Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 13.10.2016 betreffend Ombudsstelle für Kinder- und Jugendrechte und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Das SGB VIII wird zukünftig eine Regelung zur ombudschaftlichen Vertretung in der Kinder- Jugendhilfe enthalten. Was plant die Landesregierung, um diese Neuregelung zur Schaffung von unabhängiger und fachlich nicht weisungsgebundener ombudschaftlicher Beratung und Begleitung in Hessen zu ermöglichen? Frage 2. Welches Fach- und Strukturkonzept zum Aufbau unabhängiger und fachlich nicht weisungsgebundener ombudschaftlicher Beratung und Begleitung wird von der Landesregierung angestrebt? Frage 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung bei der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages die bestehenden Ombudsstellen einzubeziehen oder entsprechende Teilaufgaben zu delegieren? Frage 4. Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftig erforderliche Vertretung der Kinder und Jugendlichen in der Eingliederungshilfe? Frage 5. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und in welcher Höhe sind Mittel für den Haushalt 2017 eingeplant? Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Derzeit befindet sich ein seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichter Arbeitsentwurf zur Reform des SGB VIII in der fachpolitischen Diskussion. Es handelt sich um keinen Referentenentwurf, so dass der tatsächliche Regelungsgehalt eines veränderten SGB VIII noch nicht im Einzelnen erkennbar ist. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine konkreten Planungen zur Umsetzung etwaiger gesetzlicher Neuerungen vorgenommen werden. Dem Arbeitsentwurf zufolge plant das BMFSFJ keine Regelung , welche eine gesetzliche Verpflichtung an die Länder zum Aufbau ombudschaftlicher Beratungsangebote vorsehen würde. Wiesbaden, 7. November 2016 Stefan Grüttner Eingegangen am 15. November 2016 · Bearbeitet am 16. November 2016 · Ausgegeben am 18. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3893 15. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG