Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 12.05.2014 betreffend Sanierung der L 3031 Bahnhofstraße in Bad Camberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Im Rahmen der Kleinen Anfrage Drs. 18/7420 wurde bereits am 22.5.2013 auf den desolaten Zustand der L 3031 Bahnhofstraße in Bad Camberg hingewiesen. Die Stadt ist den Forderungen von Hessen Mobil, wonach zunächst die Bäume, deren Wurzeln für die Unebenheiten ursächlich gewesen sind, zu fällen, umgehend nachgekommen. Hessen Mobil wurde hierüber am 27. Februar 2014 durch die Stadt Bad Camberg informiert . Eine Erneuerung der Straße, wie sie von Hessen Mobil und in der Antwort auf die o.g. Kleine Anfrage angekündigt wurde, ist bislang nicht absehbar. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Aufgrund des Zustands der L 3031 in der Ortsdurchfahrt Bad Camberg habe ich Verständnis für Ihre Nachfrage nach einer baldmöglichen grundhaften Sanierung der Landesstraße. Diese und auch eine in Erwägung gezogene Sanierung als Kleinprojekt konnten wegen anderer dringlicherer Maßnahmen nicht in das Landesstraßenbauprogramm des Doppelhaushalts 2013/2014 aufgenommen werden. Die bauliche Umsetzung kann somit frühestens 2015 finanziert werden. Maßgebend ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Landesstraßenbaumaßnahmen. Erste Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet . Der Entwurf des Landesstraßenbauprogramms 2015 befindet sich derzeit noch in der Aufstellung . Für die Festlegung der einzelnen Vorhaben bleibt die abschließende Ausgestaltung der Landesstraßenbaufinanzierung 2015 abzuwarten, die der Hessische Landtag durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes beschließt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Sachstand; welche Veränderungen haben sich seit der Beantwortung der o.g. Kleinen Anfrage am 12.07.2013 ergeben? Der Sachverhalt aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 18/7420 ist nach wie vor noch aktuell. Insofern haben sich noch keine Veränderungen betreffend der Dringlichkeitsbewertung und der Finanzierungsperspektive ergeben. Frage 2. Was hat die angekündigte Überprüfung der Dringlichkeit einer grundhaften Erneuerung der L 3031 im Hinblick auf die Realisierungsmöglichkeit der Maßnahme in Bad Camberg ergeben? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung die aus Sicht des Fragestellers gegebene höhere Dringlichkeit der Maßnahme u.a. vor dem Hintergrund der Lärmbelästigung für die Anwohner, die sich durch den desolaten Zustand der Fahrbahndecke ergibt? In die Bewertung der Dringlichkeit wird auch die von der L 3031 ausgehende Lärmbeeinträchtigung einbezogen. Das Ergebnis der festgestellten Dringlichkeit bleibt abzuwarten. Eingegangen am 24. Juni 2014 · Ausgegeben am 26. Juni 2015 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/388 24. 06. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/388 Frage 4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die vorgesehene grundhafte Sanierung? Die Kosten für die grundhafte Erneuerung der L 3031 Bahnhofstraße in Bad Camberg werden auf rund 200.000 € geschätzt. Frage 5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Zuweisung von Finanzmitteln und dem Baubeginn der vorgesehenen grundhaften Sanierung der L 3031 in Bad Camberg? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Wiesbaden, 6. Juni 2014 Tarek Al-Wazir