Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 04.10.2016 betreffend Vergleichsrechnung Erneuerung Talbrücke Sechshelden A45 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit 1968 wird der Ortsteil Sechshelden der Stadt Haiger von einer Talbrücke der Bundesautobahn A 45 überspannt . Die Zunahme der Verkehre hat zu deutlich gestiegenen Lärm- und Emissionsbelastungen geführt. Nachdem klar war, dass die bestehende Brücke vollständig abgerissen werden muss, stellte sich die Frage nach einer möglichen Alternative im Rahmen einer Tunnellösung. Im Rahmen der Erneuerung der A 45 wurde dann als Ergebnis der Vorplanung ein Ersatzneubau im Bereich der bisherigen Talbrücke Haiger/Sechshelden festgelegt. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welcher Planungsstand ist bei dem Projekt A 45 Talbrücke Sechshelden gegenwärtig konkret erreicht ? Mit Schreiben vom 18.07.2016 wurde dem Vorentwurf des Ersatzneubaus der Talbrücke Sechshelden durch Erteilung des Gesehenvermerks von Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zugestimmt. Derzeit erfolgt die Vorbereitung zur Einleitung des Baurechtsverfahrens (Planfeststellung). Frage 2. Wie hoch belaufen sich die Gesamtkosten für den geplanten Neubau einschließlich der notwendigen Maßnahmen im Bereich Anschlussstelle Dillenburg? Nach dem aktuellen Planungsstand belaufen sich die ermittelten Kosten für den Ersatzneubau der Talbrücke Sechshelden auf 109,6 Mio. €. Darin enthalten sind die notwendigen Maßnahmen für den Anschluss des Planungsabschnitts an die Anschlussstelle Dillenburg sowie die Kosten für die bauliche Erweiterung des Parkplatzes am Schlierberg. Frage 3. Welche Alternativen zu einem Ersatzneubau wurden konkret und mit welchem Ergebnis geprüft? Frage 4. Warum scheidet eine Tunnellösung nach Ansicht der Landesregierung aus? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen der Vorplanung wurden folgende Varianten untersucht: 1. Ersatzneubau der Brücke auf der Bestandstrasse mit minimaler Anpassung der Anschlussstrecke (Variante B1). 2. Kleinräumige Trassenoptimierung mit abgerücktem Ersatzneubau der Brücke und bereichsweiser Verlegung der A 45 in einen Tunnel (Variante T1). 3. Ersatzneubau der Brücke auf der Bestandstrasse mit Anpassung der Anschlussstrecke auf gleicher Länge wie Variante T1 (Variante B2). Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Bestandsvariante B1 alle rechtlichen Anforderungen erfüllt , die insbesondere auch im Hinblick auf den Immissionsschutz an die Durchführung des Projektes zu stellen sind. Gleichzeitig liegen die Kosten sowohl der Variante B1 als auch der Eingegangen am 3. November 2016 · Bearbeitet am 4. November 2016 · Ausgegeben am 9. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3848 03. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3848 Variante B2 ganz erheblich unter denen der Variante T1. Nach Abstimmung mit dem BMVI als Baulastträger wurde daher die Festlegung getroffen, die Variante B1 der weiteren Planung zu Grunde zu legen. Frage 5. Welche konkreten Aktivitäten hat die Landesregierung unternommen, um den Bund für eine mögliche Tunnellösung zu gewinnen? Die Landesregierung hat bei der Talbrücke Sechshelden bereits in der Planungsstufe der Vorplanung eine detaillierte Variantenuntersuchung durchgeführt, um möglichst präzise Parameter für die Abwägung zu gewinnen. Dabei wurde eine Tunnellösung dem Ersatzneubau der Brücke auf bestehender Trasse gegenübergestellt. Die Ergebnisse der vergleichenden Bewertung der Varianten hat das Land Hessen gegenüber dem BMVI als Entscheidungsgrundlage dargestellt. Frage 6. Um wie viel dürfen nach Ansicht der Landesregierung die Kosten für eine Tunnellösung über den Kosten für einen Brückenneubau liegen, um angesichts der Belastungen für die Anwohner trotzdem realisierungswürdig zu sein? Brückenneubauten an Bundesfernstraßen werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Gemäß den grundgesetzlichen Regelungen verwalten die Länder die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes . Unter Beachtung der Bundeshaushaltsordnung haben die Länder bei jedem Einzelvorhaben durch die entsprechenden Untersuchungen den Nachweis zu führen, welche der denkbaren Lösungsvarianten sich unter Berücksichtigung der Planungsziele als die wirtschaftlichste erweist. In die Abwägung fließen zudem alle relevanten technischen Anforderungen sowie die gesetzlichen Anforderungen an den Umwelt-, Natur- und Immissionsschutz ein. Im vorliegenden Fall der Talbrücke Sechshelden werden mit der gewählten Lösung des Ersatzneubaus auf bestehender Trasse durch die geplanten Lärmschutzmaßnahmen die Immissionsbelastungen für die Anlieger gegenüber der heutigen Situation deutlich reduziert. Vor diesem Hintergrund und angesichts der erheblich höheren Kosten für eine alternative Verlegung der Trasse in einen Tunnel, besteht hier keine Möglichkeit für eine Entscheidung zu Gunsten einer Tunnellösung . Frage 7. Ist es richtig, dass der Bund in vergleichbaren Fällen (d.h. Ersatz einer Brücke durch einen Tunnel ) andernorts Tunnellösungen auch aus Lärm- und Emissionsschutzgründen trotz Mehrkosten vorzieht? Der Landesregierung sind derartige Fälle nicht bekannt. Wiesbaden, 23. Oktober 2016 In Vertretung: Mathias Samson