Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 24.10.2016 betreffend Kreisverkehr an der Landstraße 3046 in Mengerskirchen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Der Marktflecken Mengerskirchen beabsichtigt, in der Ortsrandlage Mengerskirchen-Waldernbach ein weiteres neues Gewerbegebiet zu erschließen. Nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung soll die verkehrliche Erschließung mittels eines neu zu bauenden Kreisverkehrs auf der Landstraße 3046 erfolgen. Laut Bürgermeister wurde dieses Vorhaben frühzeitig mit Hessen Mobil abgestimmt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann und wie hat sie von der geplanten Neuerschließung des geplanten Gewerbegebiets in der Ortsrandlage Mengerskirchen-Waldernbach erfahren? Vertreter der Gemeinde Mengerskirchen haben am 21. April 2016 mit Hessen Mobil Straßenund Verkehrsmanagement Dillenburg ein Gespräch über die beabsichtigte Entwicklung eines Gewerbegebietes an der L 3046 im Süden von Waldernbach geführt. Frage 2. Wie steht die Landesregierung zu der Erschließung des neuen Gewerbegebietes mittels Kreisverkehr auf der Landstraße 3046? Ein Kreisverkehrsplatz wird als eine der möglichen Alternativen für die Anbindung des geplanten Gewerbegebietes an die freie Strecke der L 3046 gesehen. Die Entscheidung für eine Knotenpunktform muss nachvollziehbar begründet werden. Der Knotenpunkt muss verkehrssicher und leistungsfähig und die für die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes geltenden Richtlinien müssen erfüllt sein. Diese Ansicht hat Hessen Mobil bereits im Gespräch am 21. April 2016 und anschließend in der Stellungnahme vom 24. Juni 2016 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes vertreten. Frage 3. Welche Aussagen gab es seitens der Landesregierung über die Möglichkeit eines Kreisverkehrs vor dem Beschluss des Bebauungsplanes der Gemeinde Mengerskirchen? Frage 4. Wann wurden diese Aussagen vor dem Beschluss des Bebauungsplanes getätigt und wie wurden diese mitgeteilt? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwor-tet. Vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbezentrum Westerwaldstraße" vom 29. September 2015 wurden seitens der Landesregierung keine Aussagen zur äußeren verkehrlichen Erschließung des geplanten Gewerbegebietes getroffen. Frage 5. Hat die Landesregierung seit ihrer ursprünglichen Aussage ihr Vorhaben hinsichtlich eines Kreisverkehrs an der Landstraße 3046 geändert und wenn ja, mit welcher Begründung? Frage 6. Wann und wie wurde diese Abkehr von der ursprünglichen Aussage mitgeteilt? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Eingegangen am 6. Dezember 2016 · Bearbeitet am 7. Dezember 2016 · Ausgegeben am 12. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3904 06. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3904 Das Land beabsichtigt kein eigenes Vorhaben für einen Kreisverkehrsplatz an der L 3046 vor der Ortslage Mengerskirchen-Waldernbach zu realisieren. Es gilt nach wie vor die Aussage, dass als Anbindung für das geplante Gewerbegebiet an die L 3046 grundsätzlich die Anlage eines Kreisverkehrsplatzes durch den Marktflecken denkbar ist. Eine Entscheidung, welche Knotenpunktsform zu wählen ist, kann erst nach Vorliegen aller planungsrelevanten Daten von Hessen Mobil abschließend getroffen werden. Frage 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für die Realisierung eines Kreisverkehrs an der Landstraße 3046? Der Kreisverkehrsplatz im Zuge der L 3046 kann realisiert werden, indem die Gemeinde Planung , Bau und Finanzierung übernimmt. Voraussetzung ist eine mit Hessen Mobil abgestimmte Planung nach den in der Antwort zu Frage 2 erläuterten Gesichtspunkten. Wiesbaden, 21. November 2016 Tarek Al-Wazir