Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 27.10.2016 betreffend Folgeentwicklungen durch die Ausweitung der Polizeianwärterstellen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Anlässlich der Vorstellung des Sicherheitspakets der Landesregierung durch den Hessischen Innenminister Peter Beuth in einer Pressekonferenz am 15. Juli 2016 hat die FDP-Fraktion in den Kleinen Anfragen Drs. 19/3638 und 19/3639 bereits Details zur Stellenentwicklung bei der hessischen Polizei abgefragt. Durch die Beantwortung haben sich Nachfragen ergeben. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Einstellungspraxis bei der hessischen Polizei berücksichtigt prognostisch altersbedingte bzw. vorzeitige Ruhestandseintritte sowie Entlassungen und Todesfälle. Da es im Verlauf des Studiums auch bei der Polizei Studienabbrecher gibt, wird darüber hinaus eine entsprechende Abbruchquote einbezogen. Vor diesem Hintergrund wird mit dem für die Ausbildung benötigten Vorlauf immer der voraussichtlich benötigte Bedarf errechnet und entsprechend viele Polizeibeamtinnen und -beamte ausgebildet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Wird die Landesregierung bei Überschreitung der prognostizierten Ruhestandsversetzungen in den Jahren bis 2020, bspw. durch außerplanmäßige vorzeitige Ruhestandseintritte, nachsteuern und ggf. über die bestehende Planung hinaus zusätzliche Polizeianwärter einstellen? Die Entwicklung des Ersatzbedarfes im Polizeivollzugsdienst sowie der damit verbundenen Einstellungszahlen wird in der Fachabteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport eng begleitet. Sie unterliegt einer Reihe von Einflussfaktoren, zu denen auch die vorzeitigen Ruhestandsversetzungen gehören. Die derzeit angestrebten Einstellungszahlen beinhalten bereits eine 10%ige Vorsorge für nicht im Detail wägbare Einflussfaktoren, hier insbesondere die eintretende Abbrecherquote der Studierenden. Soweit sich erkennbar abzeichnet, dass diese Quote überschritten wird, wird unter Berücksichtigung der Bewerberlage und der Ausbildungskapazitäten über zusätzliche Einstellungen entschieden . Frage 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Landesregierung, um den zusätzlichen Personal- und Raumbedarf auf Seiten der HfPV ab dem Haushaltsjahr 2017 wegen der Erhöhung der Polizeianwärterstellen zu decken? Für die Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung (HfPV) wurden für das Haushaltsjahr 2017 folgende Maßnahmen vorgesehen: Bereitstellen von 6 zusätzlichen Stellen für die Lehre, Haushaltsmittel für 16 befristete Einstellungen auf drei Jahre (Lehre und Verwaltung), für die Lehre im Fachbereich Polizei 15 auf drei Jahre befristete Abordnungen durch das LPP. Der zusätzliche Raumbedarf der HfPV wird durch eine gemeinsame Planung der Lehrsäle durch die HfPV und die Polizeiakademie Hessen (HPA) sowie durch die Anmietung von Räumlichkeiten oder das Aufstellen von Fertigteilsystembaumodulen auf geeigneten Flächen abgedeckt werden . Die hierfür notwendigen Vorbereitungen finden derzeit statt. Eingegangen am 2. Januar 2017 · Bearbeitet am 3. Januar 2017 · Ausgegeben am 6. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3911 02. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3911 Frage 3. Während es in den Jahren 2010 bis 2014 noch einen Überhang geeigneter Bewerber zu den vorhandenen Polizeianwärterstellen gab, wurden im Jahr 2015 bereits sämtliche geeigneten Bewerber eingestellt. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass auch bei der geplanten Erhöhung der Polizeianwärterstellen ab 2017 noch ausreichend geeignete Bewerber vorhanden sind, um alle geplanten Stellen auch qualifiziert zu besetzen? Um das Interesse am Polizeiberuf nachhaltig zu sichern und auch weiterhin genügend qualifizierten Nachwuchs einstellen zu können, wirbt die hessische Polizei ganzjährig mit einer Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen, beispielsweise mit Beklebungen an Streifenwagen, an Bussen und Straßenbahnen in größeren Städten, mit Bannern in Bahnhöfen und einem professionellen Kinospot. Des Weiteren finden mehrere hessenweite Informationsveranstaltungen wie beispielsweise die "Nacht der Bewerber" oder Berufsinformationstage (BIT) statt. Darüber hinaus werden während des gesamten Hessentages an verschiedenen Stellen und in unterschiedlicher Form (u.a. Tag der Polizei, Nachwuchswerbemobil) Veranstaltungen durchgeführt, in denen gezielt junge Menschen für die hessische Polizei gewonnen werden sollen. Hierbei handelt es sich um gemeinsame Veranstaltungen der Polizeiakademie Hessen und der Einstellungsberaterinnen und -berater der Flächenpräsidien. Teilweise werden diese durch die Migrationsbeauftragten in den Flächenpräsidien und durch junge Polizeikommissar-Anwärterinnen und Polizeikommissar-Anwärter unterstützt. Zudem bemüht sich die hessische Polizei unter dem Motto "Vielfalt ist unsere Stärke" weiterhin darum, dass sich junge Migrantinnen und Migranten für den Polizeiberuf entscheiden. Um noch mehr Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss zu gewinnen, kooperiert die hessische Polizei, in Abstimmung mit dem Hessischen Kultusministerium, mit zwei hessischen Fachoberschulen, der Julius-Leber-Schule in Frankfurt am Main und der Schultze-Delitzsch-Schule in Wiesbaden. Dort können ab 2017 in eigens dafür eingerichteten Klassen erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerer Reife die Fachhochschulreife erwerben und im Jahr 2019 als Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter eingestellt werden. Auch hierfür wurden umfangreiche Werbemaßnahmen initiiert. In den sozialen Medien wirbt die hessische Polizei mit einer eigenen Karriereseite auf Facebook und YouTube. Darüber hinaus bindet die Polizeiakademie Hessen mit Unterstützung der Einstellungsberaterinnen und -berater in den Polizeibehörden die zukünftigen Anwärterinnen und Anwärtern durch umfangreiche Kontaktpflege an ihren potenziellen neuen Arbeitgeber. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch das Bewerbungsverfahren vereinfacht wurde. So kann seit Anfang 2016 die Bewerbung größtenteils online eingereicht werden. Zudem startete Mitte November 2016 das Kurzbewerbungsverfahren (Reduzierung der Übersendung der Bewerbungsunterlagen ). Damit wird der administrative Aufwand für alle Beteiligten von den Bewerberinnen und Bewerbern bis hin zu den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Polizeiakademie Hessen deutlich verringert. Im Ergebnis ist deshalb zu erwarten, dass auch in Zukunft ausreichend geeignete Bewerberinnen und Bewerber vorhanden sein werden, um alle geplanten Stellen qualifiziert zu besetzen. Frage 4. Hat die Landesregierung Veränderungen bei den Einstellungskriterien für Polizeianwärter, insbesondere hinsichtlich der notwendigen Qualifikation der Bewerber, in den Jahren 2010 bis 2016 vorgenommen und falls ja, welche? Mit der Neufassung der Hessischen Polizeilaufbahnverordnung (HPolLV) vom 10. März 2015 (GVBl. S. 134) wurden die Altersgrenzen für die Einstellung in den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst sowie für den prüfungsgebundenen Aufstieg in den höheren Dienst teilweise angehoben bzw. an die Rechtslage angepasst. In Bezug auf die notwendige Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber wurden dagegen keine Veränderungen vorgenommen. Frage 5. Plant die Landesregierung für 2017 bzw. die Folgejahre bis 2020 eine Anpassung der Einstellungskriterien für Polizeianwärter, insbesondere hinsichtlich der Qualifikation der Bewerber, etwa , um dem vermehrten Personalbedarf bei gleichbleibenden oder sinkenden Zahlen (geeigneter} Bewerber gerecht zu werden? An der Qualität der zukünftigen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird die hessische Polizei keine Veränderungen vornehmen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3911 3 Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung, dass die Studienabbrecherquote laut Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 19/3639 von 2,55 % in 2012 auf 10,41 % in 2014 und 8,68 in 2015 angestiegen ist und darüber hinaus die Zufriedenheitswerte mit dem Studium an der HfPV von weit über 80 % auf unter 70 % im gleichen Zeitraum gefallen ist? Die Gründe für ein nicht beendetes Studium können vielfältig sein. Ein Teil der Studierenden besteht das Studium nicht, ein weiterer Teil beendet das Studium aus persönlichen Gründen. Die Studienabbrecherquoten im angeführten Zeitraum müssen darüber hinaus insbesondere vor dem Hintergrund des Wechsels von Diplom- zu Bachelorstudiengängen (Wintersemester 2010) und den damit einhergehenden grundlegenden Veränderungen betrachtet werden. Insbesondere die unterschiedliche Prüfungsabfolge sowie Wertigkeit und Bestehensrelevanz - auch einzelner - Modulprüfungen, lässt einen direkten Vergleich der Quoten nicht ohne weiteres zu. Grundsätzlich ist dabei aber die Quote des endgültigen Nichtbestehens im Bachelorstudiengang mit ähnlichen Schwankungen verbunden wie schon im Diplomstudiengang. Die Abbrecherquote im letzten Diplomstudiengang (Ende 2012) war vergleichsweise niedrig. Die in der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 19/3639 dargestellten Quoten unterschiedlicher Ausprägung bewegen sich jedoch insgesamt in einem auch bereits vor dem Jahr 2012 in diesen Größenordnungen festzustellenden Bereich. Insofern sind diese Schwankungen als im Normbereich liegend und nicht als Zeichen eines besonderen Trends zu bewerten. Die HfPV führt seit 2011 (Abschlussjahrgang 2009) in jedem Abschlussjahrgang eine "Absolventenbefragung " durch. Ziel der Befragung ist die Evaluation der Studiengänge (Bachelor und Master) in beiden Fachbereichen durch Absolventinnen und Absolventen, die mit zweijähriger Berufserfahrung rückblickend Aspekte ihres Studiums an der HfPV bewerten. Die angesprochene Veränderung der Zufriedenheitswerte betrifft die Befragungen der Absolventenjahrgänge 2012 (84,9 %) und 2013 (69,0 %) in den Jahren 2014 und 2015 und bezieht sich ausschließlich auf den Gesamtzufriedenheitswert, der jedoch für sich alleine genommen in der Betrachtung zu kurz greift. Hierzu einige Ausführungen: Der Fragebogen der Absolventenbefragung - auch wenn an einer Frage nach der globalen Zufriedenheit festgehalten wurde - hat im Zuge der Neuausrichtung der Studiengänge zahlreiche Änderungen und Ergänzungen erfahren. Die in der Absolventenbefragung des letzten Diplomstudiengangs (2014) festgestellte Zustimmung von 84,9 % kann als sehr hoch angesehen werden. Im Vergleich zum Ergebnis der ersten Befragungen aus den Jahren 2011 und 2012 zeigen sich ähnliche Werte wie beim Gesamtzufriedenheitswert für die Absolventen des ersten Bachelorstudiengangs (2015), die sich auch statistisch nicht signifikant voneinander unterscheiden. Gerade die Umstellung der Studiengänge von Diplom auf Bachelor kann als massiver Änderungsprozess an der HfPV angesehen werden. Damit können sich die in Änderungsprozessen üblichen Effekte auf die Zufriedenheit auswirken, ohne dass dies eine veränderte Qualität der Studiengänge widerspiegelt. Insgesamt ist festzustellen, dass verschiedene Aspekte des Studiums ähnlich wie in den Vorjahren beurteilt werden. Veränderungen gibt es sowohl in positiver Hinsicht (z.B. Vermittlung der Fähigkeit zur selbstständigen Lösung praktischer Probleme sowie die Vermittlung kommunikativer Fähigkeiten und Fertigkeiten), als auch mit geringfügig negativer Tendenz (z.B. Vermittlung des richtigen Umgangs mit rechtlichen Fragen). Ein Unterschied der globalen Zufriedenheit scheint insgesamt weniger mit der Qualität des Studiengangs als mit den in Einführungsphasen nicht unüblichen Anlaufschwierigkeiten in Verbindung zu stehen, wofür auch die positive Einschätzung der Nützlichkeit des Studiums spricht. Insgesamt sind die Ergebnisse dieser regelmäßigen Befragungen ein wichtiger Baustein für die kontinuierliche Entwicklung der Lehre und der Optimierung der Rahmenbedingungen an der HfPV. Frage 7. Plant die Landesregierung in den kommenden beiden Jahren weitere Veränderungen beim Zuschnitt bzw. der Anzahl von Polizeirevieren, insbesondere in Frankfurt, und falls ja, welche? Im Bereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main ist die Zusammenlegung des 14. Polizeireviers (Tituscorso, Nordwestzentrum) und des 15. Polizeireviers (Wickenweg, Frankfurt Nord) an einem neuen Standort im Mertonviertel vorgesehen. Die aktuellen Planungen sehen die Ertüchtigung des Objektes für die Belange der Polizei bis Ende September 2017 vor. Im Rahmen der Fertigstellung des Neubaus des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach am Main voraussichtlich im Jahr 2019 ist darüber hinaus eine Machbarkeitsstudie für die Zusammenlegung der beiden Innenstadtreviere (1. und 2. Polizeirevier) im Neubau des Polizeipräsidiums am Spessartring und die Einrichtung einer sogenannten Stadtwache in Offenbach in Auftrag gegeben worden. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3911 Frage 8. Welche Ergebnisse hat die Arbeitsgruppe im Innenministerium zur Prüfung der Neuordnung des Druckerei- und Kurierwesens, die bereits zu den Haushaltsberatungen 2016 eingesetzt war, gebracht ? Falls noch keine Ergebnisse vorliegen: Wann ist mit diesen zu rechnen? Folgende Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Fotolabore, Druckereien, Kurierwesen (FDK)" liegen vor: Durch eine Optimierung des Menüs im Programm "Elektronische Bildverarbeitung" (händische Eingabe der Anzahl der auszudruckenden Lichtbildmappen statt der ursprünglich voreingestellten Anzahl von 2 Ausdrucken) und einer Absprache mit der Justiz (Ausdruck von 6 statt 2 Bildern auf einer Seite und kein automatischer Versand von Lichtbildmappen bei Delikten der Massenkriminalität und Delikten mit unbekannten Tätern) konnte eine Reduzierung der ausgedruckten Seiten bei den drei Bildlaboren in der hessischen Polizei in den Polizeipräsidien Frankfurt am Main und Mittelhessen sowie im HLKA um ca. 55 % erreicht werden. Darüber hinaus führte die Arbeit der AG FDK im Einzelnen zu folgenden Einsparungen bzw. Synergien: 1. Bildlabor beim HLKA: Umstellung auf Digitaldrucktechnik in 2014. Dadurch Reduzierung des Seitenpreises von ca. 15 Ct auf ca. 4,5 Ct und der ausgedruckten Seiten von 540.000 auf 360.00 Seiten. Einsparung bei den Verbrauchsmaterialien von jährlich ca. 67.000 €. Freisetzung von 1,5 Stellen (interne Umsetzung im HLKA). Die Hausdruckerei beim HLKA wurde Anfang 2014 geschlossen. Geeignete Druckaufträge (im Durchschnitt ca. 3.500 Seiten pro Monat) werden vom Bildlabor übernommen, im Rahmen von Fremdvergaben oder über andere Landesdruckereien abgewickelt. Der Drucker des HLKA hat sich erfolgreich auf eine andere Stelle beworben. Dadurch wurde eine Stelle eingespart . 2. Bildlabor beim PP Frankfurt Reduzierung der - derzeit noch mit chemiebetriebenen Druckmaschinen - ausgedruckten Seiten um 200.000 Seiten. Jährliche Einsparung von 30.000 € bei den Verbrauchsmaterialien. Freisetzung von 1 Stelle (interne Umsetzung im PP). Durch die noch in diesem Jahr anstehende Umstellung auf Digitaldrucktechnik und die darüber hinaus geplante Zusammenlegung der Druckerei mit dem Bildlabor ist mit weiteren Einsparungen zu rechnen. 3. Bildlabor beim PP Mittelhessen in Gießen Das Bildlabor im PP Mittelhessen wurde Ende 2015 aufgelöst. Die dortigen Druckaufträge werden seitdem vom PP Frankfurt am Main und dem HLKA übernommen. Durch Reduzierung der ausgedruckten Seiten kann eine jährliche Einsparung bei den Verbrauchsmaterialien in Höhe von ca. 46.500 € erzielt werden. Durch die Auflösung konnten 1,8 Stellen zur internen Verwendung im Polizeipräsidium erreicht werden. Die genannte Einsparung bei den Verbrauchsmaterialien bezieht sich auf die Druckaufträge, die für den ehemals vom Bildlabor des PP Mittelhessen bedienten Bereich vom PP Frankfurt am Main und dem HLKA gefertigt wurden. 4. Druckerei der HPA Im Bereich der HPA wird ein möglicher Veränderungsprozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen, da bestimmte Qualitätsanforderungen in der Nachhaltigkeit der Lehre hinsichtlich einer möglichen Umstellung auf elektronische Lehrgangsunterlagen einen längeren Zeitansatz bedingen. Demzufolge liegen hier noch keine konkreten Ergebnisse vor. In Bezug auf eine Neuordnung des Kurierwesens waren umfangreiche Erhebungen notwendig, welche behördenübergreifend angelegt waren und auch auf die Prüfung von Regelungen in anderen Bundesländern und die Einbeziehung externer Anbieter ausgedehnt wurden. Eine Neustrukturierung dieses Prozesses gestaltet sich insbesondere wegen der Vielfalt der Transportlogistik innerhalb der Polizei und den gleichzeitig zu beachtenden Anforderungen, insbesondere an den Transport von Asservaten, als schwierig. Daher liegen zu diesem Bereich bisher nur Teilergebnisse vor, die einem weiteren Prüfungsprozess unterzogen werden sollen. Hierzu gehören u.a. die mögliche Schaffung eines zentralen Umschlagplatzes im Rhein-Main-Gebiet sowie die Pilotierung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung durch verschiedene Behörden, sogenannte "Patenschaftsmodelle" sowie externe Vergaben. Konkrete Ergebnisse liegen vor diesem Hintergrund daher bisher nicht vor. Wiesbaden, 27. Dezember 2016 Peter Beuth