Kleine Anfrage der Abg. Warnecke, Degen, Geis, Löber (SPD) vom 27.09.2016 betreffend Schwankungen der Arbeitsplatzzahlen im Bereich des Kultusministeriums und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Aus den "Gemeinsamen Erfahrungs- und Tätigkeitsberichten zur Entwicklung des Anteils der Menschen mit Behinderungen in der Landesverwaltung sowie Bericht nach § 18 Absatz 4 Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen" (im Folgenden: Behindertenberichte) geht, allein für einen Vierjahreszeitraum von 2011 bis 2014, hervor, dass es deutliche Schwankungen in der Zahl der "zu zählenden Arbeitsplätze" im Bereich des Kultusministeriums gibt (2011: 62.483, 2012: 59.014, 2013: 62.996, 2014: 60.026). Diese Schwankungen fallen deutlich größer aus, als in den anderen Fachressorts. Vorbemerkung des Kultusministers: Normativer Ausgangspunkt für den o.g. Erfahrungs- und Tätigkeitsbericht ist zum einen § 80 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX), in dem die Ermittlung der Zahlen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen geregelt ist. Zum anderen hat die Hessische Landesregierung bereits am 26. November 1986 Maßnahmen zur verstärkten Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beschlossen. Über den Stand der Zielerreichung ist jährlich zu berichten, sodass im personalintensiven Kultusressort umfangreiche Datenbestände verarbeitet werden müssen. Mit der Einführung des Personalverwaltungssystems SAP R/3 HR wurde eine einheitliche Datengrundlage geschaffen, die es u.a. ermöglicht, den vom Bundesgesetzgeber geforderten Bericht zu erstellen. Frage 1. Stehen die tatsächlichen Schwankungen der "zu zählenden Arbeitsplätze" im Einklang mit den in den jeweiligen Haushalten geplanten Personalkorridoren? Es handelt sich bei den Angaben über die Arbeitsplätze im Rahmen der Meldung nach § 80 Abs. 2 SGB IX nicht um die Planstellen gemäß Haushaltsplan. Die Datengrundlage des Berichts nach § 80 Abs. 2 SGB IX bildet das Personal, welches im Berichtszeitraum beschäftigt war. Es wird also der Personalkörper nach Kopfzahlen erfasst. Davon sind gemäß gesetzlicher Vorgaben (§§ 73f. SGB IX) nicht berücksichtigungsfähige Arbeitsplätze abzuziehen. Dies trifft im Kultusressort bspw. auf kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse und solche mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden bzw. 10,27 Pflichtstunden, Auszubildende oder Referendare zu. Die Entwicklung der Zahl der Planstellen laut Haushaltsgesetz und die hier angesprochenen Schwankungen im o.g. Bericht können daher nicht in einen unmittelbaren Zusammenhang gebracht werden. Frage 2. In welchem Personalbereich des Kultusministeriums bilden sich die "Arbeitsplatzschwankungen" ab? Den weitaus größten Teil der Arbeitsplätze des Kultusressorts bildet das Personal aus dem Schulbereich, so dass die Gesamtentwicklung im Ressort ganz maßgeblich durch die auftretenden Schwankungen in diesem Bereich bestimmt wird. Frage 3. Wie wirken sich diese Schwankungen auf den Sektor der Lehrerstellen aus? Grundlage für die Beschäftigung von Personal in der Landesverwaltung ist das Vorhandensein von Planstellen und Personalbudget. Eingegangen am 1. November 2016 · Bearbeitet am 1. November 2016 · Ausgegeben am 4. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3817 01. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3817 Vorhandene Stellen sind allerdings nicht ausschließlich mit vollbeschäftigten Personen besetzt. Vielmehr können Stellen auch mit mehreren teilzeitbeschäftigten Personen besetzt sein. Daher ist die Zahl der tatsächlich beschäftigten Personen größer als die der ausgewiesenen Lehrerplanstellen . Auch wenn es einen direkten Zusammenhang von Entwicklungen der Lehrerplanstellen und den Schwankungen im Bericht nicht gibt (vgl. Antwort zu Frage 1), ist festzustellen, dass die angesprochenen Schwankungen der Zahlen im Bericht nicht etwa zu einer Verringerung vorhandenen Planstellen führen oder eine solche anzeigen. Frage 4. Wie vertragen sich die vorgenannten Schwankungen mit den ständig vorgetragenen Verlautbarungen zusätzlicher Lehrerstellen? Die Schwankungen der anrechenbaren Arbeitsplätze im Kultusressort entstehen insbesondere durch bzw. infolge laufender Personalmaßnahmen (z.B. Arbeitszeitreduzierungen, Elternzeiten, Erkrankungen, Vertretungsverträge u.ä.). Da das Kultusressort den größten Personalkörper in der Hessischen Landesverwaltung hat, fallen hier auch die meisten Personalmaßnahmen an. Da zudem die Personalmaßnahmen im Schulbereich unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsversorgung in Hessen haben, müssen hier stets zeitnah Maßnahmen ergriffen werden, um die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Diese Personalmaßnahmen schlagen sich auch in dem Bericht nach § 80 Abs. 2 SGB IX nieder. Die Zahlen können daher nicht etwa als Hinweis auf einen Rückgang der zur Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehenden Lehrerstellen interpretiert werden. Frage 5. Beabsichtigt die Landesregierung die Schwankungen im Kultusministerium ( 6,5%) zukünftig im Rahmen derjenigen, die für die weiteren Fachressorts in den Behindertenberichten abgebildet wurden ( 3,5%), gestalten zu wollen? Wie in den Antworten zu Fragen 1, 2 und 4 ausgeführt, spiegeln die Schwankungen letztlich vielfältige, oft kurzfristige Personalmaßnahmen wider, auf die im Interesse der Sicherung der Unterrichtsversorgung nicht verzichtet werden kann. Da sich die Schwankungen - im längerfristigen Vergleich betrachtet - überdies im Bereich des Üblichen bewegen, sind seitens der Landesregierung keine Maßnahmen geplant. Wiesbaden, 20. Oktober 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz