Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 27.09.2016 betreffend Umsetzung des Lehrplans zur Sexualerziehung und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Der neue Lehrplan zur Sexualerziehung an den allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Schulen in Hessen ist im September dieses Jahres in Kraft getreten. Ziel der Sexualerziehung ist, Schülerinnen und Schülern ein offenes diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln, so der Lehrplan. Die Sexualerziehung solle überdies die gesellschaftlichen Realitäten berücksichtigen und wertegebunden sein. Als Gegenstand der Sexualerziehung bezeichnet der Lehrplan die Vermittlung von Wissen über die Existenz unterschiedlicher Partnerschaftsformen und Verständnisse von Familie, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten sowie deren Akzeptanz sein. Aus Sicht des Fragestellers stellen sich die folgenden Fragen, die eine zeitnahe, kompetente und verantwortungsvolle Umsetzung dieses sensiblen und wichtigen Themas bedingen. Vorbemerkung des Kultusministers: Der Lehrplan zur Sexualerziehung für allgemeinbildende und berufliche Schulen in Hessen vom 19. August 2016 schreibt die bisherigen Vorgaben aus dem Jahr 2007 fort und aktualisiert diese . Mit der Zielvorstellung, "Schülerinnen und Schülern ein offenes, diskriminierungsfreies und wertschätzendes Verständnis für die Verschiedenheit und Vielfalt der partnerschaftlichen Beziehungen , sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in unserer Gesellschaft zu vermitteln", hat die Landesregierung keine neuen Realitäten geschaffen, vielmehr hat sie ein gesellschaftliches Thema und damit auch ein Alltagsthema in den Schulen des Landes aufgegriffen . Darüber hinaus wurde der Lehrplan sprachlich aktualisiert, der Aufbau vereinheitlicht und Verantwortlichkeiten zur schulinternen Umsetzung geklärt. Inhaltlich gestärkt wurden die Themen Prävention gegen sexuelle Gewalt, Sexualität in den Medien und sozialen Netzwerken. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantwortet die Landesregierung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie gestaltet sich ihr Umsetzungskonzept zum neuen Lehrplan für Sexualerziehung? Mit der Einführung des Lehrplans zum 15. September 2016 ist dieser verbindlich in Kraft getreten . Die Schulen entscheiden vor Ort unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Schülerschaft über das standortbezogene Umsetzungskonzept. Frage 2. Welche Stellen koordinieren die Implementierung und Umsetzung in welchem Stellenumfang a) am Hessischen Kultusministerium, b) an den Staatlichen Schulämtern, c) an den einzelnen Schulen? Zu Frage 1 a: Die zuständige Fachabteilung. Zu Frage 1 b: Die Dezernenten. Zu Frage 1 c: Das Kollegium. Da die Umsetzung von Lehrplänen eine Regelaufgabe ist, hat dies keine Auswirkung auf den jeweiligen Stellenumfang. Eingegangen am 31. Oktober 2016 · Bearbeitet am 1. November 2016 · Ausgegeben am 4. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3818 31. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3818 Frage 3. Bis wann rechnet die Landesregierung mit der Implementierung des Lehrplans an allen hessischen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen? Der Lehrplan ist mit Wirkung vom 15. September 2016 verbindlich. Es wird von einer flächendeckenden Einführung zum Schuljahr 2017/2018 ausgegangen. Frage 4. Welche Handreichungen gedenkt sie den Lehrkräften zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen? Die Schulen haben hinreichend Erfahrung mit der Umsetzung von Bildungskonzepten. Die Lehrkräfte sind durch ihre fachliche Ausbildung und Berufserfahrung in der Lage, neue Schwerpunkte in ihre Unterrichtskonzepte einzuarbeiten. In diesem Bereich handelt es sich zudem um keine grundlegend neue Thematik. Frage 5. Welche speziellen Fortbildungen sind den Lehrplan betreffend im laufenden Schuljahr geplant? Neue Fortbildungen zum Lehrplan Sexualerziehung sind nicht erforderlich. Es bestehen bereits verschiedene, durch das Land akkreditierte regionale oder themenbezogene Angebote aus dem Bereich der schulischen Sexualerziehung. Frage 6. Welches Fortbildungsbudget wird den Schulen hierfür zusätzlich zur Verfügung gestellt? Es ist aus den bereits genannten Gründen nicht erforderlich, den Schulen ein zusätzliches Budget zur Umsetzung des Lehrplans Sexualerziehung zur Verfügung zu stellen. Frage 7. Bis wann ist mit einer Evaluation der Umsetzung zu rechnen? Eine Evaluation der Umsetzung ist nicht vorgesehen. Es gibt generell keine Evaluation zur Umsetzung einzelner Lehrpläne in Hessen, da diese regelmäßig nach ihrer Befristung aktualisiert werden. Wiesbaden, 19. Oktober 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz