Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 03.11.2016 betreffend BAföG-Empfängerinnen und BAföG-Empfänger in Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Zum 1. August 2016 ist das 25. BAföG-Änderungsgesetz mit seinen substanziellen und strukturellen Verbesserungen der BAföG-Leistungen für die Studierenden, Schülerinnen und Schüler in Kraft getreten. Damit stiegen zum Wintersemester 2016/2017 die Bedarfssätze und Freibeträge um 7 %. Es erfolgten unter anderem Anhebungen des Wohnkostenzuschlags, des Kinderbetreuungszuschlags und des Vermögensfreibetrages. Das Gesetz verfolgt das Ziel, Chancengerechtigkeit in der Bildung auch weiterhin zu sichern und eine individuelle Bildungsfinanzierung zu gewährleisten , wenn familiär die finanziellen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden können. Seit dem Jahr 2015 hat der Bund die Finanzierung der BAföG-Leistungen zu 100 % übernommen. Zuvor wurden 35 % der Kosten von den Ländern getragen. Der Vollzug des BAföG erfolgt weiterhin im Auftrag des Bundes durch die Bundesländer, die die Verwaltungskosten tragen. Seit Mai 2012 wird das "Hessische BAföG und AFBG-IT-Verfahren (HeBAV)" in allen hessischen Ämtern für Ausbildungsförderung der fünf Studentenwerke und 26 Landkreise bzw. kreisfreien Städte eingesetzt. Damit wurde das seit den 1970er-Jahren bestehende Großrechnerverfahren abgelöst; dieses ermöglichte keine detaillierten Auswertungen von Antrags- und Bewilligungsdaten . Erst seit Einführung des neuen IT-Verfahrens liegen entsprechende Statistiken vor. Angaben basierend auf den HeBAV-Statistiken sind deshalb nur für die Jahre 2013, 2014 und 2015 möglich. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Kultusminister wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die Anträge auf BAföG in den letzten fünf Jahren entwickelt? BAföG-Anträge Hessen 2013 2014 2015 Gestellte Anträge gesamt 62.215 62.071 58.720 davon Studierende 47.200 47.623 45.475 davon Schülerinnen und Schüler 15.015 14.448 13.245 Quelle: Antragsarten-Jahresstatistik HeBAV Frage 2. Wie haben sich die Studierendenzahlen und die Anzahl der BAföG-berechtigten Schüler in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2011 2012 2013 2014 2015 Studierende 208.942 215.210 227.674 238.222 244.323 Dem Grunde nach BAföG-berechtigt sind gemäß § 2 BAföG Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie von Fach- und Fachoberschulklassen , deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. Eine Förderung ist nur unter individuell zu erfüllenden, gesetzlich normierten Voraussetzungen möglich, wenn eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses ausbildungsbedingt notwendig ist. Ferner bestehen u.a. Fördermöglichkeiten für den Besuch von berufsqualifizierenden Berufsfachschulen , Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie den Besuch von Abendschulen. Statistische Daten zur Zahl der dem Grunde nach berechtigten Schülerinnen und Schüler liegen dem Kultusministerium nicht vor. Eingegangen am 21. Dezember 2016 · Ausgegeben am 28. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/3924 21. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/3924 Frage 3. Wie viele Anträge sind bewilligt bzw. teilbewilligt, wie viele Anträge sind abgelehnt worden? Bewilligungen/Ablehnungen 2013 2014 2015 Bewilligte Anträge gesamt 57.154 55.274 50.966 davon Studierende 44.444 43.372 39.868 davon Schülerinnen und Schüler 12.710 11.902 11.098 Bewilligungen ohne Leistungen gesamt 5.834 5.924 5.695 davon Studierende 4.378 4.531 4.324 davon Schülerinnen und Schüler 1.456 1.393 1.371 Ablehnungen dem Grunde nach gesamt 5.655 7.531 9.361 davon Studierende 4.052 5.647 7.145 davon Schülerinnen und Schüler 1.603 1.884 2.216 Quelle: Antragsarten-Jahresstatistik HeBAV Die jeweilige Differenz der Summe Bewilligungen/Ablehnungen zur Summe der Antragszahlen in Frage 1 ergibt sich daraus, dass Antrag und Bescheidung in unterschiedlichen Kalenderjahren liegen können. Aus den Statistiken lässt sich herleiten, ob eine Bewilligung, eine Bewilligung dem Grunde nach aber ohne Leistungen (sog. "0-Bescheid" aufgrund zu hohen eigenen Vermögens oder Einkommens oder zu hohen Einkommens von Ehegatte oder Elternteil) oder eine Ablehnung dem Grunde nach (z.B. aufgrund des Alters, eines Fachrichtungswechsels, der Staatsangehörigkeit o.Ä.) erfolgte. Die Anzahl der Teilbewilligungen, d.h. Fälle, in denen nicht der monatliche Förderhöchstsatz gewährt wird, wird nicht gesondert erfasst. Die Bundesstatistik erfasst u.a. die Anzahl der im Kalenderjahr Geförderten (Schülerinnen und Schüler sowie Studierende) und den Anteil derjenigen, die eine Vollförderung bzw. eine Teilförderung erhalten. Für Hessen stellen sich die Zahlen wie folgt dar: Geförderte in Hessen 2011 2012 2013 2014 2015 Geförderte gesamt 62.735 64.696 64.818 64.199 61.507 davon Studierende 47.431 49.180 49.800 49.696 47.794 davon Schülerinnen und Schüler 15.303 15.516 15.018 14.503 13.713 Geförderte mit Vollförderung gesamt 30.420 31.246 30.735 30.226 28.939 davon Studierende 20.544 21.240 21.276 21.062 20.294 davon Schülerinnen und Schüler 9.876 10.006 9.459 9.164 8.645 Geförderte mit Teilförderung gesamt 32.315 33.450 34.083 33.973 32.568 davon Studierende 26.887 27.940 28.524 28.634 27.500 davon Schülerinnen und Schüler 5.427 5.510 5.559 5.339 5.068 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11 Reihe 7, 2013 – 2015 Die jeweilige Differenz der Summe Geförderte zur Summe der Antragszahlen aus Frage 1 und der Summe der Bewilligungen/Ablehnungen aus Frage 3 ergibt sich daraus, dass als Geförderter eines Kalenderjahres auch gilt, wer eine Bewilligung aus dem Vorjahr hat, die noch in das maßgebliche Kalenderjahr hineinreicht. Frage 4. Wie erklärt sich die Landesregierung, dass trotz höherer Studierendenzahlen weniger Menschen BAföG in Hessen erhalten? Die Leistungsverbesserungen des 22. BAföGÄndG vom 23. Dezember 2007 und des 23. BAfö GÄndG vom 24. Oktober 2010 führten zunächst zu einer Steigerung der Gefördertenzahl der Studierenden. Der Rückgang dieser Zahl ab dem Jahr 2014 kann damit erklärt werden, dass das BAföG als staatliche Sozialleistung grundsätzlich nachrangig eintritt und in Abhängigkeit des Einkommens des Auszubildenden sowie des elterlichen Einkommens bzw. Einkommen des Ehepartners geleistet wird und sich daher eine positive Entwicklung der Einkommensverhältnisse (Real-/Nominallohnindex) bei gleichbleibenden BAföG Bedarfs- und Freibetragssätzen reduzierend auf die Zahl der Geförderten auswirkt. Wiesbaden, 6. Dezember 2016 Boris Rhein