Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) vom 12.05.2014 betreffend Konrektorinnen und Konrektoren an hessischen Grundschulen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der Konrektorinnen und Konrektoren an den hessischen Grundschulen seit 2005 entwickelt? (Bitte nach Jahr getrennt) Die Entwicklung der Zahl der Konrektorinnen und Konrektoren an den hessischen Grundschulen seit 2005 ist der Anlage zu entnehmen. Frage 2. Wie viele Konrektorinnen und Konrektoren sind in den letzten fünf Jahren pensioniert worden und wie viele gehen in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich in den Ruhestand? Frage 3. Wie viele Konrektorinnen und Konrektoren sind in den letzten fünf Jahren aus ihrer Funktion auf eine andere Stelle gewechselt? Frage 4. Wie viele Stellen von Konrektorinnen und Konrektoren an Grundschulen waren in den Schuljah- ren 2009/10 bis 2013/14 länger als a) sechs Monate, b) länger als 12 Monate nicht besetzt? Zu den Fragen 2 bis 4 liegen dem Hessischen Kultusministerium keine Daten vor. Frage 5. a) Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass es aufgrund zu geringer Amtszulagen bei gleichzeitig deutlich erhöhter Mehrarbeit und zusätzlicher Verantwortung schwierig ist, Konrektorinnen und Konrektoren zu finden? b) Falls nicht, welche Gründe sieht die Landesregierung für die geringe Nachfrage unter den Lehrkräften nach solchen Funktionsstellen? Konrektorenstellen sind auf die Unterstützung der Schulleitung ausgerichtet und dienen der persönlichen Weiterentwicklung. In der Zeit der praktischen Ausübung haben Konrektorinnen und Konrektoren die Gelegenheit, Leitungsaufgaben kennenzulernen und zu erfahren, ob weitere Leitungsfunktionen in der persönlichen Berufsentwicklung angestrebt werden. Bei den inhaltlichen Aufgaben der Konrektorinnen bzw. Konrektoren und der Rektorinnen bzw. Rektoren besteht jedoch ein erheblicher Unterschied. Die Höhergruppierung von Schulleiterinnen oder Schulleitern bietet engagierten Konrektorinnen und Konrektoren einen zusätzlichen Anreiz, sich auf Schulleitungsstellen zu bewerben. Frage 6. a) Ist die Landesregierung bereit, eine Höhergruppierung auf den Weg zu bringen und wenn ja, wann? b) Falls nicht, aus welchen Gründen lehnt sie dies ab? Das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Dienstrechts in Hessen (Zweites Dienstrechtsmodernisierungsgesetz - 2. DRModG vom 27.5.2013, GVBl. I, S.217) sieht zunächst die Verbesserung der Besoldungsstruktur für Schulleiterinnen und Schulleiter vor. Diese Anhebung steht im Zusammenhang mit dem gestiegenen Aufgabenumfang der Schulleiterinnen und Schulleiter Eingegangen am 3. Juli 2014 · Ausgegeben am 7. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/390 03. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/390 an Grundschulen. Insbesondere in der Außendarstellung der Grundschule durch die Schulleiterin oder den Schulleiter, die sich z.B. in der Zusammenarbeit mit Ämtern, Behörden und Kindertagesstätten ergibt, sind die Anforderungen an die Leitung einer Grundschule gestiegen. Die Erhöhung der Besoldung ist darüber hinaus auch als Personalentwicklungsmaßnahme im Rahmen der Neubesetzung von Leitungspositionen zu sehen. Für eine Anhebung der Besoldungsstufen für Konrektorinnen und Konrektoren an hessischen Grundschulen ergaben sich vor dem Hintergrund der Einhaltung der Schuldenbremse in Hessen sowie der weiteren mittelfristigen finanzpolitischen Zielsetzungen momentan keine weiteren Freiräume. Hierbei sind auch die finanziellen Belastungen zu berücksichtigen, die sich aus dem derzeit geltenden Bestandsschutz der Stellenzahl bei der hessischen Unterrichtsversorgung ergeben. Wiesbaden, 17. Juni 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage