Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 29.01.2014 betreffend Erhöhung der Haushaltsmittel für das Hessische Sozialbudget und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Der Koalitionsvertrag zwischen der CDU Hessen und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 19. Legislatur- periode sieht vor, "durch das zusätzliche Hessische Sozialbudget in Höhe von 18,1 Mio. € das gesamte Sozialbudget auf 70 Mio. € auf(zu)stocken…Das Sozialbudget ist dabei das Instrument, die freiwilligen sozialen Leistungen des Landes nachhaltig zu sichern…. Durch die Festschreibung der Landesmittel über den laufenden Haushalt hinaus erhalten Kommunen und Träger sozialer Dienste auch vor dem Hintergrund der Schuldenbremse Planungs- und Handlungssicherheit." Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet: Frage 1: Welche Leistungen sollen künftig aus dem Sozialbudget finanziert werden? Frage 2: Welche freiwilligen Leistungen (Haushaltsplan des Sozialministeriums, Kapitel 08 06), die be- reits im Haushaltsplan 2013/2014 vorgesehen sind, sollen künftig aus dem neuen Sozialbudgets finanziert werden? Frage 3: Für welche bisher im Haushaltsplan noch vorgesehenen Leistungen und in welcher Höhe will die Landesregierung künftig Mittel aus dem Hessischen Sozialbudget zur Verfügung stellen? Frage 4: Für welche im Haushaltsplan enthaltenen Leistungen - gegliedert nach freiwilligen und verpflich- tenden Leistungen - soll künftig die Mittelzuweisung erhöht werden? Das Sozialbudget ist kein klassisches haushaltsmäßig gesondert verankertes Budget, sondern wie die frühere "Initiative zur sozialen Sicherung" eine politische Festlegung der Koalitionsfraktionen , die mit den Beschlüssen zu den jeweiligen Haushalten der Entscheidung des Hessischen Landtags unterliegt. Schwerpunktmäßig sollen neue politische Akzente dem Haushalt 2015 vorbehalten bleiben. Die Landesregierung wird die einzelnen zum Sozialbudget gehörenden Veranschlagungen in ihren Haushaltsplanentwürfen berücksichtigen. Im Sozialbudget werden derzeit etatisierte freiwillige Leistungen des sozialen Bereichs aus dem Einzelplan 08 aber auch neue Ziele für notwendige sozialpolitische Maßnahmen enthalten sein. Wiesbaden, 25. Februar 2014 Stefan Grüttner Eingegangen am 7. März 2014 · Ausgegeben am 12. März 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/39 07. 03. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG