Kleine Anfrage der Abg. Alex (SPD) vom 28.09.2016 betreffend Mittel zur Initiierung und Qualifizierung von Seniorenbeiräten und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: In der Antwort auf den Berichtsantrag der SPD-Fraktion betreffend Sicherstellung der politischen Partizipation und eines selbstbestimmten Lebens älterer Menschen, Drucksache 19/3392, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass für die Initiierung und Qualifizierung von Seniorenbeiräten seit 2015 zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 € jährlich zur Verfügung stehen. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele der Mittel wurden 2015 und bis einschließlich 31. August 2016 verausgabt? Für den Zeitraum 2015 und bis einschließlich 31. August 2016 wurden keine Mittel verausgabt. Hintergrund ist, dass die Mittel der Landesseniorenvertretung zwar seit dem Haushaltsjahr 2015 zusätzlich für die Initiierung und Qualifizierung von Seniorenbeiräten zur Verfügung stehen, diese hat jedoch bisher noch keinen ausreichenden Antrag vorgelegt. Das den Maßnahmen zugrunde zu legende Konzept befindet sich noch in der Abstimmung. Frage 2. Für welche konkreten Maßnahmen wurden jeweils wie viele Mittel bewilligt? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3. Wer waren jeweiligen die Empfänger? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. In welcher Form konnten sich mögliche Empfänger um die Mittel bewerben? Die Mittel stehen der Landesseniorenvertretung für zusätzliche Initiierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen von Seniorenbeiräten zur Verfügung. Eine direkte Förderung einzelner Seniorenbeiräte soll nicht erfolgen. Seniorenbeiräte, die die in Rede stehenden Maßnahmen in Anspruch nehmen und denen möglicherweise als Kooperationspartner der Landesseniorenvertretung Kosten entstehen, können sich im gegebenen Fall an die Landesseniorenvertretung wenden. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Frage 5. Wurde die Landesseniorenvertretung bei der Verteilung der Mittel beteiligt? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Landesseniorenvertretung wird als vorgesehene Zuwendungsempfänger/in im Rahmen der Zweckbestimmung der Mittel und der haushaltsrechtlichen Vorgaben über die Verteilung der Mittel entscheiden. Voraussetzung ist zunächst, dass die Landesseniorenvertretung einen ausreichenden Antrag einreicht, damit die Mittel bewilligt werden können. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Wiesbaden, 25. Oktober 2016 Stefan Grüttner Eingegangen am 31. Oktober 2016 · Bearbeitet am 1. November 2016 · Ausgegeben am 4. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3821 31. 10. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG