Kleine Anfrage der Abg. Barth und Gnadl (SPD) vom 04.10.2016 betreffend befristet beschäftigte Lehrkräfte im Schulamtsbezirk Hochtaunuskreis/ Wetteraukreis und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Kultusministers: Eine plausibilisierbare Zahl der befristeten Verträge aus dem vergangenen Schuljahr liegt dem Hessischen Kultusministerium nicht vor. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass bei Vertragsverlängerungen das bisherige Vertragsende im zentralen Erfassungssystem (SAP) überschrieben wird. Eine Auswertung der Lehrkräftedaten für das laufende Schuljahr liefert noch keine belastbaren Ergebnisse, da noch nicht alle in diesem Schuljahr beginnenden Verträge eingepflegt sind und voraussichtlich erst Ende 2016 vorliegen werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Personen waren an staatlichen Schulen im Schulamtsbezirk Hochtaunuskreis /Wetteraukreis im vergangenen Schuljahr in einem befristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt ? (Bitte aufgeschlüsselt nach hauptberuflich unterrichtenden Lehrkräften, Lehrkräften mit einem nebenamtlichen Gestellungsvertrag, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und nach Gesamtvertragsdauer, auch wenn diese in den Ferien unterbrochen wurde) Die zum Statistikstichtag 01.10.2015 im Bereich des Staatlichen Schulamts für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis (SSA HTW) im Schuldienst befristet beschäftigten Personen sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Nebenamtlich beschäftigte Personen im SSA HTW (Stand: 01.10.2015) Kategorie Anzahl Personen Erzieher/-in 3 Gestellungsvertrag nebenamtlich 132 Nebenamtliche 367 Sozialpädagoge/-in 6 Frage 2. Wie viele Arbeitsverträge dieser Lehrkräfte endeten mit Beginn der Sommerferien im Laufe des Juli 2016? (Bitte aufgeschlüsselt wie unter Frage 1.) Da die Vertragslaufzeit dem Hessischen Kultusministerium nicht vorliegt, ist das Ende des Arbeitsvertrags in den nachfolgend stehenden Ergebnissen definiert als die Gruppe der zu der Frage 1 genannten Lehrkräfte, die im Juli 2016 noch befristet, dagegen im August und September 2016 nicht im SSA HTW beschäftigt waren. Eingegangen am 9. November 2016 · Bearbeitet am 9. November 2016 · Ausgegeben am 11. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3850 09. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3850 Kategorie Anzahl Personen Erzieher/-in 0 Gestellungsvertrag nebenamtlich 10 Nebenamtliche 53 Sozialpädagoge/-in 0 Frage 3. Wie viele dieser Lehrkräfte werden auch im neuen Schuljahr 2016/17 wieder mit befristeten Verträgen beschäftigt? (Bitte aufgeschlüsselt wie unter Frage 1.) Frage 4. Wie viele der Lehrkräfte, die bereits im vergangenen Schuljahr unterrichteten und deren Vertrag zu Beginn der Sommerferien 2016 auslief, werden auch im neuen Schuljahr 2016/17 an staatlichen hessischen Schulen beschäftigt? (Bitte aufgeschlüsselt wie unter Frage 1.) Frage 5. Wie viele Lehrkräfte sind ab dem neu beginnenden Schuljahr 2016/17 an staatlichen Schulen im Schulamtsbezirk Hochtaunuskreis/Wetteraukreis in einem befristeten Angestelltenverhältnis beschäftigt ? (Bitte aufgeschlüsselt wie unter Frage 1.) Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Belastbare Daten zum Schuljahresbeginn 2016/17 liegen erst nach Übernahme der Lehrkräftestatistik Ende 2016 vor. Erst dann sind alle Neuverträge und Vertragsänderungen im Wesentlichen vollständig und korrekt in SAP eingetragen. Frage 6. Wie viele dieser Arbeitsverträge sind a) bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres befristet, b) bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres befristet, c) mit einer anderen Vertragslaufdauer befristet? (Bitte nach Vertragslaufdauer aufschlüsseln) Da dem Hessischen Kultusministerium die Vertragslaufzeit der Lehrkräfte nicht vorliegt, kann die Frage 6 nicht beantwortet werden. Frage 7. Wie viele der befristet im Schulamtsbezirk Hochtaunuskreis/Wetteraukreis beschäftigten Lehrkräfte wurden nach einer Gesamtbeschäftigungsdauer von inzwischen 5 Jahren nicht weiter beschäftigt ? Frage 8. Wie viele der befristet im Schulamtsbezirk Hochtaunuskreis/Wetteraukreis beschäftigten Lehrkräfte , die eine befristete Gesamtbeschäftigungsdauer von inzwischen über 5 Jahren erreicht haben , wurden zum neuen Schuljahr unbefristet weiterbeschäftigt ("entfristet")? Bezüglich der Fragen 7 und 8 wird auf die Antwort zu Frage 3 bis 5 verwiesen. Wiesbaden, 28. Oktober 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz