Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Löber, Hofmann, Gremmels, Lotz, Müller (Schwalmstadt), Schmitt, Siebel, Warnecke, Dr. Sommer (SPD) und Fraktion betreffend Trinkwasserversorgung in Hessen Drucksache 19/3931 Vorbemerkung der Fragesteller: Wie der BUND berichtet, befinden sich im hessischen Trinkwasser Rückstände von Chemikalien. Zwar bestehe nach Aussage von Hessenwasser aufgrund der geringen Konzentration keine Gesundheitsgefahr , ein wesentlicher Anteil der Spurenstoffe gehe aber auf ausgeschiedene Arzneimittelrückstände zurück. Perspektivisch sei mit einer Zunahme der Verunreinigung zu rechnen. Im hessischen Umweltministerium sei eine Arbeitsgruppe zu diesem Thema eingerichtet worden. Die Versorgung von Trinkwasser ist in Deutschland und Hessen von besonderer Bedeutung. Für uns gehört die Versorgung mit sauberem Trinkwasser zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge. Deshalb ist es auch elementar wichtig, dass in Deutschland die Konzessionsvergaben für die Trinkwasserversorgung ausschließlich an öffentliche Unternehmen erfolgen. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantwortet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Trinkwasserverbrauch in Hessen Frage 1. Wie hoch war der Trinkwasserverbrauch pro Tag und Kopf in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen jeweils in den Jahren 2005 bis heute (bitte zusätzlich eine Unterscheidung in privaten und gewerblichen Verbrauch vornehmen)? Die Erfassung der Trinkwasserverbräuche in Hessen erfolgt nach zwei eigenständigen Systemen . Zum einen erhebt das Hessische Statistische Landesamt allgemeine Angaben zum Ressourcenverbrauch . Die aktuellen Daten stammen aus dem Jahr 2013. Darüber hinaus werden durch die Wasserbehörden im Rahmen des wasserrechtlichen Vollzugs Daten bei den hessischen Kommunen abgefragt und in einer Wasserstatistik zusammengeführt. Aufgrund der Zielrichtung der Wasserstatistik der Wasserbehörden für die Vollzugsunterstützung ist die Datenbank auf die Überwachung von Einzelrechten ausgelegt. Summenabfragen bedürfen jeweils der händischen Plausibilisierung durch die Wasserbehörden und einer vertieften Kenntnis der zwischen den Wasserversorgern bestehenden Lieferverpflichtungen. Eine kreisweise Auswertung ist in der Anlage 1 beigefügt. Für das Jahr 2013 weist das Statistische Landesamt einen Pro-Kopf-Verbrauch von 124 Liter je Einwohnerin/Einwohner und Tag aus. Eine Unterscheidung in privaten und gewerblichen Verbrauch erfolgt in beiden Statistiken nicht, da gerade das Kleingewerbe - wie z.B. Einzelhandel, Restaurants, Bürogebäude, Friseure usw. - zentral über die öffentliche Wasserversorgung mit Trinkwasser versorgt wird. Hiervon ausgenommen sind industrielle Entnahmen, welche über eigene Anlagen bzw. ein eigenes Wasserrecht versorgt werden, und gewerbliche Sondervertragskunden der Wasserversorgungsunternehmen. Frage 2. Wie viel Trinkwasser wurde neben der Menge, die pro Kopf tatsächlich als Trinkwasser verbraucht wurde, zusätzlich gefördert, um beispielsweise Leitungssysteme zu spülen? Die zusätzlich zum Netto-Verbrauch geförderten Wassermengen sind in Anlage 2 aufgelistet. Sie setzen sich aus dem kommunalen Eigenbedarf (z.B. für die Feuerwehr und Friedhofzapfstellen ), dem Eigenbedarf des Wasserwerkes (z.B. für das Rückspülen der Leitungen, Reinigen der Eingegangen am 9. Juni 2017 · Ausgegeben am 19. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5004 09. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 Hochbehälter usw.) und den echten Rohrnetzverlusten (z.B. Rohrbrüchen) sowie den messtechnischen Differenzen der Wasserzähler zusammen. Frage 3. Von welcher Entwicklung des Trinkwasserverbrauchs pro Tag und Kopf in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten geht die Hessische Landesregierung bis 2030 aus und auf welcher Grundlage wird diese Prognose erstellt? Ausgehend von einem Bestandswert im Jahr 2014 von 223 Mio. m3/a weist die Prognose der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) in Südhessen für 2030 einen Wasserbedarf zwischen 207 und 255 Mio. m3/a aus. In der WRM arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Institutionen und Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Der Mittelwert der Prognose liegt für 2030 bei 230 Mio. m3/a. Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen z.B. für die Stadt Frankfurt am Main für 2030 von über 800.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und der aktuellen Wasserverbrauchszahlen wird die in der WRM- Situationsanalyse enthaltene untere Variante seitens des Landes für unrealistisch angesehen. Es wird deshalb auch durch das Land Hessen für eine Wasserbedarfsprognose 2030 derzeit eine Bandbreite favorisiert, die mindestens durch die mittlere bis obere Variante abgebildet wird. Ausgehend von einem Bestandswert 2014 von 77 Mio. m3/a weist die Prognose des Regierungspräsidiums Gießen für 2030 einen Wasserbedarf von unverändert 77 Mio. m3/a aus. Ausgehend von einem Bestandswert 2014 von 54 Mio. m3/a weist die Prognose des Regierungspräsidiums Kassel für 2030 einen Wasserbedarf von unverändert 54 Mio. m3/a aus. Es wird davon ausgegangen, dass zukünftig die demografischen Effekte regional und örtlich einen größeren Effekt auf die Wasserverbräuche haben als der Einsatz wassersparender Technologien . Der Pro-Kopf-Verbrauch dürfte in den kommenden Jahren bis 2030 um einen Wert von 120 Liter je Einwohnerin und Einwohner und Tag schwanken. II. Trinkwassergewinnung in Hessen Frage 4. An welchen Förderbrunnen in Hessen wird Trinkwasser gewonnen (bitte die Antwort begrenzen auf Brunnen mit einer Jahresfördermenge über 100.000 Kubikmeter; bitte die jeweiligen Jahresfördermengen angeben)? In Hessen sind zum Stichtag 31. Dezember 2015 rund 7.000 Wassergewinnungsanlagen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis ausgestattet. Diese Anlagen fassen teilweise mehrere Einzelanlagen (Brunnen oder Quellen) zusammen. Die Gewinnungsanlagen über 100.000 Kubikmeter/Jahr sind in der Anlage 3 zusammengestellt. Frage 5. Welche Gebiete versorgen die zu Frage 4 genannten Förderbrunnen? Die Gebiete, die mit diesen Gewinnungsanlagen versorgt werden, ergeben sich im Wesentlichen durch das Versorgungsgebiet der aufgeführten Betreiber. Im Rahmen des jeweiligen Wasserrechtsverfahrens wird der Versorgungsbereich auf der Ebene der Gemeinden durch den Antragsteller angegeben . Eine Ausnahme stellen die Gewinnungsanlagen innerhalb von Leitungsverbundsystemen dar. Eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung ist hier nicht möglich, da im Verbundsystem des Rhein-Main-Gebietes eine lokale Versorgung sowie ein regionaler Ausgleich erfolgen. Frage 6. Wer betreibt die zu Frage 4 genannten Förderbrunnen? Aufgrund der Zielrichtung der Datenbanken für Vollzugsunterstützung sind die Dateneinträge auf die Überwachung von Einzelrechten ausgelegt. Daher konnten nicht in allen Fällen einzelnen Anlagen Betreiber zugeordnet werden. Die in der Datenbank erfassten Betreiber der Anlagen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Frage 7. In welcher Höhe und zu welchem Zweck haben die jeweiligen zu Frage 6 genannten Betreiber finanzielle Mittel des Landes Hessen in den Jahren 2005 bis heute erhalten? Die Höhe und der Zweck der finanziellen Mittel des Landes Hessen, die in den Jahren 2005 bis heute für Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen bewilligt wurden, sind der Anlage 4 (Förderung gemäß Richtlinie zur Sicherung und Verbesserung der Grundwasservorkommen) und Anlage 5 (Finanzierungsprogramm grundwasserschutzorientierte landwirtschaftliche Beratung nach Wasserrahmenrichtlinie) zu entnehmen. Frage 8. Wie hoch ist der Bedarf an zusätzlicher Trinkwasserförderung in Kubikmetern Wasser in den Jahren bis 2030? Sind bestimmte kreisfreie Städte oder Landkreise in erhöhtem Maße auf zusätzliche Trinkwasserförderung angewiesen? Auf die Ausführungen zur Frage 3 wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 3 Frage 9. Wie hoch sind die Kosten des Landes Hessen für die Errichtung und den Betrieb neuer Trinkwasserbrunnen in den Jahren bis 2030 und welche weiteren Träger sind an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahme mit welchem Anteil beteiligt? Eine Finanzierung von Wassergewinnungsanlagen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung durch das Land ist nicht vorgesehen. Seitens der Kommunen oder der durch sie beauftragten Wasserversorgungsunternehmen sind kostendeckende Wasserpreise oder kostendeckende Wassergebühren zu erheben. Frage 10. Wie hoch sind die Kosten des Landes Hessen für die technische Umrüstung bestehender Trinkwasserbrunnen in den Jahren bis 2030 und welche weiteren Träger sind an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahme mit welchem Anteil beteiligt? Wie hoch sind insbesondere die Kosten für Versickerungsanlagen einschließlich der dazu nötigen Klärung des Wassers? Auf die Antwort zur Frage 9 wird verwiesen. Frage 11. Wie hoch sind die Kosten des Landes Hessen für die Instandhaltung bestehender Trinkwasserbrunnen in den einzelnen Jahren bis 2030 und welche weiteren Träger sind an der Finanzierung der jeweiligen Maßnahme mit welchem Anteil beteiligt? Auf die Antwort zur Frage 9 wird verwiesen. Frage 12. Wie hoch sind die Kosten des Landes Hessen für die Überwachung und das Monitoring der Wasserschutzgebiete ? Wie hoch sind die Entschädigungszahlungen für z.B. Landwirte betreffend Wasserschutzgebiete? Die Überwachung der Wasserschutzgebiete obliegt den Unteren Wasserbehörden. Bezüglich der Kosten liegen dem Land keine Informationen vor. Landwirte können gemäß § 52 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) Ausgleichszahlungen erhalten . Voraussetzung ist, dass eine Wasserschutzgebietsverordnung bzw. einzelne Bestimmungen der Verordnung erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Landwirtschaft festsetzen und hierdurch der Landwirtin oder dem Landwirt wirtschaftliche Nachteile entstehen. Zur Zahlung verpflichtet ist der Begünstigte der Wasserschutzgebietsfestsetzung, d.h. der Betreiber der geschützten Wassergewinnungsanlage. In welcher Höhe im Einzelfall Ausgleichszahlungen geleistet werden, ist der Wasserbehörde nicht bekannt. Die Kosten für die Grundwasserbeschaffenheitsuntersuchungen werden durch die Wasserversorger getragen. Frage 13. Welche gegenwärtig bestehenden Trinkwasserbrunnen sollen zukünftig und aus welchen Gründen geschlossen oder gedrosselt werden (bitte jeweils den voraussichtlichen Zeitpunkt der Drosselung bzw. Schließung angeben)? Die Aufgabe der Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung ist gemäß § 30 Hessisches Wassergesetz (HWG) Aufgabe der Gemeinden. Die Entscheidung über die Errichtung neuer Brunnen, die Aufgabe von Wassergewinnungsanlagen oder die Reduzierung von Entnahmen obliegt den Gemeinden als Träger der öffentlichen Wasserversorgung. Die Wasserbehörden stehen beratend zur Seite und sind für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen (Zulassungspflicht , Folgemaßnahmen, Festsetzung/Aufhebung Wasserschutzgebiet etc.) zuständig. Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Darmstadt ist zukünftige Schließung oder Drosselung von Trinkwasserbrunnen mit Ausnahme in Lautertal (Anschluss an WBV Riedgruppe Ost, da einige Quellen bakteriell belastet sind) nicht bekannt. Für den Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Gießen liegen keine Informationen über zukünftige Stilllegungen vor. Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Kassel laufen zurzeit zwei wasserrechtliche Erlaubnisverfahren für die Neubohrung von Trinkwasserbrunnen (Lohfelden, Zweckverband Immenhausen), die als Ersatz für zwei bestehende Brunnen geplant sind, welche dann aus Altersgründen stillgelegt werden sollen. Frage 14. Wie hoch ist die zu Frage 13 jeweils betroffene Fördermenge? Erkenntnisse über Fördermengen liegen im Einzelnen nicht vor. Frage 15. Welche Gebiete kommen für die Errichtung neuer Wasserwerke infrage und anhand welcher Kriterien wird deren Auswahl bestimmt? Inwiefern werden dabei die verschiedenen Nutzungsinteressen - Trinkwasser, Landwirtschaft, Forst und Naturschutz - berücksichtigt (bitte bei den Gebieten auch auf die Trinkwasser- bzw. Grundwasserneubildung eingehen)? Sofern die Errichtung von neuen Wasserwerken erforderlich ist, bedient sich der Wasserversorger im Rahmen der wasserrechtlichen Antragstellung eines Fachbüros sowie einer Beratung der zuständigen Wasserbehörde und des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 (HLNUG). In der Regel hat die Kommune ein hydrogeologisches Fachbüro mit der Erstellung eines Gutachtens zu einem geeigneten Bohrpunkt beauftragt. Grundsätzlich sollten Bohransatzpunkte in hydrogeologisch günstigen Gebieten liegen. Bei der Wahl des Bohransatzpunktes ist unter anderem zu berücksichtigen, dass eine Beeinflussung von Deponien oder Altablagerungen nicht zu besorgen, ein Wasserschutzgebiet ausweisbar und die Nitratwerte im Einzugsbereich nicht zu hoch sind. Das HLNUG wird als Fachbehörde im Rahmen des Verfahrens beteiligt und stellt in seinem Gutachten fest, ob der Bohransatzpunkt und damit das Gewinnungsgebiet geeignet ist, oder schlägt einen alternativen Bohransatzpunkt vor. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden durch Beteiligung der jeweiligen Fachbehörden die Interessen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und des Naturschutzes berücksichtigt. Ebenso wird im Verfahren unter Beteiligung des HLNUG sichergestellt, dass das vorhandene Wasserdargebot (Grundwasserneubildung) ausreicht und gegebenenfalls bestehende Grundwasserentnahmerechte nicht nachteilig beeinflusst werden. Unabhängig hiervon wurden z.B. im Raumordnungsplan sogenannte "Vorbehaltsgebiete für die Grundwassersicherung" ausgewiesen. Für die Ermittlung dieser Bereiche werden schwerpunktmäßig Gebiete mit hoher Grundwasserergiebigkeit, die derzeit noch nicht bzw. nur zu einem Teil genutzt werden, sowie Ersatzgebiete für Trinkwasserentnahmen, die eventuell an anderer Stelle aufgegeben werden müssen, dargestellt. Für potenziell Grundwasser schädigende Planungen und Maßnahmen (z.B. Deponien, Müllverbrennungsanlagen , Kraftwerke, Verkehrsanlagen, Kläranlagen, Lagerstättenabbau) ist im Rahmen der Raumordnung eine Alternativen-Prüfung erforderlich. Um dem besonderen Schutzbedürfnis der Gebiete gerecht zu werden, sollen derartige Nutzungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung ist vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken, sofern nicht die hydrogeologische Situation oder andere Umstände überörtliche Lösungen gebieten. In den letzten Jahren fanden Ersatzmaßnahmen zur Kompensation alter Brunnen bzw. von bisherigen Quellfassungen statt, die aufgrund ihres baulichen Zustands und der Ergiebigkeit bzw. eines gestiegenen Bedarfs nicht mehr genutzt werden und ersetzt werden müssen. Planungen für Neuerschließungsmaßnahmen sind dem Land nicht bekannt. III. Trinkwasserqualität in Hessen Frage 16. In welchen Intervallen und zu welchen Anlässen wurde die Trinkwasserqualität der zu Frage 4 genannten Brunnen jeweils in den Jahren 2005 bis heute jeweils untersucht? Bei dem in den Brunnen geförderten Wasser handelt es sich wasserwirtschaftlich gesehen um "Rohwasser". Als "Rohwasser" wird das Wasser bezeichnet, das mit einer Wassergewinnungsanlage aus der Ressource entnommen wird und unmittelbar zu Trinkwasser aufbereitet oder ohne Aufbereitung als Trinkwasser verteilt werden soll. Eine Wasserversorgungsanlage kann Rohwässer aus verschiedenen Ressourcen zu Trinkwasser aufbereiten und/oder dieses abgeben oder weiter verteilen. Vor diesem Hintergrund kann es sich bei dem gewonnenen Rohwasser bereits um Trinkwasser handeln, es kann aber auch mit anderen Wässern gemischt und anschließend zu Trinkwasser aufbereitet werden. Das Trinkwasser wird fortlaufend kontrolliert und muss dabei den hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Zum Zweck der Trinkwasserüberwachung definiert die Trinkwasserverordnung ein geografisch festgelegtes Gebiet, in dem das an die Verbraucherin oder den Verbraucher oder Zwischenabnehmerin oder Zwischenabnehmer abgegebene Trinkwasser aus einem oder mehreren Wasservorkommen stammt und in dem die Trinkwasserqualität als nahezu einheitlich angesehen werden kann. Die Trinkwasserverordnung regelt die Überwachung der Trinkwasserqualität und bestimmt die zu untersuchenden Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasseruntersuchungen. Der Untersuchungsumfang und die Untersuchungshäufigkeit sind abhängig von der Menge (in Kubikmeter pro Tag) des in einem Wasserversorgungsgebiet abgegebenen oder produzierten Wassers. Einen weiteren Baustein der Überwachung stellen die nach der geltenden Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) verbindlich geregelten jährlichen Berichtspflichten (gegenüber dem Bund bzw. der europäischen Kommission) über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers dar. Diese Berichtspflichten umfassen auch die Mitteilungen über Nichteinhaltungen von Parameteranforderungen zur Trinkwasserqualität. Im Rahmen der Berichtspflichten erheben die hessischen Gesundheitsämter Angaben über die Trinkwasserqualität in den Wasserversorgungsgebieten in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese Angaben melden die Gesund- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 5 heitsämter an das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) als zuständige Stelle gemäß der TrinkwV 2001. Das HLPUG führt die Daten seit 2011 in der hessischen Trinkwasserdatenbank zusammen. Die im Rahmen der Berichtspflichten in Hessen für die Jahre 2011 bis 2015 vorliegenden Daten für große Wasserversorgungsgebiete (Wasserabgabe von mehr als 1.000 Kubikmeter pro Tag oder mehr als 5.000 versorgte Personen ) wurden für die Beantwortung der Fragen 16 bis 20 ausgewertet. Für die einzelnen Jahre von 2005 bis 2010 sind keine Daten in der Trinkwasserdatenbank vorhanden. Ergebnisse zu Untersuchungen der einzelnen Rohwasser-Förderbrunnen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 17. Welche Ergebnisse haben die zu Frage 16 genannten Untersuchungen jeweils ergeben, insbesondere im Hinblick auf gesundheitswirksame Stoffe? Wie in der Antwort zu Frage 16 ausgeführt, liegen der Landesregierung keine Untersuchungsergebnisse einzelner Rohwasser-Förderbrunnen vor. Aus den in Hessen in der Trinkwasserdatenbank vorliegenden Daten für große Wasserversorgungsgebiete (hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen) ergibt sich, dass in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt eine Anzahl von neun Nichteinhaltungsereignissen betreffend gesundheitsrelevanter chemischer Parameter zu verzeichnen ist. Die als Anlage 6 beigefügte Tabelle zeigt die Gesamtübersicht dieser Nichteinhaltungsereignisse sowie die jeweiligen Ursachen aufgeschlüsselt auf die einzelnen Jahre von 2011 bis 2015. Insgesamt waren sechs große Wasserversorgungsgebiete betroffen. Als Gründe für die Nichteinhaltungen der chemischen Parameter waren dokumentiert: der Übergang aus Baustoffen, eine unzureichende chemische Dosierung der Aufbereitungsstoffe während der Trinkwasseraufbereitung, eine anhaltende Verschmutzung durch industrielle Prozesse sowie sonstige (nicht näher definierte) Ursachen im Einzugsgebiet der Wassergewinnung und in der Wasserversorgungsanlage. Frage 18. In welchen Zeiträumen wurde die Trinkwasserförderung der zu Frage 4 genannten Förderbrunnen aufgrund welcher gesundheitsbelastenden Verunreinigung jeweils gedrosselt oder eingestellt? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 19. Welche Maßnahmen zur Beseitigung der zu Frage 18 genannten Verunreinigung wurden jeweils ergriffen , wie hoch waren die dafür entstandenen Kosten und durch wen wurden sie getragen? Die Überschreitung eines chemischen Grenzwertes ordnet dem betroffenen Trinkwasser einen gesundheitlichen, einen technischen oder einen trinkwasser-hygienischen Mangel zu. Nach der TrinkwV 2001 ist der Unternehmer und sonstige Eigentümer der Wasserversorgungsanlage - nachfolgend als Wasserversorger bezeichnet - verpflichtet, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen sowie unverzüglich das zuständige Gesundheitsamt zu informieren (gemäß §§ 9, 10 TrinkwV 2001). Die zu ergreifenden Maßnahmen müssen ausreichend sicherstellen, dass der überschrittene Grenzwert zeitnah wieder eingehalten wird. Im Einzelfall kann eine Ausnahmegenehmigung nach § 10, § 6TrinkwV 2001 für eine maximale Zeitdauer von neun Jahren erteilt werden. Gleichsam haben die Maßnahmen sicherzustellen, dass dabei der Maßnahmenhöchstwert des Umweltbundesamtes allenfalls eingehalten, jedoch bis zur Höhe eines vom zuständigen Gesundheitsamt angeordneten Maßnahmenwertes zu unterschreiten ist. Damit Risikogruppen in der Bevölkerung hinreichend geschützt sind, muss der Wasserversorger alle betroffenen Personen über die Art der Verunreinigung, die eventuell mit der Aufnahme verbundenen Risiken sowie potenziellen Verwendungseinschränkungen umfassend informieren. Das Gesundheitsamt prüft, ob Wasserversorger ihren Informationspflichten nachkommen. Zur Beseitigung der in der Antwort zu Frage 17 genannten Verunreinigungen wurden unterschiedliche Abhilfemaßnahmen in Anhängigkeit der Gegebenheiten ergriffen (hierzu wird auf die als Anlage 7 beigefügte Tabelle verwiesen). Hierbei sind Austausch/Abtrennung/Reparatur defekter Teile , die mechanische/chemische Reinigung oder Desinfektion des Trinkwassers, die Einführung /Aufrüstung/Ertüchtigung der Trinkwasseraufbereitung sowie sonstige undefinierte Maßnahmen zu nennen. In sieben Fällen führten kurzfristig durchgeführte Maßnahmen (nicht mehr als 30 Tage) zur Wiederherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität. In einem Wasserversorgungsgebiet wurden die erforderlichen Maßnahmen mittelfristig (mehr als 30 Tage und weniger als 1 Jahr) und in einem Wasserversorgungsgebiet langfristig (mehr als 1 Jahr) durchgeführt. Der Landesregierung liegen keine Daten zu den Kosten für die ergriffenen Maßnahmen vor. In Hessen ist die öffentliche Wasserversorgung im Rahmen der Daseinsvorsorge durch die Gemeinden im Hessischen Wassergesetz (§ 30 HWG) rechtlich bindend geregelt. Der Wasserversorger ist dafür verantwortlich, dass das abgegebene Trinkwasser den Vorgaben der TrinkwV 2001 entspricht. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 Frage 20. Inwiefern sieht die Landesregierung Tendenzen in der Entwicklung der zu Frage 17 genannten Ergebnisse , wie beurteilt sie diese im Hinblick auf bestehende Grenz- oder Orientierungswerte und wie beabsichtigt sie diesen zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Kosten zu begegnen? Das Trinkwasser ist in den berichtspflichtigen, großen Wasserversorgungsgebieten in Hessen grundsätzlich von sehr guter Qualität. Die im Rahmen der Überwachung durchgeführten Messungen belegen, dass die jeweiligen Anforderungen und Grenzwerte nur in einzelnen Fällen nicht eingehalten wurden. Anhand der berichteten Daten zu den in Frage 17 aufgeführten Nichteinhaltungen lassen sich keine Tendenzen ableiten. Die einwandfreie Trinkwasserqualität wurde in der Mehrzahl der Fälle durch die eingeleiteten Maßnahmen der Wasserversorger kurzfristig wiederhergestellt. IV. Arzneimittel in Hessen Frage 21. Wie hat sich in Hessen der Verkauf von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den Jahren 2005 bis heute entwickelt und von welcher Entwicklung bis 2030 geht die Landesregierung aus? Die Entwicklung des Verkaufes von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Hessen zwischen 2005 und 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle wiedergegeben . Eine Prognose bis zum Jahr 2030 ist nicht möglich. Jahr Verschreibungspflichtige Arzneimittel in Packungseinheiten Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Packungseinheiten Hessen insgesamt in Packungseinheiten 2005 48.493.880 61.629.588 110.123.468 2006 48.284.304 59.826.008 108.110.312 2007 49.007.968 58.990.844 107.998.812 2008 49.542.488 56.870.856 106.413.344 2009 49.836.600 56.088.000 105.924.600 2010 50.193.036 53.576.180 103.769.216 2011 50.781.860 53.779.444 104.561.304 2012 51.095.284 52.598.776 103.694.060 2013 51.223.616 54.364.548 105.588.164 2014 51.839.180 53.387.648 105.226.828 2015 52.436.032 55.629.848 108.065.880 Quelle: IMS PharmaScope Frage 22. Wie hat sich in Hessen die Entsorgung von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in den Jahren 2005 bis heute entwickelt und von welcher Entwicklung bis 2030 geht die Landesregierung aus? Über die Entsorgung von Arzneimitteln liegen der Landesregierung keine Daten vor. Im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekte zur Fördermaßnahme "Risikomanagement von neuen Schadstoffen und Krankheitserregern im Wasserkreislauf (RiSKWa)" wurde das Thema Entsorgung von Arzneimitteln behandelt. Im Ergebnis wurde eine internetaktive Deutschlandkarte - abrufbar unter der Adresse: http://www.arzneimittelentsorgung .de - bereitgestellt, die auch für Hessen bezogen auf Landkreis- und Gemeindeebene über empfohlene Entsorgungswege für Arzneimittel Auskunft gibt. Als wesentliche Entsorgungsmöglichkeiten werden im Einzelnen neben Hausmüll, Schadstoffmobile, Wertstoffhöfe und Apotheken aufgeführt. Auch seitens der Landesapothekerkammer Hessen ist im Internet ein Informationsflyer über die Entsorgung von Medikamenten unter der Internetadresse: http://www.apothekerkammer .de/pdf/AM_Merkblatt_Entsorgung-Arzneimittel.pdf abrufbar. Die Apotheken sind jedoch nicht verpflichtet, Arzneimittel zur Entsorgung entgegenzunehmen. Frage 23. Wie beurteilt die Landesregierung im Hinblick auf die Entsorgungssituation von verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln die Wirksamkeit einer Verpflichtung von Apotheken zur Rücknahme und Entsorgung von Arzneimitteln? Um das Vorkommen von Arzneimitteln im Wasserkreislauf möglichst umfassend zu mindern, wird eine Verpflichtung der Apothekerinnen und Apotheker zur Rücknahme nicht mehr benötigter Arzneimittel nicht für wirksam erachtet. Eine Reduzierung des Arzneimittelabfalls wird dadurch nicht erreicht; das wäre aber der einzige wirksame Schritt zur Reduzierung des Eintrags potenziell wassergefährdender Produkte in die Umwelt. Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass der größte Teil der Arzneimittel eingenommen und in unveränderter oder metabolisierter (verstoffwechselter ) Form in das Abwassersystem eingetragen wird. Etliche Abwasserreinigungstechnologien können jedoch die Verbindungen nur unvollständig eliminieren und über den Kläranlagenablauf gelangen diese dann in Oberflächengewässer und verbleiben so im Wasserkreislauf. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 7 Im Rahmen der Beratungspflicht nach § 20 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind die Apotheken gehalten, ihre Kundinnen und Kunden hinsichtlich der Arzneimittelentsorgung zu beraten ; grundsätzlich können Apotheken Arzneimittel auch auf freiwilliger Basis kostenfrei zurücknehmen und diese auf ihre Kosten mit dem Abfall entsorgen. Das bis zum Jahr 2009 praktizierte System, das nach dem Verursacherprinzip von der pharmazeutischen Industrie finanziert wurde (Selbstentsorger) und das eine freiwillige Rücknahme der Altarzneimittel durch die Apotheken beinhaltete, ist seit der 5. Änderung der Verpackungsverordnung nicht mehr rechtmäßig. Hinsichtlich der sachgerechten Entsorgung von Arzneimitteln wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Frage 24. Wie beurteilt die Hessische Landesregierung die gesundheitlichen Risiken für Mensch, Tier und Umwelt durch Arzneimittelrückstände? Die Landesregierung ist für die Beurteilung der gesundheitlichen Risiken von Mensch, Tier und Umwelt durch Arzneimittelrückstände nicht zuständig. Zuständige Behörden für die Bewertung der Nutzen-Risiko-Bilanz im Rahmen der Zulassung von Humanarzneimitteln sind das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Ein Umweltrisiko findet unter Berücksichtigung des Vorrangs von Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit in die Nutzen-Risiko-Bilanz Eingang. Frage 25. Wie will die Landesregierung den Eintrag von Arzneiresten minimieren (z.B. Therapiekonzepte, Abbaubarkeit der Wirkstoffe, Verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimittel) und Mensch, Tier und Umwelt vor diesen Emissionen nachhaltig schützen? Bewertungskonzepte sind die Grundlage einer fachgerechten Prüfung der Umweltsicherheit von Arzneimitteln im Rahmen der Zulassung, die der zuständigen Bundesoberbehörde obliegt. Mit dem 14. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2570) wurde § 22 Abs. 3c Satz 1 AMG (Zulassungsunterlagen) neu gefasst. Hiernach sind den zuständigen Bundesoberbehörden im Rahmen der Zulassung von Arzneimitteln Unterlagen vorzulegen , mit denen eine Bewertung möglicher Umweltrisiken vorgenommen wird. Für den Fall, dass die Aufbewahrung des Arzneimittels oder seine Anwendung oder die Beseitigung seiner Abfälle besondere Vorsichts- oder Sicherheitsmaßnahen erfordert, um Gefahren für die Umwelt oder die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen zu vermeiden, sind diese anzugeben. Frage 26. Inwiefern will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Normen und Richtwerte, die den Eintrag von Arzneimittelrückständen regulieren würden, in der nationalen Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern integriert werden? Das Verfahren zur Aufnahme neuer Stoffe, hierzu zählen auch Arzneimittel, wird in Anlage 6 der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern (OGewV) durch die Rahmenkonzeption Teil B Arbeitspapier VII "Strategie zur Vorgehensweise bei der Auswahl von flussgebietsspezifischen Schadstoffen (gemäß Anhang VIII Richtlinie 2000/60/EG - WRRL) zur Ableitung und Festlegung von Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des ökologischen Zustands/Potenzials" geregelt und ist von der 150. Vollversammlung der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser am 17./18. September 2015 beschlossen, den Ländern zur Anwendung empfohlen und auf der Plattform "WasserBLIcK" veröffentlicht worden. Bei der Erstellung des Arbeitspapiers VII hatte Hessen die Federführung. Die Landesregierung setzt sich für die in dem Arbeitspapier VII geforderte Meldung von Stoffdaten an das Umweltbundesamt (UBA) dahin gehend ein, dass alle beim HLNUG ermittelten Messergebnisse an das UBA gegeben werden. Frage 27. Inwiefern will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass Normen und Richtlinien auf europäischer Ebene im Bereich Wasserpolitik durch die Festlegung prioritärer Stoffe festgelegt werden? Auch auf europäischer Ebene gibt es eine festgelegte Verfahrensweise zur Auswahl prioritärer Stoffe. Bei der Auswahl auf europäischer Ebene werden ebenfalls - wie bei der Auswahl auf nationaler Ebene - Monitoringdaten einbezogen, die Hessen in vollem Umfang immer zur Verfügung stellt. Frage 28. Welche Lösungsansätze will die Landesregierung am Beginn der Kausalkette verfolgen (z.B. verantwortungsvoller Umgang mit Arzneimitteln), um eine verbesserte Abbaubarkeit der Wirkstoffe zu erwirken sowie den bzgl. der demografischen Entwicklung in unserer Gesellschaft damit prognostizierten Abstieg des Arzneimittelverbrauchs zu bewältigen? Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 24 und 25 verwiesen. Es wird angenommen, dass nicht von einem prognostizierten "Abstieg", sondern von einem prognostizierten "Anstieg" ausgegangen wird. Frage 29. Wie will die Landesregierung die Bildung stabiler, häufig unbekannter Metabolite und Transformationsprodukte (Arzneimittelrückstände) verhindern? Hierzu wird auf die Beantwortung der Fragen 24 und 25 verwiesen. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 Frage 30. Welche Antibiotikaresistenzen sind der Landesregierung bekannt und wo gibt es derzeit diesbezüglich bereits Probleme in Hessen? Antibiotikaresistenzen finden sich bei zahlreichen unterschiedlichen Mikroorganismen. Die Entstehung von antibiotikaresistenten Erregern wird durch einen zunehmenden und unsachgemäßen Gebrauch von bestimmten Antibiotika verstärkt und dabei die Verbreitung resistenter Bakterien (multiresitente Erreger = MRE) gefördert. Das Infektionsschutzgesetz regelt, welche humanen Infektionen mit einem resistenten Erreger dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden sind. Insbesondere die Krankenhäuser haben das Vorkommen solcher Keime beim Menschen aufzuzeichnen und dem Gesundheitsamt zu melden. Falls Personen an einem solchen Keim erkranken , die in der Landwirtschaft (Tierzucht) arbeiten, ist auch das zu melden. Dem Gesundheitsamt kommt daher eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung und der Vermeidung der Weiterverbreitung von resistenten Erregern zu. Im humanmedizinischen Bereich sind als antibiotikaresistente Erreger bedeutsam unter anderem MRSA-Bakterien (Methicillinresistenter Staphylococcus aureus), ESBL-Bakterien (extented-spectrum-beta-lactamase bildende Enterobakterien) und VRE (Vancomycin resitente Keime). Die Einteilung der gramnegativen Stäbchen erfolgt nach der MRGN Klassifizierung. Auf den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz im Jahr 2006 hin wurden in Hessen vier regionale MRE-Netzwerke mit Süd-, Mittel-, Nord-, Ost-Hessen sowie das Rhein-Main-MRE- Netzwerk eingerichtet. Diese Netzwerke sind zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Gesundheitsämter sowie weiteren Akteuren im Gesundheitswesen. Die Aktivitäten werden über den Landeskoordinator am HLPUG koordiniert. Die MRE Netzwerke stellen Informationsmaterialien öffentlich bereit und führen wissenschaftliche Untersuchungen durch, bieten Fortbildungsveranstaltungen unter anderem für Ärztinnen und Ärzte und Pflegepersonal an. Das Ministerium für Soziales und Integration fördert die hessischen MRE-Netzwerke. Frage 31. Welche Forschungsergebnisse sind der Landesregierung bzgl. der Risiken für Mensch (Humanmedizin ), Tier (Veterinärmedizin) und (aquatische) Umwelt der Antibiotikaresistenzen sowie Arzneimittelwirkstoffe , ihrer Metaboliten oder Transformationsprodukte (als Arzneimittelrückstände) bekannt ? Mögliche Beeinträchtigungen der Qualität von Rohwässern durch Arzneimittelrückstände sind bei von Oberflächenwässern (Uferfiltrate, künstliche Grundwasseranreicherung) gespeisten Grundwässern bekannt. Durch die Entwicklung moderner und leistungsstarker Analytik können zahlreiche Stoffe detektiert werden. Arzneimittelrückstände von wenigen Nanogramm bis hin in den Mikrogrammbereich pro Liter lassen sich im Wasserkreislauf finden. Oftmals ist das kommunale Abwassersystem der bestimmende Eintragspfad in die Gewässer. Allerdings wurden bislang Arzneimittelrückstände im Trinkwasser nur vereinzelt nachgewiesen. Aus gesundheitlicher Sicht bieten die dabei nachgewiesenen Konzentrationen derzeit keinen Anlass zur gesundheitlichen Besorgnis (Vergleich mit § 6 Abs. 1 TrinkwV 2001). Dennoch sind Arzneimittel aus ästhetischen und trinkwasserhygienischen Erwägungen nach §§ 4 und 6 TrinkwV 2001 unerwünscht. Hierbei gilt es insbesondere das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung zu beachten. Nach § 6 Abs. 3 Trinkwasserverordnung sollen "Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand (…) möglich ist". In der TrinkwV 2001 sind für organische Spurenstoffe (unter anderem Arzneimittelrückstände) keine Grenzwerte festgelegt. Hier stehen die vom Umweltbundesamt und der Trinkwasserkommission empfohlenen gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) zur Verfügung, die als Vorsorgewerte einen lebenslang sicheren Trinkwassergenuss beschreiben. Bekannt sind dem Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Ergebnisse folgender Forschungsarbeiten: M., Harald, Dr. med. und Dr. rer. nat., Privatdozent für Pharmakologie und Toxikologie, Leiter der Arbeitsgruppen "Pulmonale Toxikologie" sowie "in-vitro-Toxikologie/Toxikokinetik" am Walther-Straub-Institut: Humantoxikologische Aspekte von Transformationsprodukten. K., K. et. al. (2011): Identifizierung und Bewertung ausgewählter Arzneimittel und ihrer Metaboliten (Ab- und Umbauprodukte) im Wasserkreislauf. - Texte Umweltbundesamt 46/2011. P., F. et. al. (2006): Effects of a complex mixture of therapeutic drugs at environment levels on human embryonic cells. Environ. Sci. Technol. 40: 2442-2447. P. C. et. al. (1994): oestrogenic effects of effluent from sewage treatment works. Chem. Ecol 8, 275-285. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 9 Frage 32. Welche Handlungsstrategien leitet die Landesregierung aus den Forschungsergebnissen ab? Zum Schutz der Grundwasserressourcen ist es erforderlich, die Einleitung von schädlichen Spurenstoffen in die Fließgewässer und damit indirekt in das Grundwasser zu verhindern. Kläranlagen , deren Einleitung in Fließgewässer zu einer Belastung von Grundwasservorkommen führen kann, welches zur Trinkwassergewinnung genutzt wird, sollten so ausgebaut werden, dass keine schädlichen Spurenstoffe in die Fließgewässer abgegeben werden. Gegebenenfalls sollten weitere Untersuchungsprogramme im Hinblick auf organische Spurenstoffe erfolgen. Hierzu wird auch auf die Beantwortung der Frage 29 verwiesen. Frage 33. Welche Forschungsderivate sind der Landesregierung bekannt und wie sollen wichtige Datengrundlagen und Erkenntnisse diesbezüglich in Zukunft generiert werden? Zu Frage 33 ist auszuführen, dass die Begrifflichkeit Forschungsderivate nicht bekannt ist und damit die Frage unbeantwortet bleiben muss. V. Wasseraufbereitung in Hessen Frage 34. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach Errichtung einer vierten Reinigungsstufe an Klärwerken zur Elimination von Spurenstoffen, wie beispielsweise in Baden-Württemberg? Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) führt seit November 2017 (Auftaktveranstaltung) einen Stakeholderdialog zum Thema "Spurenstoffstrategie des Bundes" in Form von Workshops durch. An dem Dialog unter Federführung des BMUB und Mitwirkung des Umweltbundesamtes (UBA) nehmen drei Bundesländer (vertretend für die 16 Bundesländer), NGOs und Industrievertretungen teil. Der letzte Workshop ist für Ende Mai 2017 geplant. Ziel ist die Erarbeitung eines Politikpapiers, das als Grundlage für eine deutsche Spurenstoffstrategie dienen soll. Das Land Hessen wird im Einklang mit den Bundesvorgaben einer beschlossenen Spurenstoffstrategie sowie unter Berücksichtigung der EU-Vorgaben die Anforderungen an die Abwasserbehandlung ausrichten. Der Bau einer 4. Reinigungsstufe bei den Kläranlagen der Gemeinde Büttelborn und des Abwasserverbandes Bickenbach-Seeheim-Jugenheim soll als Pilotvorhaben finanziell gefördert werden. Zurzeit werden die Anträge der beiden Gemeinden beim Regierungspräsidium Darmstadt geprüft. Es wird im Einzelnen auf die Antworten zu den Fragen 37 und 38 verwiesen. Wegen fehlender bundeseinheitlicher Vorgaben wird im Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen eine allgemeine Verpflichtung der Anlagenbetreiber zur Einrichtung einer 4. Reinigungsstufe nicht thematisiert. Frage 35. Welche Erfahrungen und Ergebnisse liegen der Landesregierung aus der Erprobung der Arzneimittelspurenentfernung in Langen und Wiesbaden vor und wie beurteilt sie diese? Bereits im ersten Pilotprojekt auf der Kläranlage Langen (Laufzeit Juni 2011 bis August 2013) wurden mit der Verfahrensweise Membrantechnik/Kornkohlefiltration im großtechnischen Labormaßstab gute Ergebnisse beim Spurenstoffrückhalt erzielt. Aus diesem Grund wurde das Pilotprojekt fortgeführt und die Problemstellung wie folgt erweitert: "Weitergehende Entfernung von Spurenstoffen , Mikroplastik und antibiotikaresistenten Keimen auf der Kläranlage des AV Langen /Egelsbach/Erzhausen unter Berücksichtigung einer weitergehenden P-Elimination im Rahmen einer großtechnischen Versuchsanlage". Das aktuelle Forschungsprojekt startete im Oktober 2015. Auf den beiden Kläranlagen der Landeshauptstadt Wiesbaden werden keine Anlagen zur Erprobung der Arzneimittelspurenentfernung betrieben, somit liegen hierzu auch keine Erfahrungen vor. Es wurden bisher nur Untersuchungen durchgeführt, was die Kläranlagen bereits im derzeitigen Ausbauzustand diesbezüglich leisten können. Frage 36. Zu welchem Zeitpunkt wird die zu Frage 35 genannte Erprobung abgeschlossen sein und wie wird die Landesregierung die Erkenntnisse verwenden und auswerten? Der Projektverlauf des Forschungsprojektes in Langen hat sich gegenüber der ursprünglichen Planung verzögert. Mit dem Abschluss des Projektes wird Mitte 2018 gerechnet. Erste Ergebnisse sind bis Ende 2017 zu erwarten. Die Erkenntnisse sollen bei der künftigen Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe in Hessen verwendet werden. Zur Frage der Auswertung lassen sich erst nach Vorliegen von ersten Erkenntnissen Aussagen treffen. Frage 37. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für den Aufbau einer vierten Reinigungsstufe an einem Referenz-Klärwerk und für Hessen insgesamt (bitte Differenzierung der Kosten nach Errichtungs -, Instandhaltungs- und Betriebskosten)? Die Gemeinde Büttelborn und der Abwasserverband Bickenbach-Seeheim-Jugenheim planen die Errichtung einer 4. Reinigungsstufe an ihren Kläranlagen (Pilotvorhaben). Die Investitionskosten 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 werden von den Betreibern auf 5.200.000 € (Kläranlage Büttelborn) bzw. auf 4.978.960 € (Kläranlage Bickenbach) geschätzt. Hinsichtlich der Kläranlage Büttelborn wird mit jährlichen Kosten für Wartung/Instandhaltung inklusive Versicherung von ca. 56.000 € und mit sonstigen Betriebskosten (insbesondere Personal, Energie und Betriebsstoffe) von ca.174.000 € gerechnet. Für die Kläranlage Bickenbach werden Kosten für Wartung und Instandhaltung von ca. 42.000 € und sonstige Betriebskosten von annähernd 247.000 € erwartet. Für Hessen insgesamt sind aufgrund von Berichten der hessischen Wasserbehörden im Zeitraum bis 2021 Investitionskosten für den Aufbau einer 4. Reinigungsstufe in der Größenordnung von 160 Mio. € vorstellbar. Da die Realisierung einer solchen Ausbaustufe in Hessen derzeit grundsätzlich freiwillig ist, wird der tatsächliche Investitionsaufwand im Wesentlichen von der Bereitschaft der Betreiber abhängen. Insgesamt gesehen dürften die Mehrkosten für eine 4. Reinigungsstufe je nach gewähltem Verfahren , Größe der Anlage und sonstigen Rahmenbedingungen sehr unterschiedlich ausfallen. In einer Untersuchung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurden bezogen auf die Abwassergebühren Kosten zwischen 2 ct/m3 und maximal 35 ct/m3 ermittelt. Frage 38. Welche Maßnahmen zur Förderung der Errichtung einer vierten Klärstufe an hessischen Klärwerken beabsichtigt die Hessische Landesregierung zu welchem Zeitpunkt durchzuführen und wie hoch sind die dafür jeweils bereitgestellten Mittel? Die Landesregierung beabsichtigt, die beiden oben genannten Pilotvorhaben angemessen zu fördern , um einen ausreichenden Anreiz zur Durchführung dieser Maßnahmen zu geben. Die verantwortlichen Ministerien haben daher einen erhöhten Fördersatz von 55 % abgestimmt. Frage 39. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung nach Errichtung einer weiteren Reinigungsstufe an Trinkwasserförderbrunnen zur Elimination von Spurenstoffen? Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Eine vollständige Eliminierung von in die Umwelt eingetragenen Spurenstoffen und damit auch im Wasserkreislauf ist kaum möglich. Die Trinkwasserqualität muss jedoch zum wirkungsvollen Gesundheitsschutz den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Hierbei sind nicht nur die bestehenden Grenzwerte und Höchstwerte, sondern darüber hinaus das Minimierungsgebot der Trinkwasserverordnung gemäß § 6 Abs. 3 TrinkwV 2001 zu beachten. Somit ist das Vorsorge- und Minimierungsprinzip auch für Spurenstoffe anzuwenden. Das Multi-Barrieren-Konzept der Wasserwirtschaft zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung findet seit Jahren eine breite Anwendung und ist ein Risikomanagement-Ansatz für sicheres Trinkwasser mit einzelnen Schutzbarrieren. Neben den möglichen "end-of-pipe"-Maßnahmen in der Trinkwasseraufbereitung, die gleichsam die Gefahr einer einseitigen Kostenverlagerung hin zum Endverbraucher bergen, sind übergreifende Konzepte zum präventiven Gewässerschutz im Hinblick auf eine nachhaltige und kosteneffiziente Minderungsstrategie zu favorisieren. Diese sollten frühzeitig das Verursacherprinzip berücksichtigen und dabei die Minderung an der Quelle sowie die Minimierung der Stoffeinträge in den Wasserkreislauf hervorheben. Nur so lassen sich zielgerichtet die Anforderungen zum Gesundheitsschutzniveau in der Trinkwasserqualität weiterhin hinreichend sicherstellen. Bei Anwendung eines ganzheitlichen Konzepts dürfen einzelne Verursacher nicht unberücksichtigt bleiben. Die Landesregierung wird sich auch weiterhin für einen vorsorgenden Grundwasser- und Oberflächengewässerschutz zur langfristigen Sicherstellung der Trinkwasserqualität in Hessen einsetzen. Frage 40. Wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für den Aufbau einer weiteren Reinigungsstufe an einem Referenz-Förderbrunnen und für Hessen insgesamt (bitte Differenzierung der Kosten nach Errichtungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten)? Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 41. Welche Maßnahmen zur Förderung der Errichtung einer weiteren Reinigungsstufe an hessischen Trinkwasserförderbrunnen beabsichtigt die Hessische Landesregierung zu welchem Zeitpunkt durchzuführen und wie hoch sind die dafür jeweils bereitgestellten Mittel? Die Landesregierung plant gegenwärtig keine Förderung von weiteren Reinigungsstufen in der Wasseraufbereitung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 11 VI. Arbeitsgruppe des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Frage 42. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Arbeitsgruppe des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Ermittlung eines wirksamen Vergehens gegen die Trinkwasserbelastung eingerichtet? Am 17. November 2014 fand die erste Sitzung der Arbeitsgruppe "Spurenstoffe aus Kläranlagen im Hessischen Ried" statt, die aufgrund des Ergebnisses eines Fachgespräches unter Leitung des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 27. August 2014 beim HLNUG eingerichtet worden war. Die letzte Sitzung fand am 23. Juli 2016 statt. Frage 43. Wie setzt sich die vorgenannte Arbeitsgruppe zusammen? Die Arbeitsgruppe setzte sich aus Vertretungen des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Regierungspräsidiums Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt, und des HLNUG zusammen. Die Leitung lag beim Regierungspräsidium Darmstadt. Frage 44. Mit welchem Arbeitsauftrag wurde die Arbeitsgruppe ausgestattet? Der Arbeitsauftrag gliederte sich in drei folgenden Aufgaben: - Entwicklung von "Steckbriefen" für die einzelnen Kläranlagen bzw. betroffener Gewässerbereiche , - Prüfung (rechtlicher) Fragestellungen, - Prüfung alternativer Maßnahmen. Frage 45. Welche Zwischenergebnisse, Arbeitspapiere oder weitere Ergebnisse hat die vorgenannte Arbeitsgruppe bis jetzt hervorgebracht und wie beurteilt die Landesregierung diese? Am 15. Juli 2016 ist ein Projektbericht des HLNUG vom 30. Juni 2016 mit dem Titel "Kläranlageneinleitungen in oberirdische Gewässer und dadurch bedingte Spurenstoffeinträge in das Grundwasser im Hessischen Ried" auf seiner Homepage veröffentlicht worden, der im Kapitel 5 "Steckbriefe der Kläranlagen" enthält. Der Arbeitsauftrag der Arbeitsgruppe ist im Hinblick auf Aufgabe 1 erfüllt. Es obliegt dem Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Vollzugsbehörde , eine entsprechende Fortentwicklung der Ergebnisse des Projektberichts für den Verwaltungsvollzug , insbesondere für die Aufgaben 2 und 3, vorzunehmen. Der Projektbericht wurde vor der Veröffentlichung am Vormittag des 15. Juli von Experten des HLNUG im Regierungspräsidium Darmstadt den Kläranlagenbetreibern, den Wasserversorgungsunternehmen und den Wasserverbänden im Hessischen Ried vorgestellt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte zu diesem Termin eingeladen, um die Ergebnisse des Projektberichtes gemeinsam zu diskutieren. Am 16. März 2017 hat das HLNUG in Frankfurt am Main ein Symposium "Spurenstoffe in den Gewässern des Hessischen Rieds und Strategien der Eliminierung" durchgeführt. Das Symposium sollte die Belastungen darstellen und einordnen sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, wie der Eintrag von Spurenstoffen in die Oberflächengewässer und regional in das Grundwasser wirkungsvoll verringert werden kann. Die Referenten des Symposiums kamen aus Hessen sowie aus Berlin, Brandenburg, Rheinland- Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, da neben den hessischen Verhältnissen die Problematik der Spurenstoffe deutschlandweit diskutiert werden sollte. Dabei sollten Erkenntnisse aus dem praktischen Vollzug in den Bundesländern Berlin und Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Außerdem sollten Erkenntnisse von bundesweiten Expertinnen und Experten des Fraunhofer-Instituts zu Strategien und Maßnahmen zur Verminderung des Spurenstoffeintrags in Gewässer, der Bundesanstalt für Gewässerkunde zu Möglichkeiten der Non-Target-Analytik (d.h. nicht zielgerichtete Analytik) von unbekannten Spurenstoffen, des Umweltbundesamtes zu humantoxikologischen und trinkwasserhygienischen Spurenstoffbewertungen und der Frankfurter Goethe-Universität zu ökotoxikologischen Gewässeruntersuchungen berücksichtigt werden, um verschiedene Aspekte zum Umgang mit der Spurenstoffproblematik zu beleuchten. An dem Symposium haben ca. 200 Personen aus der hessischen und rheinland-pfälzischen Wasserwirtschaftsverwaltung sowie Gäste der Landesanstalten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen teilgenommen. Die Landesregierung beabsichtigt, wie unter Frage 38 ausgeführt, zwei Pilotvorhaben an Kläranlagen zur Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe angemessen zu fördern. Im Dezember 2016 hat das Umweltministerium eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich aus den Dezernatsleitungen des kommunalen Abwassers der sechs oberen Wasserbehörden und Experten des HLNUG zusammensetzt. Die Leitung hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt am Main. Diese Arbeitsgruppe begleitet die beiden Pilot- 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5004 projekte fachlich. Zum bundesweiten Vorgehen in Bezug auf die Spurenstoffproblematik wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Wiesbaden, 9. Mai 2017 Priska Hinz Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Anlage 1 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d Der Netto-Verbrauch spiegelt die Literzahl an Trinwasser pro Einwohner u. Tag 2005 140.562 9.407.651 8.191.108 1.216.543 160 2006 141.257 9.356.404 8.022.174 1.334.230 156 2007 142.197 9.239.783 7.880.525 1.359.258 152 2008 142.310 9.034.038 7.759.023 1.275.015 149 2009 142.761 8.743.058 7.547.870 1.195.188 145 2010 143.222 8.764.466 7.949.982 814.484 152 2011 147.150 9.073.930 8.339.040 734.890 155 2012 149.728 9.466.014 8.231.652 1.234.362 151 2013 148.483 9.459.649 8.172.166 1.287.533 151 2014 149.848 8.979.473 8.302.545 676.928 152 2015 152.327 9.641.468 8.535.625 1.105.843 153 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 651.899 46.018.949 37.374.907 8.644.042 157 2006 652.610 45.929.510 37.964.780 7.964.730 159 2007 663.338 44.172.368 37.649.442 6.522.926 156 2008 664.838 42.927.449 36.520.786 6.406.663 150 2009 667.330 42.596.466 34.867.993 7.728.473 143 2010 676.290 43.172.337 35.279.163 7.893.174 143 2011 684.139 43.525.686 35.313.512 8.212.174 141 2012 697.509 42.954.030 34.972.468 7.981.562 137 2013 693.436 46.606.777 38.459.797 8.146.980 152 2014 705.515 45.681.749 37.515.990 8.165.759 146 2015 724.869 47.014.208 39.202.343 7.811.865 148 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 119.430 6.545.401 5.508.116 1.037.285 126 2006 117.564 6.395.433 5.404.709 990.724 126 2007 118.555 6.058.021 5.112.288 945.733 118 2008 118.977 5.835.818 4.885.713 950.105 113 2009 119.051 5.885.502 5.013.546 871.956 115 2010 119.488 6.035.581 5.031.821 1.003.760 115 2011 121.490 5.894.774 4.922.476 972.298 111 2012 116.945 6.047.072 4.988.047 1.059.025 117 2013 117.898 6.206.097 5.181.371 1.024.726 120 2014 119.194 6.257.299 5.690.570 566.729 131 2015 121.889 6.378.546 5.398.257 980.289 121 Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt Stadt Offenbach Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 274.611 16.662.298 15.421.721 1.240.577 154 2006 275.562 16.118.354 14.228.938 1.889.416 141 2007 276.315 15.598.381 13.980.686 1.617.695 139 2008 276.742 15.311.510 13.937.700 1.373.810 138 2009 276.952 15.821.553 14.463.481 1.358.072 143 2010 276.955 15.244.121 13.762.933 1.481.188 136 2011 277.406 15.840.788 14.182.097 1.658.691 140 2012 279.578 15.497.483 13.967.268 1.530.215 137 2013 273.117 15.598.843 14.492.929 1.105.914 145 2014 274.063 15.926.961 14.288.796 1.638.165 143 2015 276.192 16.481.045 14.859.788 1.621.257 147 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 266.312 13.144.440 11.486.477 1.657.963 118 2006 264.985 13.003.161 11.411.325 1.591.836 118 2007 263.945 12.461.843 11.147.634 1.314.209 116 2008 263.465 12.392.372 11.109.793 1.282.579 116 2009 263.295 12.387.684 11.234.027 1.153.657 117 2010 262.799 12.226.895 10.978.561 1.248.334 114 2011 262.603 12.414.743 11.203.919 1.210.824 117 2012 263.069 12.399.751 11.202.805 1.196.946 117 2013 261.913 12.245.912 11.059.575 1.186.337 116 2014 262.612 12.382.012 11.144.896 1.237.116 116 2015 264.893 12.965.845 11.534.058 1.431.787 119 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 290.292 14.100.127 13.394.607 705.520 126 2006 289.635 13.869.382 13.115.885 753.497 124 2007 289.208 13.327.571 12.566.523 761.048 119 2008 288.701 13.158.347 12.384.626 773.721 118 2009 288.400 13.156.373 12.451.698 704.675 118 2010 289.250 12.923.438 12.255.391 668.047 116 2011 289.487 13.261.578 12.604.212 657.366 119 2012 290.484 13.199.503 12.488.772 710.731 118 2013 284.865 13.065.445 12.396.950 668.495 119 2014 285.821 13.152.107 12.492.160 659.947 120 2015 289.213 13.899.604 13.147.418 752.186 125 Stadt Wiesbaden LK Bergstraße LK Darmstadt-Dieburg Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 251.905 13.202.103 11.517.965 1.684.138 125 2006 252.133 13.145.482 11.464.727 1.680.755 125 2007 253.528 12.832.564 11.261.781 1.570.783 122 2008 253.576 12.877.551 11.302.005 1.575.546 122 2009 253.518 12.442.894 11.224.666 1.218.228 121 2010 254.678 12.797.224 11.286.328 1.510.896 121 2011 255.996 13.057.913 11.493.049 1.564.864 123 2012 258.309 12.877.211 11.397.982 1.479.229 121 2013 255.939 12.957.224 11.396.451 1.560.773 122 2014 258.087 13.174.174 11.559.272 1.614.902 123 2015 262.737 13.556.035 11.829.853 1.726.182 123 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 227.338 12.243.641 10.512.466 1.731.175 127 2006 226.552 12.011.343 10.393.857 1.617.486 126 2007 225.791 11.691.252 10.107.231 1.584.021 123 2008 225.737 11.708.485 10.062.311 1.646.174 122 2009 225.957 11.586.135 10.017.448 1.568.687 121 2010 226.681 11.588.143 10.006.208 1.581.935 121 2011 227.628 11.692.703 10.024.638 1.668.065 121 2012 228.906 11.569.718 9.953.129 1.616.589 119 2013 228.477 11.676.777 10.042.348 1.634.429 120 2014 229.401 11.663.054 10.212.616 1.450.438 122 2015 231.788 12.287.745 10.735.977 1.551.768 127 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 409.941 20.229.809 18.819.284 1.410.525 126 2006 408.826 20.204.352 18.748.018 1.456.334 126 2007 407.815 19.279.081 18.318.757 960.324 123 2008 407.456 18.908.833 18.016.911 891.922 121 2009 406.976 18.654.174 17.708.788 945.386 119 2010 406.987 18.934.659 17.919.351 1.015.308 121 2011 407.414 18.805.381 17.714.891 1.090.490 119 2012 408.627 18.784.510 17.770.932 1.013.578 119 2013 403.733 18.979.087 17.861.799 1.117.288 121 2014 405.472 19.156.153 18.151.405 1.004.748 123 2015 409.043 19.614.912 18.642.558 972.354 125 LK Groß-Gerau Hochtaunuskreis Main-Kinzig-Kreis Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 224.057 11.423.197 10.233.238 1.189.959 125 2006 224.347 11.440.601 10.195.074 1.245.527 125 2007 225.631 11.031.656 9.998.683 1.032.973 121 2008 226.072 11.167.721 10.061.796 1.105.925 122 2009 226.225 10.932.888 10.023.678 909.210 121 2010 227.055 11.163.473 10.208.350 955.123 123 2011 227.669 11.029.479 10.058.832 970.647 121 2012 228.994 11.169.092 10.290.651 878.441 123 2013 226.662 11.201.311 10.255.929 945.382 124 2014 228.792 11.217.858 10.103.045 1.114.813 121 2015 230.868 11.785.073 10.419.014 1.366.059 124 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 100.174 4.766.192 4.453.017 313.175 122 2006 99.640 4.767.282 4.436.947 330.335 122 2007 98.504 4.625.654 4.322.848 302.806 120 2008 98.092 4.528.213 4.237.864 290.349 118 2009 97.736 4.470.261 4.182.856 287.405 117 2010 97.215 4.358.853 4.066.626 292.227 115 2011 96.693 4.488.014 4.196.213 291.801 119 2012 97.027 4.397.735 4.113.405 284.330 116 2013 96.232 4.289.572 4.029.851 259.721 115 2014 96.129 4.485.359 4.214.428 270.931 120 2015 96.397 4.481.308 4.167.314 313.994 118 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 337.481 19.085.350 16.511.811 2.573.539 134 2006 336.579 19.118.025 16.406.306 2.711.719 134 2007 336.911 18.264.404 16.074.666 2.189.738 131 2008 336.818 18.184.658 15.921.615 2.263.043 130 2009 336.671 17.953.143 15.821.138 2.132.005 129 2010 337.699 17.553.941 15.433.514 2.120.427 125 2011 338.857 17.891.941 15.707.572 2.184.369 127 2012 341.123 17.876.402 16.409.665 1.466.737 132 2013 337.050 18.099.274 16.600.517 1.498.757 135 2014 339.108 18.070.482 16.587.414 1.483.068 134 2015 343.434 18.788.586 17.680.101 1.108.485 141 Odenwaldkreis LK Offenbach Main-Taunus-Kreis Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 185.237 8.681.970 7.845.063 836.907 116 2006 184.288 8.596.825 7.647.725 949.100 114 2007 183.550 8.426.854 7.518.375 908.479 112 2008 183.487 8.394.997 7.530.524 864.473 112 2009 183.155 8.310.796 7.477.262 833.534 112 2010 183.103 8.325.885 7.479.647 846.238 113 2011 182.941 8.479.707 7.566.357 913.350 113 2012 183.165 8.405.130 7.489.526 915.604 112 2013 180.911 8.350.203 7.436.717 913.486 113 2014 181.346 8.441.629 7.514.777 926.852 114 2015 182.691 8.702.269 7.732.273 969.996 116 Jahr Einwohner Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 298.885 15.978.158 13.345.925 2.632.233 122 2006 298.928 15.700.371 13.209.071 2.491.300 121 2007 298.648 15.220.577 12.828.875 2.391.702 118 2008 298.496 14.914.115 12.587.158 2.326.957 116 2009 298.080 14.658.819 12.409.931 2.248.888 114 2010 298.160 14.529.158 12.384.678 2.144.480 114 2011 298.159 14.578.925 12.696.863 1.882.062 117 2012 298.620 14.532.723 12.266.281 2.266.442 113 2013 294.412 14.406.108 12.226.863 2.179.245 114 2014 295.556 14.525.666 12.321.645 2.204.021 114 2015 298.398 15.137.077 12.971.958 2.165.119 119 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 13.089.813 11.914.803 1.175.010 128 2006 13.023.678 11.724.879 1.298.799 126 2007 12.605.104 11.387.409 1.217.695 122 2008 12.236.888 11.091.269 1.145.619 119 2009 12.186.986 11.127.553 1.059.433 119 2010 12.061.182 11.070.542 990.640 119 2011 12.302.496 11.224.423 1.078.073 120 2012 12.045.537 11.024.895 1.020.642 117 2013 11.929.917 10.942.607 987.310 119 2014 11.912.272 10.781.364 1.130.908 116 2015 12.400.395 11.350.178 1.050.217 119 Gießen Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 12.103.716 10.984.180 1.119.536 116 2006 11.928.724 10.686.335 1.242.389 113 2007 11.591.895 10.397.465 1.194.430 110 2008 11.537.144 10.313.294 1.223.850 110 2009 11.468.564 10.395.060 1.073.504 111 2010 11.257.571 10.203.693 1.053.878 110 2011 11.153.663 10.117.650 1.036.013 110 2012 10.958.496 9.982.300 976.196 108 2013 10.975.416 10.025.971 949.445 109 2014 10.959.007 9.976.734 982.273 109 2015 11.425.337 10.307.651 1.117.686 112 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 8.243.140 7.524.725 718.415 117 2006 8.161.602 7.462.317 699.285 117 2007 7.969.029 7.170.337 798.692 113 2008 7.786.148 7.251.993 534.155 115 2009 7.763.819 7.117.228 646.591 113 2010 7.702.309 7.112.490 589.819 114 2011 7.770.968 7.328.071 442.897 118 2012 7.719.194 7.272.709 446.485 117 2013 7.677.875 7.185.605 492.270 116 2014 7.770.028 7.267.947 502.081 117 2015 8.065.730 7.500.578 565.152 120 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 13.080.191 11.324.048 1.756.143 122 2006 13.013.779 11.164.351 1.849.428 121 2007 12.778.214 10.976.410 1.801.804 119 2008 12.581.206 10.928.006 1.653.200 119 2009 12.379.343 10.270.904 2.108.439 112 2010 12.489.139 10.185.860 2.303.279 111 2011 12.582.793 10.171.903 2.410.890 111 2012 13.427.952 10.111.712 3.316.240 111 2013 13.534.415 10.069.292 3.465.123 115 2014 13.420.363 9.709.203 3.711.160 110 2015 13.485.478 9.774.952 3.710.526 111 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 5.562.177 5.184.468 377.709 123 2006 5.541.627 5.155.996 385.631 123 2007 5.350.179 4.969.135 381.044 120 2008 5.225.794 4.849.649 376.145 118 2009 5.199.922 4.791.971 407.951 117 2010 5.100.439 4.579.175 521.264 114 2011 4.949.887 4.467.463 482.424 112 2012 4.954.984 4.444.233 510.751 113 2013 4.864.999 4.363.279 501.720 112 2014 4.893.146 4.378.071 515.075 113 2015 4.885.288 4.359.027 526.261 113 Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Marburg-Biedenkopf Vogelsberg Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 10.422.959 10.422.959 0 147 2006 10.296.337 10.296.337 0 146 2007 10.107.366 10.107.366 0 143 2008 9.796.629 9.096.725 699.904 128 2009 9.671.028 9.091.519 579.509 128 2010 9.769.203 9.095.802 673.401 128 2011 9.933.344 9.103.220 830.124 128 2012 9.817.796 9.100.108 717.688 127 2013 9.701.451 8.831.783 869.668 125 2014 9.760.712 8.954.983 805.729 126 2015 9.786.310 9.170.449 615.861 129 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 10.581.568 10.581.568 0 119 2006 10.495.604 10.495.604 0 119 2007 10.328.429 10.328.429 0 118 2008 10.046.191 9.756.335 289.856 112 2009 10.124.575 9.865.953 258.622 113 2010 11.344.633 9.873.863 1.470.770 114 2011 11.285.215 9.767.678 1.517.537 113 2012 11.326.456 9.700.471 1.625.985 113 2013 11.150.135 9.550.955 1.599.180 112 2014 11.012.535 9.297.643 1.714.892 109 2015 11.273.760 9.751.978 1.521.782 114 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 9.100.499 9.100.499 0 131 2006 9.135.668 9.135.668 0 133 2007 9.400.707 9.101.787 298.920 133 2008 9.325.717 8.297.007 1.028.710 122 2009 9.307.629 8.242.118 1.065.511 121 2010 9.367.512 8.174.993 1.192.519 121 2011 9.243.242 8.082.219 1.161.023 122 2012 9.121.249 7.928.963 1.192.286 120 2013 9.082.259 7.882.168 1.200.091 120 2014 9.230.124 7.781.662 1.448.462 119 2015 9.294.950 7.980.497 1.314.453 122 Stadt Kassel LK Kassel