Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 13.10.2016 betreffend Landesblindengeldgesetz und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wann wird die Landesregierung das Landesblindengeldgesetz einbringen? Die Kabinettvorlage nebst Gesetzentwurf zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes wird in Kürze eingebracht werden. Frage 2. Wird die Landesregierung sicherstellen, dass die Anrechnungsbeträge auf die Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz durch die Veränderungen von 3 Pflegestufen auf 5 Pflegegrade im Pflegestärkungsgesetz nicht steigen werden, sodass es auch nicht zu Kürzungen der Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz kommt? Die Landesregierung wird sicherstellen, dass den Blindengeldbeziehern kein finanzieller Nachteil bezogen auf die Höhe des Landesblindengeldes entstehen wird. Frage 3. Gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, die ca. 200 Taubblinden in Hessen analog den Regelungen im Bayerischen Landesblindengeldgesetz im neuen Landesblindengeldgesetz einzubeziehen ? Die Frage ist im Zusammenhang mit der Novellierung des Landesblindengeldgesetzes diskutiert worden. Taubblinde Menschen werden weiterhin dieselben Leistungen nach dem Landesblindengeld erhalten wie blinde Menschen. Wiesbaden, 28. Januar 2017 Stefan Grüttner Eingegangen am 7. Februar 2017 · Ausgegeben am 10. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3892 07. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG