Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 06.10.2016 betreffend Einstellungen, Versetzungen und Ruhestandseintritte bei der Hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Einstellungspraxis bei der Hessischen Polizei berücksichtigt prognostisch altersbedingte bzw. vorzeitige Ruhestandseintritte sowie Entlassungen und Todesfälle. Da es im Verlauf des Studiums auch bei der Polizei Studienabbrecher gibt, wird darüber hinaus eine entsprechende Abbruchquote einbezogen. Vor diesem Hintergrund wird mit dem für die Ausbildung benötigten Vorlauf immer der voraussichtlich benötigte Bedarf errechnet und entsprechend viele Polizeibeamtinnen und -beamte ausgebildet. Dies war auch in den Jahren 2012 bis 2014 der Fall. Im Jahr 2015 wurden 140 zusätzliche Anwärterstellen als Ausgleich für die Arbeitszeitverkürzung im Schichtdienst ausgebracht. Im Jahr 2016 wurden für den Polizeivollzug insgesamt weitere 300 zusätzliche Stellen, d.h. 200 Planstellen, die zunächst mit Anwärtern besetzt wurden, und 100 Anwärterstellen geschaffen. Auch in dem Haushaltsentwurf des Jahres 2017 sind 90 zusätzliche Planstellen für einen weitergehenden Ausgleich der Arbeitszeitreduzierung, die ebenfalls zunächst mit Anwärtern besetzt werden sollen, und 480 zusätzliche Anwärterstellen vorgesehen. Damit kann im Jahr 2017 der größte Ausbildungsjahrgang aller Zeiten, insgesamt 1.155 Anwärterinnen und Anwärter, eingestellt werden. Damit verbunden ist bis zum Jahr 2020 ein ebenfalls historischer Stellenzuwachs auf dann insgesamt voraussichtlich 14.779 Stellen im Polizeivollzugsdienst. Im Ergebnis stehen damit im Jahr 2020 mehr als 1.000 neue Polizeivollzugsbeamte und -beamtinnen für die hessische Polizei und für die Sicherheit in Hessen zur Verfügung. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Ausbildungsstellen für den Polizeivollzugsdienst sollten zum Einstellungstermin am 01.09.2016 besetzt werden? Zum Einstellungstermin am 05.09.2016 sollten 533 Studierende eingestellt werden. Tatsächlich wurden jedoch im September 2016 insgesamt 559 Ausbildungsstellen besetzt, da 26 Bewerberinnen und Bewerber mit einer Einstellungszusage für Februar 2017 bereits auf den Einstellungstermin im September 2016 vorgezogen werden konnten. Frage 2. Wie viele Bewerbungen gab es auf diese Stellen? Es gab 4.270 Bewerbungen. Frage 3. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber hatten ihren Wohnort in Hessen? Wie viele hatten ihren Wohnort in einem anderen Bundesland? 58,6 % der Bewerberinnen und Bewerber stammen aus Hessen und 41,4% aus anderen Bundesländern . Eingegangen am 16. November 2016 · Bearbeitet am 17. November 2016 · Ausgegeben am 22. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3862 17. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3862 Frage 4. Wie viele Absolventen bei der Hochschule für Polizei und Verwaltung gab es in diesem Jahr? Wie hoch ist die Abbruchquote in diesem Jahrgang? Im Jahr 2016 haben 419 Anwärterinnen und Anwärter für den gehobenen Polizeivollzugsdienst das Studium an der Hochschule für Polizei und Verwaltung erfolgreich beendet. Die Abbruchquote in diesem Jahrgang lag bei 9,9 %. Frage 5. Wie viele Vollzugsbeamtinnen und -beamte sind in den Jahren 2012 bis 30.09.2016 aus anderen Gründen als einer Ruhestandsversetzung (beispielsweise Todesfall, Entlassung) aus dem Polizeivollzugsdienst ausgeschieden? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren. Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Ausgeschiedene Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, ohne Ruhestandseintritte und -versetzungen* 2012 34 2013 30 2014 26 2015 37 2016** 27 * ohne Angehörige der Hochschule für Polizei und Verwaltung und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ** im Zeitraum bis 30.09.2016 Frage 6. Wie viele Versetzungen von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten aus Hessen in andere Bundesländer und zum Bund gab es in den einzelnen Jahren 2012 bis 30.09.2016? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren. Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Versetzungen in andere Bundesländer bzw. zum Bund 2012 41 2013 39 2014 37 2015 52 2016* 25 * im Zeitraum bis 30.09.2016 In der Regel erfolgen die Versetzungen unter gleichzeitiger Zuversetzung eines Tauschpartners aus dem anderen Bundesland bzw. vom Bund. Frage 7. Wie viele Anträge auf Versetzung in andere Bundesländer und zum Bund wurden von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten in den einzelnen Jahren 2012 bis 30.09.2016 gestellt? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren. Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Anträge auf Versetzung in andere Bundesländer bzw. zum Bund* 2012 55 2013 64 2014 55 2015 64 2016* 59 * im Zeitraum bis 30.09.2016 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3862 3 Frage 8. Wie hoch war der Ersatzbedarf im Polizeivollzugsdienst für altersbedingte und vorzeitige Ruhestandseintritte in den einzelnen Jahren 2012 bis 2014? Wir bitten um Aufschlüsselung nach Jahren. Die Angaben sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt: Jahr Ersatzbedarf aus Ruhestandseintritten und -versetzungen 2012 282 2013 372 2014 389 * ohne Angehörige der Hochschule für Polizei und Verwaltung und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport Wiesbaden, 8. November 2016 Peter Beuth