Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Ziele, Kosten und Effizienz von Ausgaben für Ausbildungsförderung und Ausbildung aus dem hessischen Landeshaushalt Drucksache 19/3861 Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Hessen hat im Jahr 2010 insgesamt rund 335 Mio. € für Ausbildungszwecke ausgegeben, darunter etwas mehr als 100 Mio. € für die Ausbildung im Landesdienst. Die übrigen Ausgaben teilten sich die vollschulische Ausbildung mit knapp 190 Mio. € und die Förderung von Ausbildungsverhältnissen im dualen System mit etwa 44 Mio. € (Quelle: Kleine Anfrage des Abg. Roth, Drucksache 18/197). Viele der vollschulischen Ausbildungsgänge gibt es auch im dualen System. Viele Bildungsgänge der Grundqualifikation , Ausbildungs- und Berufsvorbereitung vermitteln keinen Abschluss. Eine grundlegende Evaluation aller Bildungsangebote des sogenannten Übergangsbereichs und der vollschulischen Ausbildung ist bisher nicht erfolgt. Es bleibt unklar, welche Ziele das Land mit seiner Ausbildungsförderung erreichen will. Vorbemerkung der Landesregierung: Das Ziel der Landesregierung ist es, jedem jungen Menschen eine Ausbildung zu ermöglichen. Hierzu hat sie eine effektive Struktur der Ausbildungsförderung aufgebaut, die jungen Menschen in Hessen vielfältige Chancen auf eine Ausbildung ermöglicht und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leistet. Übergang Schule - Beruf optimieren Mit Angeboten der Ausbildungs- und Berufsvorbereitung für benachteiligte oder schwächere Schülerinnen und Schüler soll der schnelle Übergang in eine berufliche Ausbildung erreicht werden. Zu nennen sind Angebote der beruflichen Schulen, die Berufsvorbereitung im Rahmen des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB III), das Förderprogramm Qualifizierung und Beschäftigung (Produktionsschulen) und regional ausgeformte Maßnahmen, die von Kommunen und kommunalen Jobcentern mit Förderung durch regionale Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets entwickelt wurden. Im Zentrum der Reform des Übergangssystems stehen die Individualisierung und die betriebsnahe Ausrichtung der Förderung. Zugang zur Ausbildung erleichtern Zuschüsse zu Ausbildungsvergütungen (Ausbildungsplatzprogramme) oder geförderte Ausbildungen (SGB III) schaffen Ausbildungsanreize für Betriebe. Dadurch soll die duale Ausbildung stärker für bestimmte Zielgruppen (Benachteiligte, Hauptschülerinnen und -schüler, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler, Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund sowie Schülerinnen und Schüler mit Behinderung) geöffnet werden. Ausbildungsqualität steigern Die Steigerung der Attraktivität und Qualität der dualen Ausbildung ist ein wesentliches Ziel der Ausbildungsförderung. Die wichtigsten Maßnahmen hierzu sind die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Handwerk und im Berufsfeld Landwirtschaft/Gartenbau sowie die Unterstützung von Kleinstunternehmen bei der Entwicklung ihrer Ausbildungsqualität im Programm "gut ausbilden". Vollzeitschulische Ausbildung an dualer Ausbildung und Fachkräftebedarf ausrichten Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass vollschulische Ausbildungsangebote dann bereitgestellt werden sollen, wenn es zu einer bestimmten Fachrichtung keinen dualen Ausbildungsberuf gibt und wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) auf dem regionalen Arbeitsmarkt einen entsprechenden Fachkräftebedarf feststellt. Dies ist z.B. im Sozialwesen und überwiegend bei den Assistenzberufen der Fall. Eingegangen am 23. Juni 2017 · Ausgegeben am 5. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5037 23. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Erfolgreicher Ausbildungsabschluss durch Ausbildungsbegleitung Der erfolgreiche Ausbildungsabschluss soll durch individuell abgestimmte Maßnahmen der Ausbildungsbegleitung gewährleistet werden. Das Beratungsangebot von QuABB (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule ) richtet sich an alle Auszubildenden und leitet bedarfsgerecht zu anderen Hilfsangeboten über. Ausbildungsbegleitende Hilfen (SGB III) bieten in erster Linie Lernunterstützung. Bei stärkerem Unterstützungsbedarf stehen Instrumente wie AsA (Assistierte Ausbildung) oder BaE (Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen) im Rahmen des SGB III bereit. Strategische Steuerung mit allen Akteuren Die Landesregierung hat aktiv Kooperationsbeziehungen und Abstimmungsmechanismen mit allen Akteuren der beruflichen Ausbildung auf Bundes- wie Landesebene geschaffen, die die weitere gemeinsame strategische Ausrichtung der Ausbildungsförderung gewährleisten. Zu nennen ist insbesondere das "Bündnis Ausbildung Hessen" und die Bund-Länder-BA-Vereinbarung zur Initiative Bildungsketten (Übergang Schule - Beruf). Dem Bündnis gehören neben der Landesregierung die Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern, die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände , der Verband Freier Berufe in Hessen, die hessischen kommunalen Spitzenverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen sowie die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit an. Die Hessische Landesregierung stellt in der Antwort auf die Große Anfrage ihr System der Ausbildungsförderung dar, das sie in Abstimmung mit dem Regelinstrumentarium der Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (SGB III/SGB II) aufgebaut hat. Nicht Gegenstand dieses Berichts sind die finanziellen Aufwendungen für die duale berufliche Ausbildung im eigentlichen Sinn, die vonseiten des Landes (Personal der Teilzeitberufsschulen), der Gebietskörperschaften (schulische Investitionen und Gebäudeunterhalt) und der Ausbildungsbetriebe (Ausbildungsvergütung, Ausbildungsplatzkosten) getragen werden, da diese nicht zur Ausbildungsförderung gehören. Über den speziellen Ausbildungsbeitrag, den das Land durch die Ausbildung von Landesbediensteten leistet, wird unter Teil E des Berichts informiert. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Chef der Hessischen Staatskanzlei, der Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund, dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, dem Hessischen Minister der Finanzen, der Hessischen Ministerin der Justiz, dem Hessischen Kultusminister, dem Hessischen Minister für Wissenschaft und Kunst, der Hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie dem Hessischen Minister für Soziales und Integration im Namen der Landesregierung wie folgt: A. Ziele Frage 1. Welche Ziele verfolgt das Land im Rahmen des "Bündnisses für Ausbildung"? Wie sind die anderen Akteure der Berufsbildung auf Landesebene und in den Regionen einbezogen und welche eigenen Beiträge liefern sie? Mit dem "Bündnis Ausbildung Hessen" verfolgt die Landesregierung das übergeordnete Ziel der Fachkräftesicherung. Das Bündnis soll die Maßnahmen der Landesstrategie zur Fachkräftesicherung , insbesondere die des strategischen Handlungsfeldes Aus- und Weiterbildung, flankieren. Eines der Hauptziele ist dabei die Steigerung der Attraktivität und Qualität der dualen Berufsausbildung als eine der zentralen Säulen der Fachkräftesicherung. Das Bündnis wurde gemeinsam mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften, den kommunalen Spitzenverbänden und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit abgeschlossen. Die im Bündnis festgehaltenen Ziele und die zu deren Erreichen erforderlichen Maßnahmen der einzelnen Bündnispartner sind in der Vereinbarung "Bündnis Ausbildung Hessen" (siehe Anlage 16) veröffentlicht. Die Ziele und Maßnahmen werden von allen Bündnispartnern anerkannt bzw. derzeit umgesetzt. Am 27. April 2016 fand das erste Spitzengespräch zum "Bündnis Ausbildung Hessen" statt, bei dem eine positive Zwischenbilanz gezogen wurde. Beim zweiten Spitzengespräch des Bündnisses am 21. April 2017 ging es verstärkt um die Berufsausbildung junger Zuwanderer. Das Bündnis war sich einig, dass sich durch die Weiterqualifizierung dieser Zuwanderer für Betriebe neue Chancen bieten, dringend benötigte Fachkräfte zu gewinnen. Frage 2. Welche hessischen Regionen formulieren den Anspruch "Keiner soll verlorengehen!" und wie steht die Landesregierung zu diesem Anspruch? Wie unterstützt sie dieses Ziel? Welche Regionen genau diesen Anspruch für sich formulieren, ist der Landesregierung nicht bekannt. Bekannt ist lediglich die Initiative "Keiner geht verloren" zum Übergang von der Schule in den Beruf im Landkreis Gießen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 3 Die Landesregierung verfolgt das Ziel, dass allen Jugendlichen in Hessen, die es wünschen, ein - vorrangig betrieblicher - Ausbildungsplatz angeboten oder ein Abschluss ermöglicht wird. Sie unterstützt dieses Ziel mit dem "Bündnis Ausbildung Hessen", der Beteiligung an der Bund- Länder-Initiative Bildungsketten, der landesweiten Strategie Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV), den Landesprogrammen zur Ausbildungsförderung und den Ausbildungsplatz -programmen. Es ist ein erklärtes Ziel der Bündnispartner, dass alle jungen Menschen entsprechend ihren Neigungen, Fähigkeiten und Talenten ihren Weg in den Beruf finden. Frage 3. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung im Rahmen der Strategie "Optimierung der lokalen Vermittlungsarbeit (OloV)"? Im Rahmen von OloV wird die Qualität der Zusammenarbeit der regional verantwortlichen Ausbildungsmarkt-Akteure (u.a. Kommunen/Landkreise, Schulen, Agenturen für Arbeit, Kammern ) im Prozess der Berufsorientierung und des Berufseinstiegs erhöht. Diese Form der regionalen Steuerung und Kommunikation soll die regional eingesetzten Instrumente und Maßnahmen auf eine effektive und passgenaue Vermittlung junger Menschen in Ausbildung ausrichten. Regionale OloV-Steuerkreise in den Landkreisen und kreisfreien Städten arbeiten mit folgenden Zielen: - Anwendung der hessenweit gültigen OloV-Qualitätsstandards für die Berufsorientierung, die Akquise von Ausbildungs- und Praktikumsplätzen, die Beratung, das Matching und die Ausbildungsvermittlung sowie die Gestaltung der regionalen Steuerung, - Erhöhung der Transparenz von Angeboten der Berufsorientierung, - Vermeidung von Parallel- und Doppelstrukturen, - nachhaltige Gestaltung von regionalen Kooperations- und Angebotsstrukturen und - Erarbeitung und Umsetzung regionaler Ziele für den Übergang von der Schule in den Beruf. Frage 4. Wo liegen aus Sicht der Landesregierung die Verbesserungsbedarfe im Bereich der Berufsausbildung ? Wie will sie unterstützend eingreifen, um die Qualität von Berufsausbildung zu verbessern? Gemeinsam mit den Bündnispartnern hat die Landesregierung im "Bündnis Ausbildung Hessen" ihre Handlungsfelder im Bereich der Berufsausbildung festgelegt. Die Bündnispartner stimmen darin überein, dass Verbesserungen und Veränderungen des Schul- und Berufsschulsystems, der Regelung der Hochschulzugangsberechtigung und der betrieblichen Ausbildung erforderlich sind, um den Anteil der Jugendlichen, die eine duale Ausbildung absolvieren, zu erhöhen. Dazu wurden im Rahmen des Bündnisses konkrete Maßnahmen vereinbart, u.a. zur Steigerung der Qualität der Berufsausbildung. Beispielsweise wurde das Förderprogramm "Stärkung der Ausbildungsfähigkeit und -qualität von Kleinstunternehmen" ("gut ausbilden") entwickelt und das Förderprogramm "QuaBB" (Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule) auf ganz Hessen ausgedehnt. Ebenso wurde vereinbart, dass erstmals in Hessen junge Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung auch ohne Berufserfahrung und Abitur ein Studium aufnehmen können. Der Modellversuch wurde im Wintersemester 2016/2017 gestartet. Auch dies trägt zur Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung bei. Frage 5. Mit welcher Strategie will das Land auf die sehr hohen Anteile junger Menschen im Alter von 25 bis zu 35 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung reagieren? Die Initiative ProAbschluss des Landes Hessen verhilft Beschäftigten (einschließlich geringfügig Beschäftigten und Praktikanten) ab dem 27. Lebensjahr, die über keinen anerkannten Berufsabschluss verfügen, zu einem externen Berufsabschluss. Zu ProAbschluss gehört eine landesweite Beratungsstruktur aus mobilen Nachqualifizierungsstellen und Bildungscoaches, die sich an Unternehmen und an Beschäftigte richtet. Die Beratungskräfte bieten eine umfassende und auf die individuellen Bedürfnisse und Voraussetzungen angepasste Qualifizierungsberatung für Beschäftigte und Unternehmen, die sich für den Weg der Nachqualifizierung interessieren. Die Kosten der Nachqualifizierung, die von den Beschäftigten zu tragen sind, werden über einen Qualifizierungsscheck gefördert. Bisher wurden im Rahmen der Initiative ProAbschluss 1.425 Personen hinsichtlich einer Nachqualifizierung beraten und etwa jede fünfte beratene Person erhielt daraufhin eine Förderung über einen Qualifizierungsscheck . Seit 2015 wurden 312 Qualifizierungsschecks ausgegeben (Stand: April 2017). Unter dem Dach der Initiative ProAbschluss bieten berufliche Schulen im Rahmen des Schulversuchs "QualiBack" an- oder ungelernten Beschäftigten ab dem 27. Lebensjahr die Möglichkeit, sich durch den Besuch des Berufsschulunterrichts auf ihre externe Kammer-Abschlussprüfung vorzubereiten. Zwei berufliche Schulen haben dieses Modell erfolgreich erprobt. Mit dem laufenden Schuljahr 2016/2017 wurde der Schulversuch auf weitere berufliche Schulen ausgedehnt. Für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen trifft die Landesregierung mit den Landkreisen /Kommunen jährliche Zielvereinbarungen zur Umsetzung regionaler Arbeitsmarktförderung, die mit regionalisierten Arbeitsmarkt- und Ausbildungsbudgets hinterlegt werden. Die (schritt- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 weise) Anhebung des beruflichen Qualifizierungsniveaus bei Menschen ohne Berufsausbildung hat in diesem Zusammenhang hohe Priorität. Auf diese Weise werden die Regionen/Jobcenter in die Lage versetzt, ein breites Bündel an Qualifizierungsmaßnahmen, die an die individuelle Situation der Langzeitarbeitslosen angepasst sind und letztlich zu einem anerkannten Berufsabschluss führen sollen, zu realisieren. Frage 6. Plant die Landesregierung eine grundlegende Reform des sogenannten Übergangsbereichs von der Schule in den Beruf? Wenn ja, mit welcher Strategie? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Pilotprojekt "Gestufte Berufsfachschule I+II" hat die Landesregierung einen ersten Grundstein für eine Veränderung des schulischen Übergangssystems im Sinne einer effizienteren schulischen Qualifizierung (berufsbezogen, allgemeinbildend, sozial) von Jugendlichen gelegt. Der darauf aufbauende Schulversuch "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA" ist die konsequente Weiterentwicklung des Pilotprojektes und reformiert das Übergangssystem. Im Rahmen des Schulversuchs sollen drei Schulformen zusammengeführt werden: Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung , die Zweijährige Berufsfachschule und die Einjährige Höhere Berufsfachschule. Grundsätzlich wird u.a. durch die Optimierung der Rahmenbedingungen das Ziel verfolgt, Jugendliche , die sich im Übergang von der Schule in den Beruf befinden, optimal zu begleiten und individuell zu unterstützen. Die Förderung der persönlichen und sozialen Kompetenzen sowie eine umfangreiche Berufsorientierung, verbunden mit intensiven betrieblichen Phasen, sollen dazu beitragen , schnellere Übergänge der Jugendlichen in eine für sie passende duale Ausbildung zu ermöglichen und gleichzeitig auch eine nachhaltige Fachkräftesicherung unterstützen. Frage 7. Welche Bedeutung haben nach Ansicht der Landesregierung die Produktionsschulen im Rahmen ihrer Planungen, die Berufsausbildung zu optimieren? Die Produktionsschulen bieten mit einer niedrigschwelligen und praxisorientierten Pädagogik einen sehr guten Rahmen für die einzelfalladäquate Förderung benachteiligter junger Menschen. Sie sprechen insbesondere Personen an, die mit schulischen Lernformen nicht mehr erreicht werden können oder die nicht angemessen versorgt sind. Seit 2016 werden in Hessen zusätzlich junge Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive in Produktionsschulen qualifiziert. Ziel ist die Rückführung in Regelsysteme der schulischen Qualifizierung, beruflichen Vorbereitung und Ausbildung. Produktionsschulen in Hessen werden in erster Linie aus dem Programm des Europäischen Sozialfonds (ESF) "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen" durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) gefördert. Zudem engagiert sich das HMSI in landes- und bundesweiten Netzwerken, die sich mit der Weiterentwicklung von Produktionsschulen beschäftigen. Frage 8. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Bildungsverläufe transparent zu machen, um ggf. auch bei Abbruch eingreifen zu können? Wie will die Landesregierung darauf hinarbeiten, dass auch über Ländergrenzen hinweg Bildungsverläufe nachverfolgt werden können? Auf individueller Ebene ist die Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Bildungsverläufe über Institutionen oder gar über Landesgrenzen hinweg aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Mit ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen wird in eingeschränktem Umfang ein Informationsaustausch über relevante Bildungs- und Beschäftigungsdaten zwischen Institutionen (z.B. Arbeitsagenturen/Jobcenter, Jugendämter) zur besseren Förderung von Qualifizierung oder Ausbildung realisiert. Die Landesregierung sieht keine Möglichkeiten, darüber hinaus zu mehr Transparenz beizutragen. Frage 9. Wird die Landesregierung mit dafür eintreten, dass eine integrierte Ausbildungsberichterstattung auf Dauer möglich wird? Ist sie bereit, entsprechende Beschlüsse der Kultusministerkonferenz herbeizuführen? Hessen war führend bei der Konzeption der integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE). Die Erfahrungen aus hessischen modellhaften Auswertungen wurden auf die Bundesebene übertragen . Hessische iABE und Bundes-iABE werden mittels Projektfinanzierung umgesetzt, um auf EU-Kofinanzierung zurückgreifen zu können. Vorerst wird daher von einer dauerhaften Finanzierung abgesehen. Die integrierte Ausbildungsberichterstattung (iABE) auf Bundesebene ist ein Projekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und wird in dessen Auftrag durch das Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB) umgesetzt. Die erforderlichen Daten zur Auswertung der iABE-Indikatoren werden von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder zur Verfügung gestellt. Hessen fördert zudem die hessische integrierte Ausbildungsberichterstattung, die weitergehende Analysen auf Grundlage von Individualdaten bis hin zur Kreis- oder Stadtebene bereitstellt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 5 B. Fördermittel für Ausbildungsmaßnahmen I. Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Frage 1. Welche Fördermittel stehen im Haushalt, Einzelplan 08 - Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, für Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung? Frage 2. Wie haben sich diese Mittel in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Fragen B.I.1 und B.I.2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Einzelplan 08 Kap. 08 06 sind mit den Produkten 42 und 44 Fördermittel für Ausbildungsmaßnahmen veranschlagt. Ein auf Maßnahmen bezogener Mittelausweis für die Ausbildungsprogramme erfolgt nicht. Im Haushalt 2015 wurden aufgrund struktureller Änderungen im Zusammenhang mit der neuen ESF-Förderperiode Landesmittel aus dem "Arbeitsmarktbudget" in das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" umgeschichtet. In 2016 wurden von der Landesregierung zusätzliche Mittel für berufsbezogene Sprachförderung und Qualifizierung von Flüchtlingen beim Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget zur Verfügung gestellt. Folgende Fördermittel werden für Ausbildungsmaßnahmen eingesetzt: Jahr Kapitel - Produkt Programm Betrag in € 2016 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 1.950.000 0806 P44 Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (inkl. Flüchtlingsmittel und Mittel für Jugendwohnheime) 24.945.000 2015 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 2.399.900 0806 P44 Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget (inkl. Jugendwohnheime ) 16.433.719 2014 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 2.051.270 0806 P44 Ausbildungsbudget (inkl. Jugendwohnheime) 10.451.300 2013 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 2.404.180 0806 P44 Ausbildungsbudget (inkl. Jugendwohnheime) 10.869.300 2012 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 2.176.750 0806 P44 Ausbildungsbudget (inkl. Jugendwohnheime) 10.536.300 2011 0806 P42 Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ) 1.973.200 0806 P44 Ausbildungsbudget (inkl. Jugendwohnheime) 9.751.100 Frage 3. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren der jeweilige Anteil an Landesmitteln, wie hoch war der an ESF-Mitteln und der an Bundesmitteln? Wie hoch waren ggf. weitere Zuschüsse und von wem kamen sie? Für die Ausbildungsmaßnahmen wurden nur Landesmittel eingesetzt. Frage 4. Welche Programme wurden durch die Mittel finanziert? Durch die Mittel wurden die Programme "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" und "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" finanziert. Frage 5. Wer ist die jeweilige Zielgruppe der einzelnen Programme? Die Zielgruppen des "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets" (AQB) sind: - benachteiligte ausbildungsreife Ausbildungsstellensuchende oder Ausbildungsabbrecherinnen und -abbrecher mit multiplen Problemlagen und besonders hohem Förderbedarf, - Menschen mit privater Fürsorgeverantwortung (Mütter/Väter/Alleinerziehende oder Pflegende ) ohne Berufsausbildung, - Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen für den allgemeinen Arbeitsmarkt, - Geringqualifizierte im ergänzenden Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern (SGB), - Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive. Geförderte Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen selbst oder als Teil einer Bedarfsgemeinschaft Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, SGB III, SGB VIII SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) haben. Eingeschlossen sind Personen der sogenannten stillen Reserve im Zusammenhang mit dem beruflichen Wiedereinstieg wie auch Geringqualifizierte und Beschäftigte mit ergänzendem Leistungsbezug nach den Sozialgesetzbüchern. Förderfähig im Rahmen des Programms "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" (AKZ) sind Ausbildungsverhältnisse mit Personen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder vergleichbaren Regelungen verfügen und die eine soziale und/oder individuelle Benachteiligung aufweisen, sowie Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Soziale Benachteiligung ist z.B. bei defizitärer Bildungssituation und Benachteiligungen durch die soziale Herkunft gegeben. Individuelle Benachteiligung ist z.B. bei Verhaltensauffälligkeiten , Teilleistungsschwächen und Behinderungen (kognitiv, körperlich, psychisch) gegeben. Frage 6. Welche Programme und Maßnahmen wurden flächendeckend in Hessen angeboten, welche waren bzw. sind lokal begrenzt? Das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" wird über Zielvereinbarungen mit den 26 hessischen Gebietskörperschaften gesteuert. Insofern handelt es sich hier um einen flächendeckenden Förderansatz. Auch der "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" kann hessenweit und damit flächendeckend beantragt werden. Frage 7. Welche Programme und Maßnahmen werden dauerhaft angeboten und welche sind zeitlich begrenzt (z.B. als Modellversuch)? Das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" und der "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte " sind Bestandteil des hessischen Sozialbudgets und damit bis zum Ende der Legislaturperiode von Haushaltskürzungen ausgenommen und auf Dauer angelegt. Frage 8. Wie viele Betriebe, wie viele Ausbildungswerkstätten oder ähnliche Einrichtungen/Institutionen und wie viele Auszubildende wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gefördert? Die Anzahl der Unternehmen/Betriebe kann nur für den "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte " angegeben werden, da Unternehmen/Betriebe nur hierüber gefördert werden. Die Anzahl der über den AKZ pro Jahr geförderten Unternehmen beträgt: Jahr Anzahl Unternehmen 2012 391 2013 421 2014 392 2015 434 2016 393 Zur Anzahl der über den "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" geförderten Auszubildenden siehe Antwort auf die Frage B.I.9. Frage 9. Wie viele Ausbildungsmaßnahmen, die gefördert wurden, sind zu einem positiven Abschluss gekommen , wie viele Auszubildende haben die Prüfung nicht bestanden, wie viele haben die Ausbildungsmaßnahme abgebrochen? Für den "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" stellt sich die Anzahl der bewilligten Anträge , der positiven Abschlüsse und der vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverhältnisse wie folgt dar: Bewilligte Anträge Anzahl der vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverhältnisse Positiver Abschluss Prüfung nicht bestanden AKZ 2011 364 134 152 28 AKZ 2012 402 166 154 25 AKZ 2013 443 noch keine Angaben möglich AKZ 2014 407 AKZ 2015 434 AKZ 2016 393 Anmerkungen: 1. Zu den Programmjahren 2013 bis 2016 sind abschließende Angaben nicht möglich, weil die in den Programmjahren begonnenen Ausbildungen noch nicht beendet sind. 2. Es liegen nicht zu allen Vorgängen Angaben zu den Abschlüssen der Ausbildung vor. Aufgrund der bis zu 5-jährigen Ausbildungsdauer liegen für die aus dem seit 2011 bestehenden "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" geförderten Ausbildungsförderungsmaßnahmen noch keine aussagekräftigen Daten zu bestandenen Prüfungen vor. Frage 10. Welche Programme und Maßnahmen wurden in Bezug auf ihre Wirksamkeit evaluiert? Nach welchen Kriterien wurden sie dabei evaluiert? Das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" wird durch Erhebung von Teilnehmerdaten evaluiert . Aufgrund der bis zu 5-jährigen Ausbildungsdauer liegen für die aus dem seit 2011 bestehenden "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" geförderten Ausbildungsförderungsmaßnahmen noch keine für eine quantitative Erfolgsbeurteilung relevanten Daten vor. Zur Wirksamkeit des "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" wird auf die Antwort zu Frage B.I.9 verwiesen. Eine darüber hinausgehende Evaluierung der Wirksamkeit des AKZ liegt nicht vor. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 7 Frage 11. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in diesem Bereich in Bezug auf ihre Wirksamkeit? Das Programm "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" richtet sich an junge Menschen mit sozialen und/oder individuellen Benachteiligungen, denen im Rahmen vorrangiger Leistungsgesetze oder Programme nicht zur Einmündung in eine betriebliche Ausbildung verholfen werden kann. Vor diesem Hintergrund ist die bei der Beantwortung der Frage B.I.9 angeführte Anzahl erzielter Ausbildungsabschlüsse als Nachweis einer guten Wirksamkeit des Programms zu werten. Zum "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" wird auf die Antworten zu den Fragen B.I.9 und B.I.10 verwiesen. Frage 12. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen- Relation? Die Wahrscheinlichkeit, arbeitslos zu werden, ist ohne abgeschlossene Berufsausbildung dreimal so hoch wie mit einer abgeschlossenen Ausbildung. Ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im SGB II kostet im Bundesdurchschnitt pro Jahr über 6.800 € (nur Leistungen zum Lebensunterhalt sowie für Unterkunft und Heizung, ohne Kosten für Eingliederungsmaßnahmen und Verwaltungskosten der Jobcenter). Ein Ausbildungsplatz wird im AKZ mit insgesamt höchstens 7.000 € gefördert. Deswegen ist die Landesregierung davon überzeugt, dass gesamtwirtschaftlich die Kosten/Nutzen-Relation dieser Programme positiv ist. Eine Kosten/Nutzen-Relation der Ausbildungsförderung des AQB kann erst errechnet werden, wenn der erste Ausbildungsjahrgang komplett im Monitoring erfasst ist. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Frage 13. Plant die Landesregierung, die Programme fortzusetzen? Wenn ja, in gleicher Form oder verändert und ggf. wie verändert? Wenn nein, warum wird das Programm bzw. die Programme nicht fortgeführt? Die Fortsetzung der Programme ist sichergestellt: Das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget " und der "Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte" sind Bestandteile des hessischen Sozialbudgets und damit bis zum Ende der Legislaturperiode von Haushaltskürzungen ausgenommen und auf Dauer angelegt. Aktuell ist keine Änderung der Fördergrundsätze geplant. Frage 14. Plant die Landesregierung derzeit neue Programme oder Maßnahmen in diesem Bereich? Das "Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget" wird über jährliche Zielvereinbarungen mit den 26 hessischen Gebietskörperschaften gesteuert. Aufgrund der Flexibilität der Fördergrundsätze und der Innovationsfähigkeit der Gebietskörperschaften ist jedes Jahr mit neuen Ansätzen und Maßnahmen zu rechnen. II. Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Frage 1. Welche Fördermittel stehen im Haushalt, Einzelplan 07 - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung, für Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung? Frage 2. Wie haben sich diese Mittel in den letzten fünf Jahren entwickelt? Frage 3. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren der jeweilige Anteil an Landesmitteln, wie hoch war der an ESF-Mitteln und der an Bundesmitteln? Wie hoch waren ggf. weitere Zuschüsse und von wem kamen sie? Die Fragen B.II.1 bis B.II.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Der folgenden Tabelle sind die Höhe der Mittel, die Mittelherkunft und die zusätzliche Bundesbeteiligung zu entnehmen. Darüber hinaus stehen keine weiteren Zuschüsse zur Verfügung. Jahr davon jeweils in Euro Fördermittel in Euro Landesmittel ESF-Mittel 1) EFRE-Mittel Bundesmittel in Euro (nicht in Fördermitteln enthalten) 2011 25.572.000 19.672.000 Ø 2,8 Mio. pro Jahr Ø 2,3 Mio. pro Jahr Keine 2) 2012 24.919.100 19.019.100 700.000 pro Jahr 2013 21.407.400 15.507.400 700.000 pro Jahr 2014 20.364.600 14.464.600 700.000 pro Jahr 2015 25.604.300 18.589.900 Ø 6,2 Mio. pro Jahr 700.000 pro Jahr 2016 36.903.000 29.888.600 700.000 pro Jahr Anmerkungen: 1. Der Anstieg der ESF-Mittel ab 2015 ist auf den Wechsel der ESF-Förderperioden (1. ESF 2007-2013, 2. ESF 2014-2020) und den damit verbundenen Änderungen der Förderprogramme zurückzuführen. Förderbeginn der aktuellen ESF-Periode war 2015. 2. Die Bundesförderung startete erst im Jahr 2012. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Frage 4. Welche Programme wurden durch die Mittel finanziert? Frage 5. Wer ist die jeweilige Zielgruppe der einzelnen Programme? Die Fragen B.II.4 und B.II.5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Tabelle zu den Fragen B.II.4 und B.II.5 (Anlage 1) listet die Förderprogramme und die Zielgruppen des HMWEVL zur Ausbildungsförderung auf. Frage 6. Welche Programme und Maßnahmen wurden flächendeckend in Hessen angeboten, welche waren bzw. sind lokal begrenzt? Alle in der Tabelle zu der Antwort auf die Fragen B.II.4 und B.II.5 aufgeführten Förderprogramme (siehe Anlage 1) werden hessenweit angeboten. Von den im Förderprogramm "Nachwuchsgewinnung " umgesetzten Projekten haben einige einen regional begrenzten Fokus. Dieser richtet sich meist nach den Schulstandorten, deren Leitungen sich zur Beteiligung an den Projekten entschlossen haben. Frage 7. Welche Programme und Maßnahmen werden dauerhaft angeboten und welche sind zeitlich begrenzt (z.B. als Modellversuch)? Die Programme werden in dem in Anlage 1 angegebenen Zeitraum angeboten. Auf Maßnahmenebene werden innerhalb der Förderprogramme "Nachwuchsgewinnung" und "Projekte der beruflichen Bildung" in Einzelfällen auch Modellversuche realisiert, sofern die Förderansätze in besonderem Landesinteresse liegen und von überregionaler Bedeutung sind. Frage 8. Wie viele Betriebe, wie viele Ausbildungswerkstätten oder ähnliche Einrichtungen/Institutionen und wie viele Auszubildende wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gefördert? Die Zahlen der durch Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung geförderten Ausbildungsplätze sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Jahr Zahl der geförderten Ausbildungsplätze 2011 2.175 2012 1.297 2013 1.254 2014 1.069 2015 261 2016 992 2015 waren die Förderzahlen rückläufig, da das Hauptschülerprogramm ausgesetzt und die Förderung von Insolvenzbetrieben eingestellt wurde. In 2016 wurde das Hauptschülerprogramm wieder aktiviert. Außerdem wurde das Förderspektrum ausgeweitet. Neben der Förderung zur Ausbildungsfortsetzung nach Abbruch und von Altbewerbern wurde angesichts der Flüchtlingssituation auch die Förderung bei Spracherwerb aufgenommen. Für weitere Informationen zur Anzahl der Betriebe und Institutionen wird auf die Anlage 1 verwiesen. Frage 9. Wie viele Ausbildungsmaßnahmen, die gefördert wurden, sind zu einem positiven Abschluss gekommen , wie viele Auszubildende haben die Prüfung nicht bestanden, wie viele haben die Ausbildungsmaßnahme abgebrochen? Zum Verlauf und Erfolg der geförderten Ausbildungsmaßnahmen werden keine Daten erhoben. Die Ausbildungsbetriebe werden zu Ausbildungsbeginn gefördert, um einen Anreiz zur Bereitstellung eines Ausbildungsplatzes zu liefern. Eine Verpflichtung zur Berichterstattung über den Ausbildungserfolg, der erst nach mehreren Jahren feststeht, ist damit kaum zu verbinden und praktisch nicht durchführbar. Frage 10. Welche Programme und Maßnahmen wurden in Bezug auf ihre Wirksamkeit evaluiert? Nach welchen Kriterien wurden sie dabei evaluiert? Frage 11. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in diesem Bereich in Bezug auf ihre Wirksamkeit? Die Fragen B.II.10 und B.II.11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Für folgende Förderprogramme mit einer Laufzeit bis 2014 sind im Rahmen von Evaluierungen Wirksamkeitsanalysen durchgeführt worden: Programme der Ausbildungsförderung (Ausbildungsstellen für Altbewerber/innen, Ausbildungsstellen für Existenzgründungen, Ausbildungsstellen für Hauptschüler/innen) und QuABB. Im Folgenden werden die Evaluierungsergebnisse , soweit sie sich auf Aspekte der Wirksamkeit beziehen, kurz skizziert: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 9 - Kriterien für die Wirksamkeit der Programme der Ausbildungsförderung waren die Schaffung von Ausbildungsplätzen, das Erreichen bestimmter Zielgruppen der Auszubildenden (namentlich Haupt- und Realschülerinnen und -schüler) sowie der Ausbildungserfolg der geförderten Auszubildenden. Die Ergebnisse belegen eine hohe Programmwirksamkeit: 82 % der befragten Unternehmensleitungen gaben an, zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen zu haben, zu 90 % erreichte das Programm Haupt- und Realschülerinnen und -schüler, 78 % der Auszubildenden haben die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. - Wirksamkeitskriterium für das Programm "Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB)", das eine Ausbildungsbegleitung zur Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen anbietet, war der Beratungserfolg (Fortsetzung der Ausbildung oder erfolgreicher Ausbildungsabschluss). Das Programm erreicht mit einer Erfolgsquote von 70 % einen hohen Beratungserfolg. Diese Evaluierungsergebnisse bestätigen aus Sicht der Landesregierung die hohe Wirksamkeit der Programme. Frage 12. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen- Relation? Die Förderprogramme des hessischen Wirtschaftsministeriums unterliegen dem Fördercontrolling (Bewertung hessischer Förderprogramme), das für die Landesregierung von der Arbeitsgruppe Verwaltungsvereinfachung (AVV) in der Staatskanzlei umgesetzt wird. Die Beurteilung der Kosten/Nutzen-Relationen stellt einen wesentlichen Bestandteil dieser Bewertung dar. Grundlage dafür sind programmspezifische Wirkungskennzahlen und Kostenindikatoren (u.a. Durchdringungsgrad der Zielgruppe, Arbeitsmarktintegrationen/Verbleibsquoten, Verwaltungskostenanteile ), soweit diese im jeweiligen Programmkontext erhoben werden können. Die AVV hat der Fortsetzung der jeweiligen Förderprogramme auf der Basis dieser Bewertung zugestimmt. Frage 13. Plant die Landesregierung, die Programme fortzusetzen? Wenn ja, in gleicher Form oder verändert und ggf. wie verändert? Wenn nein, warum wird das Programm bzw. die Programme nicht fortgeführt? Die Förderprogramme "Nachwuchsgewinnung", "Mobilitätsberatung", QuABB, "gut ausbilden" und Projekte der beruflichen Bildung werden als Teile des Operationellen Programms des ESF Hessen bis zum Ende der ESF-Förderperiode 2014 - 2020 umgesetzt. Die überbetrieblichen Berufsbildungsstätten werden in der EFRE-Förderperiode 2014 - 2020 gefördert. Die Programme "Ausbildungsstellen für Hauptschüler/innen" und "Ausbildungsplatzförderung" werden seit 2015 unbefristet mit jährlichem Haushaltsvorbehalt fortgeführt. Das Förderprogramm "überbetriebliche Ausbildungslehrgänge" wird seit 2011 unbefristet mit jährlichem Haushaltsvorbehalt fortgesetzt. Die ESF-Förderprogrammstruktur wurde zu Beginn der neuen Förderperiode 2014 - 2020 gestrafft . In diesem Zusammenhang ist das Programm "Verbesserung des Ausbildungsumfelds" beendet worden. Die Landesförderung für Ausbildungsstellen wurde unter zwei Programmlinien gebündelt, dadurch in der Abwicklung effizienter gestaltet und durch zwei neue Fördertatbestände (Förderung bei Sprachförderbedarf, Fortsetzung der Ausbildung von Strafentlassenen) ergänzt. Die Förderung bei Sprachförderbedarf trägt der zunehmenden Gruppe junger Flüchtlinge in Ausbildung Rechnung. Bei der Ausbildung der Strafentlassenen handelt es sich um ein Programm, das vom Justizministerium übernommen wurde. Das Förderprogramm "Ausbildungsplatzförderung" fasst nun die Förderung von Altbewerbern, Ausbildungsfortsetzung nach Abbruch, Ausbildung bei Sprachförderbedarf und Ausbildungsfortsetzung von Strafentlassenen zusammen. Das zweite Förderprogramm in der Ausbildungsförderung "Ausbildungsstellen für Hauptschüler /innen" konzentriert sich auf die Förderung im Anschluss an den Besuch der Hauptschule. Frage 14. Plant die Landesregierung derzeit neue Programme oder Maßnahmen in diesem Bereich? Die Auflage neuer Förderprogramme ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehende Programmstruktur bietet genügend Flexibilität für innovative Maßnahmengestaltungen und die erforderliche Anpassung der Förderung an sich verändernde Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung. Frage 15. Welche Hindernisse für eine Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung Geringqualifizierter mit dem Ziel eines Berufsabschlusses konnten bisher im Rahmen der Nachqualifizierungsoffensive "ProAbschluss" mit welchen Maßnahmen erfolgreich angegangen werden? Welche Probleme bedürfen weiterhin einer Bearbeitung durch das Land und die Partner der Offensive ? Ein branchenspezifisches Vorgehen bei der Ansprache der Unternehmen für das Thema Nachqualifizierung und bei der Gestaltung von Bildungsangeboten hat sich als sinnvoll erwiesen. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Die Nachqualifizierung un- und angelernter Beschäftigter als Instrument der Fachkräftesicherung ist noch nicht ausreichend in den hessischen Unternehmen bekannt und wird noch nicht zufriedenstellend als Strategie der Personalentwicklung genutzt. Weiterhin kennen viele Beschäftigte selbst noch nicht die Möglichkeit, den Berufsabschluss über eine externe Kammerabschlussprüfung nachzuholen, oder sie haben viele Bedenken. An dieser Stelle setzt die Beratungsstruktur mit Bildungscoaches und Bildungspoints an. Die Bildungscoaches beraten direkt in den Unternehmen zu der Möglichkeit der abschlussbezogenen Weiterbildung und sensibilisieren Unternehmensleitung, Personalverantwortliche und Beschäftigte. Beschäftigte, die sich eigeninitiativ über eine Nachqualifizierung informieren möchten, finden in den Bildungspoints Beratung durch geschulte und zertifizierte Fachkräfte. Finanziellen Hindernissen wird mit dem Förderinstrument Qualifizierungsscheck begegnet, mit dem un- und angelernte Beschäftigte einen Zuschuss von bis zu 50 % der Maßnahmenkosten einer Nachqualifizierung erhalten können. Ein weiteres Hindernis stellen fehlende Nachqualifizierungsangebote dar. Seit Beginn der Initiative erfolgen über unterschiedliche Kanäle die Beratung und Sensibilisierung der Bildungsanbieter für das Thema. Bildungscoaches und Bildungspoints nehmen eine wichtige Rolle bei der Bildung von Netzwerken zwischen Unternehmen, Beschäftigten und Bildungsanbietern für die Anbahnung von Bildungsmaßnahmen ein. Hierbei wird u.a. vermittelt, dass auch Maßnahmen jenseits von Großgruppen wirtschaftlich durchgeführt werden können und der Betreuungsaufwand für die Anbieter aufgrund der Begleitung der Teilnehmenden durch die Bildungscoaches und Bildungspoints nicht überdurchschnittlich hoch ist. Um die Initiative ProAbschluss hessenweit sichtbar zu machen und für die Förderinstrumente zu werben, wird seit 2015 eine groß angelegte Werbekampagne umgesetzt. Frage 16. Warum können die "Qualifizierungsschecks" des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie , Verkehr und Landesentwicklung nicht mit den Mitteln des Eingliederungstitels der Jobcenter kombiniert werden, obwohl damit ein großer Teil der Geringqualifizierten, deren Nachqualifizierung zum Berufsabschluss eigentlich vorangebracht werden soll, voraussichtlich keine Förderung erhalten wird? Das Förderinstrument Qualifizierungsscheck richtet sich an beschäftigte Personen (einschließlich geringfügiger Beschäftigung). Eine Kombination mit Mitteln des Eingliederungstitels käme nur bei Beschäftigten in Betracht, die zur Sicherung ihres Lebensunterhalts auf ergänzende Grundsicherung (ALG II) angewiesen sind. Qualifizierungs- und Integrationsförderungen sind als gesetzliche Regelleistung vorrangig aus dem SGB II zu erbringen. Es handelt sich nicht um einen Förderanspruch des Hilfeempfängers, sondern um eine Individualentscheidung der Jobcenter im Rahmen der individuellen Integrationsplanung. Falls eine Förderung nach dem SGB II gewährt wird, werden die dafür notwendigen Kosten vollständig übernommen. Ein Kombinationsbedarf tritt hier normalerweise nicht auf. III. Weitere Förderung aus anderen Einzelplänen In Abschnitt B.III werden die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau durch das Umweltministerium und die Angebote zur Ausbildung von Gefangenen in Verantwortung des Justizministeriums dargestellt. Die berufliche Bildung von Gefangenen ist ein wesentlicher Baustein zu deren gesellschaftlicher Resozialisierung, weshalb ihr eine besondere Bedeutung zukommt. Aus diesem Grund wird der Beantwortung der Fragen zu B.III eine fachliche Vorbemerkung zur Ausbildung der Gefangenen vorangestellt. Vorbemerkung: Ausbildung der Gefangenen im hessischen Justizvollzug Die Beseitigung beruflicher und schulischer Bildungsdefizite ist ein Kernstück des Behandlungsvollzugs . Denn häufig wurde die soziale Integration straffällig gewordener Menschen durch Bildungsmängel und Lerndefizite behindert, die somit entscheidend zur kriminellen Entwicklung beigetragen haben. Unter den Gefangenen sind Sonderschüler, vorzeitige Schulabgänger, Personen ohne oder mit abgebrochener Ausbildung sowie Hilfs- und Gelegenheitsarbeiter überrepräsentiert. Untersuchungen haben ergeben, dass in der Bundesrepublik etwa 40 % der Gefangenen keinen Schulabschluss und etwa 60 % keine oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Von den derzeit ca. 3.500 Strafgefangenen, jungen Gefangenen und in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten würden ca. 1.600 eine schulische Qualifizierung, berufliche Ausbildung, Umschulung, Förderung oder Anpassungsqualifizierung benötigen, weil sie keinen schulischen oder beruflichen Abschluss nachweisen können. Nach den bisherigen Erfahrungen kommt jedoch nur rund ein Drittel dieser Personen für eine Berufsausbildung in Betracht (derzeit rund 600 Gefangene). Maßgebliche Gründe hierfür sind die kurze Verweildauer vieler Gefangener im Vollzug, die fehlende Ausbildungsbereitschaft auch bei den Gefangenen mit längeren Strafen sowie ein erheblicher - und zudem noch wachsender Anteil - ausbildungsunfähiger Gefangener. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 11 Der in den Justizvollzugsanstalten angebotene allgemeinbildende Unterricht (Hauptschule, Realschule , Sonderschule für Lernbehinderte) findet in Anlehnung an die für öffentliche Schulen geltenden Bestimmungen statt. Zum Erwerb der Abschlusszeugnisse für die Haupt- und Realschule gelten die vom Hessischen Kultusministerium erlassenen Prüfungsordnungen. Der Unterricht im Sonderschulbereich wird auf die individuellen Defizite der Schülerinnen und Schüler (Analphabetismus, Lern- und Verhaltensstörungen) und auf die Vollzugsplanung (vollzugsöffnende Maßnahmen, vorzeitige Entlassung) abgestimmt. Die zum Teil erheblichen Bildungsdefizite bei einzelnen Gefangenen machen Unterricht in Kleinstgruppen oder auch als Einzelmaßnahme notwendig. Ausländischen Gefangenen werden besondere Förderkurse angeboten, um Deutschkenntnisse zu erlangen und die Teilnahme an den übrigen Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Die regionalen Volkshochschulen - unter der Regie des hessischen Volkshochschulverbandes - arbeiten mit dem Berufsbildungswerk Dr. Fritz Bauer e.V. in der Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung im Justizvollzug (LAG Justiz) zusammen. Die Landesarbeitsgemeinschaft erhält im Rahmen der Erwachsenenbildungsarbeit Haushaltsmittel vom Hessischen Kultusministerium. Für die Vermittlung beruflicher Kenntnisse und Fähigkeiten kommen vor allem die Gefangenen in Betracht, die der Berufsgruppe "ungelernte Hilfskräfte" angehören. Bei den Gefangenen mit abgeschlossener Berufsausbildung geht es dagegen um den Erhalt, die Anpassung und Ergänzung ihrer erworbenen beruflichen Kenntnisse durch berufliche Fortbildungsmaßnahmen. In den vergangenen Jahren wurden in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit, den berufsständischen Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie mit freien Bildungsträgern und durch eine verstärkte, arbeitsmarktorientierte Bildungspolitik moderne Umschulungsstätten im hessischen Justizvollzug geschaffen. Im Rahmen der beruflichen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten bietet der hessische Justizvollzug eine breit gefächerte Palette an Ausbildungsmaßnahmen an. Diese werden sowohl innerbetrieblich als auch in gesonderten Ausbildungswerkstätten, oft in Zusammenarbeit mit externen Bildungsträgern, durchgeführt. Neben Schreinern, Schlossern, Druckern, Buchbindern, Mediengestaltern , Elektrikern, Malern, Bäckern und Köchen werden im hessischen Justizvollzug beispielsweise auch Kfz-Mechatroniker, Gebäudereiniger und Lagerfacharbeiter ausgebildet. Viele Ausbildungsmaßnahmen werden dabei modular angeboten. Damit soll auch Gefangenen, die aufgrund der Kürze ihrer Haftzeit keine Vollausbildung durchlaufen können, zumindest eine Teilqualifikation ermöglicht werden, auf die nach der Entlassung aufgebaut werden kann. Die Durchführung der Berufsschulunterrichte wird in Abstimmung zwischen dem Hessischen Kultusministerium, den Schulämtern, örtlichen Berufsschulen und dem Hessischen Ministerium der Justiz sowie den Justizvollzugsanstalten geregelt. Viele Gefangene kommen allerdings - wie bereits ausgeführt - mit weit über dem Durchschnitt der Bevölkerung liegenden beruflichen und schulischen Defiziten in den Vollzug. Diesem Personenkreis muss besondere Hilfestellung durch Motivation, soziales Training und qualifizierende Bildungsmaßnahmen (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Produktionsschulen) gegeben werden, um nach der Entlassung aus der Haft bessere Vermittlungsaussichten auf dem Arbeitsmarkt zu gewährleisten. Zur Vorbereitung auf berufliche Ausbildungsmaßnahmen werden diese Gefangenen in Berufsförderlehrgängen und Übungswerkstätten an berufliche Tätigkeiten herangeführt und zu einer kontinuierlichen Mitarbeit motiviert. Frage 1. Welche Fördermittel stehen in welchen anderen Einzelplänen des Landeshaushalts für Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung? Frage 2. Wie haben sich diese Mittel in den letzten fünf Jahren jeweils entwickelt? Frage 3. Wie hoch war in den letzten fünf Jahren der jeweilige Anteil an Landesmitteln, wie hoch der an ESF-Mitteln und der an Bundesmitteln? Wie hoch waren ggf. weitere Zuschüsse und von wem kamen sie? Die Fragen B.III.1 bis B.III.3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In Kap. 09 23 Förderprodukt 9b des Einzelplans des Hessischen Umweltministeriums standen in den Jahren 2011 - 2012 jährlich 940.000 € Landesmittel für die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung (ÜA) im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau zur Verfügung. In den Jahren 2013 - 2016 waren es jährlich 880.000 €. Bei den vorstehenden Mitteln handelt es sich ausschließlich um Landesmittel. In Kap. 05 02 Förderprodukt 6 des Einzelplans des hessischen Justizministeriums stehen Haushaltsmittel sowie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) für Ausbildungsmaßnahmen 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 zur Verfügung. Bundesmittel und weitere Zuschüsse werden nicht eingesetzt. Die Entwicklung in den letzten fünf Jahren und der jeweilige Anteil an Landes- und ESF-Mitteln ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Jahr Fördersumme davon Landesmittel ESF-Mittel 2011 1.663.000 € 1.315.000 € 348.000 € 2012 1.633.000 € 1.285.000 € 348.000 € 2013 1.633.000 € 1.285.000 € 348.000 € 2014 1.725.000 € 1.285.000 € 440.000 € 2015 1.575.000 € 1.135.000 € 440.000 € Frage 4. Welche Programme wurden durch die Mittel finanziert? Im Umweltministerium wurden Pflichtlehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in Landwirtschaft und Gartenbau gefördert. Mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln des Justizministeriums wurde die Maßnahme "Berufliche Bildung der Gefangenen" finanziert. Frage 5. Wer ist die jeweilige Zielgruppe der einzelnen Programme? Zielgruppe der Förderung der überbetrieblichen Ausbildung sind jeweils Auszubildende in hessischen Betrieben des Gartenbaus und der Landwirtschaft. Zielgruppe der Maßnahme "Berufliche Bildung der Gefangenen" sind weibliche und männliche Strafgefangene in den hessischen Justizvollzugsanstalten, in Ausnahmefällen auch Gefangene in Untersuchungshaft. Frage 6. Welche Programme und Maßnahmen wurden flächendeckend in Hessen angeboten, welche waren bzw. sind lokal begrenzt? Frage 7. Welche Programme und Maßnahmen werden dauerhaft angeboten und welche sind zeitlich begrenzt (z.B. als Modellversuch?) Die Fragen B.III.6 und B.III.7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Die Förderung erfolgt flächendeckend in Hessen und dauerhaft. Die Dauerhaftigkeit des Angebots "Berufliche Bildung der Gefangenen" ist in hessischen Vollzugsgesetzen geregelt. Frage 8. Wie viele Betriebe, wie viele Ausbildungswerkstätten oder ähnliche Einrichtungen/Institutionen und wie viele Auszubildende wurden in den letzten fünf Jahren jeweils gefördert? Mit der Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau wurden keine Ausbildungsbetriebe gefördert, sondern die Lehrgangsgebühren von Auszubildenden, die an überbetrieblichen Ausbildungslehrgängen (ÜA) teilnehmen, erstattet. Ungefähr 95 % aller Auszubildenden in den Bereichen Landwirtschaft und Gartenbau haben in den letzten Jahren an den geförderten ÜA-Lehrgängen teilgenommen. Die Entwicklung der Auszubildendenzahlen in den Jahren 2011 - 2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Auszubildendenzahl jeweils zum 31.12. 2011 1.824 2012 1.794 2013 1.679 2014 1.728 2015 1.705 2016 1.656* * Stand 27.10.2016 Mit der Maßnahme "Berufliche Bildung der Gefangenen" werden derzeit neun berufliche Ausbildungsstätten im Vollzug für Erwachsene aus Landesmitteln sowie Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Weitere 51 Ausbildungsstätten werden ausschließlich aus Landesmitteln finanziert. Im Jugendvollzug stehen 19 schulische Bildungsmaßnahmen sowie 25 Bildungsgänge in Ausbildungsstätten zur Verfügung. Die Entwicklung der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an schulischen und beruflichen Bildungsmaßnahmen im Justizvollzug in den Jahren 2011 - 2016 ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 13 Jahr Auszubildendenzahl im Jahr 2011 3.421 2012 2.897 2013 3.330 2014 3.012 2015 2.805 2016 3.338 Frage 9. Wie viele Ausbildungsmaßnahmen, die gefördert wurden, sind zu einem positiven Abschluss gekommen , wie viele Auszubildende haben die Prüfung nicht bestanden, wie viele haben die Ausbildungsmaßnahme abgebrochen? ÜA-Lehrgänge im Garten- und Landschaftsbau enden nicht mit einem Abschluss oder mit einer Prüfung. Sie sind vielmehr Teil des gesamten Ausbildungsdurchlaufs, tragen aber nach nicht quantifizierbaren Rückmeldungen seitens der Auszubildenden und der Betriebe zu verbesserten Ausbildungsergebnissen bei. Außerhalb der Förderung der ÜA-Lehrgänge wurden keine weiteren Ausbildungsmaßnahmen gefördert. Im Jahr 2015 haben 210 junge und erwachsene weibliche Gefangene sowie 732 junge männliche Gefangene an einer schulischen (Haupt- und Realschulkurs, Alphabetisierungs- oder Vorbereitungskurs etc.) oder beruflichen Bildungsmaßnahme (Vollzeitmaßnahme oder Modulelement etc.) teilgenommen. Weiterhin haben 1.863 männliche erwachsene Gefangene im Jahr 2015 an Bildungsmaßnahmen teilgenommen. Der Verlauf der Maßnahmen kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Gesamtzahl aller Gefangenen, die an einer schulischen Bildungsmaßnahme 2015 in Vollzeitform teilgenommen haben: 71 100 % davon setzten ihre Maßnahme in 2016 im Vollzug fort: 35 49,3 % erfolgreicher Abschluss in 2015: 26 36,6 % nicht bestanden in 2015: 0 - ohne Abschluss ausgeschieden in 2015: 10 14,1 % davon: wegen vorzeitiger Entlassung 2 2,8 % wegen Erkrankung 0 - aus eigenem Entschluss/Überforderung 6 8,5 % aus disziplinarischen Gründen 2 2,8 % Gesamtzahl aller Gefangenen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme 2015 in Vollzeitform teilgenommen haben: 1.369 100 % davon setzten ihre Maßnahme in 2016 im Vollzug fort: 317 23,2 % erfolgreicher Abschluss in 2015: 730 53,3 % nicht bestanden in 2015: 63 4,6 % ohne Abschluss ausgeschieden in 2015: 259 18,9 % davon: wegen vorzeitiger Entlassung: 109 7,9 % wegen Erkrankung: 24 1,8 % aus eigenem Entschluss/Überforderung: 54 3,9 % aus disziplinarischen Gründen: 72 5,3 % Frage 10. Welche Programme und Maßnahmen wurden in Bezug auf ihre Wirksamkeit evaluiert? Nach welchen Kriterien wurden sie dabei evaluiert? Sämtliche ÜA-Lehrgänge werden regelmäßig evaluiert, die Evaluationsergebnisse fließen in die weitere Lehrgangsgestaltung ein. Evaluierungskriterien sind u.a. Organisation und Durchführung der Lehrgänge, Praxisbezug, Qualität der Unterlagen (Teilnehmerbefragung), die Lehrgangsgröße und die Qualifikation der Ausbilder. Eine Evaluierung der angebotenen Programme und Maßnahmen der beruflichen Bildung der Gefangenen erfolgte nicht. Frage 11. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in diesem Bereich in Bezug auf ihre Wirksamkeit? Die überbetriebliche Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau ist ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation des Nachwuchses und unterstützt die Ausbildungsbetriebe . Ohne die ÜA-Lehrgänge und deren finanzielle Förderung könnten die Ausbildungsbereitschaft und die Ausbildungsqualität in Hessen im Bereich Landwirtschaft und Gartenbau nicht aufrechterhalten werden. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Durch empirisch belegte Daten ist bekannt, dass berufliche Bildungs- und Reintegrationsmaßnahmen im Justizvollzug relativ konsistente positive Effekte auf die Reduzierung des Rückfallrisikos zeigen, und zwar - je nach Art der Maßnahme - um durchschnittlich 5 bis 13 %. Es ist außerdem nachweisbar, dass Gefangene, die nach der Haft einen Arbeits- oder (Folge-) Ausbildungsplatz finden und diesen auch behalten können, geringere Rückfallrisiken haben, vor allem, wenn die Beschäftigung angemessen entlohnt ist. Die Landesregierung beurteilt die einzelnen Programme in Bezug auf ihre Wirksamkeit daher positiv. Frage 12. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Programme in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen- Relation? Die Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau hat sich bewährt und soll fortgesetzt werden. Der Beschäftigung von Gefangenen in Ausbildung und Arbeit kommt zur Erfüllung des Eingliederungsauftrags nach den hessischen Vollzugsgesetzen eine zentrale Rolle zu. Die Hinführung zu einem geregelten Tagesablauf sowie die Beibehaltung eines solchen ist für ein eigenverantwortliches Leben nach der Entlassung von besonderer Bedeutung. Darüber hinaus dient die Beschäftigung dazu, Qualifikationen zu erhalten oder zu erweitern. Beschäftigung ist auch ein wesentlicher Bestandteil der sozialen Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt. Deshalb sieht die Landesregierung die Kosten/Nutzen-Relation positiv. Frage 13. Plant die Landesregierung, die Programme fortzusetzen? Wenn ja, in gleicher Form oder verändert und ggf. wie verändert? Wenn nein, warum wird das Programm bzw. die Programme nicht fortgeführt? Die Landesregierung plant die Beibehaltung der Förderung der überbetrieblichen Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau. Es ist beabsichtigt, das Programm "Bildung der Gefangenen" in gleicher Form fortzusetzen. Frage 14. Plant die Landesregierung derzeit neue Programme oder Maßnahmen in diesem Bereich? Im Rahmen der Programmfortsetzung werden inhaltliche Veränderungen der überbetrieblichen Ausbildung im Garten- und Landschaftsbau jeweils auf der Basis der Evaluierungen mit dem Berufsbildungsausschuss und den in ihm vertretenen Sozialpartnern abgestimmt. Für den Bereich der "Bildung der Gefangenen" sind derzeit keine neuen Programme oder Maßnahmen geplant. C. Vollschulische Ausbildung Frage 1. Welche vollschulischen Ausbildungsgänge mit einem staatlich geprüften Abschluss gibt es in Hessen ? An welchen Schulen werden die einzelnen vollschulischen Ausbildungsgänge jeweils angeboten? Es wird davon ausgegangen, dass in der Fragestellung ein staatlich geprüfter Abschluss im Sinne eines vollschulischen Berufsabschlusses nach Landesrecht gemeint ist. In diesem Falle sind hier die Schulformen Zweijährige Höhere Berufsfachschule mit verschiedenen Fachrichtungen und die Zweijährige Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz zu nennen. Darüber hinaus gibt es die vollschulischen Ausbildungsangebote in der mehrjährigen Berufsfachschule mit Berufsabschluss, deren Zeugnisse der Abschlussprüfung mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen gleichgestellt sind; für die Staatliche Zeichenakademie Hanau, die Staatliche Glasfachschule Hadamar und die Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk Michelstadt ist dies in einer Verordnung des früheren Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (jetzt Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) geregelt. Die Ausbildung der Maßschneiderinnen und Maßschneider findet vollschulisch in den übrigen in Tabelle C.1 (Anlage 2) aufgeführten beruflichen Schulen statt; Schülerinnen und Schüler dieser Schulen werden nach § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes oder nach § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung zur Abschlussprüfung zugelassen. Die Standorte sind getrennt nach Schulformen in Tabelle C.1 (Anlage 2) aufgelistet. Sie enthält dabei die Standorte, an denen im Schuljahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler in einer der Schulformen unterrichtet wurden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 15 Frage 2. Wie hoch sind die in den letzten fünf Jahren im Haushalt des Landes dafür veranschlagten Kosten in der Summe und jeweils getrennt für die einzelnen vollschulischen Ausbildungsgänge? Tabelle C.2 (Anlage 3) enthält die veranschlagten Kosten, getrennt nach den in Frage C.1 genannten Schulformen. Die Kosten umfassen nicht nur ausgabenwirksame Kosten (z.B. Personalkosten , Sachausgaben), sondern auch Rückstellungen (z.B. für Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonto ), die nicht unmittelbar zu Ausgaben führen. Zudem enthalten die aufgeführten Kosten auch Verrechnungen zwischen Kapiteln, wie z.B. die Vorsorgeprämie (z.B. zukünftige Pensionslasten , voraussichtliche Beihilfeansprüche). Die Kostenschwankungen sind zum Teil auf Veränderungen der Rückstellungen und der Vorsorgeprämie zurückzuführen. Die deutlich höheren Kosten für die Jahre 2015/2016 gegenüber den Jahren 2012 - 2014 sind der Steigerung der Vorsorgeprämie geschuldet. Bei "veranschlagten Kosten" handelt es sich um geplante Kosten des jeweiligen Haushaltsjahres. Für das Haushaltsjahr 2012 sind aufgrund von Reorganisationen keine Plankosten ermittelbar, es wurden daher IST-Beträge angegeben. Frage 3. Sind für einzelne Ausbildungsgänge Fördermittel von anderer Stelle zu verzeichnen, wenn ja, von wem und in welcher Höhe für die letzten fünf Jahre und die Ausbildungsgänge aufgeschlüsselt? Es sind keine Fördermittel von anderer Stelle zu verzeichnen. Frage 4. Wie viele Auszubildende haben in den letzten fünf Jahren jeweils welche einzelnen Bildungsgänge besucht? Auszubildende besuchen im Rahmen der dualen Berufsausbildung grundsätzlich Berufsschulen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, welche die hier angefragten Schulformen besuchen, sind in der Tabelle C.4 (Anlage 4) aufgelistet. Frage 5. Wie viele Auszubildende haben in den letzten fünf Jahren die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen , wie viele haben die Prüfung nicht bestanden, wie viele haben die Ausbildung abgebrochen? Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler der unter Frage C.1 genannten Schulformen sind in der Tabelle C.5 (Anlage 5) aufgelistet. Frage 6. Wie viele Auszubildende haben im Anschluss an ihre vollschulische Ausbildung in den letzten fünf Jahren jeweils eine weitere Ausbildung im Rahmen des dualen Systems aufgenommen? Tabelle C.6 (Anlage 6) enthält die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die ihren vollschulischen Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen haben und unmittelbar im Folgejahr eine duale Ausbildung in der Berufsschule begonnen haben. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Absolventen einer vollschulischen Ausbildung auch direkt ins Berufsleben einsteigen können. Beispielsweise in der Chemiebranche werden Jugendliche im Anschluss an ihre vollschulische Ausbildung häufig übernommen. Frage 7. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen vollschulischen Ausbildungsgänge in Bezug auf ihren Nutzen und ihre Effektivität? Frage 8. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen vollschulischen Ausbildungsgänge in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen-Relation? Die Fragen C.7 und C.8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. In den vollschulischen Ausbildungsgängen erreichen die Schülerinnen und Schüler einen staatlich anerkannten Berufsabschluss oder einen der Kammerprüfung gleichgestellten Berufsabschluss . Damit ist ihnen der Weg in den Arbeitsmarkt geebnet oder im Bereich der Sozialassistenz die Weiterbildung in der Fachschule für Sozialwesen möglich. Der Nutzen von Bildung ist monetär nicht abbildbar. Es existieren auch keine Kennziffernsysteme , aus denen eine Kosten/Nutzen-Relation ableitbar wäre. Sofern es aber zu vollschulischen Ausbildungsgängen keine duale Entsprechung gibt, ist der Nutzen positiv. Als Beispiel sei hier der Ausbildungsgang Sozialassistenz genannt, der den Regelzugang zur Fachschule für Sozialpädagogik, Fachrichtung Sozialpädagogik (Erzieherinnen-/ Erzieherausbildung) oder zur Fachrichtung Heilerziehungspflege (Heilerziehungspflegerinnen-/ Heilerziehungspflegerausbildung) darstellt. Sowohl der große Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern als auch der allgemeine gesellschaftliche Fachkräftebedarf in den übrigen Fachrichtungen kann durch die Absolventinnen und Absolventen dieser Schulformen gedeckt werden 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Frage 9. Plant die Landesregierung die Einstellung einzelner vollschulischer Ausbildungsgänge und wenn ja, welche und nach welchen Kriterien wird/wurde die Entscheidung getroffen? Die Landesregierung hat sich im "Bündnis Ausbildung Hessen" für die Jahre 2015 - 2019 mit den Bündnispartnern darauf verständigt, das Angebot in der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule bis zum Schuljahr 2018/2019 so anzupassen, dass es nur noch dann ein vollschulisches Ausbildungsangebot geben wird, wenn es zu einer bestimmten Fachrichtung keinen dualen Ausbildungsberuf gibt und wenn die Bundesagentur für Arbeit auf dem regionalen Arbeitsmarkt einen entsprechenden Fachkräftebedarf feststellt. Die vollschulische Berufsausbildung in der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule (Assistentenausbildung , ohne Sozialassistenten) wird nach der Verordnung über die Ausbildung und die Prüfung an den Zweijährigen Höheren Berufsfachschulen (Assistentenberufe) vom 01.03.2011 (ABl. S. 70) derzeit in 14 Fachrichtungen angeboten: Bekleidungstechnik, Biologietechnik, Biomasse /Nachwachsende Rohstoffe (Schulversuch), Bürowirtschaft, Chemietechnik, Fremdsprachensekretariat , Gestaltungs-/Medientechnik, Hotellerie/Gastronomie/Fremdenverkehrswirtschaft, Informationsverarbeitung -Technik, Informations-verarbeitung-Wirtschaft, Maschinenbautechnik, Solarthermie /Photovoltaik (Schulversuch), Systemgastronomie und Umweltschutztechnik. Die zwei durchgeführten Schulversuche (Fachrichtungen Solarthermie/Photovoltaik und Biomasse /Nachwachsende Rohstoffe) werden mit der Fachrichtung Umweltschutztechnik zu einer Fachrichtung Nachhaltige Umweltschutztechnik zusammengeführt. Frage 10. Plant die Landesregierung die Einstellung einzelner vollschulischer Ausbildungsgänge an bestimmten Standorten und wenn ja, welche Ausbildungsgänge an welchen Standorten und nach welchen Kriterien wird/wurde die Entscheidung getroffen? Die Hessische Landesregierung hat sich im "Bündnis Ausbildung Hessen" für die Jahre 2015 bis 2019 mit den Bündnispartnern ebenfalls darauf verständigt, dass ein schulisches Bildungsangebot in der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule dann erfolgen kann, wenn es zwar duale Ausbildungsberufe zu den einzelnen Fachrichtungen gibt, allerdings regionale Ausbildungsmöglichkeiten fehlen und die Bundesagentur für Arbeit Regionalbedarfe an Fachkräften in diesen Fachrichtungen registriert. Entscheidungen darüber, an welchen Standorten und in welchem Umfang die jeweilige vollschulische Berufsausbildung grundsätzlich weitergeführt werden sollte, werden im Einzelnen regional geprüft; eine solche Prüfung wird im Dialog mit den betroffenen beruflichen Schulen und Schulträgern sowie der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt. Frage 11. Bei welchen Ausbildungsgängen sieht die Landesregierung einen Ausbaubedarf? Bei der Zweijährigen Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz besteht grundsätzlich ein weiterer Ausbaubedarf (Ziel: Erzieherinnen-/Erzieherausbildung/Fachschule für Sozialwesen). D. Grundqualifikationen Frage 1. Welche Angebote zur Vermittlung von Grundqualifikationen zur Ausbildungs- und Berufsvorbereitung (ohne Abschluss) gibt es in Hessen an welchen Schulen (z.B. Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitung, Berufsfachschulen)? Nachfolgende Betrachtungen beziehen sich ausschließlich auf Angebote im Sinne von Bildungsgängen /Schulformen. In allen Schulformen der beruflichen Schulen, mit Ausnahme der Fachschulen und dem Bereich der dualen und vollschulischen Berufsausbildung, werden Grundqualifikationen zur Ausbildungs- und Berufsvorbereitung vermittelt (z.B. Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule). Anders als in den sogenannten Assistentenberufen (vgl. Antworten in Abschnitt C), in denen ein staatlich geprüfter Berufsabschluss nach Landesrecht erworben wird, sind für diese Schulformen keine beruflichen Abschlüsse vorgesehen. Bei der Beantwortung der Frage wird "ohne Abschluss" als "ohne Berufsabschluss" definiert. Im Weiteren werden daher die Schulformen Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, Berufsgrundbildungsjahr , Einjährige Höhere Berufsfachschule und Zweijährige Höhere Berufsfachschule betrachtet. Die entsprechenden Schulen, in denen im Schuljahr 2015/2016 Schülerinnen und Schüler in einer der betrachteten Schulformen unterrichtet wurden, sind in Tabelle D.1 (Anlage 7) differenziert nach Schulformen aufgelistet. Frage 2. Wie hoch sind die in den letzten fünf Jahren im Haushalt des Landes dafür veranschlagten Kosten in der Summe und für die einzelnen Bildungsgänge jeweils getrennt? Die Tabelle D.2 (Anlage 8) enthält die veranschlagten Kosten getrennt nach Schulformen. Es handelt sich hierbei um geplante Kosten des jeweiligen Haushaltsjahres. Für das Haushaltsjahr 2012 sind aufgrund von Reorganisationen keine Plankosten ermittelbar, es sind daher IST- Beträge angegeben. Der Begriff Kosten umfasst nicht nur ausgabenwirksame Kosten (z.B. Per- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 17 sonalkosten, Sachausgaben), sondern auch Rückstellungen (z.B. für Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonto ). Zudem enthalten Kosten ebenfalls Verrechnungen zwischen Kapiteln, wie z.B. die Vorsorgeprämie (z.B. zukünftige Pensionslasten, voraussichtliche Beihilfeansprüche). Kostenschwankungen sind auf Veränderungen der Rückstellungen und der Vorsorgeprämie oder schwankende Schülerzahlen zurückzuführen. Der Kostenanstieg für "Besondere Bildungsgänge Vollzeit" (Berufsvorbereitungsjahr, BVJ) von 2015 gegenüber 2016 ist insbesondere Folge einer deutlich höheren Schülerzahl und damit eines erhöhten Unterrichtseinsatzes. Frage 3. Sind für einzelne Angebote Fördermittel von anderer Stelle zu verzeichnen, wenn ja, von wem und in welcher Höhe für die letzten fünf Jahre und die Qualifikationsmaßnahme aufgeschlüsselt? Fördermittel von anderer Stelle sind nicht zu verzeichnen. Frage 4. Wie viele junge Menschen haben in den letzten fünf Jahren jeweils welche einzelnen Bildungsgänge besucht, wie viele jeweils das Angebot auch vollständig absolviert? Die entsprechenden Angaben sind den Tabellen zu D.4 (Anlage 9) zu entnehmen. Der zweite Teil dieser Tabelle enthält die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die den jeweiligen Bildungsgang erfolgreich absolviert haben. Im Schuljahr 2011/2012 wurde das Berufsgrundbildungsjahr "schulische Form" durch das Berufsgrundbildungsjahr "kooperative Form" vollschulisch ersetzt. Frage 5. Wie viele der jungen Menschen, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgang besucht haben, hatten bereits vorher an einer (anderen) Maßnahme der Grundqualifikation teilgenommen? Die entsprechenden Angaben sind der Tabelle D.5 (Anlage 10) zu entnehmen. Frage 6. Wie viele der jungen Menschen, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgang besucht haben, haben im Anschluss einen weiteren Bildungsgang besucht, der ebenfalls keinen Abschluss bietet (bitte nach Jahren und einzelnen Bildungsgängen getrennt aufschlüsseln)? Die entsprechenden Angaben sind der Tabelle D.6 (Anlage 11) zu entnehmen. Frage 7. Wie viele der jungen Menschen, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgang der Grundqualifikation besucht haben, haben im Anschluss eine duale Ausbildung beginnen können (bitte nach Jahren und nach einzelnen Bildungsgängen getrennt aufschlüsseln)? Die entsprechenden Angaben sind der Tabelle D.7 (Anlage 12) zu entnehmen. Frage 8. Wie viele der jungen Menschen, die in den letzten fünf Jahren einen Bildungsgang der Grundqualifikation besucht haben, haben im Anschluss eine vollschulische Ausbildung in Hessen begonnen (bitte nach Jahren und einzelnen Bildungsgängen aufschlüsseln)? Die entsprechenden Angaben sind der Tabelle D.8 (Anlage 13) zu entnehmen. Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Bildungsgänge der Grundqualifikation in Bezug auf ihre Wirksamkeit? Auf welchen Kriterien beruht diese Beurteilung? Frage 10. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Bildungsgänge der Grundqualifikation in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen-Relation? Die Fragen D.9 und D.10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet: Der Nutzen von Bildung ist monetär nicht abbildbar und die Wirksamkeit von Bildungsgängen ohne Abschluss ist nicht direkt messbar. Es existieren auch keine objektiven Kriterien und Kennziffern-Systeme, aus denen eine Kosten/Nutzen-Relation ableitbar wäre. In den Bildungsgängen der Grundqualifikation befinden sich Schülerinnen und Schüler, die z.T. kaum einen Kompetenzzuwachs erreichen können (z.B. Menschen mit schwerer geistiger Behinderung ), während andere einen allgemeinbildenden Abschluss (nachträglich) erreichen, eine berufliche Grundqualifizierung erlangen und damit dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können. Frage 11. Plant die Landesregierung die Einstellung einzelner Bildungsgänge der Grundqualifikation und wenn ja, welche und warum? Die Landesregierung plant derzeit keine Einstellung der Angebote zur Vermittlung von Grundqualifikationen zur Ausbildungs- und Berufsvorbereitung. Vielmehr plant sie im Rahmen des zweistufigen Schulversuchs "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA" an ausgewählten beruflichen Schulen die Bündelung der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung, der Zweijährigen Berufsfachschule zum mittleren Abschluss und der Einjährigen Höheren Berufsfachschule . Die Schülerinnen und Schüler aus diesen bislang eigenständigen Schulformen sollen gemeinsam unterrichtet, individuell gefördert und betriebspraktisch begleitet werden, sodass sie nach der ersten Stufe (also nach einem Jahr) bereits eine duale Berufsausbildung aufnehmen können. Damit soll die Basis für die effizientere Neugestaltung des Übergangs von der Schule in 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 eine Berufsausbildung geschaffen werden. Dieses Ziel kann durch die individuelle Vorbereitung der Jugendlichen, die Qualität der betrieblichen Phasen und nicht zuletzt durch die regionale Bereitstellung passender Ausbildungsplätze erreicht werden. Frage 12. Plant die Landesregierung die Einstellung einzelner Bildungsgänge an einzelnen Standorten und wenn ja, welche an welchen Standorten und warum? Nein, die Landesregierung plant keine Einstellung einzelner Bildungsgänge. Es wird auf die Antwort zu Frage D.11 verwiesen. Der Schulversuch "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA" führt, wie in der Antwort zu Frage D.11 ausgeführt, drei Bildungsgänge zusammen, u.a. auch die Einjährige Höhere Berufsfachschule. In diesem Zusammenhang ist in der aktuellen Novellierung des Hessischen Schulgesetzes (vgl. § 187 Übergangsvorschrift) vorgesehen, das Angebot der Einjährigen Höheren Berufsfachschule längstens bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 zu befristen. Frage 13. Sieht die Landesregierung einen Ausbaubedarf an Angeboten der Grundqualifikation und wenn ja, welchen? Nach der Durchführung des geplanten Schulversuchs "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung - BÜA" werden die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung und nicht zuletzt die vorgesehene externe Evaluierung wesentliche Anhaltspunkte für die künftige Neuausrichtung des Übergangsbereichs in Hessen liefern. Die Evaluierung wird die Basis für die notwendigen Entscheidungen der Landesregierung zu einer effizienteren Ausgestaltung des Übergangsbereichs sein. E. Weitere Ausbildungsmaßnahmen des Landes Frage 1. Welche weiteren Ausbildungsmaßnahmen außer denen in den Abschnitten A bis C genannten werden aus Landesmitteln gefördert oder voll finanziert (bitte Maßnahmen einzeln aufführen)? Als weitere Ausbildungsmaßnahme, die vollständig aus Landesmitteln finanziert wird, ist die duale Ausbildung in der hessischen Landesverwaltung zu nennen. Zu beachten ist dabei, dass diese Ausbildung primär unter dem Zielfokus der Nachwuchsgewinnung für die Landesverwaltung durchgeführt wird. Gleichwohl wird an dieser Stelle auch über diese Ausbildung berichtet, da sie durch Übernahme in den Landesdienst auch Beiträge zur Arbeitsmarktintegration leistet. Frage 2. Wie hoch sind die in den letzten fünf Jahren dafür im Haushalt des Landes veranschlagten Kosten und in welchem Einzelplan werden sie verbucht? Die Kosten der Ausbildung werden in den Einzelplänen der jeweiligen Ausbildungsressorts veranschlagt . Da es sich nicht um Mittel der Ausbildungsförderung im eigentlichen Sinn handelt, wird an dieser Stelle auf eine Aufschlüsselung verzichtet. Frage 3. Welche Maßnahmen werden aus anderen Quellen mitfinanziert und in welcher Höhe für die letzten fünf Jahre und die Maßnahmen aufgeschlüsselt? Eine Finanzierung aus anderen Quellen findet nicht statt. Frage 4. Wie viele junge Menschen haben an den einzelnen Maßnahmen in den letzten Jahren jeweils teilgenommen , wie viele haben die Maßnahmen absolviert? Der nachfolgenden Tabelle sind die Eintritte in die Ausbildung in der hessischen Landesverwaltung (Landesministerien und nachgeordnete Behörden) in den Jahren 2011 - 2015 zu entnehmen. Einstellungen von Auszubildenden in der hessischen Landesverwaltung Ressort Einstellungsjahr 2011 2012 2013 2014 2015 Hessische Staatskanzlei 7 6 5 5 5 Landesvertretung Berlin 5 0 3 3 1 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport 75 74 68 56 64 Hessisches Ministerium der Finanzen 94 20 19 19 13 Hessisches Ministerium der Justiz 181 137 103 103 102 Hessisches Kultusministerium 24 10 15 24 14 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 250 253 274 229 213 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung 102 65 70 67 70 Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 65 58 49 54 49 Hessisches Ministerium für Soziales und Integration 3 2 0 1 0 Summe 806 625 606 563 531 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 19 Frage 5. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Maßnahmen in Bezug auf ihre Wirksamkeit? Frage 6. Wie beurteilt die Landesregierung die einzelnen Maßnahmen in Bezug auf ihre Kosten/Nutzen- Relation? Die Fragen E.5 und E.6 werden zusammen beantwortet. Mit der Ausbildung in der hessischen Landesverwaltung leistet die Landesregierung einen wahrnehmbaren Beitrag zur Arbeitsmarktintegration junger Menschen. Zwischen 300 und 400 Ausbildungsabsolventen erhalten jährlich auf diese Weise einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst des Landes Hessen. Aber auch die Ausbildungsabsolventen, die - teilweise auch auf eigenen Wunsch - nicht in den Landesdienst übernommenen werden, haben durch ihre erfolgreich abgeschlossene berufsqualifizierende Ausbildung bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt als ohne Ausbildung. Mit der Ausbildung werden zwei Ziele verfolgt: In erster Linie sollen Personalressourcen für die hessische Landesverwaltung abgesichert werden. Verbunden damit wird ein Beitrag zur Ausbildungs- und Arbeitsplatzsicherung für junge Fachkräfte geleistet. Frage 7. Plant die Landesregierung die Einstellung einzelner Maßnahmen und wenn ja, welche und warum ? Nein, die Landesregierung plant keine Einstellung einzelner Maßnahmen. Frage 8. Sieht die Landesregierung Bedarf an weiteren vergleichbaren Maßnahmen und wenn ja, an welchen mit welcher Zielrichtung? Die Landesregierung sieht keinen weiteren Bedarf. F. Ausbildungsmaßnahmen anderer Träger Frage 1. Welche Mittel hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Hessen in den letzten fünf Jahren für Ausbildungsmaßnahmen jeweils eingesetzt? Die Antwort ist der Tabelle F.1 (Anlage 14) mit Daten der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen. Die Förderstatistik führt für die Maßnahmenarten Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Berufsausbildung und assistierte Ausbildung die zusammengefassten Daten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter auf. Die Aktivitäten der Jobcenter sind erfasst, soweit sie als gemeinsame Einrichtungen betrieben werden oder wenn die kommunalen Jobcenter diese Maßnahmen über die regionalen Einkaufszentren der BA einkaufen. Frage 2. An welche Zielgruppen richten sich die Maßnahmen der BA in Hessen? Der folgenden Tabelle sind die jeweiligen Zielgruppen nach Maßnahmen (SGB III/SGB IX) gegliedert zu entnehmen. Maßnahmen Zielgruppen Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist die individuelle Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die voraussichtlich Schwierigkeiten beim Erreichen des Förder -, Haupt- oder eines gleichwertigen Schulabschlusses und beim Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung haben werden. Dadurch soll die berufliche Eingliederung erleichtert werden. Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören Förder- und Hauptschüler/innen, die Probleme haben den Schulabschluss zu erlangen oder eine Ausbildungsstelle zu finden; Schüler /innen mit Migrationshintergrund sollen besonders berücksichtigt werden. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) Behindertenspezifische Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB-Reha) Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören Jugendliche, die die Schulpflicht erfüllt, aber noch keinen Ausbildungsplatz gefunden oder diesen wieder verloren haben. Voraussetzungen sind: Ohne berufliche Erstausbildung Ausbildungsreife/Berufseignung noch nicht vorhanden Nicht vollzeitschulpflichtig Bei Eintritt unter 25 Jahre alt Des Weiteren können junge Menschen mit Behinderung (§ 19 SGB III) an der Maßnahme BvB-Reha teilnehmen. 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 Einstiegsqualifizierung (EQ) Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber, die bis zum 30. September keinen Ausbildungsplatz finden konnten Jugendliche, die noch nicht für eine Ausbildung geeignet sind Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsplatzsuchende Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) BaE im integrativen Modell Bei der BaE im integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung. Letztere wird durch betriebliche Phasen ergänzt. BaE im kooperativen Modell Bei der BaE im kooperativen Modell wird die fachpraktische Unterweisung durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Der frühestmögliche Übergang in ein betriebliches Berufsausbildungsverhältnis ist anzustreben. Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben. Förderungsbedürftig sind: Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen , die auch unter Einsatz der ausbildungsfördernden Instrumente (insbesondere ausbildungsbegleitende Hilfen gem. § 75 SGB III) eine betriebliche Ausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Ausbildungsbegleitende Hilfen sollen förderungsbedürftige junge Menschen während einer betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder gemäß Altenpflegegesetz durch Stützund Förderunterricht sowie sozialpädagogische Begleitung unterstützen und Ausbildungsabbrüche verhindern. Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und grundsätzlich noch keine berufliche Erstausbildung absolviert haben. Förderungsbedürftig sind alle jungen Menschen, die eine entsprechende Unterstützung zur Aufnahme, zum Fortsetzen oder zum erfolgreichen Absolvieren einer Einstiegsqualifizierung oder einer betrieblichen Berufsausbildung benötigen. Assistierte Ausbildung (AsA) AsA soll lernbeeinträchtigten oder sozial benachteiligten jungen Menschen und deren Ausbildungsbetrieben von der Ausbildungssuche bis zum erfolgreichen Abschluss einer betrieblichen Berufsausbildung individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung bieten. Primäres Ziel ist die nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Die Förderung richtet sich an junge Menschen, die in der Regel lernbeeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und ohne berufliche Erstausbildung sind und die Ausbildungsreife und die Berufseignung besitzen und nicht vollzeitschulpflichtig sind und i.d.R. unter 25 Jahre alt sind und wegen in ihrer Person liegenden Gründen ohne die Förderung eine Berufsausbildung in einem Betrieb nicht beginnen , fortsetzen oder erfolgreich beenden können. Maßnahme zur begleiteten betrieblichen Ausbildung für Menschen mit besonderem Förderbedarf (bbA) Die bbA für Menschen mit Behinderung beinhaltet die Vorbereitung auf die betriebliche Ausbildung einschließlich der Akquise von betrieblichen Ausbildungsstellen und/oder die bedarfsgerechte Begleitung der Teilnehmer und der Betriebe während der betrieblichen Ausbildung sowie den anschließenden Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung . Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören junge Menschen mit Behinderung (§ 2 Abs. 1 SGB IX in Verbindung mit § 19 SGB III) Voraussetzungen sind: Eignung für eine betriebliche Ausbildung Wegen Behinderung bedarf es besonderer Leistungen Keine Notwendigkeit des Besuches einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation Reha Ausbildung in rehaspezifischen Einrichtungen Ausbildung in einem Berufsförderungswerk oder einer vergleichbaren Einrichtung Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören Jugendliche, die wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Sicherung des Rehabilitationserfolges besondere Hilfen benötigen. Ausbildungszuschuss für behinderte Menschen und Schwerbehinderte an einen Betrieb Der Zuschuss kann Arbeitgebern für die betriebliche Ausbildung gewährt werden. Zur förderungsfähigen Zielgruppe gehören behinderte und schwerbehinderte Menschen, wenn die Ausbildung sonst nicht zu erreichen ist. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 21 Frage 3. Wie viele junge Menschen haben in den letzten fünf Jahren eine Ausbildungsmaßnahme der BA jeweils absolviert? Wie viele davon mit Erfolg, wie viele haben die Maßnahme abgebrochen? In der Förderstatistik der BA wird nur eine vorzeitige Beendigung der Förderung abgebildet. Daten zu erfolgreich absolvierten Ausbildungs- oder sonstigen Qualifizierungsmaßnahmen liegen nicht vor. Erhoben werden für jeden Förderfall die Indikatoren "Förderung vorzeitig beendet ", "Förderung nicht vorzeitig beendet", "keine Angabe". Gründe für die vorzeitige Beendigung der Förderung (z.B. Abbruch aus gesundheitlichen Gründen) werden nicht erhoben. Bei der Interpretation der Tabelle F.3 (Anlage 15) ist zu berücksichtigen, dass diese Gründe des vorzeitigen Förderungsendes eher positiv (z.B. Maßnahmenziel vorzeitig erreicht) oder negativ (z.B. Über- oder Unterforderung) zu bewerten sein können. Die Förderstatistik führt für die Maßnahmenarten Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen, außerbetriebliche Berufsausbildung und assistierte Ausbildung die zusammengefassten Daten der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter auf. Die Aktivitäten der Jobcenter sind erfasst, soweit sie als gemeinsame Einrichtungen betrieben werden oder wenn die kommunalen Jobcenter diese Maßnahmen über die regionalen Einkaufszentren der BA einkaufen. Frage 4. Welche Mittel haben der Bund und die Europäische Union (EU) getrennt oder gemeinsam in den letzten fünf Jahren jeweils für Ausbildungsmaßnahmen in Hessen investiert, die nicht als Zuschüsse in Landesprogramme eingeflossen sind? Frage 5. An welche Zielgruppen richten sich die Maßnahmen nach Frage 4? Frage 6. Wie viele junge Menschen haben in den letzten fünf Jahren eine Ausbildungsmaßnahme nach Frage 4 jeweils absolviert? Wie viele davon mit Erfolg, wie viele haben die Maßnahme abgebrochen? Die Fragen F.4 bis F.6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Alle von der BA in Hessen umgesetzten Maßnahmen sind bereits in der Antwort zu Frage F.1 zum Maßnahmenportfolio und zur Mittelherkunft enthalten. Mit Ausnahme der Berufseinstiegsbegleitung (teilweise Kofinanzierung aus ESF-Mitteln bzw. Bundesmitteln) handelt es sich dabei um eine ausschließliche Finanzierung aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Mitteleinsatz liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Darüber hinaus werden keine weiteren Maßnahmen aus Bundes- und/oder EU-Mitteln außerhalb von Landesprogrammen für Ausbildungsförderung umgesetzt. Ergänzend sei angemerkt, dass vonseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2006 Modellvorhaben im Bereich der beruflichen Bildung in den Programmlinien von "JOBSTARTER" gefördert werden. Es handelt sich dabei jedoch nicht um Ausbildungsförderung , sondern um Projekte, die Innovationen generieren und zur Strukturentwicklung in der beruflichen Bildung beitragen sollen. Bisher wurden bundesweit mehr als 430 Projekte gestartet. Das BMBF und der Europäische Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union haben für das Programm bisher über 125 Mio. € bereitgestellt. Da keine Maßnahmen der Ausbildungsförderung gemäß Frage F.4 umgesetzt werden, entfallen die Antworten auf die Fragen F.5 und F.6. Frage 7. Welche weiteren Programme oder Maßnahmen im Bereich der Ausbildung durch andere Träger (Stiftungen, private Träger etc.) gibt es nach Kenntnis der Landesregierung in Hessen und wie werden diese finanziert? Frage 8. An welche Zielgruppen richten sich die Maßnahmen bzw. Programme nach Frage 7? Frage 9. Wie viele junge Menschen haben in den letzten fünf Jahren eine Ausbildungsmaßnahme nach Frage 7 jeweils absolviert? Wie viele davon mit Erfolg, wie viele haben die Maßnahme abgebrochen? Die Fragen F.7 bis F.9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Stiftungen und private Träger handeln bei ihrem Engagement für Ausbildungsförderung in eigener Verantwortung und sind nicht zur Meldung entsprechender Daten verpflichtet. Der Landesregierung liegen für diesen Bereich keine weiteren Informationen vor. Frage 10. Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um im Bereich der Ausbildungsförderung Landesmittel effizient mit Mitteln der BA, des Bundes und der EU zu kombinieren? Zur effizienten Kombination der Fördermittel werden folgende Strategien verfolgt: Die Programmaufstellung für die EU-Förderprogramme auf Bundes- wie auf Landesebene erfolgt in einem von der EU geregelten Verfahren der gegenseitigen Konsultation im Rahmen der 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5037 von der EU gesetzten Zielperspektiven der Förderung für die Strukturfonds (vor allem dem Europäischen Sozialfonds (ESF)). Der ESF hat die Förderung von Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen zum Ziel. In diesem Rahmen werden nationale und regionale Förderschwerpunkte und -programme als sogenannte operationelle Programme auf Bundes- und Landesebene definiert, in die EU-Mittel als Kofinanzierung der nationalen Anstrengungen einfließen. Zwischen Bundes- und Landesebene geht der endgültigen Festlegung von Förderschwerpunkten und -programmen ein intensiver Abstimmungsprozess voraus. Dazu gehören auch sogenannte Kohärenzverhandlungen, um eine inhaltliche Abgrenzung für eine ineinandergreifende ganzheitliche ESF-Förderung in Deutschland herstellen zu können. Auf Landesebene wird die strategische Ausrichtung von Förderprogrammen durch diverse Bund- Länder-Abstimmungsmechanismen begleitet. Hervorzuheben ist die Bund-Länder-Vereinbarung zur Initiative Bildungsketten (Oktober 2015 bis 31.12.2020), mit der Förderprogramme entlang der Kette Berufsorientierung, Ausbildungseinmündung und Ausbildungsbegleitung auf das Ziel des erfolgreichen Berufsabschlusses ausgerichtet und besser aufeinander abgestimmt wurden. Die Beteiligung der Bundesebene (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales), der Regionaldirektion Hessen der BA und der Länderministerien HKM und HMWEVL an der Initiative gewährleistet die Wirksamkeit der Vereinbarung. Die Gestaltung der aus Landesmitteln finanzierten Ausbildungsförderung orientiert sich ebenfalls grundsätzlich an der Abstimmung mit ähnlichen Maßnahmen in der Regelförderung (SGB III) oder in Bundesprogrammen. Wiesbaden, 21. Juni 2017 Tarek Al-Wazir Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Anlagen GA 19/5037 Anlage 1. Tabelle B II.4 und B II.5 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Ausbildungsstellen für Altbewerber/innen (bis 2014), ab 2015 in das Programm "Ausbildungsplatzförderung" integriert Hessische Altbewerber/innen, die sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Zuschussempfänger: Betriebe 2011-2014 Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2011: 633 2012: 539 2013: 409 2014: 427 Landesmittel Ausbildungsstellen bei Existenzgründungen (bis 2011) Personen, die bei Ausbildungsbeginn mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) verfügen. Zuschussempfänger: Betriebe innerhalb der ersten fünf Jahre nach Betriebsgründung 2011 Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2011: 452 Landesmittel Seite 1 von 32 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Ausbildungsplatzförderung (ab 2015) Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) bzw. gleichgestellten Berufsausbildungen verfügen. Darüber hinaus Jugendliche, die über den Altbewerberstatus verfügen, Jugendliche, die einer erhöhten Sprachförderung bedürfen und Strafentlassene, die eine begonnene Ausbildung fortsetzen. Zuschussempfänger: Betriebe ab 2015 unbefristet, jährlicher Haushaltsvorbehalt Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2015: 261 2016: 615 Landesmittel Ausbildungsstellen zur Förderung des Abschlusses der Berufsausbildung (bis 2014)/ ab 2015: "Ausbildungsplatzförderung" Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsabbruchs mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder nach der Handwerksordnung (HwO) bzw. gleichgestellten Berufsausbildungen verfügen. Zuschussempfänger: Betriebe 2011-2014 Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2011: 336 2012: 346 2013: 334 2014: 286 Landesmittel Seite 2 von 32 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Ausbildungsstellen für Hauptschüler/innen (2011-2014, ab 2016) Altbewerber/innen, die sich bereits im Vorjahr oder früher bei einer örtlichen Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben. Nicht gefördert werden Ausbildungsverhältnisse, die direkt im Anschluss an eine Einstiegsqualifizierung (EQJ) beginnen. Zuschussempfänger: Betriebe ab 2011, Unterbrechung in 2015, danach unbefristet, jährlicher Haushaltsvorbehalt Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2011: 754 2012: 412 2013: 511 2014: 356 2015: Unterbrechung 2016: 377 Landesmittel Verbesserung des Ausbildungsumfeldes (bis 2014) Jugendliche vor, während und nach der Ausbildung sowie die ausbildende Wirtschaft in Hessen. Zuschussempfänger: Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 (Förderung endete 2014) Zahl der geförderten Projekte: 2011: 19 2012: 21 2013: 10 2014: 11 Landesmittel und ESF-Mittel Seite 3 von 32 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB) Alle hessischen Auszubildenden und die ausbildende Wirtschaft in Hessen Zuschussempfänger: Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. ESF-Förderperiode 2007 bis 2013 und ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 2011-2014 ein Modellversuch mit einem Maßnahmenträger ab 2015: 23 Maßnahmenträger Landesmittel und ESF-Mittel Überbetriebliche berufliche Ausbildungslehrgänge Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Hessen Zuschussempfänger: Hessische Handwerkskammern und Landesinnungsverbände, die hessischen Industrie- und Handelskammern, die Organisationen der hessischen Wirtschaftsverbände, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Bildungsträger und sonstige Organisationen und Einrichtungen der Wirtschaft. ab 2011 unbefristet, jährlicher Haushaltsvorbehalt Zahl der geförderten Einrichtungen/Teilnehmer pro Jahr: 2011: 26/ 34.614 2012: 26/ 30.332 2013: 26/ 35.515 2014: 26/ 31.072 2015: 26/ 34.954 Landesmittel Seite 4 von 32 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Überbetriebliche Berufsbildungsstätten Hessische Auszubildende und Beschäftigte Zuschussempfänger: Träger der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (z.B. Kammern) EFRE- Förderperiode 2007 bis 2013 (bis 2015) und EFRE- Förderperiode 2014 bis 2020 (Start: 2016) Zahl der geförderten Einrichtungen (Projekte): 2011: 25 2012: 66 2012: 13 2013: 13 2014: 11 2015: 16 2016: 13 Landesmittel und EFRE- Mittel Nachwuchsgewinnung (ab 2015) Hessische Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 Zuschussempfänger: juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund), juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 (Start 2015) Zahl der geförderten Einrichtungen/Teilnehmer pro Jahr: 2015: 23 Maßnahmenträger/ 1.022 TN ESF-Mittel und Bundesmittel Mobilitätsberatungsstellen Hessische Jugendliche und junge Erwachsene während und nach der Ausbildung sowie die ausbildende Wirtschaft in Hessen Zuschussempfänger: juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund), juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 (Start 2015) Zahl der geförderten Einrichtungen/Teilnehmer pro Jahr 2015: 3 Maßnahmenträger/ 212 TN Landesmittel und ESF-Mittel Seite 5 von 32 Förderprogramm Zielgruppe/Zuschussempfänger Zeitraum** Zahl geförderter Betriebe, Werkstätten *** Finanzierung Programm "gut ausbilden" Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, die ihren Hauptsitz in Hessen haben und ausbilden Zuschussempfänger: Kleinstbetriebe ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 (Start 2015) Zahl der geförderten Betriebe (=Ausbildungsplätze): 2015: 118 ESF-Mittel Programm "Projekte der beruflichen Bildung"* Alle am Prozess der beruflichen Bildung beteiligten hessischen Akteure wie z.B. Sozialpartner, Kammern, Gebietskörperschaften, Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen und Ausbildungsbetriebe Zuschussempfänger: juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund), juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 (Start 2015) Zahl der geförderten Projekte: 2015: 21 Landesmittel und ESF-Mittel * Im Programm "Projekte der beruflichen Bildung" sind auch Projekte aus dem Weiterbildungsbereich enthalten ** Es wird nur der Zeitraum ab 2011 betrachtet *** In der Regel haben die Projekte eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren, angegeben werden die neu geförderten Projekte (nicht alle laufenden Projekte) Seite 6 von 32 Anlage 2. Tabelle C.1 Schulen mit vollschulischen Bildungsabschlüssen im Schuljahr 2015/2016 Berufsfachschule mit Berufsabschluss Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frankfurt a. M. (6253) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt (6280) Willy-Brandt-Schule Gießen, Gießen (6291) Staatliche Zeichenakademie, Hanau (6299) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach am Main (6314) Staatliche Fachschule für Technik / Staatliche Glasfachschule, Hadamar (9010) Berufliche Schulen Kirchhain, Kirchhain (9718) Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel (9726) Zweijährige Höhere Berufsfachschule/sonstige Fachrichtungen Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frankfurt a. M. (6253) Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt a. M. (6256) Bethmannschule, Frankfurt a. M. (6262) Stauffenbergschule, Frankfurt a. M. (6264) Klinger-Schule, Frankfurt a. M. (6267) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Hochtaunusschule Oberursel, Oberursel (6271) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Werner-von-Siemens-Schule, Frankfurt a. M. (6273) Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein (6275) Karl Kübel Schule, Bensheim (6278) Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach, Butzbach (6279) Peter-Behrens-Schule, Darmstadt (6281) Seite 7 von 32 Friedrich-List-Schule, Darmstadt (6283) Martin-Behaim-Schule, Darmstadt (6284) Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, Darmstadt (6285) Landrat-Gruber-Schule, Dieburg (6286) Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6288) Theodor-Litt-Schule, Gießen (6292) Friedrich-Feld-Schule, Gießen (6293) Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (6297) Kaufmännische Schulen Hanau, Hanau (6300) Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Adolf-Reichwein-Schule, Limburg (6305) Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg (6306) Peter-Paul-Cahensly-Schule, Limburg (6307) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Feldbergschule, Oberursel (6309) August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Berufliche Schulen Biedenkopf, Biedenkopf (6315) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Kinzig-Schule, Schlüchtern (6318) Max-Eyth-Schule, Dreieich (6319) Theodor-Heuss-Schule, Wetzlar (6322) Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar (6323) Kerschensteinerschule, Wiesbaden (6327) Friedrich-List-Schule, Wiesbaden (6328) Schulze-Delitzsch-Schule, Wiesbaden (6329) Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen (6347) Konrad-Adenauer-Schule, Kriftel (6359) Euro-Schulen Rhein Main GmbH, Wiesbaden (8281) Seite 8 von 32 Obermayr Business School , Wiesbaden (8282) Staatliche Fachschule für Technik / Staatliche Glasfachschule, Weilburg (9010) Hans-Viessmann-Schule, Bad Wildungen (9705) Richard-Müller-Schule, Fulda (9707) Eduard-Stieler-Schule, Fulda (9709) Arnold-Bode-Schule, Kassel (9711) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Friedrich-List-Schule, Kassel (9715) Oskar-von-Miller-Schule, Kassel (9716) Paul-Julius-von-Reuter-Schule, Kassel (9717) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg, Marburg (9720) Adolf-Reichwein-Schule, Marburg (9722) Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel (9726) Modellschule Obersberg, Bad Hersfeld (9743) Rackow-Schule Frankfurt GmbH, Frankfurt a. M. (9863) Hochschule Fresenius, Idstein (9866) Carl-Strehl-Schule - Schule für Blinde, Marburg (9959) Inlingua Sprachschule Fulda e.V., Fulda (9974) Zweijährige Höhere Berufsfachschule/Sozialassistenz Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt a. M. (6256) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Berufliche Schulen Rheingau, Geisenheim (6276) Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt (6280) Landrat-Gruber-Schule, Dieburg (6286) Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6287) Aliceschule, Gießen (6294) Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen, Gelnhausen (6295) Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (6297) Seite 9 von 32 Brühlwiesenschule, Hofheim am Taunus (6302) Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Adolf-Reichwein-Schule, Limburg (6305) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach am Main (6314) Berufliche Schulen Biedenkopf, Biedenkopf (6315) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Käthe-Kollwitz-Schule, Wetzlar (6325) Louise-Schroeder-Schule, Wiesbaden (6330) SRH Fachschulen Frankfurt, Frankfurt a. M. (7002) Private Schule für Sozialberufe an der Hochschule Fresenius Fachschule, Frankfurt a. M. (7003) Obermayr Business School, Wiesbaden (8282) Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz Loheland, Künzell (9381) Berufliche Schulen Bad Hersfeld, Philippsthal (9701) Herwig-Blankertz-Schule, Hofgeismar (9708) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg (9721) Radko-Stöckl-Schule, Melsungen (9723) Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen, Witzenhausen (9724) Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel (9726) Berufliche Schulen Schwalmstadt, Schwalmstadt (9742) Pädagogische Akademie Elisabethenstift, Darmstadt (9854) Ketteler-La-Roche-Schule, Oberursel (9870) Private Marienschule, Limburg (9871) Private Berufsschule Dr. Engel, Darmstadt (9887) Evangelisches Fröbelseminar, Kassel (9952) Marienschule Fulda, Fulda (9958) Rudolf-Steiner-Institut, Kassel (9969) Seite 10 von 32 Fachschule für Sozialpädagogik am Evangelischen Fröbelseminar, Korbach (9972) Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 11 von 32 Anlage 3. Tabelle C.2 Schulformen IST-Kosten 2012* veranschlagte Kosten 2013 (PLAN) veranschlagte Kosten 2014 (PLAN) veranschlagte Kosten 2015 (PLAN) veranschlagte Kosten 2016 (PLAN) Berufsfachschule mit Berufsabschluss 7.501.259 8.402.400 8.566.900 11.181.400 11.929.800 Zweijährige Höhere Berufsfachschule/sonstige Fachrichtungen 37.965.394 39.527.500 37.236.700 47.815.200 46.364.600 Zweijährige Höhere Berufsfachschule/Sozialassistenz 1.220.712 1.421.600 1.419.100 1.171.900 1.257.500 Summe: 46.687.365 49.351.500 47.222.700 60.168.500 59.551.900 * Bei den Kostendaten für 2012 liegen auf Grund von Reorganisationen keine Plan-Kosten vor, daher wurden hier die IST-Kosten 2012 angegeben. Anlage 4. Tabelle C.4 Anzahl Schülerinnen und Schüler nach Bildungsgang (Schulform) und Schuljahr Schulform 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Berufsfachschule mit Berufsabschluss 732 956 1.009 1.016 998 Zweijährige Höhere Berufsfachschule/sonstige Fachrichtungen 4.855 4.819 4.838 4.720 4.721 Zweijährige Höhere Berufsfachschule/Sozialassistenz 3.723 3.903 3.993 4.105 3.892 Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 12 von 32 Anlage 5. Tabelle C.5 Anzahl Abgängerinnen und Abgänger nach Abschluss und Schuljahr Abschluss 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Abschluss 3.014 2.906 2.802 2.748 2.864 Abbruch (vorzeitiges Verlassen des Bildungsganges) 1.006 964 1.190 1.228 1.025 kein Abschluss (nach Beendigung des Bildungsganges) 189 106 118 124 77 Quelle: Hessisches Kultusministerium Anlage 6. Tabelle C.6 Anzahl Schülerinnen und Schüler, die ihren Bildungsgang (Schulform) erfolgreich abgeschlossen haben und unmittelbar im Folgejahr eine duale Ausbildung begonnen haben Schulform 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Übergänge in duale Ausbildung 274 228 210 177 172 Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 13 von 32 Anlage 7. Tabelle D.1 Schulen mit Bildungsangeboten des Übergangssystems im Schuljahr 2015/2016 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Berufliche Schulen Kirchhain, Kirchhain (9718) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Ferdinand-Braun-Schule, Fulda (9706) Max-Eyth-Schule, Kassel (9710) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Heinrich Metzendorf Schule, Bensheim (6277) Kinzig-Schule, Schlüchtern (6318) Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Theodor-Litt-Schule, Gießen (6292) Besondere Bildungsgänge Teilzeit Adolf-Reichwein-Schule, Limburg (6305) Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt (6280) Aliceschule, Gießen (6294) Arnold-Bode-Schule, Kassel (9711) August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach, Butzbach (6279) Berufliche Schule des Wetteraukreises Nidda, Nidda (6310) Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Seite 14 von 32 Berufliche Schulen Bad Hersfeld, Bad Hersfeld (9701) Berufliche Schulen Bebra, Bebra (9703) Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt a. M. (6256) Berufliche Schulen Biedenkopf, Biedenkopf (6315) Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau, Groß-Gerau (6296) Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen, Gelnhausen (6295) Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen, Witzenhausen (9724) Berufliche Schulen Eschwege, Eschwege (9704) Berufliche Schulen Kirchhain, Kirchhain (9718) Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen, Korbach (9719) Berufliche Schulen Rheingau, Geisenheim (6276) Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein (6275) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Brühlwiesenschule, Hofheim am Taunus (6302) Eduard-Stieler-Schule, Fulda (9709) Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (6297) Ferdinand-Braun-Schule, Fulda (9706) Franz-Böhm-Schule, Frankfurt a. M. (6260) Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg (6306) Friedrich-Feld-Schule, Gießen (6293) Friedrich-Trost-Schule Hephata, Schwalmstadt (9963) Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen (6347) Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6287) Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach, Offenbach am Main (6312) Heinrich Metzendorf Schule, Bensheim (6277) Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, Darmstadt (6285) Herwig-Blankertz-Schule, Wolfhagen (9708) Hochtaunusschule Oberursel, Oberursel (6271) Johann-Philipp-Reis-Schule, Friedberg (6289) Seite 15 von 32 Julius-Leber-Schule, Frankfurt a. M. (6261) Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg (9721) Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach am Main (6314) Käthe-Kollwitz-Schule, Wetzlar (6325) Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6288) Kaufmännische Schulen Hanau, Hanau (6300) Kerschensteinerschule, Wiesbaden (6327) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Landrat-Gruber-Schule, Dieburg (6286) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Max-Eyth-Schule, Kassel (9710) Modellschule Obersberg, Bad Hersfeld (9743) Paul-Ehrlich-Schule, Frankfurt a. M. (6268) Paul-Julius-von-Reuter-Schule, Kassel (9717) Peter-Behrens-Schule, Darmstadt (6281) Philipp-Holzmann-Schule, Frankfurt a. M. (6269) Private Berufsschule Dr. Engel, Darmstadt (9887) Radko-Stöckl-Schule, Melsungen (9723) Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule, Homberg (9734) Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen, Kassel (9746) Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Südhessen, Karben (6360) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Theodor-Heuss-Schule, Wetzlar (6322) Theodor-Litt-Schule, Gießen (6292) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar (6323) Willy-Brandt-Schule Gießen, Gießen (6291) Willy-Brandt-Schule, Kassel (9712) Seite 16 von 32 Besondere Bildungsgänge Vollzeit Adolf-Reichwein-Schule, Limburg (6305) Adolf-Reichwein-Schule, Marburg (9722) Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt (6280) Aliceschule, Gießen (6294) Arnold-Bode-Schule, Kassel (9711) August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Bergiusschule, Frankfurt a. M. (6251) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach, Butzbach (6279) Berufliche Schule des Wetteraukreises Nidda, Nidda (6310) Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Berufliche Schulen Bad Hersfeld, Philippsthal (9701) Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt a. M. (6256) Berufliche Schulen Biedenkopf, Biedenkopf (6315) Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau, Groß-Gerau (6296) Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen, Gelnhausen (6295) Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen, Witzenhausen (9724) Berufliche Schulen Eschwege, Eschwege (9704) Berufliche Schulen Kirchhain, Kirchhain (9718) Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen, Korbach (9719) Berufliche Schulen Rheingau, Geisenheim (6276) Berufliche Schulen Schwalmstadt, Schwalmstadt (9742) Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein (6275) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Brühlwiesenschule, Hofheim am Taunus (6302) Edith Stein Schule, Hochheim am Main (9874) Eduard-Stieler-Schule, Fulda (9709) Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel (9726) Seite 17 von 32 Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Erasmus-Kittler-Schule, Darmstadt (6282) Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (6297) Feldbergschule, Oberursel (6309) Ferdinand-Braun-Schule, Fulda (9706) Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frankfurt a. M. (6253) Franz-Böhm-Schule, Frankfurt a. M. (6260) Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg (6306) Friedrich-Ebert-Schule, Wiesbaden (6331) Friedrich-List-Schule, Darmstadt (6283) Friedrich-Trost-Schule Hephata, Schwalmstadt (9963) Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen (6347) Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6287) Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach, Offenbach am Main (6312) Hans-Böckler-Schule, Frankfurt a. M. (6263) Hans-Viessmann-Schule, Frankenberg (9705) Heinrich Metzendorf Schule, Bensheim (6277) Heinrich-Kleyer-Schule, Frankfurt a. M. (6257) Herwig-Blankertz-Schule, Wolfhagen (9708) Hochtaunusschule Oberursel, Oberursel (6271) Johannes-Vatter-Schule, Friedberg (6356) Johann-Philipp-Reis-Schule, Friedberg (6289) Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg (9721) Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach am Main (6314) Käthe-Kollwitz-Schule, Wetzlar (6325) Kerschensteinerschule, Wiesbaden (6327) Kinzig-Schule, Schlüchtern (6318) Klinger-Schule, Frankfurt a. M. (6267) Konrad-Adenauer-Schule, Kriftel (6359) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Seite 18 von 32 Landrat-Gruber-Schule, Dieburg (6286) Louise-Schroeder-Schule, Wiesbaden (6330) Ludwig-Erhard-Schule, Frankfurt a. M. (6265) Ludwig-Geissler-Schule, Hanau (6298) Martin-Behaim-Schule, Darmstadt (6284) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Max-Eyth-Schule, Dreieich (6319) Max-Eyth-Schule, Kassel (9710) Oskar-von-Miller-Schule, Kassel (9716) Peter-Behrens-Schule, Darmstadt (6281) Philipp-Holzmann-Schule, Frankfurt a. M. (6269) Radko-Stöckl-Schule, Melsungen (9723) Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule, Homberg (9734) Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Startbahn, staatlich anerkannte private Berufsschule, Fulda (9380) Stauffenbergschule, Frankfurt a. M. (6264) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Theodor-Litt-Schule, Gießen (6292) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Werner-von-Siemens-Schule, Frankfurt a. M. (6273) Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar (6323) Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg (6321) Wilhelm-Merton-Schule, Frankfurt a. M. (6266) Willy-Brandt-Schule Gießen, Gießen (6291) Willy-Brandt-Schule, Kassel (9712) Einjährige Höhere Berufsfachschule Aliceschule, Gießen (6294) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Seite 19 von 32 Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau, Groß-Gerau (6296) Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen, Witzenhausen (9724) Berufliche Schulen Rheingau, Geisenheim (6276) Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein (6275) Edith Stein Schule, Hochheim am Main (9874) Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Feldbergschule, Oberursel (6309) Friedrich-Feld-Schule, Gießen (6293) Friedrich-List-Schule, Darmstadt (6283) Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen (6347) Karl Kübel Schule, Bensheim (6278) Kinzig-Schule, Schlüchtern (6318) Klinger-Schule, Frankfurt a. M. (6267) Konrad-Adenauer-Schule, Kriftel (6359) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Ludwig-Erhard-Schule, Frankfurt a. M. (6265) Martin-Luther-King-Schule, Kassel (9741) Max-Eyth-Schule, Dreieich (6319) Peter-Paul-Cahensly-Schule, Limburg (6307) Radko-Stöckl-Schule, Melsungen (9723) Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule, Fritzlar (9734) Richard-Müller-Schule, Fulda (9707) Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Schulze-Delitzsch-Schule, Wiesbaden (6329) Stauffenbergschule, Frankfurt a. M. (6264) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Theodor-Heuss-Schule, Wetzlar (6322) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg (6321) Seite 20 von 32 Zweijährige Höhere Berufsfachschule Adolf-Reichwein-Schule, Limburg (6305) Adolf-Reichwein-Schule, Marburg (9722) Alice-Eleonoren-Schule, Darmstadt (6280) Aliceschule, Gießen (6294) Arnold-Bode-Schule, Kassel (9711) August-Bebel-Schule, Offenbach (6311) Bergiusschule, Frankfurt a. M. (6251) Berufliche Schule des Wetteraukreises Büdingen, Büdingen (6272) Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach, Butzbach (6279) Berufliche Schule des Wetteraukreises Nidda, Nidda (6310) Berufliche Schulen am Gradierwerk, Bad Nauheim (6274) Berufliche Schulen Bad Hersfeld, Bad Hersfeld (9701) Berufliche Schulen Bebra, Bebra (9703) Berufliche Schulen Berta Jourdan, Frankfurt a. M. (6256) Berufliche Schulen Biedenkopf, Biedenkopf (6315) Berufliche Schulen des Kreises Groß-Gerau, Groß-Gerau (6296) Berufliche Schulen des Main-Kinzig-Kreises in Gelnhausen, Gelnhausen (6295) Berufliche Schulen des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen, Witzenhausen (9724) Berufliche Schulen Eschwege, Eschwege (9704) Berufliche Schulen Kirchhain, Kirchhain (9718) Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen, Korbach (9719) Berufliche Schulen Rheingau, Geisenheim (6276) Berufliche Schulen Schwalmstadt, Schwalmstadt (9742) Berufliche Schulen Untertaunus, Taunusstein (6275) Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt, Michelstadt (6308) Bethmannschule, Frankfurt a. M. (6262) Brühlwiesenschule, Hofheim am Taunus (6302) Edith Stein Schule, Hochheim am Main (9874) Seite 21 von 32 Eduard-Stieler-Schule, Fulda (9709) Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel (9726) Elisabeth-Selbert-Schule, Lampertheim (6303) Erasmus-Kittler-Schule, Darmstadt (6282) Eugen-Kaiser-Schule, Hanau (6297) Feldbergschule, Oberursel (6309) Ferdinand-Braun-Schule, Fulda (9706) Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode, Frankfurt a. M. (6253) Franz-Böhm-Schule, Frankfurt a. M. (6260) Friedrich-Dessauer-Schule, Limburg (6306) Friedrich-Ebert-Schule, Wiesbaden (6331) Friedrich-Feld-Schule, Gießen (6293) Friedrich-List-Schule, Darmstadt (6283) Friedrich-List-Schule, Kassel (9715) Friedrich-List-Schule, Wiesbaden (6328) Georg-Kerschensteiner-Schule, Obertshausen (6347) Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6287) Gewerblich-technische Schulen der Stadt Offenbach, Offenbach am Main (6312) Gutenbergschule, Frankfurt a. M. (6254) Hans-Böckler-Schule, Frankfurt a. M. (6263) Hans-Viessmann-Schule, Frankenberg (9705) Heinrich Metzendorf Schule, Bensheim (6277) Heinrich-Emanuel-Merck-Schule, Darmstadt (6285) Heinrich-Kleyer-Schule, Frankfurt a. M. (6257) Herwig-Blankertz-Schule, Wolfhagen (9708) Hochtaunusschule Oberursel, Oberursel (6271) Johannes-Vatter-Schule, Friedberg (6356) Johann-Peter-Schäfer-Schule, Friedberg (6357) Johann-Philipp-Reis-Schule, Friedberg (6289) Julius-Leber-Schule, Frankfurt a. M. (6261) Seite 22 von 32 Karl Kübel Schule, Bensheim (6278) Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg (9721) Käthe-Kollwitz-Schule, Offenbach am Main (6314) Käthe-Kollwitz-Schule, Wetzlar (6325) Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg, Marburg (9720) Kaufmännische Schulen des Lahn-Dill-Kreises, Dillenburg (6288) Kaufmännische Schulen Hanau, Hanau (6300) Kerschensteinerschule, Wiesbaden (6327) Kinzig-Schule, Schlüchtern (6318) Klinger-Schule, Frankfurt a. M. (6267) Konrad-Adenauer-Schule, Kriftel (6359) Konrad-Zuse-Schule, Hünfeld (9714) Landrat-Gruber-Schule, Dieburg (6286) Louise-Schroeder-Schule, Wiesbaden (6330) Ludwig-Erhard-Schule, Frankfurt a. M. (6265) Ludwig-Geissler-Schule, Hanau (6298) Marienschule, Offenbach am Main (9865) Max-Eyth-Schule Alsfeld, Alsfeld (6270) Max-Eyth-Schule, Dreieich (6319) Modellschule Obersberg, Bad Hersfeld (9743) Oskar-von-Miller-Schule, Kassel (9716) Peter-Behrens-Schule, Darmstadt (6281) Peter-Paul-Cahensly-Schule, Limburg (6307) Philipp-Holzmann-Schule, Frankfurt a. M. (6269) Private Berufsschule Dr. Engel, Darmstadt (9887) Private Handelsschule Herrmann, Dr. Jordan e.K., Fulda (9957) Rackow-Schule Frankfurt GmbH, Frankfurt a. M. (9863) Radko-Stöckl-Schule, Melsungen (9723) Reichspräsident-Friedrich-Ebert-Schule, Homberg (9734) Richard-Müller-Schule, Fulda (9707) Seite 23 von 32 Saalburgschule Usingen, Usingen (6320) Theodor-Heuss-Schule, Offenbach am Main (6313) Theodor-Heuss-Schule, Wetzlar (6322) Theodor-Litt-Schule, Gießen (6292) Vogelsbergschule Lauterbach, Lauterbach (6304) Werner-Heisenberg-Schule, Rüsselsheim (6316) Werner-von-Siemens-Schule, Frankfurt a. M. (6273) Werner-von-Siemens-Schule, Wetzlar (6323) Wilhelm-Knapp-Schule, Weilburg (6321) Willy-Brandt-Schule Gießen, Gießen (6291) Willy-Brandt-Schule, Kassel (9712) Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 24 von 32 Anlage 8. Tabelle D.2 Schulformen IST-Kosten 2012* veranschlagte Kosten 2013 (PLAN) veranschlagte Kosten 2014 (PLAN) veranschlagte Kosten 2015 (PLAN) veranschlagte Kosten 2016 (PLAN) Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 986.565 1.150.000 1.244.500 882.400 713.200 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 1.292.663 1.726.400 1.711.900 961.000 781.000 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 18.761.060 15.600.900 14.029.900 19.029.800 19.153.100 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 12.610.648 15.057.200 13.515.300 17.994.100 22.688.700 Einjährige Höhere Berufsfachschule 6.195.694 5.948.800 5.328.700 5.835.700 6.391.000 Zweijährige Berufsfachschule 55.931.751 60.011.600 59.532.200 67.657.300 67.407.600 Summe: 95.778.381 99.494.900 95.362.500 112.360.300 117.134.600 * Bei den Kostendaten für 2012 liegen auf Grund von Reorganisationen keine Plan-Kosten vor, daher wurden hier die IST-Kosten 2012 angegeben. Seite 25 von 32 Anlage 9. Tabellen D.4 Anzahl Schülerinnen und Schüler nach Bildungsgang (Schulform) und Schuljahr Schulform 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 520 349 304 272 250 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 202 127 112 97 99 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 4.566 4.495 4.280 4.054 3.855 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 1.719 1.979 1.910 2.205 2.609 Einjährige Höhere Berufsfachschule 1.342 1.159 1.086 1.171 1.066 Zweijährige Berufsfachschule (jeweils beide Jahrgänge zusammen) 11.359 10.546 10.665 10.556 10.377 Quelle: Hessisches Kultusministerium Anzahl Absolventinnen und Absolventen nach Bildungsgang (Schulform) und Schuljahr Schulform 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 501 389 349 229 226 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 811 - 85 82 60 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 1523 986 1067 952 864 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) mit HS-Abschluss 339 360 448 352 343 Einjährige Höhere Berufsfachschule 1174 962 799 804 791 Zweijährige Berufsfachschule (Absolventen nach dem zweiten Jahr) 3992 3776 3293 3238 3266 -: Daten liegen nicht vor Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 26 von 32 Anlage 10. Tabelle D.5 Anzahl Schülerinnen und Schüler, die bereits zuvor an einer anderen Maßnahme teilgenommen haben Schulform 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 92 74 73 59 51 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 23 17 6 5 18 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 694 627 538 536 484 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 63 88 49 45 56 Einjährige Höhere Berufsfachschule 217 145 106 146 158 Zweijährige Berufsfachschule 879 715 765 877 871 Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 27 von 32 Anlage 11.Tabelle D.6 Anzahl Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar im Folgeschuljahr einen weiteren Bildungsgang (Schulform) besucht haben Schulform 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 1 - 2 2 1 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 260 15 5 4 4 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 91 115 85 100 71 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 350 376 511 481 518 Einjährige Höhere Berufsfachschule 32 31 36 29 34 Zweijährige Berufsfachschule 451 379 289 306 293 -: Daten liegen nicht vor Quelle: Hessisches Kultusministerium Anlage 12. Tabelle D.7 Anzahl Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar im Folgejahr eine duale Ausbildung begonnen haben Schulform 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 484 453 311 265 248 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 455 62 85 71 68 Besondere Bildungsgänge Teilzeit 1.300 1.146 1.088 961 898 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 261 344 371 292 315 Einjährige Höhere Berufsfachschule 589 519 424 399 395 Zweijährige Berufsfachschule 1.954 1.880 1.603 1.485 1.471 Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 28 von 32 Anlage 13. Tabelle D.8 Anzahl Schülerinnen und Schüler, die unmittelbar im Folgejahr eine vollschulische Ausbildung begonnen haben Schulform 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form 15 17 1 - - Besondere Bildungsgänge Teilzeit 33 26 30 38 30 Besondere Bildungsgänge Vollzeit (BVJ) 1 4 5 16 13 Einjährige Höhere Berufsfachschule 273 216 150 178 228 Zweijährige Berufsfachschule 487 463 451 495 445 Berufsgrundbildungsjahr kooperative Form vollschulisch 113 77 - - - -: Daten liegen nicht vor Quelle: Hessisches Kultusministerium Seite 29 von 32 Anlage 14. Tabelle F.1 Ausgaben Ausbildungsmaßnahmen Kumulierte Werte von Oktober 2011 bis Juni 2016 in € Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit Art der Bildungsmaßnahme/ Art der Förderung 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 BerEb Berufseinstiegsbegleitung 5.948.732 6.640.533 8.267.253 7.160.198 10.178.367 BerEb Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten 2.426.013 3.163.607 3.447.420 3.485.972 2.666.138 BerEb Berufseinstiegsbegleitung mit Beteiligung Dritter 3.522.719 2.599.452 1.809.960 15.000 9.375 BerEb Berufseinstiegsbegleitung mit ESF-Kofinanzierung 0 0 0* 733.624 5.174.237 BerEb Berufseinstiegsbegleitung mit Bund-Kofinanzierung 0** 877.475 3.009.873 2.925.602 2.328.617 BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 24.236.751 22.753.521 20.865.034 20.458.820 18.666.663 BvB-a berufsvorbereitende Maßn. allgemein 21.038.059 19.635.965 18.856.561 18.469.399 16.952.272 BvB-r berufsvorbereitende Maßn. rehaspezifisch 3.198.693 2.970.283 1.993.474 1.955.286 1.632.491 ABH ausbildungsbegleitende Hilfen 5.749.351 6.115.543 5.934.800 5.778.898 5.739.159 BAE Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen 30.594.981 26.046.785 24.115.881 21.344.273 18.340.878 BAE1 Berufsausb. in außerbetr. Einrichtungen integrativ 7.087.560 5.478.709 4.384.538 3.564.357 2.768.688 BAE2 Berufsausb. in außerbetr. Einrichtungen kooperativ 9.778.211 8.960.394 9.401.335 8.689.716 6.786.620 AZ Ausbildungszuschuss für behinderte und schwerbehinderte Menschen 1.539.597 1.379.502 1.363.276 1.437.765 1.476.589 ASA Assistierte Ausbildung (Einführung ab 2015) 0 0 0 29.823 1.340.642 EQ Einstiegsqualifizierung 2.251.282 1.914.770 1.903.512 1.733.599 1.731.193 WfbM Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) 28.936.502 29.316.579 30.007.278 30.869.146 33.059.897 Anmerkung: Ausgaben für den Reha-Bereich sind in den Finanzausgaben der jeweiligen Bildungsmaßnahmenart enthalten. * Die ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 startete im Jahr 2015. ** Die Kofinanzierung durch den Bund startete erst im Jahr 2013. Seite 30 von 32 Anlage 15. Tabelle F.3 Teilnehmende an ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Hessen) - Austritte Kumulierte Werte von Oktober 2011 bis Juni 2016 (endgültige Werte) Datenstand: Oktober 2016 Maßnahmeart Insgesamt davon Förderung vorzeitig beendet Förderung nicht vorzeitig beendet keine Angabe 1 2 3 4 BerEb Berufseinstiegsbegleitung 7.756 3.301 4.455 - dar.: BerEb Berufseinstiegsbegleitung 2.885 688 2.197 - BerEb Berufseinstiegsbegleitung Bildungsketten 2.973 1.400 1.573 - BerEb Berufseinstiegsbegleitung mit Beteiligung Dritter 1.569 936 633 - BerEb ESF-Bundesprogramm Berufseinstiegsbegleitung 329 277 52 - ASA Assistierte Ausbildung 254 209 45 - BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen 29.267 20.765 8.502 - dar.: BvB-a berufsvorbereitende Maßn. allgemein 24.988 18.434 6.554 - BvB-r berufsvorbereitende Maßn. rehaspezifisch 4.250 2.304 1.946 - ABH Ausbildungsbegleitende Hilfen 13.120 9.060 3.487 573 BAE Außerbetriebliche Berufsausbildung 13.067 9.167 2.273 1.627 dar.: BAE1 Berufsausb. in außerbetr. Einrichtungen integrativ 2.376 1.803 573 - BAE2 Berufsausb. in außerbetr. Einrichtungen kooperativ 6.930 6.134 796 - AZ Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für behinderte und schwerbehinderte Menschen 1.255 459 723 73 EQ Einstiegsqualifizierung 5.326 1.740 3.007 579 Seite 31 von 32 Teilnehmende an ausgewählten Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Hessen) - Austritte Kumulierte Werte von Oktober 2011 bis Juni 2016 (endgültige Werte) Datenstand: Oktober 2016 Reha-EA Eignungsabklärung/Berufsfindung Reha 2.157 410 1.747 - Reha-bMA besondere Maßn. z. Ausbildungsförd. Reha 5.363 4.641 722 - dar.: RAW_9_V Reha-Ausbildung (integrativ) (V) 1.512 1.325 187 - RAW_9a_V Reha-Ausbildung (integrativ) (V) ab 2013 230 226 4 - RAW_10_V Reha-Ausbildung (kooperativ) (V) 1.432 1.340 92 - WfbM Eingangsverf./Berufsbildungsbereich WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) 4.722 1.205 3.517 - Erstellungsdatum: 26.10.2016, Statistik-Service Südwest © Statistik der Bundesagentur für Arbeit Seite 32 von 32