Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 11.10.2016 betreffend Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizeidienststellen im Schwalm-Eder-Kreis und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Die Zahl der Großraum- und Schwertransporte hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Eine große Anzahl der Transporte wurde durch die Polizei begleitet. Die Polizei in Hessen ist zurzeit hochbelastet. Durch die Begleitung entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, der vermieden werden kann. Da auch die Polizeidienststellen im Schwalm-Eder-Kreis regelmäßig mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten betroffen sind, ist eine Entlastung zwingend geboten. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Um den Einsatz von Polizeikräften zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten (GST) zu minimieren, wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) bereits im Jahr 2014 ein gemeinsamer "Runder Tisch GST" eingerichtet. Neben Vertretern der beiden Ministerien wirkten auch Vertreter deren nachgeordneter Bereiche mit. Wesentliche Ergebnisse dieses runden Tischs sind 1. die Erweiterung des Verwaltungshelfereinsatzes, zunächst in Form eines hessischen Pilotprojekts , und 2. die Weiterentwicklung der bisherigen Begleitfahrzeuge. Zu Nr. 1 Die GST-Absicherung nach hinten durch private Begleitunternehmer als Verwaltungshelfer hat sich bewährt. Verwaltungshelfer verfügen jedoch über keine eigene Entscheidungskompetenz. Sie dürfen lediglich vorausgeplante verkehrsbehördliche Anordnungen umsetzen. Beim Einsatz von Verwaltungshelfern tritt an die Stelle der Verkehrsregelung vor Ort durch die Polizei eine im Vorhinein getroffene verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verfahrensweise, welches Verkehrszeichen in welcher Situation bzw. an welcher Stelle durch die Verwaltungshelfer zu zeigen ist, wurden bundesweit und ressortübergreifend (unter Beteiligung eines Vertreters des HMdIuS) Regel- bzw. Musterpläne erarbeitet und zwischenzeitlich vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt Nr. 20/2015 veröffentlicht. Zu Nr. 2 Um die Regelpläne vor Ort umsetzen zu können, reichen die bisherigen Begleitfahrzeuge (BF3) nicht aus. Die neue (vierte) Generation (BF4) kann deutlich mehr Verkehrszeichen darstellen und diese sowohl seitlich als auch nach vorne hin abstrahlen. Dies ist zur Sperrung von Kreuzungen und Einmündungen sowie bei Begegnungsverkehr erforderlich. Um eine einheitliche Ausstattung zu gewährleisten, wurde von einer Arbeitsgruppe des zuvor genannten "Runden Tischs GST" unter Beteiligung der Fachverbände das neue BF4- Begleitfahrzeug entwickelt. Das Bundesverkehrsministerium hat den hier erarbeiteten Standards zugestimmt, das Merkblatt für die Ausrüstung der privaten Begleitfahrzeuge für GST aktualisiert und im Verkehrsblatt Nr. 12/2015 veröffentlicht. Die für die Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer erforderliche Befugnisnorm wird derzeit im Zuge der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geschaffen. Der Verordnungsentwurf soll noch in diesem Jahr in den Bundesrat eingebracht werden. Eingegangen am 29. November 2016 · Ausgegeben am 2. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3874 29. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3874 Im Vorgriff auf diese Befugniserweiterung wird derzeit in Hessen von HMWEVL, HMdIuS und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein entsprechender Pilotversuch mit BF4-Fahrzeugen und Verwaltungshelfern über eine Strecke von rund 45 km vorbereitet. Darüber hinaus werden seitens der hessischen Polizei im Rahmen der bestehenden Regelungen zusätzliche Entlastungmöglichkeiten angestrebt. Aktuellstes Beispiel ist die polizeiliche Begleitung der Transporte anlässlich der Erweiterung des Windparks Homberg/Ohm. Hier ist an dazu geeigneten Örtlichkeiten vorgesehen, polizeiliche Absperrungen durch die Installation von sog. Baustellenampeln zu ersetzen. Eine wirkungsvollere Entlastung der Polizei von der GST-Begleitung ist beim Einsatz von Beliehenen zu erwarten. Bei diesem Beleihungsmodell wird die hoheitliche Anordnungsbefugnis (Verkehrsregelung) anstelle der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei vor Ort vollständig auf Beliehene übertragen, die dann im Einzelfall - wie vorher die Polizei auch - selbstständige Entscheidungen treffen können. Die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für diesbezügliche Regelungen wurde in das bereits eingeleitete Gesetzgebungsverfahren zum "6. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" aufgenommen. Der Deutsche Bundestag hat in der 183. Plenarsitzung am 07.07.2016 den Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/8559) zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in geänderter Fassung (18/9084) angenommen. Der Zustimmungsbeschluss des Bundesrates vom 23. September 2016 liegt vor. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Entlastung der Polizei im Rahmen der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) bereits vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit dem Erlass "Großraum- und Schwertransportmanagement auf Straßen in Hessen" vom 9. Dezember 2013 aufgegriffen wurde. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Wie viele Großraum- und Schwertransporte wurden durch die Polizeidienststellen im Schwalm- Eder-Kreis im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 30. September 2016 begleitet? Im Zeitraum von 1. Januar 2014 bis zum 30. September 2016 wurden 1.405 Großraum- und Schwertransporte (GST) durch Beamte der Polizeidirektion Schwalm-Eder begleitet. Frage 2. In welchem zeitlichen Umfang und durch wie viel Polizeikräfte wurden die jeweiligen Transporte begleitet? Aufgrund der hohen Anzahl an GST, die durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Schwalm-Eder begleitet wurden, wird von der Auflistung der einzelnen Sachverhalte Abstand genommen, da dies mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Durchschnittlich wurden die jeweiligen Transporte von "2,75" Beamten über eine Dauer von durchschnittlich 1 Std. 24 Min. begleitet. Frage 3. Welche Kosten wurden hierfür in Rechnung gestellt? Von den Dienststellen der Polizeidirektion Schwalm-Eder wurden den Transportunternehmen für die polizeiliche Begleitung dieser Großraum- und Schwertransporte 385.466,42 € in Rechnung gestellt. Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Begleitung der Großraum- und Schwertransporte in dem Schwalm-Eder-Kreis entstanden Sowohl die entstandenen als auch die in Rechnung gestellten Kosten werden nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereichs des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ermittelt. Die dem Land Hessen durch die o.g. Begleitmaßnahmen entstandenen Kosten entsprechen dem in Rechnung gestellten Betrag. Wiesbaden, 16. November 2016 Peter Beuth