Kleine Anfrage der Abg. Beer (FDP) vom 15.10.2016 betreffend Entwicklung des chinesischen Sprachunterrichts an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragestellerin: Mit der zunehmenden Bedeutung Chinas für die hessische Wirtschaft und dem Anwachsen der chinesischsprachigen Gemeinschaft in Hessen steigt auch hierzulande in den Schulen das Interesse am Erlernen der chinesischen Sprache. Chinesisch wird in Hessen zum größten Teil in AGs angeboten, an einigen wenigen Schulen kann es aber auch als Wahlfach belegt werden. Zu diesem Zwecke veröffentlichte das Hessische Kultusministerium im November 2009 die "Handreiche für das Fach Chinesisch". Danach ist mittelfristig die Integration in ein auch für außereuropäische Sprachen geöffnetes landesweites Konzept für moderne Fremdsprachen vorgesehen. Obwohl bereits im Jahr 1998 einheitliche Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfungen (EPA) von der KMK beschlossen wurden, ist eine Abiturprüfung in Chinesisch jedoch bisher nicht möglich. Damit ist Hessen gerade für neu nach Deutschland ziehende Eltern und ihre Kinder mit chinesischem Hintergrund weniger interessant als beispielsweise Hamburg oder NRW. Insofern sind Auswirkungen auf die Attraktivität für die Neuansiedlung von entsprechenden Unternehmen in Hessen nicht auszuschließen. Vorbemerkung des Kultusministers: Chinesisch ist von jeher eine der wichtigsten außereuropäischen Sprachen. Sie ist die meist gesprochene Muttersprache der Welt, die Sprache des bevölkerungsreichsten Staates der Erde und aufgrund ihrer Erschließungsfunktion für den Zugang zum gesamten ostasiatischen Raum von zentraler Bedeutung. Das Erlernen der chinesischen Sprache rückt zunehmend in den Fokus einer an globalen Zusammenhängen orientierten sprachlichen Ausbildung. Chinesisch als Fremdsprache bietet so die Möglichkeit, eine nicht europäische Sprache zu erlernen und erste Erfahrungen mit einer asiatischen Kultur zu machen. In Hessen reagieren Schulen auf den Bedarf vor Ort und bieten im Rahmen des Wahlunterrichts in der Sekundarstufe I und II Chinesisch-Kurse an. Die hessische Landesregierung beabsichtigt darüber hinaus, den Schülerinnen und Schülern dieser Schulen die Möglichkeit zu eröffnen, das Fach in der Oberstufe als neubeginnende Fremdsprache zu belegen und in diesem Fach die Abiturprüfung abzulegen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. An welchen Schulen in Hessen gibt es derzeit Angebote zum Erlernen der chinesischen Sprache und wie gestalten sich diese (wenn möglich, bitte auch die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie die Anzahl derjenigen darunter, die Muttersprachler sind, angeben)? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf Anlage 1 verwiesen. Frage 2. Verfolgt die Landesregierung weiterhin das Ziel, das Fach Chinesisch an den hessischen Schulen auch als 3. Fremdsprache zu etablieren, und welche Schritte werden diesbezüglich derzeit unternommen ? Im Schuljahr 2008/2009 wurden im Auftrag des Kultusministeriums die "Handreichungen für das Fach Chinesisch" erstellt. Sie beschreiben kompetenzorientiert Standards für Chinesisch als 3. Fremdsprache am Ende der Sekundarstufe I bzw. für die neubegonnene Fremdsprache am Ende der Sekundarstufe II. Derzeit wird zudem im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums ein Kerncurriculum für die gymnasiale Oberstufe (KCGO) für das Fach Chinesisch als neubeginnende Fremdsprache durch die Hessische Lehrkräfteakademie erstellt. Es ist beabsichtigt, das KCGO für das Fach Chinesisch zum Schuljahr 2019/2020 in Kraft zu setzen, damit es ab diesem Zeitpunkt beginnend mit der Einführungsphase sukzessive in der gymnasialen Oberstufe angewendet werden kann. Eingegangen am 29. November 2016 · Ausgegeben am 30. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3894 29. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3894 Frage 3. Wann ist nach Einschätzung der Landesregierung mit der Einführung von Chinesisch als schriftliches oder/und mündliches Abiturfach in Hessen zu rechnen? Nach der Fertigstellung des KCGO "Chinesisch als neubeginnende Fremdsprache" kann Chinesisch als 4. oder 5. Abiturprüfungsfach an denjenigen Schulen angeboten werden, an denen Chinesisch unterrichtet wird. Die Grundlagen hierfür sind durch die Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009 (ABl. S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Juli 2016 (ABl. S. 306), bereits gegeben. Auf der Basis des Kerncurriculums können Schülerinnen und Schüler dieser Schulen erstmalig im Schuljahr 2021/22 das Fach Chinesisch als 4. oder 5. Abiturprüfungsfach belegen. Theoretisch könnte Chinesisch dann als neubeginnende Fremdsprache als 3. schriftliches Abiturprüfungsfach gewählt werden. Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die Nachfrage nach einem Angebot für das Fach Chinesisch insgesamt hessenweit sehr gering ist. Des Weiteren gibt es hessenweit nur wenige Lehrkräfte mit einer entsprechenden Qualifikation, die in einer landesweiten Abiturkommission tätig werden könnten. Die Erstellung von landesweiten schriftlichen Prüfungsaufgaben im Fach Chinesisch ist daher derzeit nicht zu realisieren. Frage 4. Wie viele Lehrkräfte nahmen bisher an den Fortbildungen zum Erwerb des "Zertifikats für kompetenzorientierten Chinesischunterricht" der Goethe-Lehrerakademie und des Fachs Sinologie am Institut für Orientalische und Ostasiatische Philologien der Goethe-Universität Frankfurt sowie des Konfuzius-Instituts Frankfurt teil und wie bewertet die Landesregierung die Qualität und den Erfolg des Angebots bisher? Das akkreditierte Fortbildungsangebot "Zertifikat für kompetenzorientierten Chinesischunterricht " des Anbieters Goethe-Universität Frankfurt - Goethe-Lehrerakademie (ABL) ist in Kooperation mit dem Konfuzius-Institut Frankfurt am Main sowie dem Institut für Sinologie der Goethe-Universität Frankfurt und in Abstimmung mit dem Hessischen Kultusministerium entwickelt worden. Folgende Zahlen für die Teilnahme von hessischen Lehrkräften wurden für die jeweiligen Veranstaltungen vom Anbieter zurückgemeldet: 1. Veranstaltung, 2011 bis 2013: 20 Teilnehmende, 2. Veranstaltung, 2012 bis 2014: 12 Teilnehmende, 3. Veranstaltung, 2013 bis 2015: 12 Teilnehmende, 4. Veranstaltung, 2014 bis 2016: 10 Teilnehmende, 5. Veranstaltung, 2015 bis 2017: 10 Teilnehmende, 6. Veranstaltung, 2016 bis 2018: 9 Teilnehmende. Das Evaluationsergebnis des Anbieters bescheinigt, dass die Inhalte der Module gut auf die Schule abgestimmt und die Lehrmaterialien aktuell und gut erklärt sind. Die vielfältigen Anregungen zur Unterrichtsgestaltung stießen auf positive Resonanz. Atmosphäre, Organisation sowie Räumlichkeiten werden ebenfalls als gut eingestuft. Als ein Zeichen für die Qualität der Veranstaltungen wird die Tatsache gewertet, dass die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf Empfehlung kommen. Frage 5. Wurden in diesem Schuljahr weitere Lehrerfortbildungen mit Bezug zum Erlernen der chinesischen Sprache in Hessen angeboten und wenn ja, welche? Im Schuljahr 2016/2017 wird eine akkreditierte Veranstaltung mit Bezug zum Erlernen der chinesischen Sprache in Hessen durch den Anbieter Technische Universität Darmstadt angeboten: "Konferenz: Herkunftssprachen in Schule und Hochschule - Arabisch, Chinesisch, Italienisch, Polnisch, Russisch und Türkisch - Von der Bedarfsanalyse zur Materialerstellung in der Fertigkeit Schreiben" (vom 04.11.2016 bis 05.11.2016). Frage 6. Gibt es bereits konkrete Überlegungen zur Einführung einer Lehramtsausbildung im Fach Chinesisch ? Wenn ja, wie sieht der Planungsstand dazu aus? Bisher gibt es noch keine Planungen zur Einführung einer Lehramtsausbildung im Fach Chinesisch. Frage 7. Wie unterstützt die Kultusverwaltung die Schulen bei der Gewinnung von geeigneten Lehrkräften für das Fach Chinesisch? Sofern eine Schule das Fach Chinesisch anbieten möchte, ist