Kleine Anfrage des Abg. Grüger (SPD) vom 05.10.2016 betreffend Zusammenarbeit von Hessen Mobil mit von Straßenbaumaßnahmen betroffenen Kommunen und Unternehmen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Zuge aktueller Baumaßnahmen von Hessen Mobil bzw. den damit einhergehenden Umleitungen und Vollsperrungen , ist es in meinem Wahlkreis zu Beschwerden bezüglich der Vorgehensweise von Hessen Mobil gekommen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Hessen als europäisches Transitland ist besonders starken Verkehrsbelastungen ausgesetzt. Insbesondere die Bundesautobahnen, aber auch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, sind durch steigende Verkehrszahlen der letzten Jahre erheblich belastet. Diesem Umstand Rechnung tragend, stellen Bund und Land vermehrt Investitionsmittel für die Erhaltung der Straßen und Brücken zur Verfügung. Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass ein gut ausgebautes und erhaltenes Straßennetz Verkehrssicherheit und Mobilität garantiert und damit eine elementare Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung des Standorts Hessen darstellt, erklärt dies die unabdingbare Notwendigkeit von Baustellen. Hierbei ist es stets das Ziel der Landesregierung , den Verkehr so gering und so kurz wie möglich zu beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit im Baustellenbereich zu gewährleisten. Allerdings sind Investitionen in das Straßennetz ohne Baustellen nicht möglich. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie frühzeitig sollten aus Sicht der Landesregierung Kommunen in die Planungen von Hessen Mobil eingebunden werden, um zum Beispiel Besonderheiten vor Ort zu erfahren und so eine Rücksichtnahme auf Schulen, Kindertagesstätten oder örtliches Gewerbe zu ermöglichen? Aus Sicht der Landesregierung sollten die Kommunen frühzeitig in die Planungen eingebunden werden. Daher finden in den Baudezernaten im Rahmen der Bauvorbereitung in der Regel spätestens 2 Monate vor Baubeginn Verkehrsbesprechungen statt. Diese dienen der Abstimmung der jeweiligen Verkehrskonzepte mit den Fachbehörden bzw. der Anhörung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Auch hierzu werden sowohl die Vertreter der Kommunen als auch die Nahverkehrsbetriebe eingeladen und gehört. Eine frühzeitige Einbindung der Kommunen ist somit gewährleistet. Zudem veranstaltet Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement jeweils am Anfang eines Jahres in sechs Regionen Hessens Pressekonferenzen, im Rahmen derer die Regionalen Bevollmächtigten u.a. auch den Kommunen die Bauprogramme sowie die entsprechenden Verkehrskonzepte vorstellen. Entsprechende Pressemitteilungen zu den oben genannten Veranstaltungen werden in den lokalen Medien veröffentlicht und garantieren damit zugleich eine frühzeitige Information der Gewerbetreibenden und der Bürgerinnen und Bürger. Frage 2. Warum werden Umleitungsmaßnahmen und Beschilderungen nicht von Hessen Mobil übernommen , sondern an Firmen ohne Ortsbezug vergeben? Aus organisatorischen Gründen richten die jeweiligen Baufirmen die notwendigen Verkehrsund Umleitungskonzepte ein. Diese werden frühzeitig mit den Trägern öffentlicher und privater Eingegangen am 27. Dezember 2016 · Bearbeitet am 3. Januar 2017 · Ausgegeben am 6. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3856 27. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3856 Belange abgestimmt. Aufgabe der beauftragten Baufirma ist es, die angeordnete Verkehrsführung , wie in den Beschilderungsplänen dargestellt, einzurichten. Vor Inbetriebnahme der Umleitungsstrecke wird die bauseitige Beschilderung durch die Ordnungsbehörden und die zuständige Straßenmeisterei kontrolliert. Ein Ortsbezug ist somit während des gesamten Prozesses gegeben . Frage 3. Warum wird die Beschilderung nicht deutlicher gestaltet, indem beispielsweise bei "frei bis Baustelle " angegeben wird, wo die Baustelle ist? Hessen Mobil ordnet das Verkehrszeichen "frei bis Baustelle" dort an, wo dies aufgrund der Umstände des örtlichen Einzelfalls geboten und möglich ist. Dies gilt ebenso für das Zusatzschild , welches den Verkehrsteilnehmer über die Entfernung der Baustelle informiert. Die Anordnung dieses Zusatzschildes liegt im Ermessen der anordnenden Behörde und orientiert sich an den örtlichen Gegebenheiten des Einzelfalls. Frage 4. Wie oft und in welchen konkreten Fällen wurden Absperr- und Umleitungsmaßnahmen mit deutlichem zeitlichen Vorlauf zu den Bauarbeiten eingerichtet, so dass die betroffenen Anwohner und Unternehmen bereits Tage vor Baubeginn mit Umleitungen und dem damit einhergehenden Einschränkungen belastet wurden? Absperr- und Umleitungsbeschilderungen stehen in direktem Zusammenhang mit Straßen- oder Brückenbauarbeiten. Die von den betroffenen Verkehrsteilnehmern immer wieder geäußerte Wahrnehmung, dass auf Baustellen keine Bautätigkeit zu sehen ist, kann verschiedene Ursachen haben. Zum einen erfolgt zu Beginn jeder Baumaßnahme deren Einrichtung, die oftmals mehrere Tage in Anspruch nimmt, zum anderen ist nicht jede Bautätigkeit für die Öffentlichkeit als solche erkennbar. Die Demontage von Schutzplanken am Fahrbahnrand wird von der Öffentlichkeit beispielsweise oft nicht mit der Notwendigkeit einer Straßensperrung in Zusammenhang gebracht, obgleich ein Fehlen des Schutzsystems die Verkehrssicherheit des Verkehrsteilnehmers nicht mehr gewährleisten kann und eine Sperrung der entsprechenden Straße demzufolge zwingend geboten ist. Des Weiteren befinden sich zu gewissen Zeiten keine oder nur sehr wenige Bauarbeiter auf der Baustelle, da die verbauten Materialien stets spezifische Verarbeitungs-, Aushärte- oder Trocknungszeiten in Anspruch nehmen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 5. Wie oft und in welchen konkreten Fällen wurden in den letzten zwölf Monaten Bauzeiten nicht eingehalten, die mit den betroffenen Kommunen und Unternehmen vorab vereinbart wurden? Die Ermittlung der Bauzeit erfolgt im Rahmen der Bauvorbereitung einer Maßnahme durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement. Die auf der Grundlage von bekannten Ansätzen kalkulierte Bauzeit wird bauvertraglich vereinbart und verpflichtet die Baufirma, den vorgegebenen Zeitrahmen einzuhalten und die Bauarbeiten fristgerecht abzuschließen. Durch unvorhersehbare Ereignisse, wie zum Beispiel eine außergewöhnlich schlechte Witterung oder nicht zu kalkulierende inhomogene Baugrundverhältnisse, kann es jedoch vereinzelt zu Bauzeitverlängerungen kommen. Eine Statistik im Sinne der Fragestellung liegt der Landesregierung nicht vor. Wiesbaden, 22. Dezember 2016 In Vertretung: Mathias Samson