Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Gremmels (SPD) vom 17.10.2016 betreffend Maßnahmen zur Errichtung einer Landesenergieagentur und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Laut Koalitionsvertrag zwischen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll für das Land Hessen eine Landesenergieagentur gegründet werden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des im Einzelplan 09 des Landeshaushalts 2016 angekündigten Aufbaus, der Einrichtung und des Betriebs einer Landesenergieagentur (Förderprodukt 25)? Frage 2. Wie soll die Landesenergieagentur organisatorisch und strukturell ausgestaltet werden? Frage 3. Wird für die Gründung der Agentur eine bestehende Gesellschaft (z.B. Hessen Agentur) beauftragt oder plant die Landesregierung die Gründung einer neuen Gesellschaft? Frage 4. Welche Aufgaben soll die Landesenergieagentur wahrnehmen? Die Fragen 1, 2, 3 und 4 werden wegen ihres sachlichen Zusammenhangs zusammen beantwortet . Zur Koordinierung, Abstimmung und Bündelung landespolitischer Maßnahmen, Aktivitäten und Projekte zur Energiewende in Hessen soll eine Landesenergieagentur gegründet werden. Die Landesenergieagentur soll Aufgaben und Dienstleistungen übernehmen, die bislang im Rahmen von einzelvertraglichen Regelungen zeitlich befristet von unterschiedlichen Partnern erbracht werden. Mit Ablauf der Verträge sollen die Aufgaben dann der Landesenergieagentur übertragen werden, sodass der Aufbau dieser Agentur stufenweise erfolgen wird. Die geplante Landesenergieagentur soll bei der landeseigenen HA Hessen Agentur GmbH mit Sitz in Wiesbaden angesiedelt werden. Damit können bereits in der HA vorhandene Strukturen, Erfahrungen und Kompetenzen genutzt werden. Die Gründung einer neuen Gesellschaft ist nicht vorgesehen. Damit die Fortführung der bisher bei der Institut Wohnen und Umwelt GmbH angesiedelten Hessischen Energiesparaktion (HESA) auch über den 31. Dezember 2016 hinaus gesichert ist, wurde die Hessen Agentur GmbH mit Vertrag vom 1./7. September 2016 mit der weiteren Durchführung der Energiesparaktion in 2017 beauftragt. Frage 5. Welche Kosten entstehen dem Land Hessen durch die Gründung einer Energieagentur und der damit verbundenen Auslagerung der aktuellen Energieberatung des Landes Hessen? Für die künftige Erbringung bisher einzelvertraglich geregelter Dienstleistungen durch die Landesenergieagentur sollen keine höheren Ausgaben entstehen als bislang im Rahmen der einzelvertraglichen Beauftragungen aufgebracht wurden. Frage 6. Wie viele Mittel stellt die Landesregierung für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeinsparung und Energieeffizienz und für die Gründung einer Landesenergieagentur im aktuellen Haushalt zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Maßnahmen)? Das im Entwurf des Einzelplans 07 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) im Förderprodukt 25 (Energie) in 2017 vorgesehene Bewilligungsvolumen in Höhe von insgesamt 17,076 Mio. € (6,076 Mio. € Ansatzmittel 2017 Eingegangen am 21. November 2016 · Ausgegeben am 25. November 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3897 21. 11. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3897 sowie 11 Mio. € Verpflichtungsermächtigungen zulasten der Folgejahre 2018 bis 2020) dient der Umsetzung der Energiewende in Hessen. Die Mittel werden insbesondere zur Förderung von Projekten und Maßnahmen nach der Richtlinie zur energetischen Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes vom 2. Dezember 2015 zur Erarbeitung von für die Energiewende notwendigen konzeptionellen Grundlagen und Strategien und zur Finanzierung von Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt. Beispielsweise werden auch die hessische Energiesparaktion sowie das Bürgerforum Energieland Hessen im Rahmen des Förderprodukts finanziert. Eine Differenzierung des Mitteleinsatzes für einzelne Maßnahmen oder Bereiche ist nicht möglich und auch künftig nicht vorgesehen, um eine flexible Reaktion auf Entwicklungen im Zusammenhang mit der Energiewende in Hessen sowie auf die Nachfrage nach Fördermitteln zu ermöglichen. Wiesbaden, 10. November 2016 Tarek Al-Wazir