlichen und organisatorischen auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen und zu erhalten, die erforderlich sind, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten ihre Aufgaben für die Bürger bestmöglich erfüllen können. Hierfür ist eine bedarfsgerechte und moderne Ausstattung der Polizei eine Grundvoraussetzung, welche kontinuierlich in Abhängigkeit der fachlichen Schwerpunktsetzung verbessert und dabei am technischen Fortschritt ausgerichtet wird. Die Erprobung und Marktbeobachtung sowie die Initiierung und Begleitung von innovativen Projekten (z.B. Body-Cam, owi21togo etc.) nehmen dabei wichtige Rollen für die Veränderung und Weiterentwicklung polizeilicher Führungs- und Einsatzmittel ein. Im Jahr 2017 werden rund 51.000.000 € zur Verfügung gestellt, um die technische Ausstattung in folgenden Bereichen zu modernisieren: - Fuhrpark, - Dienst- und Schutzbekleidung, - Liegenschafts- und Dienstzimmerausstattung, - Dienstwaffen, - Digitalfunk, - Telekommunikationsüberwachung, - sonstige technische und kriminaltechnische Ausstattung. Im Vergleich zum Jahr 2016 wurde der Betrag um rund 9.200.000 € erhöht, um so dem aktuellen Investitionsbedarf für eine professionelle Polizeiarbeit gerecht werden zu können. Aufgrund der mittlerweile in vielen Bereichen sehr kurzen Innovationszyklen muss sichergestellt werden, dass auch zukünftig die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um den bisher erreichten hohen technischen Standard der hessischen Polizei zu halten oder verbessern zu können. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Wie hat sich der Fuhrpark der hessischen Polizei in den Jahren 2010 bis 2016 entwickelt? Ein wesentlicher Bestandteil einer modernen Ausstattung ist der polizeiliche Fuhrpark für Einsatzfahrzeuge . Neben einer ausreichenden Anzahl kommt insbesondere qualitativen Aspekten wie Alter oder Sicherheitsausstattung eine besondere Bedeutung zu. Hierzu werden neben der auf dem Markt befindlichen Fahrzeugausstattung auch spezielle Anforderungen der Polizei ermittelt und in die Ausgestaltung einbezogen. So wurden z.B. im Rahmen eines wissenschaftlichen Forschungsauftrages die Anforderungen an ergonomische Fahrzeugsitze im Zusammenhang mit dem Tragen der persönlichen Ausrüstungsgegenstände in Funkstreifenwagen definiert. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse fließen bereits in die Beschaffung von Funkstreifenwagen ein. Eingegangen am 28. Dezember 2016 · Ausgegeben am 2. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3807 28. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3807 In den letzten Jahren wurde die Ausstattung von verschiedenen Fahrzeugen wie z.B. Gefangenenkraftwagen , Kontrollstellenfahrzeuge, Hundetransportkraftwagen etc. evaluiert und weiterentwickelt . Zudem werden derzeit neue Einsatzmittel wie z.B. Elektrofahrzeuge und Anhänger für eine unbemannte Verkehrsüberwachung erprobt. Zur Modernisierung des Fuhrparkes (inkl. eines schweren Streifenbootes und eines Flächenflugzeugs ) wurden von 2010 bis 2016 Mittel in Höhe von rund 132.000.000 € bereitgestellt. 2010 20.088.000 € 2011 18.288.000 € 2012 17.388.000 € 2013 18.700.000 € 2014 18.700.000 € 2015 18.700.000 € 2016 19.850.000 € Gesamt 131.714.000 € Aus organisatorischen sowie einsatztaktischen Gründen werden beständig Anpassungen am Fuhrpark vorgenommen. Aufgrund von personellen Verstärkungen der operativen Einheiten wird zum Beispiel der Fuhrpark im Jahr 2016 um 36 zivile Einsatzfahrzeuge verstärkt. a) In welchem Umfang gibt es welche Einsatzfahrzeuge? Aktuell befinden sich rund 3.000 Einsatzfahrzeuge im Bestand der hessischen Polizei. Die Fahrzeuge werden in die Kategorien polizeiliche Farbgebung (blau/silber) - ca. 1.650 - und zivile Ausführung - ca. 1.350 - unterteilt. b) In welchem Umfang gibt es welche weiteren Sonderfahrzeuge? Aktuell befinden sich rund 700 Sonderfahrzeuge (inkl. Anhänger) im Bestand der hessischen Polizei. In die Kategorie Sonderfahrzeuge fallen z.B. Fahrzeuge für die Verkehrsüberwachung, Gefangenentransportkraftwagen, Tatort-Fahrzeuge und Kontrollstellenfahrzeuge. Frage 2. Welche Weiterentwicklungen und Verbesserungen gab es bei der Ausstattung der Polizeibeamtinnen und -beamten seit dem Jahr 2010 im Bereich der persönlichen Schutzausstattung? Die hessische Landesregierung setzt sich fortwährend für die Verbesserung der Handlungs- und Interventionsfähigkeit der hessischen Polizei ein. Dies bedingt die Überprüfung und Anpassung der erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen sowie Ergänzungen oder Weiterentwicklungen hinsichtlich der vorhandenen Ausstattung. Insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklung der Sicherheitslage in Europa und in Anbetracht der wiederholten terroristischen Anschläge wurde daher nicht nur das taktische Vorgehen der Polizei angepasst, sondern auch die Schutzausstattung der Einsatzkräfte nochmals deutlich optimiert. Dies umfasst seit dem Jahr 2010 die nachfolgend im Einzelnen aufgeführte persönliche Schutzausstattung der Polizeibeamtinnen und -beamten sowie die zur Verfügung gestellte Poolausstattung: a) Ballistische Schutzweste 2012 wurde die Schutzfläche für die bei der Polizei vorhandenen ballistischen Schutzwesten durch den Einsatz eines überlappenden Seitenschutzes vergrößert und die Schutzwirkung der ballistischen Schutzweste erhöht. Weiter wurde die Passform der Schutzweste durch die Bereitstellung zusätzlicher Kurz- und Langgrößen verbessert. b) Ballistischer Hals-Schulter-Tiefschutz (HST) In Ergänzung zur ballistischen Schutzweste wurde 2012 ein ballistischer HST eingeführt. Der HST wird in Kombination mit der ballistischen Schutzweste getragen, wodurch sich die Schutzfläche erheblich vergrößert. c) Ballistischer Plattenträger 2016 wurden ballistische Plattenträger bei der hessischen Polizei eingeführt. In Ergänzung zu den ballistischen Schutzwesten schützen die ballistischen Plattenträger zusätzlich gegen Beschuss aus anderen Waffensystemen bzw. anderen Kalibern. d) Ballistischer Schutzhelm Bereits in 2008 wurden für die Interventionskräfte ballistische Schutzhelme beschafft. In 2016 wurde die Anzahl der Helme auf über 1.100 Stück erhöht. e) Arm- und Beinprotektoren Ebenfalls in 2016 wurden den Einsatzkräften der Alarmhundertschaften der Polizeipräsidien zusätzliche 2.200 Arm -und Beinprotektoren zur Verfügung gestellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3807 3 f) Einsatzhelm Im Zusammenhang mit z B. Demonstrations- oder Fußballeinsätzen wird seit 2016 für die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein verbesserter Einsatzhelm beschafft. g) Körperschutzausstattung Die Einsatzkräfte der hessischen Bereitschaftspolizei wurden in 2014 mit einer neuen, leichten Körperschutzausstattung ausgestattet. Frage 3. In welchem Umfang wurden die Schusswaffen im Bereich der Vollzugspolizei modernisiert? Im Jahr 2010 wurde die hessische Polizei mit einer neuen Dienstpistole (rund 16.300 Stück) ausgerüstet. Für die Ersatzbeschaffungsmaßnahme (inklusive passender Sicherheitsholster und Zubehör) wurden 8.100.000 € zur Verfügung gestellt. Derzeit wird ein Nachfolgemodell der Maschinenpistole europaweit ausgeschrieben. Mit der Zuschlagserteilung wird im ersten Quartal 2017 gerechnet. Frage 4. In welchem Umfang wurden die Trainings- und Weiterbildungsmöglichkeiten für die Bediensteten der hessischen Polizei in den letzten fünf Jahren weiterentwickelt? Gesellschaftliche Entwicklungen, aktuelle politische Lagen und sich verändernde Kriminalitätsphänomene (z.B. Internet-, Wirtschafts- und Alterskriminalität, organisierte Kriminalität, Extremismus , Terrorgefahr und die Flüchtlingssituation) zwingen die Beschäftigten der hessischen Polizei, sich ständig und in immer kürzeren Abständen neues Wissen anzueignen und sich auf veränderte und komplexere Arbeitsinhalte und Arbeitsabläufe einzustellen. Hinzu kommen Veränderungen und Entwicklungen innerhalb der hessischen Polizei, wie beispielsweise technische Weiterentwicklungen, auf die sich die Beschäftigten ebenfalls einstellen müssen. Die Anzahl der Fortbildungsveranstaltungen der HPA beläuft sich auf über 900 p.a. Es nehmen jährlich über 11.000 Personen an den Fortbildungen teil. Die Inhalte der Fortbildungsveranstaltungen werden regelmäßig angepasst bzw. neu aufgelegt. Bei zeitlicher Dringlichkeit auch kurzfristig unterjährig. Eine vollumfängliche Darstellung über einen Zeitraum von fünf Jahren beinhaltet eine Fülle von Maßnahmen und lässt sich nicht abschließend darstellen; insofern werden die nachfolgend aufgeführten Themenfelder Betriebliches Gesundheitsmanagement, Einsatzkommunikation in sozialen Netzwerken, Interkulturelle Kompetenz sowie Einsatztraining bei der Polizeiakademie Hessen exemplarisch vorgestellt: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) Die psychischen und physischen Anforderungen an die Beschäftigten der hessischen Polizei nehmen ständig zu, denn Mit(zu)denken und Lösungen finden, sich selbst zu organisieren, mit anderen zu kooperieren und zu kommunizieren, wird immer wichtiger. Daher ist es zwingend notwendig, in die Gesundheit der Beschäftigten zu investieren. Nur mit engagierten, motivierten und zufriedenen Beschäftigten wird es der hessischen Polizei möglich sein, sich den aktuellen und künftigen Herausforderungen zu stellen, die Beschäftigten langfristig an die Organisation zu binden und als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben. Vor diesem Hintergrund hat die Polizeiakademie Hessen ihr Aus- und Fortbildungsangebot bedarfsgerecht im Zusammenwirken mit den BGM-Koordinatoren und weiteren Gesundheitsakteuren der Behörden im Bereich der Verhaltens- und Verhältnisprävention z.B. wie folgt angepasst und weiterentwickelt: - Konzeption und Durchführung der Ausbildung von BGM-Koordinatoren (in allen Behörden) zur Implementierung des Gesundheitsmanagements in der Polizei. - Konzeption und Einführung des Seminars "Gesund führen - sich und andere". Zielgruppe: Führungskräfte des höheren Dienstes. - Konzeption und Durchführung von Seminaren im Themenfeld der Gesundheitsförderung (Bewegung, Ernährung, Entspannung und Aquafitness) und Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Landessportbund Hessen. - Konzeption und Durchführung von Multiplikatoren-Schulungen für die "Moderation von Gesundheitszirkeln " als ein mögliches Diagnoseinstrument im Gesundheitsmanagement. Einsatzkommunikation in sozialen Netzwerken Mit dem neukonzipierten Basisseminar "Einsatzkommunikation in sozialen Netzwerken" wird der Weiterentwicklung der Einsatzkommunikation in Einsatzlagen Rechnung getragen. Hierbei geht es insbesondere um die weitere enge Verzahnung aller kommunikationsverantwortlichen Stellen im Einsatz, die Optimierung der Informationsflüsse, die Erstellung eines einheitlichen Sprachgebrauchs und die generelle Einbettung der sozialen Medien in die Einsatzkommunikation . Dieses Seminar wird seit Oktober 2015 angeboten und wurde seither sechs Mal zentral an 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3807 der Polizeiakademie Hessen und zweimal dezentral im Polizeipräsidium Frankfurt am Main durchgeführt. Interkulturelle Kompetenz Die Seminarreihe "Interkulturelle Kompetenz" wurde als Seminarangebot in einem neuen Format vor zwei Jahren aufgenommen. Die Seminare werden seither nicht mehr nur im Rahmen der zentralen Weiterbildung an der Polizeiakademie Hessen angeboten, vielmehr wird durch entsprechende Multiplikatoren-Schulungen zu Beginn des Jahres 2017 die Möglichkeit gegeben sein, dass Seminarinhalte in Form dezentraler Fortbildungen in den jeweiligen Polizeipräsidien durch die dann ausgebildeten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren durchgeführt werden. Einsatztraining Im Jahr 2013 wurde das Einsatztraining neu konzipiert. Aufgrund der tatsächlich durchgeführten Tätigkeit der Vollzugsbeamtinnen und -beamten sowie der Beschäftigten der Wachpolizei ist von der jeweiligen Polizeibehörde eine Differenzierung der Einsatztrainingspflichtigen in zwei Zielgruppen vorgenommen worden. Die Zielgruppe 1 (Waffenträger im Vollzug, die überwiegend mit Außentätigkeiten vertraut sind) absolviert derzeit min. 17 Einsatztrainingsstunden pro Teilnehmer und Jahr. Die Zielgruppe 2 (Waffenträger im Innendienst) absolviert drei Schießtrainingseinheiten (jeweils ca. 30 Min). Im Rahmen dieser Einsatztrainings, die an dezentralen Trainingsstandorten in den Behörden stattfinden, wird insbesondere auch die sichere Handhabung von neu beschafftem Material (Waffen, Schutzausstattung, Handfessel etc.) - ausgerichtet an neuesten Erkenntnissen - regelmäßig trainiert. Vor dem Hintergrund der Anschläge in Paris und Brüssel und zur Erweiterung der taktischen Handlungskompetenz ist die Polizeiakademie Hessen mit der Erarbeitung eines Fachkonzeptes "Notintervention (NIT)" beauftragt, welches zeitnah umgesetzt werden soll. Frage 5. Welche Neuanschaffungen bzw. Ersatzbeschaffungen gab es im Bereich der Ausstattung bei den Spezialeinheiten? Von einer detaillierten Auflistung der Beschaffungen wird aus taktischen Erwägungen und wegen der besonderen Geheimhaltungserfordernisse im Bereich der Spezialeinheiten Abstand genommen . Frage 6. In welchem Umfang haben sich die Investitionen in die Liegenschaften der hessischen Polizei in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die nachfolgende Tabelle zeigt die Investitionen (Ausgaben) der Jahre 2011-2015 für die hessischen Polizeiliegenschaften. 2011 24.321.000 € 2012 22.112.000 € 2013 31.304.000 € 2014 19.959.000 € 2015 19.769.000 € Aus der Tabelle werden nachfolgend einige Investitionsmaßnahmen exemplarisch verdeutlicht. Mit Baukosten von rund 8,5 Mio. € konnte durch Um- und Ausbau der Polizeidirektion Vogelsberg und der Polizeistation Lauterbach ein Erweiterungsbau im September 2011 offiziell eröffnet werden. Im April 2012 wurde durch die Bereitstellung des gleichen Finanzrahmens der Neubau einer Schießanlage mit einem Zentrum für die Dezentrale Integrierte Fortbildung für das PP Nordhessen in Baunatal offiziell eröffnet. Im Herbst 2013 begann der Umbau im Behördenzentrum Korbach für die Unterbringung der Polizeistation Korbach. Die offizielle Eröffnung fand zu Jahresbeginn 2014 statt. In diesem Behördenhaus waren zuvor bereits die Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg (seit 1983) und die Regionale Kriminalinspektion (seit 2003) untergebracht. Die Gesamtinvestition beträgt rd. 2,95 Mio. €. Die Modernisierung der Unterkunftsgebäude der Polizeiakademie Hessen findet Ende dieses Jahres ihren Abschluss. Insgesamt wurden durch den Umbau der drei Unterkunftsgebäude seit dem Jahr 2008 ca. 10,5 Mio. € in 206 moderne Einbettzimmer investiert. Für das PP Nordhessen konnte zur Unterbringung der Spezialeinheiten/Spezialkräfte auf dem landeseigenen Gelände der ehemaligen Am-Loh-Kaserne ein neues Dienstgebäude in Passivbauweise geschaffen werden. Das Gebäude ist mit Baukosten von rd. 20,5 Mio. € zzgl. Kosten für die Polizeisondertechnik in Höhe von 2,5 Mio. € errichtet worden und seit Sommer 2014 in Betrieb. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3807 5 Ebenfalls wurden seit dem Jahr 2011 für einen Erweiterungsbau der Polizeifliegerstaffel, organisatorisch angebunden bei der hessischen Bereitschaftspolizei, insgesamt für Bau- und Polizeisondertechnik rund 6,1 Mio. € investiert. Die Baufertigstellung ist für 2017 geplant. Im Bereich des Polizeipräsidiums Westhessen konnte für die Summe von 2,1 Mio. € ein Gebäude der Linde AG erstanden werden, welches nunmehr zur Dienstverrichtung für das 2. Polizeirevier dient. Das neue Gebäude wurde im Juni 2013 bezogen. Mit Investitionen ab 2013 und 2014 konnte das ehemalige Amtsgericht Usingen zur Neuunterbringung der Polizeistation Usingen und des regionalen Verkehrsdienstes Hochtaunus gewonnen werden. Die offizielle Eröffnung der Polizeistation und des regionalen Verkehrsdienstes fanden im September dieses Jahres statt. Die Baukosten zur Herrichtung des Gebäudes belaufen sich auf rd. 2,2 Mio. €. Hinzu kommen Kosten für substanzerhaltende Maßnahmen, die das LBIH aus Bauunterhaltungsmitteln finanziert hat. Ab 2015 wurde für das Polizeipräsidium Frankfurt die Modernisierung der Befehlsstelle ermöglicht . Nach den derzeitigen Planungen wird die Befehlsstelle ab Frühjahr 2017 umgebaut und modernisiert (Kosten rd. 2,5 Mio. €). Die Bauzeit wird voraussichtlich 8 Monate betragen. Darüber hinaus befindet sich aktuell in der Umsetzung beim Polizeipräsidium Mittelhessen der Neubau zur gemeinsamen Unterbringung der Polizeistation Butzbach, der Polizeiautobahnstation Mittelhessen und des regionalen Verkehrsdienstes Wetterau. Die Baukosten betragen rd. 12,5 Mio. €. In Planung sind als große Bauprojekte weiterhin ein Einsatztrainingszentrum in Wiesbaden (erste Kostenschätzung rd. 23,5 Mio. €), ein Neubau in Darmstadt für Organisationseinheiten des Polizeipräsidiums Südhessen und ein Neubau für das Polizeipräsidium Südosthessen. Abschließend ist zudem darauf hinzuweisen, dass mit der zunehmenden Anzahl an Neuanmietungen für die hessische Polizei sich die Investitionen für Landeseigenbauten im Bauhaushalt reduzieren. Frage 7. Welche weiteren Investitionen in die Modernisierung der Ausstattung und der Technik der hessischen Polizei sind in den Haushaltsplanungen 2017 vorgesehen? Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 20. Dezember 2016 Peter Beuth