Kleine Anfrage des Abg. Schäfer-Gümbel (SPD) vom 21.09.2016 betreffend Jagdabgabe und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hoch war das Aufkommen aus der Jagdabgabe nach Abzug der 15-prozentigen Kostenpauschale für Verwaltungsaufwand jeweils in den einzelnen Haushaltsjahren 2011 bis 2016? Jagdabgabeaufkommen ohne Verw.kostenanteil 2011 732.011,07 € 2012 631.847,92 € 2013 609.580,47 € 2014 715.634,46 € 2015 681.410,15 € 2016 647.786,70 € Frage 2. In welcher Höhe erfolgten Zuwendungen aus der Jagdabgabe (aufgeschlüsselt nach Art der Förderung und Zuwendungsentscheidungen in den einzelnen Haushaltsjahren 2011 bis 2016)? Hierzu wird auf die Anlage verwiesen. Frage 3. Welche Projekte bzw. welche Maßnahmen wurden von welchen Zuwendungsempfängern in welcher Höhe gefördert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 (Anlage) verwiesen. Frage 4. In welcher Form ist evaluiert worden, ob durch die geförderten Projekte und Maßnahmen die definierten Ziele erreicht und die von den Zuwendungsempfängern übernommenen Aufgaben erfüllt worden sind? Von allen Zuwendungsempfängern ist nach Abschluss des Projektes bzw. des Haushaltsjahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der Aufschluss darüber gibt, ob die Ziele erreicht worden sind. Hierzu sind unter anderem in Abhängigkeit von der jeweiligen Maßnahme z.B. aussagefähige Fotos, Wirkungskennzahlen oder Belegexemplare vorzulegen. Frage 5. Falls diese Evaluierung stattgefunden hat - bei welchen Projekten und Maßnahmen sind die definierten Ziele nicht erreicht bzw. die von den Zuwendungsempfängern übernommenen Aufgaben nicht erfüllt worden? Bei allen geförderten Maßnahmen wurden die Ziele erreicht. Frage 6. Nach § 16 Abs. 2 HJagdG sind die Landesvereinigungen der Jägerinnen und Jäger anzuhören, bevor Zuwendungen aus der Jagdabgabe zur Förderung des Jagdwesens verwendet werden. In welcher Form ist das jeweils erfolgt? Dem Landesjagdverband Hessen wird die Themenstellung nebst dem Namen der Antragstellerin oder des Antragstellers zur Anhörung gegeben. Erforderlichenfalls werden kurze Ergänzungshinweise angefügt, die eine Bewertung zulassen, ob die beantragte Maßnahme dem Kriterium der Förderung des Jagdwesens dient. Eingegangen am 5. April 2017 · Ausgegeben am 7. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3827 05. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3827 Frage 7. Welche Projekte bzw. Maßnahmen sollen 2016 in welcher Höhe aus Mitteln der Jagdabgabe gefördert werden? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 2 (Anlage) verwiesen. Frage 8. Nach welchen Kriterien werden Projekte und Maßnahmen für eine Förderung ausgewählt und wer entscheidet über deren Förderungswürdigkeit? Die Mittel aus der Jagdabgabe werden gemäß § 16 Abs. 2 Hessisches Jagdgesetz von der obersten Jagdbehörde zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Sofern Anträge in der Zielsetzung diesem Kriterium genügen, können sie gefördert werden. Frage 9. Können aus Mitteln der Jagdabgabe weiterhin beispielhafte Hegemaßnahmen des Landesjagdverbandes - etwa für Feldhase und Rebhuhn - gefördert werden, obwohl in der neuen Hessischen Jagdverordnung die "Förderung von Hegemaßnahamen" als Aufgabe des Landesjagdverbandes gestrichen worden ist? Die Hegepflicht ist in § 2 Abs. 2 Hessisches Jagdgesetz als Aufgabe einer jeden Jagdausübungsberechtigten oder eines jeden Jagdausübungsberechtigten definiert. Was unter dieser Aufgabe im Einzelnen zu verstehen ist, ergibt sich aus § 1 Hessisches Jagdgesetz. Unabhängig von der Antragstellerin oder von dem Antragsteller wird jeder Projektantrag nach dem in der Antwort zu Frage 8 aufgeführten Kriterium geprüft und beschieden. Der Landesjagdverband kann derartige Maßnahmen durchführen und Fördermittel aus der Jagdabgabe erhalten, ohne dass ihm die Aufgaben mittels Verordnung übertragen werden. Wiesbaden, 28. März 2017 Priska Hinz Anlage 1 Anlage a) Förderung des Landesjagdverbandes Hessen (LJV), der Stiftung Hessischer Jägerhof (SHJ) und der Hegegemeinschaften. 2011 2012 2013 2014 2015 2016 LJV 254.649 220.500 209.376 241.692 185.820 151.796 SHJ 196.800 196.800 204.590 238.650 226.961 192.491 Hegegemeinschaften 84.540 77.940 78.240 73.500 76.980 104.200 b) Projektförderung 2011 Jagdhistorischer Lehrpfad Kranichstein, Forstamt Darmstadt 30.000 Tagung Hessen-Luchs, BUND Hessen 2.500 Energiepflanzen, Landesjagdverband Hessen 5.050 Druck Lebensraumgutachten, Wildschutzgebiet Kranichstein, HMUKLV 17.098 Fachvortrag mit Reisekosten, Medienjagd 214 Messingschild für Staatsehrenpreis 31 2012 Druck Lebensraumgutachten, Hegegemeinschaft Spessart 3.774 Diorama Wildpark, Forstamt Hanau 21.500 Wildschweinskulpturen für Staatsehrenpreis 931 Untersuchung Bleibelastung von Wildtieren - LLH 14.351 Forschungsprojekt Wildkatze (Felis), Uni Gießen 5.391 Messingschild für Staatsehrenpreis 34 Fachvortrag mit Reisekosten, Medienjagd 105 Viruserkrankung Wildkatzen, Uni Gießen 5.391 Besucherkanzel, Wildschutzgebiet Kranichstein, Forstamt Darmstadt 10.000 2013 Schießstand, Jagdclub F.-Schwanheim 30.000 Druck Lebensraumgutachten, Hegegemeinschaft Knüll 4.820 Schießstand, Jagdverein Hersfeld Wurftauben 10.000 Druck Lebensraumgutachten, Hegegemeinschaft Riedforst 6.000 Schießstand, Jagdverein Gießen 10.000 2014 Zuschuss Tagung 40 Jahre AK Wildbiologie Gießen 2.500 Genetik Weißes Rotwild im Reinhardswald, Uni Gießen 20.000 Zuschuss Tagung, Deutscher Falkenorden 5.000 Schießstand, Jagdverein Hersfeld Kurzwaffenanlage 4.046 Moderation Neukonzeption, Museum Kranichstein 5.088 Reisekosten und Fachvortrag, Medienjagd 518 Messingschild für Staatsehrenpreis 37 2 2015 Einzäunung Alexanderburg, Forstamt Darmstadt 4.000 Schießstand, Jagdverein Hersfeld Skeetanlage 6.960 Schießstand, Jagdverein Frankenberg 23.447 Messingschild für Staatsehrenpreis 37 2016 Bestandeserfassung beim Niederwild, Uni Gießen 300.000 Zuschuss Internationale Schweißhundprüfung im Knüllwald 10.000 Film über Falken, Orden Deutscher Falkoniere Landesverband Hessen 3.000 Schießstand, Jagdverein Hersfeld Betontrennwand 7.497 Druck Lebensraumgutachten, Hegegemeinschaft Rotwild-Jäger Taunus 3.160 Rotwild-Taxation, Hegegemeinschaft Hinterlandswald 37.461 Schießstand, Jagdverein Gießen, Kipphasenanlage 6.700 Druck Lebensraumgutachten, Hegegemeinschaft Wiesbaden-Ost 3.000 Messingschild für Staatsehrenpreis 39