Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 11.10.2016 betreffend Verkehrserziehung und Fahrradführerschein und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen e.V. (ADFC Hessen) wurde im zurückliegenden Schuljahr von verschiedenen Lehrern und Elternvertretern aus dem Schwalm-Eder-Kreis um Unterstützung gebeten. In allen Fällen bestand das Problem darin, dass an den betreffenden Schulen der praktische Teil der Verkehrserziehung ausfiel mit der Konsequenz, dass den betroffenen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit genommen wurde, den sogenannten "Fahrradführerschein" zu erwerben. Nach Recherche des ADFC waren im Schwalm-Eder-Kreis davon mindestens neun Grundschulen betroffen, darunter auch solche mit einem großen Einzugsgebiet (Beispiel Treysa). Da unsere Möglichkeiten sehr begrenzt sind, mit ehrenamtlich tätigen Mitgliedern hier einzuspringen, und da die Hürden, in Form des Anforderungsprofils an solche Personen sehr hoch gesteckt sind, konnten wir leider nur in wenigen Ausnahmefällen behilflich sein. Der Aufsichtserlass von 2015 mache nach Ansicht des ADFC nicht nur gemeinsame Radtouren , sondern praktisch alle Aktivitäten rund ums Rad für Lehrer und Externe (unabhängig davon, ob sie ehrenamtlich oder hauptamtlich aktiv sind) schwer bis unmöglich, da er besondere Zusatzqualifikationen verlangt (s.a. Verordnung über die Aufsicht von Schülerinnen und Schülern, AufsVO, § 20 und § 21). Der ADFC wurde darüber informiert, dass auch der begleitende Sachunterricht gestrichen wird, nachdem die Polizei ihr Engagement eingestellt hat. Als Grund wird genannt, dass der Lehrplan für dieses Fach derart viel Stoff enthält, dass Inhalte ausgelassen werden müssen. Nach der Absage der Praxis in der Jugendverkehrsschule durch die Polizei wird die Theorievermittlung (zu der neben der Benennung der Fahrradteile auch die Einführung in die Verkehrszeichen gehört) ebenfalls eingestellt. Vorbemerkung des Kultusministers: Die Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung - Aufs- VO) vom 11. Dezember 2013 (ABl. 2014 S. 2), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. August 2015 (ABl. S. 498), regelt die Qualifikation für Lehrkräfte oder Hilfskräfte, die mit Schülerinnen bzw. Schülern Rad fahren. Das Radfahren wird als Sportart mit "besonderen Aufsichtsanforderungen " qualifiziert (§ 20 Abs. 1 Satz 3 AufsVO). Lehrkräfte müssen Kenntnisse und Erfahrungen besitzen, die sie nicht durch bestimmte Qualifikationen nachweisen müssen (§ 21 Abs. 3 Satz 3 der AufsVO). Eltern oder Mitglieder des ADFC können jederzeit als Hilfskräfte eingesetzt werden. Eine Teilnahme per Fahrrad am Straßenverkehr ist ohne Führerschein möglich; die Lernkontrolle nach Abschluss der Radfahrausbildung dient lediglich als Feedback für Kinder und Eltern sowie ggf. als Beurteilungsmaß für Lehrkräfte, welches als Notenbeitrag in das Fach Sachunterricht einfließt. Schule und Polizei arbeiten bei der Verkehrserziehung zusammen. Die theoretischen Grundlagen werden im Sachunterricht durch die schulischen Lehrkräfte vermittelt. Die Polizei bringt sich mit ihrer verkehrspolizeilichen Fachkompetenz bei der praktischen Radfahrausbildung ein. Hessenweit werden grundsätzlich an allen öffentlichen Grundschulen durch polizeiliche Verkehrserzieherinnen /Verkehrserzieher in fünf Doppelstunden die in der Theorie erarbeiteten Inhalte praktisch geübt. Der schulische Unterricht zur Fahrradausbildung wird nicht gestrichen. Diese Absicht hat weder bestanden noch wurde diese vonseiten der Landesregierung kommuniziert. Durch Krankheit, Witterung oder andere nicht voraussehbare Gründe kann es allerdings vereinzelt vorkommen, dass die praktische Verkehrserziehung nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und dem Hessischen Ministerium des Innern und Sport wie folgt: Eingegangen am 20. Dezember 2016 · Ausgegeben am 22. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3875 20. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3875 Frage 1. Gibt es neben dem Schwalm-Eder-Kreis noch weitere Kreise, in denen ein ähnlicher Mangel herrscht? Wenn ja, welche sind dies und wie hoch sind die Ausfallraten (in Prozent der Schulen und Prozent der Schüler)? Grundsätzlich wird die praktische Radfahrausbildung hessenweit erlasskonform durchgeführt. Durch Krankheit oder andere nicht voraussehbare Gründe kann es vereinzelt vorkommen, dass die praktische Verkehrserziehung nur eingeschränkt durchgeführt werden kann. Generell sind der Landesregierung aber keine grundlegenden Schwierigkeiten bei der Durchführung der praktischen Radfahrausbildung bekannt. In Frankfurt am Main konnte aufgrund akuter Erkrankungen im Schuljahr 2015/2016 an einer Schule keine praktische Radfahrausbildung erfolgen. Betroffen waren vier Schulklassen mit 89 Kindern. Insgesamt wurden in Frankfurt 113 Schulen in 309 Klassen mit 6.163 Schülerinnen und Schülern beschult (Ausfallrate Schule: 0,8 %; Ausfallrate Schüler/Schülerinnen: 1,4 %). Weitere Ausfälle der kompletten praktischen Radfahrausbildung sind nicht bekannt. An einigen Schulen entfielen lediglich einzelne Übungseinheiten wegen kurzfristiger Erkrankungen der polizeilichen Verkehrserzieherinnen/Verkehrserzieher. Frage 2. Wie gedenkt die Landesregierung sicherzustellen, dass in den kommenden Jahren sämtliche hessischen Schüler der betreffenden Jahrgänge eine vollwertige Verkehrsausbildung erhalten? Die Radfahrausbildung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen drei und vier wird auch zukünftig durch einen gemeinsamen Erlass des Hessischen Kultusministeriums und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport geregelt, der Umfang und Inhalt der Ausbildung festlegt. Darüber hinaus erfolgt die Verkehrserziehung vor Ort im Wesentlichen im Rahmen des Fachunterrichts . Dieser wird weiterhin in hoher Qualität aufrechterhalten. Soweit es zu einem Einsatz Externer im Bereich der Fahrradausbildung kommt, wird die Landesregierung auch in Zukunft eine Unterstützung gewährleisten. Frage 3. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um einen ausreichend großen Pool an qualifiziertem Personal bereitzustellen? Der Personalbedarf wird in Abhängigkeit der Schüler- und Klassenzahlen erhoben und durch eine entsprechende Erlassregelung bereitgestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass ein ausreichend großer Pool an qualifiziertem Personal zur Verfügung steht. Frage 4. Sind Maßnahmen vorgesehen, um flächendeckend eine qualitativ hochwertige Ausstattung der Jugendverkehrsschulen mit Fahrzeugen, Materialien und geeigneten Übungsflächen zu erreichen? Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) stellt der Landesverkehrswacht Hessen jährlich finanzielle Mittel für den schulischen Bereich zur Beschaffung von Fahrrädern, Fahrradhelmen, Sicherheitsmaterialien und zur Einrichtung von Fahrradwerkstätten zur Verfügung. Diese werden zu 100 % gefördert. Transportfahrzeuge werden auf Antrag der kreisfreien Städte und Landkreise direkt durch das HMWEVL gefördert. Im Jahr 2016 wurden beispielsweise für den betreffenden Bereich Fördergelder in Höhe von 23.900 € beantragt und genehmigt. Die Bereitstellung von Übungsflächen obliegt dem jeweiligen Träger der Schulen. Frage 5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um alle Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, sicher und selbstbewusst zu Fuß oder mit dem Fahrrad am Verkehr teilzunehmen? Es kommt der Landesregierung darauf an, Kompetenzen zu vermitteln, die eine sichere Verkehrsteilnahme ermöglichen. Neben den Unterrichtsinhalten, etwa im Sachunterricht der Grundschule oder im Rahmen der nachhaltigen Mobilitätsbildung im Bereich der Sekundarstufe, unterstützt die Landesregierung mit großem Engagement kommunale Projekte und Aktionen mit dem Ziel, die Strukturen der Nahmobilität zu verbessern. Frage 6. Erwägt die Landesregierung, die Erlasse zu überarbeiten, die es Lehrern und Lehrerinnen praktisch fast unmöglich machen, gemeinsam mit ihren Schulklassen Radtouren zu unternehmen? Eine Überarbeitung der Aufsichtsverordnung ist aus Sicht der Landesregierung nicht erforderlich , da es Lehrkräften auch weiterhin möglich sein wird, mit den Schülerinnen und Schülern Radtouren zu unternehmen. Frage 7. Was wird die Landesregierung unternehmen, um insgesamt das Verkehrsgeschehen auf Hessens Straßen so zu beeinflussen, dass Fußgänger und Radfahrer sicher und komfortabel auf dem Schulweg unterwegs sein können? Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden und Straßenbaulastträger haben über sogenannte Verkehrsschauen durch Überprüfung der bestehenden Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3875 3 sowie durch Begutachtung des baulichen Zustands der Straße zu gewährleisten, dass die Straßen sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden sowie die vorhandenen Sichtbeziehungen ausreichend sind bzw. Verbesserungsmöglichkeiten umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Straßenzüge, die im Sinne der Unfallaufnahmerichtlinien der Polizei Schulwege sind. Das HMWEVL hat in seinem Erlass vom 15. April 2016 auf die Pflicht zur regelmäßigen Durchführung von Verkehrsschauen hingewiesen und entsprechende Maßgaben zur Sicherstellung dieser Verpflichtung gemacht. Verkehrsschauen müssen grundsätzlich alle zwei Jahre durchgeführt werden. Überdies plant das HMWEVL die finanzielle Förderung von sog. Dialog-Displays (Geschwindigkeitsmesstafeln ), die die Kraftfahrzeugführer unmittelbar über die Einhaltung bzw. Überschreitung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit informieren. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass hiermit der örtliche Durchschnittswert der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert werden kann. Gemäß dem vorgesehenen Förderzweck sollen die Dialog-Displays primär im Nahbereich von schutzbedürftigen Einrichtungen (insbes. Kindergärten und Grundschulen ) aufgestellt werden. Mit der geplanten Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 GG ist seitens des Bundes (vgl. Bundesrats-Beschluss der 948. Sitzung am 23. September 2016) beabsichtigt, eine erleichterte Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen im unmittelbaren Bereich von schutzbedürftigen Einrichtungen (Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildende Schulen, Förderschulen, Alten - und Pflegeheime oder Krankenhäuser), die an Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtstraßen liegen, zu ermöglichen. Dazu soll die hohe Anordnungshürde insbesondere für Beschränkungen des fließenden Verkehrs (z.B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes zum Beleg einer erheblich übersteigenden Gefahrenlage) abgesenkt werden. Die Landesregierung wird im Sinne der Sicherheit auf Schulwegen an die Kommunen als zuständige Straßenverkehrsbehörden appellieren, von der verordnungsrechtlichen Möglichkeit zur erleichterten Anordnung von Tempo 30 im Nahbereich von Grundschulen Gebrauch zu machen. Bei der Entscheidung über die Anordnung dieser Geschwindigkeitsbeschränkungen wird die Landesregierung die Kommunen gerne mit fachlichem Rat unterstützen. Über die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) unterstützt das Land Hessen die Kommunen vielfältig bei der Verbesserung der Bedingungen des Fuß- und Radverkehrs. Darüber hinaus werden den Kommunen jährlich Mittel im Rahmen des kommunalen Straßenbaus zur Förderung des Baus von Fuß- und Radwegen zur Verfügung gestellt. An Bundesstraßen wird mit Bundesmitteln das Netz der straßenbegleitenden Rad- und Fußwege stetig ausgebaut und zusätzlich werden an Landesstraßen im Rahmen der Sanierungsoffensive 2010 bis 2022 60 neue Rad- und Fußwege angelegt. Zudem unterstützt und fördert die Landesregierung Projekte, die Schülerinnen und Schüler dabei unterstützen, sicher und selbstständig den Weg zur Schule zu meistern. Beispiele dafür sind der Schülerradroutenplaner (siehe http://www.radroutenplaner.hessen.de/ rph_schulen_01.asp) oder die Aktion Schulradeln (siehe http://www.schulradeln.de). Darüber hinaus wird mit der im Schuljahr 2017/2018 beginnenden Einführung eines landesweit geltenden Schülertickets auch eine Veränderung des Verkehrsgeschehens auf dem Weg zur Schule angestrebt. Durch die angestrebte Verminderung der Zahl der "Elterntaxis" trägt dies auch erheblich zur Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr im direkten Umfeld von Schulen bei. Die hessische Polizei wird die vielfältigen bestehenden präventiven und repressiven Maßnahmen fortsetzen. Dazu gehören u.a. die Überwachung der Einhaltung der erlaubten Geschwindigkeiten in den Nahbereichen von Schulen durch Geschwindigkeitsmessungen. Insbesondere zum Beginn neuer Schuljahre steht das Verhalten von Kraftfahrern, Schülern, Fußgängern und Zweiradfahrern im Fokus. Bei der regelmäßig zu Schulbeginn stattfindenden Aktion "Blitz für Kids" weisen Grundschüler mit Unterstützung der Polizei die Fahrzeugführer mittels grüner und roter Karten auf richtiges bzw. fehlerhaftes Verkehrsverhalten im Umfeld der Schulen hin. Präventiv werden anlässlich dieser Aktionen Eltern, Lehrkräfte und Fahrzeugführer für das richtige Verhalten im Bereich von Schulen sensibilisiert sowie zu den vorgeschriebenen technischen Ausstattungen und deren Anwendungen beraten, z.B. geeigneten Rückhaltesystemen (Kindersitze). Neben diesen Maßnahmen mit Schulbezug werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit allgemein weitreichende Maßnahmen durch die Polizei durchgeführt, mit denen sie den öffentlichen Straßenverkehr beobachtet, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften kontrolliert und Verstöße sanktioniert. Eine nachhaltige Verhaltensveränderung kann durch die konsequente Fortführung und Erhöhung der Überwachung und durch die damit einhergehende Steigerung der ob- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3875 jektiven und subjektiven Entdeckungswahrscheinlichkeit bewirkt werden. Besondere Bedeutung kommt hier der Bekämpfung der Hauptunfallursachen zu. Beispiele: - Flexible am Verkehrsunfalllagebild orientierte Geschwindigkeitskontrollen: - an Stellen oder Strecken mit geschwindigkeitsbedingter Unfallhäufung, - an besonders schutzwürdigen Örtlichkeiten wie Bushaltestellen mit Fußgängerüberwegen , - in besonders schutzwürdigen Zonen wie Nahbereichen von Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen; - Verkehrsüberwachung bezüglich Alkohol-, Drogen- und Medikamentenbeeinflussung; - Verkehrsüberwachung bezüglich der Einhaltung des Sicherheitsabstandes; - Verkehrsüberwachung von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen hinsichtlich technischer Mängel und technischer Veränderungen (z.B. Licht, Bremsen, Bereifung, Tuning etc.); - Verkehrsüberwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs: - Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten), - Ladungssicherheit, Überladung; - Schwerpunktaktionen mit Öffentlichkeitswirkung wie: - wiederkehrende Beteiligung am europaweiten Blitzmarathon, - wiederkehrende Beteiligung an den TISPOL Operations "Speed" und "Seatbelt", - wiederkehrende Aktion "Blitz für Kids"; - Verkehrsüberwachung bezüglich Gurtpflicht, Helmpflicht, Kindersicherung, Rückhaltesystemen ; - Verkehrsüberwachung bezüglich Ablenkung; auch in Verbindung mit Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung, z.B. durch das "Aktionstool Handy" des DVR; - Präventionsprojekte zur Sensibilisierung wie die Aktion "MAXimal mobil bleiben - mit Verantwortung!" mit der Zielgruppe älterer Menschen oder die Aktion "BOB" für die Zielgruppe der jungen Fahrer. Frage 8. Wie wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass durch eine konzentrierte Aktion der beteiligten Ministerien die Ziele der neugegründeten AG Nahmobilität Hessen (AGNH) hinsichtlich einer breit aufgestellten Mobilitätsbildung/Verkehrserziehung erreicht werden? Das HMWEVL beabsichtigt, auf Basis der bisher durch 80 Fachexpertinnen und -experten erstellten sektoralen Fachpapiere eine Nahmobilitätsstrategie zu erstellen. Diese Strategie soll die Grundlage werden, um die in den Leitlinien der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) formulierten Zielvorstellungen zu erreichen. Die Strategie soll Handlungsfelder aller Bereiche der Nahmobilität einschließlich des Handlungsfeldes Mobilitätsbildung/Verkehrserziehung umfassen. Frage 9. Wie wird die Landesregierung den Rückzug der Polizei aus dem Bereich der Verkehrserziehung von Schülerinnen und Schülern aufhalten und der Polizei ermöglichen, ihre wichtige Rolle weiterhin wahrzunehmen? Erziehung und damit auch Verkehrserziehung ist primär Aufgabe der Eltern und der Schule. Die Polizei unterstützt den Erziehungsauftrag im Rahmen ihrer Aufgabe in der Verkehrsunfallprävention u.a. durch Beteiligung bei der Radfahrausbildung in den dritten und vierten Klassen. Bei der Verkehrsunfallprävention wird die Polizei auch weiterhin in der Verkehrserziehung mit anderen Institutionen kooperieren. Frage 10. Sollte der Rückzug der Polizei bedauerlicherweise unvermeidbar sein, auf welche Art und Weise wird die Landesregierung dafür sorgen, dass eine qualifizierte und flächendeckende Alternative geschaffen wird? Die Polizei wird weiterhin die praktische Radfahrausbildung in dritten und vierten Klassen unterstützen. Wiesbaden, 12. Dezember 2016 In Vertretung: Dr. Manuel Lösel