Kleine Anfrage des Abg. Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 28.10.2016 betreffend "Reichsbürger" in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Laut einer "dpa-Meldung" vom 20. Oktober 2016 beobachten die hessischen Verfassungsschützer einige Reichsbürgerbewegungen. Die Aktivitäten der "Reichsbürger" seien nach Einschätzung des Landesamts für Verfassungsschutz in erster Linie unter polizei- und ordnungsbehördlichen Gesichtspunkten relevant. So zweifeln die "Reichsbürger" mit Verweis auf die Nichtanerkennung der Bundesrepublik amtliche Bescheide an, verweigern Bußgeldzahlungen, zahlen keine Steuern oder werfen Verwaltungsmitarbeitern rechtswidriges Handeln vor. Die Behörde weist in der Broschüre "Hilfestellung im Umgang mit Rechtsextremismus" des Kompetenzzentrums Rechtsextremismus (KOREX) darauf hin, dass die Nähe zum Rechtsextremismus bei einigen Reichsbürgerbewegungen dennoch "nicht von der Hand zu weisen" sei. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen die Bundesrepublik Deutschland als Staat sowie deren Rechtssystem und Staatsorgane nicht anerkennen. Reichsbürger sind unter anderem der Auffassung, dass das Deutsche Reich fortbestehe. Dem Grundgesetz und dem freiheitlichen Rechtsstaat der Bundesrepublik Deutschland sowie ihren demokratisch gewählten Repräsentanten wird von Reichsbürgern die Legitimation abgesprochen. Dabei berufen sie sich unter anderem auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht. Reichsbürger und sogenannte Selbstverwalter sehen sich in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend. Sie sind deshalb in hohem Maße bereit, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Die Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter ist heterogen. In ihrer fundamentalen Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und ihrer gesamten Rechtsordnung ist sich diese Szene jedoch einig. Für die Verwirklichung ihrer Ziele tritt die Reichsbürgerbewegung aktiv ein, z.B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegenüber den Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland. Bestrebungen, die eine derart grundsätzliche Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Gesetze und Institutionen beinhalten, bieten hinreichend tatsächliche Anhaltspunkte als verfassungsfeindliche Bestrebungen für eine Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, unabhängig davon, dass diese Bestrebungen nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden können. Die Reichsbürgerbewegung wird deshalb seit dem 22. November 2016 in Gänze bundesweit vom Verfassungsschutz des Bundes und der Länder als sogenanntes Sammelbeobachtungsobjekt beobachtet. Zuvor wurden bereits die als rechtsextremistisch in Erscheinung getretenen Reichsbürgergruppierungen Exilregierung Deutsches Reich und Freistaat Preußen vom Verfassungsschutz im Bund und in den Ländern beobachtet. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beobachtet somit nun neben den bereits zuvor unter Beobachtung des LfV stehenden rechtsextremistischen Reichsbürgergruppierungen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages die gesamte Reichsbürgerbewegung soweit aus deren Aktivitäten eine generelle Ablehnung des Staates und seiner gesamten Rechtsordnung erkennbar wird. Als rechtsextremistisch werden dabei jene Reichsbürger-Aktivitäten bewertet, die beispielsweise neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches zugleich rechtsextremistische Elemente wie Rassismus oder Antisemitismus, Fremdenfeindlichkeit, übersteigerten Nationalismus und völkischen Kollektivismus propagieren. Als Beispiel für eine rechtsextremistische Reichsbürgerbewegung ist die Exilregierung Deutsches Reich zu nennen. Die Exilregierung Deutsches Reich propagiert neben der Fortexistenz des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 rassistische und antisemitische Verschwö- Eingegangen am 20. Februar 2017 · Bearbeitet am 21. Februar 2017 · Ausgegeben am 24. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3905 20. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3905 rungstheorien. Bei vielen Reichsbürgern ist ihre revisionistische Haltung auf die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die Fortexistenz des Deutschen Reiches beschränkt. Durch die Erklärung zum Sammelbeobachtungsobjekt wird die Reichsbürgerszene weiter aufgehellt . Ob Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Hessen den Reichsbürgern zuzuordnen sind und welche dienst- oder disziplinarrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, wird zurzeit landesweit geprüft. Das gegenwärtig erhobene Personenpotenzial unterliegt einer dauerhaften Überprüfung durch die hessischen Sicherheitsbehörden. Derzeit gehen die hessischen Sicherheitsbehörden von rund 600 Reichsbürgern in Hessen aus (Stand 31. Januar 2017). Hiervon wird gegenwärtig eine mittlere zweistellige Anzahl von Personen dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet. Rund 10 % der Reichsbürger in Hessen verfügen über eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Sicherheitsbehörden stellen der jeweils zuständigen Waffenbehörde die für eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit relevanten verwertbaren Erkenntnisse im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Verfügung. Auf dieser Grundlage schöpfen die Waffenbehörden sowohl im Falle der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis durch einen "Reichsbürger und Selbstverwalter" als auch im Falle einer bereits erteilten waffenrechtlichen Erlaubnis alle Möglichkeiten des geltenden Waffenrechts aus, um eine Erlaubnis zu versagen oder zu entziehen . Um dies sicherzustellen, wurden die Waffenbehörden seitens des Hessischen Innenministeriums im Rahmen einer eigens anberaumten Besprechung entsprechend informiert. Zu den polizeilich bekannt gewordenen Personen, die der Reichsbürgerbewegung zugeordnet werden, liegen Erkenntnisse zu Gewaltdelikten in Form von Freiheitsberaubung, Körperverletzung sowie zu Widerstandsdelikten vor. Ebenso sind diese Personen durch Betrug, Hausfriedensbruch , Nötigung, Sachbeschädigung, Amtsanmaßung, Gebrauch von gefälschten Urkunden, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, Fälschung von Kfz-Kennzeichen, Sachbeschädigungen, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz sowie Verleumdung in Erscheinung getreten. Rechtsansprüche gegen Reichsbürger müssen oftmals mittels Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Hierbei ist in Betracht zu ziehen, dass Reichsbürger im Falle einer solchen Maßnahme Gewalt anwenden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Welche Aktivitäten der "Reichsbürger" wurden von der Landesregierung beobachtet? Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) beobachtet nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz unter anderem Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Im Übrigen verweise ich auf die Vorbemerkung. Polizeilich werden immer wieder Vorkommnisse bekannt, die im Zusammenhang mit "Reichsbürgern " stehen. Dabei handelt es sich nicht zwangsläufig um Straftaten, sondern vielfach um E-Mails und Eingaben eher querulatorischen Charakters. Frage 2. Wie hat sich diese Bewegung in den letzten fünf Jahren entwickelt? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die Vorbemerkung verwiesen. Ergänzend wird mitgeteilt, dass seitens der Polizei in den vergangenen fünf Jahren ein Anstieg der Aktivitäten durch sogenannte "Reichsbürger" festgestellt werden konnte. Während sich die Aktivitäten und Vorfälle in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils im unteren zweistelligen Bereich bewegten, hat sich das Aufkommen im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr fast verdoppelt. Dabei handelt es sich nicht in allen Fällen um Straftaten, sondern vielfach um sehr niedrigschwellige Ereignisse , wie zum Beispiel der Eingang von Emails und Fax-Schreiben bei Polizeistationen, in denen die Existenz der Bundesrepublik geleugnet wird oder die Anmeldung einer geschlossenen Veranstaltung durch eine als Reichsbürger bekannte Person. Hinsichtlich der Gewaltneigung der Szene sind in den Jahren 2012 bis 2016 Einzelfälle wie Freiheitsberaubung, Widerstand bei Festnahmen, insbesondere im Zusammenhang mit behördlichen Maßnahmen gegen Reichsbürger, bekannt geworden. Frage 3. Wie viele Anhänger der verschiedenen Gruppierungen der "Reichsbürger" (wie der "Freistaat Preußen", die "Exilregierung Deutsches Reich", das "Königreich Deutschland" und ggfs. Weitere ) sind der Landesregierung bekannt bzw. werden beobachtet? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3905 3 Frage 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der regelmäßigen Treffen der "Exilregierung Deutsches Reich" in Heusenstamm vor? Auf der Homepage der "Exilregierung Deutsches Reich" wurde zu sogenannten Bürgertreffen, meist zu den Themen "Deutschland und die EU" sowie "Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland ", eingeladen. Bekannt sind Einladungen zu Veranstaltungen von Januar 2013 bis März 2015 - mit wenigen Ausnahmen - zweimal im Monat in Frankfurt am Main. Ab April 2015 wurden für diese Veranstaltungen in Heusenstamm (Kreis Offenbach) zweimal monatlich Termine genannt. Zudem sind vereinzelte Einladungen zu Treffen im Raum Gießen (Kreis Gießen), Wiesbaden (Kreis Wiesbaden), Fulda (Kreis Fulda), Rüsselsheim (Kreis Groß-Gerau), Michelstadt (Odenwaldkreis ) und Marburg (Kreis Marburg-Biedenkopf) bekannt. Als Ansprechpartnerin für die Veranstaltungen in Heusenstamm werden auf der Homepage eine Neu-Isenburger Bürgerin, für die Veranstaltungen im Raum Gießen und Marburg zwei Bürger aus Hungen genannt. Frage 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich persönlicher oder struktureller Verknüpfungen zwischen den "Reichsbürgern" und anderen rechtsextremen Gruppierungen in Hessen sowie der "Alternative für Deutschland" vor? "Reichsbürger" finden gegenwärtig im rechtsextremistischen Spektrum nur geringe Resonanz. Dennoch liegen im Einzelfall personelle Überschneidungen zwischen "klassischen" rechtsextremistischen Strukturen und der "Reichsbürgerszene" vor. Erkenntnisse zu persönlichen Verknüpfungen zwischen "Reichsbürgern" und der "Alternative für Deutschland" liegen der Landesregierung aktuell in zwei Fällen vor, strukturelle Verknüpfungen sind nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hinsichtlich der von "Reichsbürgern" begangenen Straftaten vor"? Zu den polizeilich bekannt gewordenen Personen, die der sogenannten "Reichsbürgerbewegung " zugeordnet werden, liegen Erkenntnisse zu Gewaltdelikten in Form von Freiheitsberaubung , Körperverletzung sowie zu Widerstandsdelikten vor. Ebenso sind diese Personen durch Betrug, Hausfriedensbruch, Nötigung, Sachbeschädigung, Amtsanmaßung, Gebrauch von gefälschten Urkunden, Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, Fälschung von Kfz-Kennzeichen, Sachbeschädigungen, Beleidigung, Verstoß gegen das Waffen- und das Betäubungsmittelgesetz sowie Verleumdung in Erscheinung getreten. In all diesen Fällen werden entsprechende Strafverfahren eingeleitet und die Ermittlungen mit großer Sorgfalt geführt. In jedem Fall werden mögliche Bezüge zur (rechts-)extremistischen Szene unter Einbindung der Staatsschutzkommissariate mit ggf. bereits vorhandenen Erkenntnissen zusammengeführt und bewertet. Weitere Folgen wie etwaige erforderliche Meldungen an Waffenbehörden, mit dem Ziel der Einbeziehung der Erkenntnisse in die Zuverlässigkeitsüberprüfung, erfolgen nach jeweiliger Einzelfallprüfung. Frage 7. Wie schätzt die Landesregierung das Gewaltpotenzial der Bewegung ein und wie viele "Reichsbürger " haben nach Erkenntnissen der Landesregierung eine waffenrechtliche Erlaubnis und sind im Besitz von Waffen? Etwa ein Zehntel der sicherheitsbehördlich bekannt gewordenen "Reichsbürger" besitzen eine waffenrechtliche Erlaubnis. Rund drei Viertel davon sind im Besitz von Waffen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 8. Mit welchen Maßnahmen begegnete die Landesregierung bisher der "Reichsbürgerbewegung", z.B. auch um legalen Waffenbesitz zu begrenzen und welche sind für die Zukunft geplant? Die hessischen Sicherheitsbehörden unternehmen alle Anstrengungen zur Unterbindung von Legalwaffenbesitz bei bekannten (Rechts)Extremisten. Im Lichte der gewonnenen Erkenntnisse über die Mordserie der rechtsextremistischen Gruppierung NSU sowie der genannten Ereignisse in Bayern und Sachsen-Anhalt sind das Erteilen oder das Versagen und die Rücknahme bzw. der Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Bekanntwerden extremistischer Bezüge verstärkt in den Blickpunkt sicherheitsbehördlicher Anstrengungen gerückt. Vor diesem Hintergrund wird im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung bei waffenrechtlichen Neuanträgen sowie bereits bestehenden Erlaubnissen restriktiv verfahren. Im Falle des Beantragens einer waffenrechtlichen Erlaubnis durch einen "Reichsbürger und Selbstverwalter" 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3905 werden den Waffenbehörden im Rahmen des gesetzlich Möglichen alle vorliegenden sicherheitsbehördlichen Erkenntnisse mitgeteilt. Im Rahmen einer vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport durchgeführten landesweiten Besprechung wurden die Waffenbehörden einzelfallunabhängig über die aktuellen Erkenntnisse und Maßnahmen der Sicherheitsbehörden informiert sowie hinsichtlich des Umgangs mit Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" sensibilisiert . Die einschlägige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung wurde einzelfallbezogen erörtert . Ein einheitliches Vorgehen der Waffenbehörden wurde abgestimmt; weitere Fallkonferenzen sind geplant. Bei den Anhängern der "Reichsbürgerbewegung" handelt es sich zumindest in Teilen um Personen , die dem Bereich der PMK -rechts- zuzuordnen sind. Folglich wurden in der Vergangenheit auch die in diesem Zusammenhang bestehenden umfassenden Maßnahmen der Bekämpfungsstrategie "PMK -rechts-" ergriffen. Unabhängig davon hat das LfV seine Präventionstätigkeiten kontinuierlich ausgebaut und verstetigt . Das Spektrum an Öffentlichkeits- und Präventionsmaßnahmen umfasst die Bereitstellung von Informationsmaterialien, die aktive Teilnahme am öffentlichen Diskurs durch Vorträge und Redebeiträge bei Podiumsdiskussionen sowie Presseauskünfte, zielgruppenorientierte Sensibilisierungsveranstaltungen (aufklärende Prävention) und Beratungsleistungen in konkreten Fällen (beratende Prävention). Das im Oktober 2015 im Stab des LfV neu eingerichtete Hauptsachgebiet 4 "Beratende Prävention " bietet konkrete Beratungsleistungen in Form von fallbezogenen Gesprächen, Vorträgen und Schulungsmaßnahmen für ausgewählte Bedarfsträger, auch zum Thema Reichsbürger, an. Dazu gehören insbesondere Landkreise, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen und andere Behörden. Konkret aufgenommen sind Besprechungen mit kommunalen Vertretern und direkte Gespräche mit kommunal Verantwortlichen. Das Hessische Innenministerium hat schließlich die Regierungspräsidien sowie alle übrigen Ressorts im Hinblick auf die in Rede stehende Thematik sensibilisiert und aufgefordert, in der Vergangenheit bekannt gewordene Vorfälle, die im Zusammenhang mit sog. Reichsbürgern stehen könnten, den jeweils örtlich zuständigen Polizeipräsidien mitzuteilen. Darüber hinaus wird - neben dem Flyer des LfV - eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen zur Thematik "Reichsbürger" erarbeitet, die den Kommunen und Behörden entsprechende Handlungssicherheit geben wird. Wiesbaden, 3. Februar 2017 Peter Beuth