Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 29.09.2016 betreffend HessenVoice und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Hessische Landesregierung will in den nächsten Jahren die zentral gesteuerte Telekommunikationslösung HessenVoice für alle Dienststellen einführen. Unter dem Aktenzeichen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main 5122/15E - II/3 - 2/15 wurde eine Vergleichsrechnung bezüglich der Kosten für neue Telefonanlagen und der Einführung von HessenVoice in der Justiz vorgenommen. Vorbemerkungen der Ministerin der Justiz: HessenVoice enthält zwar auch zentrale Komponenten, wird jedoch im Justizressort nicht zentral gesteuert, sondern kann aus einer Vielzahl von Leistungsmerkmalen bedarfsgerecht konfiguriert werden. HessenVoice kommt als wirtschaftliche und technologisch innovative Lösung nur bei Reinvestitionsbedarf von Telekommunikationsanlagen in Betracht. Feste Umstellungspläne mit festgelegten Umstellungszeitpunkten existieren nicht. Die hessische Justiz ist insoweit Nutzerin des HZD-Angebots und verfolgt mit HessenVoice keine eigenen Zwecke. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Zahlen wurden bei der in der Vorbemerkung angesprochenen Vergleichsrechnung konkret berechnet? Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat berichtet, dass es sich bei dem in der Vorbemerkung der Fragestellerin genannten Aktenzeichen 5122/15E - II/3 - 2/15 um einen Sammelvorgang handelt und keine allgemeine Vergleichsberechnung zur Gegenüberstellung der zu erwartenden Kosten bei der Nutzung von HessenVoice bzw. dem Kauf einer Telekommunikationsanlage durchgeführt wurde. Frage 2. Welche Kosten entstehen bei der Einführung von HessenVoice bei der hessischen Justiz in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren? Die Kosten für die Nutzung der für HessenVoice verfügbaren Leistungsmerkmale sind im Leistungs - und Entgeltverzeichnis der HZD aufgeführt. Da funktionstüchtige Telekommunikationsanlagen zunächst weiter betrieben werden, es keine feste Umstellungsplanung gibt und Hessen- Voice somit nur im Reinvestitionsfall zum Zuge kommt, ist ein sachlich fundierte Kostenschätzung für die nächsten fünf bzw. zehn Jahre nicht möglich. Frage 3. Welche Kosten würde der Erwerb vergleichbarer Telefonanlagen in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren verursachen? Wie in der Antwort zu Frage 2. bereits ausgeführt, werden funktionstüchtige Telekommunikationsanlagen zunächst weiter betrieben werden, weshalb es keine feste Reinvestitionsplanung gibt. Daher kann auch keine sachlich fundierte Kostenschätzung für den Erwerb vergleichbarer Telefonanlagen in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren erfolgen. Eingegangen am 6. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3828 06. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3828 Frage 4. Welchen Vorteil verspricht sich die Landesregierung durch die Einführung von HessenVoice bei der Justiz? Wie in den Vorbemerkungen der Ministerin der Justiz bereits ausgeführt, verfolgt die Landesregierung mit der Einführung von HessenVoice bei der Justiz keine von den bekannten Projektzielen abweichenden Zwecke. Die Projektziele sind in der Broschüre "Digitale Verwaltung Hessen 2020 Teil II" veröffentlicht (vgl. dort Kapitel 5.3., die Broschüre ist im Internet unter https://egovernment.hessen.de unter Aktuelles/Broschüren abrufbar). Danach ist HessenVoice insbesondere: ein Leistungsangebot für einen zentralisierten Telefoniedienst, mit dem die technischen Voraussetzungen zur Einführung einheitlicher Rufnummern und einer zentralen Vermittlung geschaffen werden mit dem Ziel, die Erreichbarkeit der Beschäftigten in den Dienststellen des Landes für Bürgerinnen und Bürger zu verbessern; ein leistungsfähiger, moderner und wirtschaftlicher Telefoniedienst für die hessische Landesverwaltung , der durch die Portpreisvereinbarung künftig eine einfachere Haushaltsplanung für die Dienststellen des Landes ermöglicht und die stetige technologische Systemanpassung der Telekommunikationskomponenten sicherstellt. Wiesbaden, 23. Februar 2017 Eva Kühne-Hörmann