Schwalm-Eder-Kreis Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 9.265.589 9.265.589 0 151 2006 9.237.550 9.237.550 0 151 2007 8.909.499 8.897.001 12.498 147 2008 8.823.129 7.881.703 941.426 131 2009 8.680.899 7.815.211 865.688 131 2010 8.437.511 7.549.866 887.645 127 2011 8.428.996 7.486.245 942.751 127 2012 8.333.314 7.528.259 805.055 129 2013 8.135.856 7.133.523 1.002.333 125 2014 8.066.529 7.285.111 781.418 128 2015 8.199.355 7.452.077 747.278 131 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 2006 2007 2008 10.883.676 10.467.985 415.691 131 2009 10.810.079 10.431.931 378.148 131 2010 10.873.361 10.430.570 442.791 131 2011 11.123.979 10.623.305 500.674 134 2012 10.973.001 10.419.964 553.037 132 2013 10.597.530 10.008.973 588.557 127 2014 10.982.277 10.326.898 655.379 131 2015 11.539.963 10.693.452 846.511 135 Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 2006 2007 2008 5.885.747 5.592.552 293.195 123 2009 5.764.302 5.369.497 394.805 119 2010 5.635.122 5.280.519 354.603 118 2011 5.598.447 5.290.017 308.430 119 2012 5.546.329 5.244.226 302.103 118 2013 5.390.948 5.132.768 258.180 117 2014 5.390.864 5.097.458 293.406 117 2015 5.522.208 5.147.197 375.011 113 Es wurde keine W-Stat-Daten erhoben LK Hersfeld-Rotenburg Es wurde keine W-Stat-Daten erhoben LK Waldeck-Frankenberg LK Fulda Jahr Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe m³ Abgabe an Industrie m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d (Netto- Verbrauch) 2005 2006 2007 2008 5.055.103 4.436.741 618.362 114 2009 4.899.011 4.437.980 461.031 116 2010 4.883.242 4.361.689 521.553 115 2011 4.933.308 4.352.975 580.333 115 2012 4.820.599 4.223.937 596.662 113 2013 4.603.271 4.192.740 410.531 114 2014 4.564.845 4.224.050 340.795 115 2015 4.543.980 4.207.285 336.695 112 Werra-Meißner-Kreis Es wurde keine W-Stat-Daten erhoben Anlage 2 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d Eigenbedarf: Kommunaler Eigenbedarf/ Eigenbedarf Wasserwerk wie z.B. Feuerwehr, Laufbrunnen u. Friedhofzapfstellen, Rückspülwasser der Wasserwerke, teilweise Quellüberläufe und Abschläge usw. 2005 270.518 160 2006 289.374 156 2007 285.765 152 2008 278.264 149 2009 336.976 145 2010 271.066 152 2011 444.028 155 2012 354.740 151 2013 409.831 151 2014 399.762 152 2015 325.128 154 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 2.825.283 157 2006 2.639.674 159 2007 3.819.207 156 2008 5.269.897 150 2009 4.600.283 143 2010 5.027.531 143 2011 5.628.805 141 2012 5.808.805 137 2013 2.260.135 152 2014 3.709.144 146 2015 3.980.545 148 Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 63.866 126 2006 129.899 126 2007 153.325 118 2008 257.494 113 2009 164.562 115 2010 163.204 115 2011 246.236 111 2012 121.863 117 2013 216.297 120 2014 169.878 131 2015 291.986 121 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 587.295 154 2006 1.040.363 141 2007 1.074.052 139 2008 1.067.241 138 2009 880.593 143 2010 1.289.985 136 2011 899.802 140 2012 892.785 137 2013 790.741 145 2014 553.852 143 2015 542.342 147 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.500.631 118 2006 1.493.411 118 2007 1.997.556 116 2008 2.138.942 116 2009 2.144.447 117 2010 2.573.855 114 2011 2.347.168 117 2012 2.252.326 117 2013 2.381.062 116 2014 1.991.187 116 2015 1.987.748 119 Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden LK Bergstraße Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.376.029 126 2006 1.370.035 124 2007 1.723.431 119 2008 1.472.683 118 2009 1.399.873 118 2010 1.561.604 116 2011 1.406.073 119 2012 1.194.193 118 2013 1.366.608 119 2014 1.138.200 120 2015 1.117.225 125 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 773.525 125 2006 653.608 125 2007 665.071 122 2008 750.565 122 2009 827.308 121 2010 829.477 121 2011 721.985 123 2012 597.711 121 2013 543.386 122 2014 617.110 123 2015 769.666 123 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.427.460 127 2006 1.543.252 126 2007 1.607.446 123 2008 1.592.352 122 2009 1.549.024 121 2010 1.387.123 121 2011 1.658.308 121 2012 1.597.542 119 2013 1.665.191 120 2014 1.257.085 122 2015 1.340.077 127 LK Darmstadt-Dieburg LK Groß-Gerau Hochtaunuskreis Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 2.385.106 126 2006 1.881.929 126 2007 2.388.550 123 2008 2.781.506 121 2009 2.342.458 119 2010 1.985.630 121 2011 2.512.896 119 2012 2.235.771 119 2013 2.119.877 121 2014 1.970.800 123 2015 2.042.075 125 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.250.815 125 2006 1.027.023 125 2007 1.036.734 121 2008 994.765 122 2009 980.156 121 2010 914.395 123 2011 966.023 121 2012 708.054 123 2013 862.857 124 2014 906.266 121 2015 1.028.058 124 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 837.682 122 2006 742.512 122 2007 917.616 120 2008 894.863 118 2009 1.023.008 117 2010 863.946 115 2011 889.070 119 2012 821.869 116 2013 742.549 115 2014 671.070 120 2015 693.376 118 Odenwaldkreis Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.140.740 134 2006 961.125 134 2007 1.057.892 131 2008 819.433 130 2009 984.635 129 2010 1.126.404 125 2011 1.088.784 127 2012 1.009.263 132 2013 1.096.315 135 2014 1.069.674 134 2015 835.369 141 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 898.117 116 2006 782.102 114 2007 783.453 112 2008 880.382 112 2009 1.052.918 112 2010 1.017.320 112 2011 954.324 113 2012 831.895 112 2013 902.300 113 2014 724.720 114 2015 887.575 116 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf (Netto) l/EW+d 2005 1.536.343 122 2006 1.780.702 121 2007 1.897.585 118 2008 1.662.627 116 2009 1.732.016 114 2010 1.800.952 114 2011 1.712.012 117 2012 1.749.556 113 2013 1.656.664 114 2014 1.531.063 114 2015 1.437.617 119 Wetteraukreis LK Offenbach Rheingau-Taunus-Kreis Gießen Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.653.197 128 2006 1.536.533 126 2007 2.292.299 122 2008 1.599.826 119 2009 1.508.220 119 2010 1.774.384 119 2011 1.676.511 120 2012 1.523.538 117 2013 1.616.081 119 2014 1.355.852 116 2015 1.833.910 119 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.702.067 116 2006 2.055.693 113 2007 2.283.696 110 2008 2.086.988 110 2009 2.167.001 111 2010 2.331.626 110 2011 2.117.909 110 2012 2.217.023 108 2013 2.012.971 109 2014 1.953.477 109 2015 2.027.819 112 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.206.231 117 2006 1.423.526 117 2007 1.277.310 113 2008 1.319.378 115 2009 1.480.521 113 2010 1.488.467 114 2011 1.291.453 118 2012 1.238.990 117 2013 1.092.150 116 2014 1.172.644 117 2015 1.274.309 120 Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.211.768 122 2006 1.386.606 121 2007 1.095.936 119 2008 1.683.982 119 2009 1.386.886 112 2010 1.728.096 111 2011 1.693.130 111 2012 1.708.444 111 2013 1.764.712 115 2014 1.626.505 110 2015 1.734.946 111 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.397.653 123 2006 1.405.915 123 2007 1.155.198 120 2008 1.070.293 118 2009 1.200.982 117 2010 1.100.669 114 2011 1.152.386 112 2012 1.146.289 113 2013 1.164.729 112 2014 1.090.593 113 2015 1.171.565 113 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.114.019 147 2006 1.160.162 146 2007 1.294.953 143 2008 1.605.951 128 2009 1.830.776 128 2010 1.875.981 128 2011 1.837.831 128 2012 1.612.599 127 2013 1.529.937 125 2014 1.338.285 126 2015 1.705.595 129 Marburg-Biedenkopf Vogelsberg Stadt Kassel Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.653.197 119 2006 1.536.533 119 2007 2.292.299 118 2008 1.599.826 112 2009 1.508.220 113 2010 1.774.384 114 2011 1.676.511 113 2012 1.523.538 113 2013 1.616.081 112 2014 1.355.852 109 2015 2.807.008 114 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.101.479 131 2006 1.146.931 133 2007 1.183.375 133 2008 1.048.794 122 2009 1.247.341 121 2010 1.180.530 121 2011 1.275.878 122 2012 1.119.165 120 2013 1.051.985 120 2014 935.361 119 2015 1.028.247 122 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 1.369.185 151 2006 1.548.896 151 2007 1.468.943 147 2008 1.398.780 131 2009 1.313.730 131 2010 1.323.731 127 2011 1.113.530 127 2012 1.198.560 129 2013 1.268.049 125 2014 1.148.472 128 2015 1.370.375 131 LK Kassel Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck-Frankenberg Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 2006 2007 2008 1.605.951 131 2009 1.830.776 131 2010 1.875.981 131 2011 1.837.831 134 2012 1.612.599 132 2013 1.529.937 127 2014 1.338.285 131 2015 1.399.677 135 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 2006 2007 2008 1.554.927 123 2009 1.451.583 119 2010 1.456.108 118 2011 1.416.238 119 2012 1.344.424 118 2013 1.619.196 117 2014 1.170.460 117 2015 1.416.406 113 Jahr Eigenbedarf u. Verluste m³ Spezifischer Bedarf l/EW+d 2005 2006 2007 2008 944.218 114 2009 976.977 116 2010 1.048.934 115 2011 916.331 115 2012 986.486 113 2013 1.115.407 114 2014 768.734 115 2015 887.047 112 LK Hersfeld-Rotenburg Es wurde keine W-Stat- Daten erhoben Werra-Meißner-Kreis Es wurde keine W-Stat- Daten erhoben LK Fulda Es wurde keine W-Stat- Daten erhoben 5004_anl.pdf Wasserabgabe 5004_anl. 2.pdf Verluste