das zuständige Staatliche Schulamt der erste Ansprechpartner. In der Mehrzahl sind in Hessen im Chinesischunterricht Muttersprachler als Lehrkräfte eingesetzt. Derzeit erteilen die Staatlichen Schulämter eine Unterrichtserlaubnis , wenn ein akademischer Abschluss (nicht nur in Sinologie) vorliegt und wenn eine pädagogische Qualifikation nachgewiesen werden kann. Einige dieser Lehrkräfte sind an mehreren Schulen zur Abdeckung des Unterrichts bzw. der Arbeitsgemeinschaften in Chinesisch tätig, sodass das zuständige Staatliche Schulamt ggf. eine entsprechende Lehrkraft vermitteln kann. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3894 3 Frage 8. Steht das Kultusministerium zur Gewinnung von geeigneten Lehrkräften auch mit der chinesischen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat in Verhandlungen, die in anderen Bundesländern zum Teil sogar die Kosten für derartige Lehrkräfte (etwa als muttersprachliche Honorarkräfte) übernehmen ? Das Kultusministerium steht nicht mit der chinesischen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat zur Gewinnung von geeigneten Lehrkräften in Verhandlungen. Frage 9. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in den letzten Jahren einen Wechsel der Sprachenfolge zugunsten von Chinesisch jeweils beantragt und wie vielen Anträgen wurde stattgegeben? Die Tabelle in Anlage 2 zeigt, aufgeteilt nach Schulamtsbezirken, die Anzahl der beantragten Wechsel der Sprachenfolge und die Anzahl der Anträge, denen stattgegeben wurde. In den nicht genannten Schulamtsbezirken wurden keine Anträge auf Wechsel der Sprachenfolge für Chinesisch gestellt. Frage 10. Welche Stelle nimmt bei einem Wechsel der Sprachenfolge zu Chinesisch gegebenenfalls die Durchführung und Bewertung der Feststellungsprüfung zum Kenntnisstand der Schülerin und des Schülers nach § 54 Abs. 2 VOGSV vor? Derzeit kann, nach Angaben des Aufnahme- und Beratungszentrums Frankfurt (Stand: 7. März 2016), bei einem genehmigten Antrag "Wechsel der Sprachenfolge" die Feststellungsprüfung an drei hessischen Standorten abgenommen werden. Diese sind: - Bettinaschule, Frankfurt am Main, - Schillerschule, Frankfurt am Main, - Sprachenzentrum Lichtenbergschule Darmstadt. Wiesbaden, 22. November 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlagen Schulamtsbezirk Teilnehmer pro Schulamtsb ezirk Name der Schule Wahlunterricht Stadt Frankfurt am Main 53 Gymnasium Riedberg SEK II Bettinaschule SEK I und II Schillerschule SEK I und II Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt 5 Eleonorenschule SEK I Ludwig-Georgs-Gymnasium SEK I Hochtaunus-Kreis und Wetteraukreis 11 Weidigschule, Butzbach SEK II Main-Kinzig-Kreis 6 Franziskaner- Gymnasium Kreuzburg SEK I Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach 22 Goetheschule SEK I Oswald-v-Nell-Breuning- Schule SEK I Einhardschule SEK I Rheingau-Taunus- Kreis und Wiesbaden 45 Internatssschule Schloss Hansenberg SEK II Landkreis Gießen und der Vogelsbergkreis 29 Herderschule SEK I Gesamtschule Gießen Ost SEK II Landkreis Groß-Gerau und Main-Taunus-Kreis 7 Berta-von-Suttner-Schule SEK I Landkreis Fulda 24 Winfriedschule SEK I Wigbertschule SEK II Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 54 Friedrich-List-Schule SEK II Hessenkolleg Kassel SEK II (Die Daten basieren auf dem letzten LUSD Auszug vom 1.11.2015) Petri Schreibmaschinentext Anlage 1 Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Schulamtsbezirk Schuljahr Anträge gesamt stattgegeben Darmstadt- Dieburg Schuljahr 2013/2014 2 2 Schuljahr 2014/2015 1 1 Schuljahr 2015/2016 3 3 Frankfurt Schuljahr 2013/2014 2 2 Schuljahr 2014/2015 1 0 Schuljahr 2015/2016 1 1 Landkreis Gießen und Vogelsbergkreis Schuljahr 2013/2014 - - Schuljahr 2014/2015 - - Schuljahr 2015/2016 1 1 Offenbach Schuljahr 2013/2014 - - Schuljahr 2014/2015 1 1 Schuljahr 2015/2016 - - Petri Schreibmaschinentext Anlage 2 Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext