Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Löber, Hofmann, Gremmels, Lotz, Müller (Schwalmstadt), Schmitt, Siebel, Warnecke, Dr. Sommer (SPD) und Fraktion betreffend ökologische Belastung durch Trinkwasserförderung Drucksache 19/3932 Vorbemerkung der Fragesteller: Die Situationsanalyse der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) mit Beteiligung der Landesregierung beschreibt und bewertet den Status quo und die Entwicklungsperspektive der Trinkwasserversorgung in der Rhein-Main-Region bis zum Jahr 2030. Eine hydrogeologische Stellungnahme des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLUG) vom 1. Oktober 2014 wurde im Rahmen eines Antrages auf Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung zur Grundwasserentnahme aus Tiefbrunnen des Wasserwerks Wohratal, welches zum Zweckverband Mittelhessischer Wasserwerke (ZMW) gehört, erstellt. Der ZMW ist bereits über Fernleitungen an das Rhein-Main-Gebiet angeschlossen. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach dem ersten Erwägungsgrund der EG-Wasserrahmenrichtlinie sind die Gewässer (oberirdische Gewässer, Grundwasser) keine üblichen Handelswaren, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt , verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die Bewirtschaftung des Grundwassers erfolgt nach Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Grundlage des § 6 "Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung" des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sowie den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften des Hessischen Wassergesetzes (HWG) durch die hessische Wasserwirtschaftsverwaltung. Gemäß § 30 HWG haben die Gemeinden in ihrem Gebiet im Rahmen der allgemeinen Daseinsvorsorge die Bevölkerung und die gewerblichen und sonstigen Einrichtungen ausreichend mit Trink- und Betriebswasser zu versorgen. Sie können sich bei der Erledigung dieser Aufgabe Dritter bedienen. Die erforderlichen Grundwasserentnahmen erfolgen auf Basis der jeweiligen wasserrechtlichen Erlaubnis für die einzelnen Gewinnungsanlagen. Im wasserrechtlichen Antragsverfahren ist der Bedarf durch die Gemeinde oder den von ihr Beauftragten nachzuweisen. Der öffentlichen Wasserversorgung ist ein Vorrang vor einer sonstigen Grundwassernutzung einzuräumen. Die Benutzung eines Gewässers bedarf der Erlaubnis oder Bewilligung durch das zuständige Regierungspräsidium. Dementsprechend unterliegen die Grundwasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, aber auch die sonstigen Grundwassernutzungen, einer Genehmigungspflicht . Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantwortet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration im Namen der Landesregierung wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist die notwendige Fördermenge zur Sicherung der Versorgung in Hessen (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Wasserwerke und die Jahre 2010 bis 2015 sowie Prognosen für die Jahre 2016 bis 2030)? Ein Wasserwerk wird definiert als eine Anlage zur Aufbereitung, Speicherung und Bereitstellung von Trinkwasser. Eine Förderung findet durch ein Wasserwerk in aller Regel nicht statt. Hierzu werden einem Wasserwerk Gewinnungsanlagen (Brunnen, Brunnengalerien, Quellfassungen usw.) zugeordnet. Diese stellen den eigentlichen Ort der Förderung bzw. Wasserentnahme dar, die über Rohrleitungen mit dem Wasserwerk verbunden sind. Für die weitere Beantwortung der Fragen wird vorausgesetzt, dass die Fördermengen aus Gewinnungsanlagen Gegenstand der Fragen sind. Die Erfassung der geförderten Wassermenge erfolgt unter Berücksichtigung der wasserwirtschaftlichen Bestimmungen des Wasserrechtsbescheides. Eingegangen am 29. März 2017 · Ausgegeben am 3. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4761 29. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 In Hessen sind zum Stichtag 31. Dezember 2015 rund 7.000 Wassergewinnungsanlagen mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis ausgestattet. Diese Anlagen fassen teilweise mehrere Einzelanlagen (Brunnen oder Quellen) zusammen. Im Bereich des Regierungspräsidiums Darmstadt bewegte sich die Fördermenge zur Sicherstellung der Wasserversorgung zwischen 219 und 231 Mio. m3/a, bezogen auf die letzten fünf Jahre. Im Bereich des Regierungspräsidiums Gießen bewegte sich die Fördermenge zur Sicherstellung der Wasserversorgung zwischen 79 und 80 Mio. m3/a, bezogen auf die letzten fünf Jahre. Im Bereich des Regierungspräsidiums Kassel beläuft sich die Fördermenge zur Sicherstellung der Wasserversorgung auf rund 73 Mio. m3/a, bezogen auf die letzten fünf Jahre. Aufgrund der Vielzahl der einzelnen Wasserwerke erfolgte eine Auswertung auf Landkreisebene (Anlage). Die Gesamtförderung aus allen Gewinnungsanlagen zur Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung beläuft sich im Jahr 2015 auf ca. 381 Mio. m3/a. Die Entnahmemengen der einzelnen öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen werden jährlich den Regierungspräsidien übermittelt. Die Systematik der Vergabe von Einzelrechten für die Grundwasserentnahme hat zur Folge, dass Daten nur einzeln für die jeweiligen Wasserrechte und den Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen. Nachfolgend kann nur eine Abschätzung des zukünftigen Bedarfs erfolgen: Ausgehend von einem Bestandswert im Jahr 2014 von 223 Mio. m3/a weist die Prognose der Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main (WRM) in Südhessen für 2030 einen Wasserbedarf zwischen 207 und 255 Mio. m3/a aus. In der WRM arbeiten Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Institutionen und Wasserversorgungsunternehmen zusammen. Der Mittelwert der Prognose liegt für 2030 bei 230 Mio. m3/a. Angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklungen z.B. für die Stadt Frankfurt am Main für 2030 von über 800.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und der aktuellen Wasserverbrauchszahlen wird die in der WRM- Situationsanalyse enthaltene untere Variante seitens des Landes für unrealistisch angesehen. Es wird deshalb auch durch das Land Hessen für eine Wasserbedarfsprognose 2030 derzeit eine Bandbreite favorisiert, die mindestens durch die mittlere bis obere Variante abgebildet wird. Ausgehend von einem Bestandswert 2014 von 77 Mio. m3/a weist die Prognose des Regierungspräsidiums Gießen für 2030 einen Wasserbedarf von unverändert 77 Mio. m3/a aus. Ausgehend von einem Bestandswert 2014 von 70 Mio. m3/a weist die Prognose des Regierungspräsidiums Kassel für 2030 einen Wasserbedarf von unverändert 70 Mio. m3/a aus. Es wird davon ausgegangen, dass die demografischen Effekte regional und örtlich zwischenzeitlich einen größeren Effekt auf die Wasserverbräuche haben als der Einsatz wassersparender Technologien. Frage 2. Wie hoch sind die tatsächlichen Fördermengen der Wasserwerke in Hessen (bitte aufgeschlüsselt für die Jahre 2010 bis 2015 sowie für die einzelnen Wasserwerke)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, kann für das Jahr 2015 eine Gesamtförderung aller rund 7.000 Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung von ca. 381 Mio. m3/a angenommen werden. Eine Zusammenfassung der Daten aus den jeweiligen Verfahrensakten liegt der Landesregierung nicht vor. Die tatsächlichen Fördermengen entsprechen im Wesentlichen dem Wasserverbrauch für die öffentliche Trinkwasserversorgung in den einzelnen Landkreisen unter Abzug des Eigenbedarfs, der echten Rohrnetzverluste und der Messdifferenzen. Frage 3. Wie wird aktuell die ökologische Belastung durch die oft in Naturschutzgebieten liegenden Brunnen eingeschätzt? Änderungen der Grundwasserentnahmemengen eines wasserrechtlichen Bescheids, wie auch die erstmalige Genehmigung einer Grundwasserentnahme, erfordern eine wasserrechtliche Genehmigung . Gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz ist die Erlaubnis oder die Bewilligung zu versagen, wenn schädliche, auch durch Nebenbestimmungen nicht vermeidbare oder nicht ausgleichbare Gewässerveränderungen zu erwarten sind oder andere z.B. landschaftsökologische Anforderungen an den Grundwasserstand nicht erfüllt werden. Grundwasserentnahmen in Fördergebieten der öffentlichen Wasserversorgung richten sich seit den 90er-Jahren nach dem Konzept der umweltschonenden Grundwassergewinnung. Dessen Ziel ist es, die Grundwasserentnahmen als Eingriffe in den Wasserhaushalt so zu steuern, dass Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 3 1. grundwassergeprägte terrestrische Ökosysteme flächendeckend, d.h. innerhalb und außerhalb von Naturschutzgebieten, nicht gefährdet und 2. die Trinkwasserversorgung dauerhaft sichergestellt werden kann. Die Ermittlung der umweltschonend gewinnbaren Grundwassermenge setzt eine integrierte Betrachtung der hydrogeologisch-wasserwirtschaftlichen und der landschaftsökologisch-bodenkundlichen Systemkomponenten in den Fördergebieten voraus. Diesem Konzept folgend wird im Rahmen der wasserrechtlichen Verfahren für eine Grundwasserentnahme das ökologische Risiko auf der Grundlage der Bestimmung - der Eingriffsintensität der Grundwasserentnahme auf den Bodenwasserhaushalt sowie - der ökologischen Empfindlichkeit des Naturhaushaltes gegenüber Änderungen des Bodenwasserhaushaltes ermittelt. Die Grundwasserressourcen sind in den Fördergebieten der öffentlichen Wasserversorgung so zu bewirtschaften, dass ökologische Beeinträchtigungen oder Schäden vermieden werden. Vielmehr richtet sich die Höhe der wasserrechtlichen Genehmigungen am Schutz der bestehenden grundwasserabhängigen und landschaftsökologisch empfindlichen Biotope aus. Bestandteil des Wasserrechts ist die Umsetzung eines flankierenden umfangreichen hydrogeologisch -wasserwirtschaftlichen und landschaftsökologisch-bodenkundlichen Monitorings durch das Wasserversorgungsunternehmen. Die Ergebnisse des Monitorings ermöglichen dem Wasserversorgungsunternehmen , die Wasserressourcen dynamisch in der Betriebsphase zu bewirtschaften und eine Beeinträchtigung grundwasserabhängiger Biotope zu vermeiden. Grundsätzlich ist es nicht möglich, Stoffe aus der Umwelt zu entnehmen, ohne dass sich der menschliche Eingriff auf die Natur auswirkt bzw. sich ihr mitteilt. Daher hat auch jede Wasserentnahme Auswirkungen auf die Natur. Vorausgesetzt, die Fragestellung richtet sich auf eine ökologische Belastung im Sinne einer Einhaltung von Gesetzen, ist festzustellen, dass aufgrund der wasserrechtlichen Erlaubnis die Entnahme von Grundwasser für die Trinkwasserversorgung rechtskonform erfolgt. Frage 4. Welche Gefahren können jeweils durch erhöhte Fördermengen für die umliegende Natur entstehen ? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5. a) Warum wurden die Grundwasserverhältnisse im oberflächennahen Grundwasserleiter der Auen im Wohratal und Ohmtal in der Vergangenheit nicht kontinuierlich beobachtet? b) Stimmt es, dass sich das Grundwasser in diesem Bereich um mehrere Meter abgesenkt hat? Wann und mit welchen Ergebnissen wurde in den letzten 10 Jahren die Absenkung des Grundwassers in den genannten Bereichen untersucht? Wie gravierend ist die Absenkung aktuell? c) Welche ökologischen Auswirkungen gibt es bereits und welche sind bis zum Jahr 2030 zu erwarten ? d) Wurden Maßnahmen getroffen, um der Grundwasserabsenkung an diesen Stellen entgegenzuwirken ? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 5 a: Die Grundlage für diese Fragestellung kann nicht nachvollzogen werden. Die Grundwasserverhältnisse, auch im oberflächennahen Grundwasserleiter, werden von dem Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) kontinuierlich seit Jahrzehnten mittels eines ausgedehnten Messstellennetzes überwacht. Zu Frage 5 b: Nach der Niederbringung von neuen Brunnen und der Aufnahme der Förderung seit dem Jahr 1966 bildete sich zu Beginn des Förderbetriebes ein Absenkungstrichter aus. Im Fördergebiet Wohratal ist der Absenkungstrichter zu Beginn der Grundwasserförderung vor über 50 Jahren eingetreten. Die Grundwasserstände, die sich damals eingestellt haben, verändern sich in den seit mehr als 50 Jahren betriebenen Fördergebieten des ZMW in Abhängigkeit von der jeweiligen Förderrate und Grundwasserneubildung nur noch sehr gering. In weiten Teilen des Fördergebietes stehen der genutzte Grundwasserleiter und der oberflächennahe Grundwasserleiter mit pflanzenverfügbaren Wasserständen nicht (mehr) in Verbindung, sodass dort eine Erhöhung der bisherigen Förderung keine oberflächenrelevanten Auswirkungen erwarten lässt. In den Bereichen, in welchen noch eine Verbindung der Grundwasserleiter besteht, wird über ein im Wasserrechtsbescheid für das Wasserwerk Wohratal festgelegtes hydroökologisches Monitoring sichergestellt, dass landschaftsökologische Veränderungen durch eine vorausschauende Steuerung beispielsweise durch Verringerung der Grundwasserentnahmen vermieden werden. Eine Absenkung im oberflächennahen Grundwasserleiter durch die beantragte Mehrförderung in Wohratal wird - wenn überhaupt - nur in einem relativ kleinen Teilraum des Absenkungsbereiches und dort lediglich im Zentimeterbereich prognostiziert. Die Regelungen des Wasserrechts 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 sehen vor, dass die bestehenden grundwasserabhängigen Feuchtbiotope innerhalb der Absenkungstrichter der Förderbrunnen geschützt werden. Zu Frage 5 c: Ökologische Veränderungen (wie z.B. der Rückgang von Feuchtwiesen) in der Wohraaue haben bereits vor Jahrzehnten stattgefunden. Sie sind in den 60er-Jahren nicht ausschließlich durch die Grundwasserförderung verursacht. Insbesondere der Gewässerausbau der Wohra, die kulturtechnischen Maßnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Nutzung des Bodens durch Entwässerungs- und Drainierungsmaßnahmen (Meliorationsmaßnahmen) in den Wohratal-Auen, die Intensivierung der Landwirtschaft selbst sowie der Abbau von Kiesund Sandvorkommen in diesem Gebiet haben dazu beigetragen. Zusätzliche ökologische Auswirkungen durch die beabsichtigte Mehrförderung werden nicht erwartet. Auf die Antwort zu Frage 5 b wird verwiesen. Zu Frage 5 d: Die beschriebene Ausbildung eines Absenkungstrichters zu Beginn der Grundwasserentnahme in den 50er-Jahren konnte nicht verhindert werden. Es handelt sich um einen hydrologisch unvermeidbaren Effekt von Grundwasserentnahmen. Die Vermeidung eines Absenktrichters würde im Ergebnis die Einstellung der Grundwasserförderung im Wohratal bedeuten. Selbst für den Fall einer Einstellung der Grundwasserentnahmen ist nicht mit einem Wiederanstieg des Grundwasserstandes auf die Wasserstände vor Beginn der Grundwasserentnahmen zu rechnen. Gleichzeitig müssten daher der in den 50er- und 60er-Jahren durchgeführte Gewässerausbau der Wohra, die Entwässerungsmaßnahmen in den Wohra-Auen sowie die Intensivierung der Landwirtschaft über Drainagen rückgängig gemacht werden, da diese ebenfalls einen Einfluss auf den Grundwasserspiegel haben. Frage 6. Wurde die laut Stellungnahme des HLUG vom Oktober 2014 empfohlene Förderreduzierung für einzelne Brunnen im Wasserwerk Wohratal durchgeführt? Falls nein, warum nicht? Im Wasserrechtsbescheid Wohratal vom 31. Oktober 2016 wurde der vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) empfohlenen Förderreduzierung für die einzelnen Brunnen vollumfänglich gefolgt. Frage 7. a) Wurde die Empfehlung aus der Stellungnahme vom Oktober 2014 bezüglich der Anpassung des Förderszenariums aus den Ergebnissen des Pumpversuchs umgesetzt? Falls nein, warum nicht? b) Gab es aufgrund von Veränderungen an den Gewinnungsanlagen oder Erneuerung dieser Anpassungen der Fördermengen? Falls ja, welche Anpassungen gab es und in welchem Rahmen fanden diese statt? Falls nein, wann stehen Erneuerungen der Gewinnungsanlagen an und wie werden die Fördermengen in diesem Zeitraum angepasst? Zu Frage 7 a: Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu Frage 7 b: Nein, im Rahmen des aktuellen Wasserrechts erfolgte keine Anpassung der Fördermenge aufgrund von Veränderungen an der Gewinnungsanlage. Entscheidungen über die Frage, ob und wann technische Erneuerungen an Gewinnungsanlagen erforderlich werden, liegen in der Verantwortung des Wasserversorgers. Der Landesregierung ist nicht bekannt, wann seitens des ZMW eine Erneuerung der Gewinnungsanlagen vorgesehen ist. Dementsprechend können auch keine Aussagen über mögliche Fördermengenanpassungen im Zuge einer Anlagenerneuerung getroffen werden. Frage 8. Wie hoch lagen die tatsächlichen Fördermengen vom Wasserwerk Wohratal in den vergangenen Jahren (bitte einzeln für die Jahre 2010 bis 2015 angeben)? Wie hat sich die tatsächliche Fördermenge der letzten Jahre im Hinblick auf die Ausdehnung des Absenkungsbereiches im Grundwasserspiegel sowie dessen Höhe ausgewirkt? Die tatsächlichen Fördermengen des Wasserwerks Wohratal des ZMW sind: Jahr Fördermenge 2010 6.874.127 m³ 2011 7.820.794 m³ 2012 8.134.709 m³ 2013 7.137.630 m³ 2014 6.603.930 m³ 2015 7.040.455 m³ Aufgrund der gleichbleibenden Fördermengen haben sich im Absenkungsbereich keine grundlegenden Veränderungen des Grundwasserspiegels ergeben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 5 Frage 9. Wie sieht das in der Stellungnahme vom Oktober 2014 empfohlene Konzept zur landwirtschaftlichen Beratung für die Zonen II und IIIA aus, um die Tendenz der steigenden Nitratwerte umzukehren? Für das Wasserschutzgebiet des ZMW (Wasserwerk Wohratal und Stadtallendorf) besteht ein Konzept zur landwirtschaftlichen Beratung für die Bewirtschaftung von Flächen innerhalb des Wasserschutzgebietes. In 1996 konstituierte sich der sogenannte "Arbeitskreis Landwirtschaft- Wasserwirtschaft", welcher auch auf Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gegründet wurde. Grundlage der Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Landwirtschaft bildete die "Rahmenkooperation zum flächendeckenden Gewässerschutz für den Landkreis Marburg- Biedenkopf" aus dem Jahr 1997. Aktuell wird das Projekt durch die "Rahmenkooperation zum Grundwasserschutz in den Wasserschutzgebieten des Landkreises Marburg-Biedenkopf" aus dem Jahr 2007 getragen. Ziel der Kooperation war und ist es, die beiderseitigen Interessen, landwirtschaftliche Produktion und Grundwasserschutz, unter Berücksichtigung der standörtlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten zu vereinen. Als Partner für die Vermittlung vor Ort hat sich der Wasser- und Bodenverband (WBV) Marburger Land als sachkundiger und verlässlicher Partner bewährt. Insbesondere ist die Nähe des Beratungsprojektes zu den Landwirten durch die Trägerschaft des WBV gegeben. Dieser stellt sich als neutrale und fachliche Institution dar und wird von den Partnern als kompetenter Gewässerschutzberater anerkannt, was wiederum Grundvoraussetzung für eine hohe Akzeptanz ist. Die Beratungsfelder können wie folgt zusammengefasst werden: Vermeidung von Grünlandumbruch, Lagerung von Wirtschaftsdünger, Ausbringung von Wirtschaftsdünger , Beachtung/Umsetzung der Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung, Biogasanlagen /Ausbringung der Gärsubstrate, Verwendung gewässerschonender und moderner Ausbringungs- und Bodenbearbeitungstechniken. In regelmäßigen Arbeitskreissitzungen findet ein direkter Austausch zwischen den Kooperationspartnern statt. Durch den ZMW wird die Gewässerschutzberatung mit einem jährliche Betrag von 41.000 € gefördert. Frage 10. Wie sehen die Koordinierung und Überwachung des Grundwassermonitorings und des ökologischen Monitorings seitens der Oberen Naturschutzbehörde im gesamten Wassereinzugsbereich aus (bitte insbesondere für den Wirkfaktor "Veränderung der Habitatstruktur/Nutzung")? Dem Regierungspräsidium Gießen als Zulassungsbehörde sind nach dem aktuellen Zulassungsbescheid vom Wasserwerksbetreiber jeweils bis zum 31. März Jahresberichte des vergangenen Jahres vorzulegen. Diese beinhalten die teilweise kontinuierlich, teilweise monatlich gemessenen Wasserstände von im gesamten Einzugsgebiet vorhandenen Grundwassermessstellen. Für den ökologisch sensiblen Bereich wurde an einer geeigneten Messstelle im Zulassungsbescheid ein Grundwasserstands-Warnwert festgeschrieben, bei dessen Erreichen am maßgeblichen Brunnen W06 die Fördermenge zu reduzieren ist. Außerdem wurde ein ökologischer Richtgrundwasserstand vorgegeben, bei dessen Erreichen in der Messstelle die Förderung aus dem Brunnen W06 umgehend einzustellen ist. Eine Wiederinbetriebnahme des Brunnens darf - nach Zustimmung der Zulassungsbehörde - nur erfolgen, wenn der Grundwasserstand wieder über den Richtwert gestiegen ist oder die fehlende Kausalität zwischen der Grundwasserförderung und dem Absinken des Grundwasserstandes unter den Richtwert festgestellt worden ist. Zudem findet auf zwölf Dauerbeobachtungsflächen nach den Vorgaben des Zulassungsbescheides ein zunächst auf zehn Jahre angelegtes landschaftsökologisches Monitoring der Populationsbestände des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings sowie von Pflanzengesellschaften statt. Sollten sich Anzeichen einer Verschlechterung an den Beständen bemerkbar machen, die nachweislich auf die Grundwasserentnahme zurückzuführen sind, ist ebenfalls die Fördermenge am vorgenannten Brunnen zu reduzieren bzw. einzustellen. Frage 11. a) Wie hoch ist der Wasserverbrauch des Rhein-Main-Gebietes jährlich (bitte jeweils angeben für die Jahre 2010 bis 2015 sowie die Schätzungen für die Jahre 2016 bis 2030)? b) Wie wird die Versorgung des Rhein-Main-Gebietes aktuell gesichert (bitte die jeweiligen Wasserwerke und ihre jährlichen Fördermengen angeben)? c) Wie viel des Wasserverbrauchs im Rhein-Main-Gebiet wird über Fernwasserleitungen zugeführt (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 angeben)? d) Wird inzwischen Trinkwasser über Fernwasserleitungen aus dem Zweckverband Mittelhessischer Wasserwerke in das Rhein-Main-Gebiet zugeführt? Wenn ja, um welche Fördermenge handelt es sich? e) Welche Planungen zur Sicherstellung der Versorgung bis zum Jahr 2030 gibt es? Zu Frage 11 a: Das Rhein-Main-Gebiet wird je nach geografischer oder sozio-ökonomischer Fragestellung unterschiedlich abgegrenzt. Im Folgenden entspricht der räumliche Bezug des Begriffes 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 Rhein-Main-Gebiet dem wasserwirtschaftlichen Bilanzraum des Leitungsverbundes Wasserversorgung Rhein-Main. Dieser entspricht dem Regierungsbezirk Darmstadt mit wasserwirtschaftlichen Verknüpfungen nach Mainz, Worms und in den Regierungsbezirk Gießen (OVAG, ZMW). Der Wasserverbrauch des oben genannten Gebietes liegt bei ca. 223 Millionen Kubikmeter (2014). In der Gegenüberstellung des Wasserverbrauchs von 1990 (279 Mio. m3), 2000 (233 Mio. m3) und 2014 (223 Mio. m3) wird die Umsetzung von Maßnahmen der rationellen Wasserverwendung (z.B. durch Wasserspareffekte) im Rhein-Main-Gebiet deutlich (Rückgang seit 1990 um rund 20 %). Der Wasserverbrauch für die Jahre 2010 bis 2015 im Regierungsbezirk Darmstadt kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Jahr Wasserverbrauch 2010 219 Mio. m3/a 2011 224 Mio. m3/a 2012 222 Mio. m3/a 2013 223 Mio. m3/a 2014 223 Mio. m3/a 2015 231 Mio. m3/a Ausgehend von dem Wasserverbrauch des Jahres 2014 in Höhe von ca. 223 Mio. m3/a, rechnet die Arbeitsgemeinschaft WRM mit einem Entwicklungskorridor von 207 bis 255 Mio. m3/a. Bei dieser Betrachtung sind Verbrauchsverhalten sowie Bevölkerungsentwicklung die entscheidenden Einflussfaktoren. Zu Frage 11 b: Die Verantwortung für die öffentliche Wasserversorgung obliegt im Rhein- Main-Gebiet den Kommunen. Zur Versorgung des Rhein-Main-Gebietes bedienen sich die Kommunen und ihre Beauftragten Dritter des historisch gewachsenen technischen Leitungsverbundes Rhein-Main, aber auch örtlicher Anlagen der Kommunen. Die Wasserversorgung im Rhein-Main-Gebiet wird damit aus einem Zusammenspiel von örtlichen und regionalen Wassergewinnungsanlagen sichergestellt. Die Arbeitsgemeinschaft der WRM veröffentlicht in enger zeitlicher Abfolge eine Situationsanalyse zur Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region mit Angaben über die Entwicklung des Gesamt-Wasserverbrauchs sowie in den neun Versorgungsgebieten der Rhein-Main-Region. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen zur Frage 1 verwiesen. Zu Frage 11 c: Auf die obigen Ausführungen zur Abgrenzung des Raums unter Frage 11 a wird verwiesen. Die Versorgung der großstädtischen Bedarfszentren im genannten Gebiet erfolgt überörtlich durch die Anlagen der den Leitungsverbund tragenden Wasserversorgungsunternehmen (Hessenwasser, OVAG, ZWO u.a.). Es wird davon ausgegangen, dass mehr als die Hälfte der Bevölkerung in Südhessen ganz oder überwiegend aus den verbundwirksamen Wasserwerken versorgt werden. Die wesentlichen Lieferbeziehungen bestehen zwischen den Dargebotsgebieten (Hessisches Ried, Vogelsberg und Main-Kinzig) und den großstädtischen Bedarfszentren (Frankfurt, Wiesbaden , Darmstadt). Des Weiteren erfolgt eine Versorgung aus dem Hessischen Ried in den Vordertaunus, den Rheingau und den Raum Offenbach/Dieburg sowie aus dem Vogelsberg in den Vorder- und Hintertaunus und aus dem Bereich Main-Kinzig nach Frankfurt. Die Wasserlieferungen über den Verbund dienen überwiegend der Abdeckung der Grundlast. Die fünf großen regionalen Wasserversorger für das Rhein-Main-Gebiet (Hessenwasser, Riedgruppe Ost, ZWO, OVAG und SW Mainz) förderten in den Jahren 2010 bis 2015 folgende Wassermengen: Jahr Fördermenge 2010 138 Mio. m3/a 2011 140 Mio. m3/a 2012 140 Mio. m3/a 2013 141 Mio. m3/a 2014 143 Mio. m3/a 2015 148 Mio. m3/a Zu Frage 11 d: Von November bis Dezember 2016 fand ein Probebetrieb der Verbindungsleitung statt. Eine Lieferung findet seit Beginn des Jahres 2017 statt. Der Wasserrechtsbescheid Wohratal vom 31. Oktober 2016 lässt eine Lieferung an die OVAG von bis zu 2 Mio. m³/a aus dem Wasserwerk Wohratal zu. Im Januar 2017 wurde Trinkwasser aus den Anlagen des ZMW Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 7 in das Netz der OVAG in einer Menge von ca. 200 m³/h übergeleitet, was einer rechnerischen Jahresmenge von rd. 1,8 Mio. m³/a entspricht. Der für die Erhöhung der Versorgungssicherheit innerhalb des Leitungsverbundes genehmigte Anteil an den Grundwasserentnahmen in Höhe von 1,7 Mio. m³/a wird dabei im Wasserrechtsbescheid für das Wasserwerk Wohratal über eine gehobene Erlaubnis abgebildet. Zu Frage 11 e: Grundsätzliche Planungen sind die Wasserbilanzen der Regierungspräsidien, die Landesentwicklungspläne sowie die Regionalpläne. Wasserrechte zur Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung werden in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren genehmigt. Hierdurch steht den Kommunen eine ausreichende Planungssicherheit zur Verfügung. Neben der langfristigen Erteilung von Wasserrechten unterstützt das Land durch die Veröffentlichung von Bevölkerungsprognosen sowie weiteren statistischen Informationen die Träger der Wasserversorgung. Das Land Hessen beteiligt sich darüber hinaus an der Planung der Arbeitsgemeinschaft der WRM. Die großen Wasserversorgungsunternehmen wie die Hessenwasser und die OVAG erstellen zudem regionale Wasserbedarfsnachweise, aus welchen die voraussichtliche Entwicklung des Wasserbedarfs bis zum Jahr 2030 abgeleitet werden kann. Der Klimawandel und der demografische Wandel werden die nachhaltige Bewirtschaftung der Wasserressourcen in den nächsten Jahren vor neue Herausforderungen stellen. Die Wasserversorgung als elementarer Teil des integrierten Wasser-Ressourcenmanagements in der Rhein-Main-Region basiert auf einem Zusammenwirken zwischen örtlicher und verbundwirksamer Wassergewinnung. Die heutigen Versorgungsstrukturen in der Rhein-Main-Region haben sich in den vergangenen 100 Jahren historisch entwickelt und bedürfen einer stetigen Weiterentwicklung, um den neuen Herausforderungen mittel- bis langfristig gerecht zu werden. Vor diesem Hintergrund ergibt sich die Notwendigkeit, Gestaltungsoptionen unter Beachtung wasserwirtschaftlicher, ökologischer und ökonomischer Indikatoren zu prüfen, um eine zukunftsorientierte nachhaltige und leistungsfähige Wasserversorgung in der Rhein-Main-Region zu sichern. Um dies zu gewährleisten, hat das Land Hessen einen Leitbildprozess mit Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen der Wasserversorgung, kommunalen Gebietskörperschaften und Umweltschutzverbände eingeleitet. Im Rahmen von Fachgesprächen und Beteiligungsplattformen werden gemeinsam die relevanten Themen bearbeitet, um schließlich Grundzüge für eine nachhaltige und zukunftssichere Wasserversorgung als Element des integrierten Wasserressourcenmanagements zu erarbeiten. Frage 12. a) Welche Art von Wartungsarbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen sind für die Wasserwerke Wohratal sowie die das Rhein-Main-Gebiet versorgenden Wasserwerke vorgesehen? b) Welche Institution überwacht und kontrolliert die Maßnahmen an den Wasserwerken? c) Sind in den vergangenen Jahren Unregelmäßigkeiten bei den Kontrollen aufgetreten? Falls ja, in welcher Art und Weise sind diese aufgetreten? Zu Frage 12 a: Gemäß § 13 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Gesundheitsamt bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben können, spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Regelmäßig werden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an allen Anlagen entsprechend den rechtlichen Vorgaben, den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, DVGW) und den spezifischen Anforderungen vor Ort durchgeführt. Weiterhin werden die Anlagen entsprechend ihrem betrieblichen Zustand und Betriebsalter saniert, erneuert und an den Stand der Technik angepasst. So werden zum Beispiel Rohrleitungen erneuert, defekte Armaturen ersetzt und teilweise auch die Pumpentechnik und Steuerung modernisiert. Im Wasserwerk Wohratal ist, neben den routinemäßigen Wartungs- und Instandsetzungsmaßnahmen , eine ergänzende Begutachtung des Umfeldes der Wassergewinnungsanlagen unter Hinzuziehung externer Experten gestartet worden. Die Begutachtung wird in Anlehnung an die Vorgaben des "Water-Safety-Plan"-Konzeptes der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bzw. der Arbeitsblätter W101 "Richtlinien für Trinkwasserschutzgebiete; I. Teil: Schutzgebiete für Grundwasser" und W1001 "Sicherheit in der Trinkwasserversorgung - Risikomanagement im Normalbetrieb" des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) durchgeführt. Informationen bezüglich einzelner technischer Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen liegen dem Land nicht vor. Zu Frage 12 b: Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung nach dem HWG haben die Unternehmen der Wasserversorgung ihre Wasserversorgungsanlagen eigenverantwortlich zu überwa- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 chen, entsprechende Informationen vorzuhalten und bestehende Gefahren unverzüglich den Wasserbehörden mitzuteilen. Darüber hinaus sieht die nationale Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung) eine Kontrolle von Anlagen sowie Wasser durch die Gesundheitsämter vor. Für technische Maßnahmen an den Wasserwerken und Brunnen werden in der Regel Genehmigungen bei der oberen und unteren Wasserbehörde oder beim Gesundheitsamt eingeholt. Gemäß Trinkwasserverordnung ist das Gesundheitsamt die zuständige Behörde für die Überwachung der Trinkwasserqualität. Wie in der Antwort zu Frage 12 a beschrieben sind die Betreiber nach § 13 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung verpflichtet, dem Gesundheitsamt bauliche oder betriebstechnische Veränderungen an Trinkwasser führenden Teilen einer Wasserversorgungsanlage, die auf die Beschaffenheit des Trinkwassers wesentliche Auswirkungen haben können, spätestens 4 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen. Nach Abschluss dieser trinkwasserrelevanten Maßnahmen werden Untersuchungen zur Trinkwasserqualität durchgeführt. Deren Befunde sind dem Gesundheitsamt vorzulegen. Erst bei nicht zu beanstandenden Ergebnissen werden die betroffenen Bauteile wieder an das Netz angeschlossen. Regelwartungen werden in Eigenverantwortung der Betreiber durchgeführt. Eine Kontrolle wird über die kontinuierliche Untersuchung zur Trinkwasserqualität geleistet. Zu Frage 12 c: Nach Mitteilung der hessischen Gesundheitsämter sind in den letzten Jahren in einzelnen Fällen Unregelmäßigkeiten oder Beanstandungen bei den Kontrollen aufgetreten. Im Wasserwerk Wohratal waren, abgesehen vom Störfall im Sommer 2016, keine relevanten Beeinträchtigungen der Trinkwasserqualität nachweisbar. Bei dem Störfall kam es im Wasserwerk Wohratal zu einem weitreichenden Eintrag von E.coli-Bakterien in das Verteilungsnetzsystem. Als Ursache wurde ein Brunnen des Wasserwerks identifiziert. Frage 13. a) Wie häufig treten in Hessen im Jahr bakterielle Verunreinigungen in den Wasserwerken auf (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2015 angeben)? b) Wodurch werden diese Verunreinigungen in der Regel ausgelöst (bitte angeben, welche Bakterien dazu führen und wie sie ins Wasser gelangen)? Wie schnell wird in der Regel der Auslöser für die Verunreinigungen gefunden? c) Wie häufig sind auch Fernwasserleitungen von bakteriellen Verunreinigungen betroffen? Zu Frage 13 a: Die Trinkwasserverordnung regelt die Überwachung der Trinkwasserqualität. Dazu zählen die verbindlich geregelten jährlichen Berichtspflichten (gegenüber dem Bund bzw. der europäischen Kommission) über die Qualität des für den menschlichen Gebrauch bestimmten Wassers. Diese umfassen auch die Mitteilungen über Nichteinhaltungen von Parameteranforderungen zur Trinkwasserqualität. Die im Rahmen der Berichtspflichten für die Jahre 2011 bis 2015 in Hessen vorliegenden Daten wurden für die Beantwortung der Fragen 13 a und 13 b ausgewertet. Für das Jahr 2010 sind dementsprechende Daten in der Trinkwasserdatenbank nicht vorhanden, da diese zum damaligen Zeitpunkt noch nicht berichtspflichtig waren. Für Hessen zeigt sich, dass insgesamt eine Anzahl von 1.378 Nichteinhaltungen von mikrobiologischen Parametern oder mikrobiologischen Indikatorparametern in den Jahren 2011 bis 2015 ohne die Berücksichtigung der Trinkwasser-Installationen zu verzeichnen ist. Von dieser Gesamtanzahl sind 70 Nichteinhaltungen auf die Wasserwerke zurückzuführen. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Gesamtübersicht der Nichteinhaltungen sowie die Anzahl der Nichteinhaltungen , die auf die Wasserwerke zurückzuführen sind, aufgeschlüsselt auf die Jahre 2011 bis 2015. Tabelle: Gesamtübersicht der Nichteinhaltung mikrobiologischer Parameter und mikrobiologischer Indikatorparameter in den Jahren 2011 bis 2015 und Anzahl der Nichteinhaltungen, die auf die Wasserwerke zurückzuführen sind. Jahr Gesamtanzahl (ohne Trinkwasserinstallation) Auf Wasserwerke rückführbar 2011 378 8 2012 245 11 2013 230 9 2014 280 16 2015 245 26 Zu Frage 13 b: Gründe für die Nichteinhaltung mikrobiologischer Parameter waren u.a. Betriebsstörungen , Beschädigungen in den Aufbereitungsanlagen, unzureichende Aufbereitung oder eine unzureichende chemische Dosierung bei der Aufbereitung. Ab dem Berichtsjahr 2014 wurden die Berichtspflichten gemäß geltender Trinkwasserverordnung dahin gehend geändert, dass die Ursachen nicht mehr einzeln aufzuschlüsseln sind. Dementsprechend sind die vorge- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 9 nannten Beispiele für die Ursachen einer Nichteinhaltung nur für die Jahre 2011 bis 2013 durch feste Daten belegt. Bei diesen Nichteinhaltungen handelt es sich überwiegend um Überschreitungen der mikrobiologischen Indikatorparameter coliforme Bakterien und Koloniezahl bei 22 °C, deren Nichteinhaltung bei alleinigem Nachweis und bei sonst einwandfreien Befunden eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit nicht besorgen lassen. Der Parameter "Koloniezahl bei 22 °C" gibt Informationen über den Zustand des Wasserversorgungssystems. Ein plötzlicher Anstieg kann ein Hinweis auf eine Kontamination mit Mikroorganismen sein. Erhöhte Koloniezahlen können auf Verunreinigungen des Trinkwassers nach der Aufbereitung und/oder im Verteilungssystem bis zur Trinkwasser-Installation (z.B. mangelhafte Wirksamkeit von Aufbereitung/Desinfektion, Fremdwassereinbrüche, zeit- und materialabhängige Einflüsse der Trinkwasser-Installation, Havarien /Rohrbrüche, Biofilmbildung, Stagnation des Trinkwassers im Verteilungssystem) oder auf Einflüsse auf die Rohwasserqualität hinweisen. Der Nachweis coliformer Bakterien stellt keinen eindeutigen Beweis für eine fäkale Verunreinigung dar, ist aber immer ein Hinweis auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand im Versorgungssystem. Das Vorkommen niedriger Konzentrationen bedeutet nicht zwingend einen Eintrag von außen, da es z.B. bei plötzlicher Erhöhung der Fließgeschwindigkeit oder bei Umkehr der Fließrichtung des Trinkwassers zu einer Mobilisierung coliformer Bakterien aus im Netz vorhandenen Ablagerungen oder aus Biofilmen kommen kann. Insgesamt in 7 Fällen war eine Überschreitung des Parameters Escherichia coli feststellbar (1 Fall in 2011, 1 Fall in 2013, 3 Fälle in 2014 und 2 Fälle in 2015). Beim Nachweis von Escherichia coli ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu besorgen und Sofortmaßnahmen sind einzuleiten. Diese sind abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Der Nachweis von Escherichia coli ist ein Hinweis auf fäkale Einträge in das Trinkwasser. Ursache können beispielsweise Starkregenereignisse, Überschwemmungen oder defekte Brunnenanlagen sein. In sieben Fällen war der Parameter "Enterokokken" festzustellen. Der Nachweis von Enterokokken ist ein eindeutiger Hinweis auf fäkale Einträge. Wenn Enterokokken nachgewiesen werden , muss immer mit dem Vorkommen anderer fäkal ausgeschiedener Erreger gerechnet werden . Ihr alleiniger Nachweis ist eher als Indiz für eine länger zurückliegende Kontamination zu werten. Enterokokken gelten deshalb auch als Indikatoren für ähnlich persistente Krankheitserreger (z.B. Viren). Ihr Nachweis kann ferner auf einen Eintrag durch pflanzliches Dichtungsmaterial (z.B. Hanf) und Arbeiten an trinkwasserführenden Bauteilen (z.B. innerhalb der Trinkwasserinstallation) hinweisen. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei einem Nachweis von Enterokokken zu besorgen und es sind Sofortmaßnahmen einzuleiten (u.a. Abkochgebot ). Die Tabelle zeigt die Anteile der Kontaminanten bei Nichteinhaltungen mikrobiologischer Parameter und mikrobiologischer Indikatorparameter, die auf die Wasserwerke zurückzuführen sind. Jahr E. coli Coliforme Bakterien Clostridium perfringens Enterokokken Koloniezahl 22° C Koloniezahl 36° C 2011 1 4 0 1 2 0 2012 0 9 0 1 1 0 2013 1 6 0 1 1 0 2014 3 9 0 3 1 0 2015 2 21 0 1 2 0 Wie schnell eine Ursache der Kontamination gefunden wird, ist aus den nach Trinkwasserverordnung berichtspflichtigen Daten nicht zu entnehmen. Jedoch kann der Zeitplan bis zur Behebung der Kontamination und der Wiederherstellung der einwandfreien Trinkwasserqualität ausgewertet werden. In der Regel wird bei Nichteinhaltungen mikrobiologischer Parameter und mikrobiologischer Indikatorparameter, die auf die Wasserwerke zurückzuführen sind, kurzfristig (weniger als 30 Tage) die einwandfreie Trinkwasserqualität wiederhergestellt. Lediglich in einzelnen Fällen wird die einwandfreie Trinkwasserqualität erst mittelfristig (mehr als 30 Tage und weniger als 1 Jahr) oder langfristig (länger als 1 Jahr) wieder erreicht. Zu Frage 13 c: Wie häufig Fernwasserleitungen von bakteriellen Verunreinigungen betroffen sind, kann den hessischen trinkwasserberichtspflichtigen Daten nicht entnommen werden. Andere Daten liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 14. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Gefahr für Verbraucher durch Verunreinigungen in Fernwasserleitungen ein? Das Trinkwasser wird fortlaufend kontrolliert und muss den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen. Routinemäßige und umfassende Trinkwasseruntersuchungen der Be- 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4761 treiber von Wasserversorgungsanlagen gewährleisten die einwandfreie Qualität des Trinkwassers . Ergänzt werden die Eigenuntersuchungen der Versorger durch die amtliche Überwachung der Gesundheitsämter. Grundsätzlich ist durch die hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung sichergestellt, dass keine Gefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher durch das Trinkwasser in Fernwasserleitungen zu besorgen ist. Frage 15. Gibt es Wasserschutzgebiete, die aufgrund ökologischer Bedenken aktuell einer intensiveren Beobachtung unterliegen? Falls ja, welche? Laut Bewirtschaftungsplan 2015 sind in Hessen 1.681 Trinkwasserschutzgebiete und 24 Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen. Weiterhin befinden sich 246 Trinkwasserschutzgebiete im Festsetzungsverfahren. Gleiches gilt für acht Heilquellenschutzgebiete. Die Wasserschutzgebiete (WSG) haben dabei eine Fläche von 8.182 km². Dies entspricht einem Anteil von rd. 39 % an der Landesfläche Hessens. Bei der Flächenbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass sich Trinkwasser - und Heilquellenschutzgebiete überschneiden können. Die Überwachung von Wasserschutzgebieten erfolgt unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen durch die Unteren Wasserbehörden sowie die Kreisgesundheitsämter zum Schutz der Ressource Grundwasser. Ökologische Fragestellungen sind nicht Gegenstand der Wasserschutzgebietsverordnungen, daher findet auch keine intensivierte Beobachtung statt. Frage 16. Wann werden die auf nicht mehr aktuellen Modellen beruhenden Prognosen für die künftige Grundwasserneubildung in den Wassereinzugsgebieten der Wasserwerke Hessens überarbeitet? Die Grundlage für diese Fragestellung kann seitens der Landesregierung nicht nachvollzogen werden, da nicht bekannt ist, welche Modelle der Frage zugrunde liegen. Grundsätzlich erfolgt im Rahmen des jeweiligen einzelnen wasserrechtlichen Verfahrens die Einbindung des HLNUG und damit eine hydrogeologische Bewertung der beantragten Grundwasserentnahme auch im Hinblick auf die Grundwasserneubildung. Sofern erforderlich, können dem Antragsteller weitere Untersuchungen wie z.B. das Niederbringen von Messstellen auferlegt werden. Hierdurch wird sichergestellt, dass in den Verfahren umfassende sowie aktuelle Datengrundlagen für die Bewertung der möglichen Auswirkungen einer Grundwasserentnahme herangezogen werden. Wiesbaden, 7. März 2017 Priska Hinz Anlagen Anlage - RP Darmstadt Einwohner Jahr Fremdbezug Kommunen m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 143.222 2010 9.035.532 8.764.466 7.949.982 814.484 271.066 147.150 2011 9.517.958 9.073.930 8.339.040 734.890 444.028 149.728 2012 9.820.754 9.466.014 8.231.652 1.234.362 354.740 148.483 2013 9.869.480 9.459.649 8.172.166 1.287.533 409.831 149.848 2014 9.379.235 8.979.473 8.302.545 676.928 399.762 152.327 2015 9.966.596 9.641.468 8.535.625 1.105.843 325.128 Einwohner Jahr Fremdbezug Kommunen m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 676.290 2010 48.199.868 43.172.337 35.279.163 7.893.174 5.027.531 684.139 2011 49.154.491 43.525.686 35.313.512 8.212.174 5.628.805 697.509 2012 48.762.835 42.954.030 34.972.468 7.981.562 5.808.805 693.436 2013 48.866.912 46.606.777 38.459.797 8.146.980 2.260.135 705.515 2014 49.390.893 45.681.749 37.515.990 8.165.759 3.709.144 724.869 2015 50.994.753 47.014.208 39.202.343 7.811.865 3.980.545 Einwohner Jahr Fremdbezug Kommunen m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 119.488 2010 6.198.785 6.035.581 5.031.821 1.003.760 163.204 121.490 2011 6.141.010 5.894.774 4.922.476 972.298 246.236 116.945 2012 6.168.935 6.047.072 4.988.047 1.059.025 121.863 117.898 2013 6.422.394 6.206.097 5.181.371 1.024.726 216.297 119.194 2014 6.427.177 6.257.299 5.690.570 566.729 169.878 121.889 2015 6.670.532 6.378.546 5.398.257 980.289 291.986 Einwohner Jahr Fremdbezug Kommunen m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 276.955 2010 16.534.106 15.244.121 13.762.933 1.481.188 1.289.985 277.406 2011 16.740.590 15.840.788 14.182.097 1.658.691 899.802 279.578 2012 16.390.268 15.497.483 13.967.268 1.530.215 892.785 273.117 2013 16.389.584 15.598.843 14.492.929 1.105.914 790.741 274.063 2014 16.480.813 15.926.961 14.288.796 1.638.165 553.852 276.192 2015 17.023.387 16.481.045 14.859.788 1.621.257 542.342 Stadt Darmstadt Stadt Frankfurt Stadt Offenbach Stadt Wiesbaden Anlagen zu GA 19/4761 Petri Schreibmaschinentext Petri Schreibmaschinentext Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 262.799 2010 6.265.923 42.288.272 48.554.195 12.226.895 10.978.561 1.248.334 2.573.855 262.603 2011 6.153.269 42.302.051 48.455.320 12.414.743 11.203.919 1.210.824 2.347.168 263.069 2012 5.909.829 43.057.349 48.967.178 12.399.751 11.202.805 1.196.946 2.252.326 261.913 2013 6.189.704 41.991.998 48.181.702 12.245.912 11.059.575 1.186.337 2.381.062 262.612 2014 5.697.293 25.165.227 30.862.520 12.382.012 11.144.896 1.237.116 1.991.187 264.893 2015 5.637.668 25.831.627 31.469.295 12.965.845 11.534.058 1.431.787 1.987.748 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 289.250 2010 6.472.614 29.068.750 35.541.364 12.923.438 12.255.391 668.047 1.561.604 289.487 2011 6.464.009 31.293.766 37.757.775 13.261.578 12.604.212 657.366 1.406.073 290.484 2012 6.155.339 31.475.947 37.631.286 13.199.503 12.488.772 710.731 1.194.193 284.865 2013 6.355.319 32.498.925 38.854.244 13.065.445 12.396.950 668.495 1.366.608 285.821 2014 5.903.947 32.584.761 38.488.708 13.152.107 12.492.160 659.947 1.138.200 289.213 2015 6.054.428 34.335.912 40.390.340 13.899.604 13.147.418 752.186 1.117.225 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 254.678 2010 3.003.454 26.660.429 29.663.883 12.797.224 11.286.328 1.510.896 829.477 255.996 2011 3.061.667 27.610.222 30.671.889 13.057.913 11.493.049 1.564.864 721.985 258.309 2012 2.908.365 27.144.153 30.052.518 12.877.211 11.397.982 1.479.229 597.711 255.939 2013 2.966.666 28.430.497 31.397.163 12.957.224 11.396.451 1.560.773 543.386 258.087 2014 3.027.510 28.790.308 31.817.818 13.174.174 11.559.272 1.614.902 617.110 262.737 2015 3.194.910 29.450.639 32.645.549 13.556.035 11.829.853 1.726.182 769.666 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 226.681 2010 8.452.918 1.387.889 9.840.807 11.588.143 10.006.208 1.581.935 1.387.123 227.628 2011 8.648.122 1.374.779 10.022.901 11.692.703 10.024.638 1.668.065 1.658.308 228.906 2012 8.630.437 1.345.036 9.975.473 11.569.718 9.953.129 1.616.589 1.597.542 228.477 2013 8.779.567 1.336.293 10.115.860 11.676.777 10.042.348 1.634.429 1.665.191 229.401 2014 8.396.332 1.315.590 9.711.922 11.663.054 10.212.616 1.450.438 1.257.085 231.788 2015 8.727.668 1.390.764 10.118.432 12.287.745 10.735.977 1.551.768 1.340.077 LK Darmstadt-Dieburg LK Groß-Gerau Hochtaunuskreis LK Bergstraße Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 406.987 2010 12.928.783 14.649.673 27.578.456 18.934.659 17.919.351 1.015.308 1.985.630 407.414 2011 13.230.057 14.077.958 27.308.015 18.805.381 17.714.891 1.090.490 2.512.896 408.627 2012 13.035.733 13.650.650 26.686.383 18.784.510 17.770.932 1.013.578 2.235.771 403.733 2013 13.034.758 13.797.745 26.832.503 18.979.087 17.861.799 1.117.288 2.119.877 405.472 2014 12.933.457 13.538.103 26.471.560 19.156.153 18.151.405 1.004.748 1.970.800 409.043 2015 13.134.761 13.720.250 26.855.011 19.614.912 18.642.558 972.354 2.042.075 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 227.055 2010 3.693.894 8.413.684 12.107.578 11.163.473 10.208.350 955.123 914.395 227.669 2011 3.735.820 8.305.922 12.041.742 11.029.479 10.058.832 970.647 966.023 228.994 2012 3.532.233 8.385.864 11.918.097 11.169.092 10.290.651 878.441 708.054 226.662 2013 3.518.715 8.577.966 12.096.681 11.201.311 10.255.929 945.382 862.857 228.792 2014 3.550.397 8.601.505 12.151.902 11.217.858 10.103.045 1.114.813 906.266 230.868 2015 3.864.559 8.987.177 12.851.736 11.785.073 10.419.014 1.366.059 1.028.058 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 97.215 2010 4.500.574 151.180 4.651.754 4.358.853 4.066.626 292.227 863.946 96.693 2011 4.621.304 176.390 4.797.694 4.488.014 4.196.213 291.801 889.070 97.027 2012 4.521.218 116.860 4.638.078 4.397.735 4.113.405 284.330 821.869 96.232 2013 4.321.175 144.880 4.466.055 4.289.572 4.029.851 259.721 742.549 96.129 2014 4.280.481 170.558 4.451.039 4.485.359 4.214.428 270.931 671.070 96.397 2015 5.102.747 123.083 5.225.830 4.481.308 4.167.314 313.994 693.376 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 337.699 2010 5.543.064 19.936.613 25.479.677 17.553.941 15.433.514 2.120.427 1.126.404 338.857 2011 5.528.526 20.075.465 25.603.991 17.891.941 15.707.572 2.184.369 1.088.784 341.123 2012 5.701.386 19.984.813 25.686.199 17.876.402 16.409.665 1.466.737 1.009.263 337.050 2013 5.708.753 20.586.785 26.295.538 18.099.274 16.600.517 1.498.757 1.096.315 339.108 2014 5.829.068 20.376.927 26.205.995 18.070.482 16.587.414 1.483.068 1.069.674 343.434 2015 6.174.669 21.227.370 27.402.039 18.788.586 17.680.101 1.108.485 835.369 LK Odenwald LK Offenbach Main-Kinzig-Kreis Main-Taunus-Kreis Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 183.103 2010 4.473.681 6.429.129 10.902.810 8.325.885 7.479.647 846.238 1.017.320 182.941 2011 4.355.222 7.387.139 11.742.361 8.479.707 7.566.357 913.350 954.324 183.165 2012 4.269.580 7.552.380 11.821.960 8.405.130 7.489.526 915.604 831.895 180.911 2013 4.380.224 7.078.197 11.458.421 8.350.203 7.436.717 913.486 902.300 181.346 2014 4.362.043 7.334.653 11.696.696 8.441.629 7.514.777 926.852 724.720 182.691 2015 4.481.986 7.461.583 11.943.569 8.702.269 7.732.273 969.996 887.575 Einwohner Jahr Eigenförderung Kommunen m³ Förderung Verbände/ Fremdbezug m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 298.160 2010 5.374.094 11.821.915 17.196.009 14.529.158 12.384.678 2.144.480 1.800.952 298.159 2011 5.381.257 11.815.308 17.196.565 14.578.925 12.696.863 1.882.062 1.712.012 298.620 2012 5.261.608 11.712.547 16.974.155 14.532.723 12.266.281 2.266.442 1.749.556 294.412 2013 5.089.821 11.416.004 16.505.825 14.406.108 12.226.863 2.179.245 1.656.664 295.556 2014 5.112.330 10.713.214 15.825.544 14.525.666 12.321.645 2.204.021 1.531.063 298.398 2015 5.269.853 10.958.586 16.228.439 15.137.077 12.971.958 2.165.119 1.437.617 Rheingau-Taunus-Kreis Wetteraukreis Anlage - RP Gießen Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 255.735 2010 7.529.124 19.458.026 26.987.150 12.061.182 11.070.542 990.640 1.774.384 256.224 2011 7.531.236 19.623.732 27.154.968 12.302.496 11.224.423 1.078.073 1.676.511 257.116 2012 7.515.346 17.877.381 25.392.727 12.045.537 11.024.895 1.020.642 1.523.538 252.813 2013 7.424.495 17.901.080 25.325.575 11.929.917 10.942.607 987.310 1.616.081 254.817 2014 7.268.593 19.214.573 26.483.166 11.912.272 10.781.364 1.130.908 1.355.852 260.406 2015 7.552.837 20.283.400 27.836.237 12.400.395 11.350.178 1.050.217 1.833.910 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 254.312 2010 8.938.580 2.015.748 10.954.328 11.257.571 10.203.693 1.053.878 2.331.626 253.093 2011 8.451.173 2.029.986 10.481.159 11.153.663 10.117.650 1.036.013 2.117.909 252.136 2012 8.202.819 2.177.306 10.380.125 10.958.496 9.982.300 976.196 2.217.023 251.549 2013 8.090.524 2.264.551 10.355.075 10.975.416 10.025.971 949.445 2.012.971 251.209 2014 7.716.970 2.405.732 10.122.702 10.959.007 9.976.734 982.273 1.953.477 251.704 2015 8.168.820 2.385.545 10.554.365 11.425.337 10.307.651 1.117.686 2.027.819 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 171.302 2010 8.472.152 682.539 9.154.691 7.702.309 7.112.490 589.819 1.488.467 170.631 2011 8.423.970 580.669 9.004.639 7.770.968 7.328.071 442.897 1.291.453 170.261 2012 8.369.723 521.934 8.891.657 7.719.194 7.272.709 446.485 1.238.990 169.932 2013 8.166.050 522.258 8.688.308 7.677.875 7.185.605 492.270 1.092.150 170.178 2014 8.335.997 581.549 8.917.546 7.770.028 7.267.947 502.081 1.172.644 170.806 2015 8.762.944 564.720 9.327.664 8.065.730 7.500.578 565.152 1.274.309 Gießen Lahn-Dill-Kreis Limburg-Weilburg Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 250.778 2010 5.022.009 15.148.089 20.170.098 12.489.139 10.185.860 2.303.279 1.728.096 250.563 2011 4.713.917 16.710.435 21.424.352 12.582.793 10.171.903 2.410.890 1.693.130 250.153 2012 4.739.358 16.042.543 20.781.901 13.427.952 10.111.712 3.316.240 1.708.444 240.842 2013 4.776.606 16.100.540 20.877.146 13.534.415 10.069.292 3.465.123 1.764.712 241.330 2014 4.930.667 15.627.769 20.558.436 13.420.363 9.709.203 3.711.160 1.626.505 241.493 2015 4.687.583 16.306.371 20.993.954 13.485.478 9.774.952 3.710.526 1.734.946 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ 110.151 2010 6.098.188 5.822.618 11.920.806 5.100.439 4.579.175 521.264 1.100.669 109.062 2011 5.975.905 5.250.003 11.225.908 4.949.887 4.467.463 482.424 1.152.386 108.027 2012 6.024.056 5.150.409 11.174.465 4.954.984 4.444.233 510.751 1.146.289 106.527 2013 5.967.344 4.970.959 10.938.303 4.864.999 4.363.279 501.720 1.164.729 106.177 2014 5.907.722 5.142.693 11.050.415 4.893.146 4.378.071 515.075 1.090.593 105.522 2015 5.995.309 5.553.640 11.548.949 4.885.288 4.359.027 526.261 1.171.565 Marburg-Biedenkopf Vogelsberg Anlage - RP Kassel Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 194.423 2010 12.381.252 0 12.381.252 9.769.203 9.095.802 673.401 1.875.981 128 195.478 2011 12.513.611 0 12.513.611 9.933.344 9.103.220 830.124 1.837.831 128 196.658 2012 12.158.893 0 12.158.893 9.817.796 9.100.108 717.688 1.612.599 127 193.105 2013 11.959.761 0 11.959.761 9.701.451 8.831.783 869.668 1.529.937 125 193.989 2014 11.818.153 0 11.818.153 9.760.712 8.954.983 805.729 1.338.285 126 195.239 2015 12.257.902 0 12.257.902 9.786.310 9.170.449 615.861 1.705.595 129 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 237.662 2010 11.670.858 2.611.359 14.282.217 11.344.633 9.873.863 1.470.770 2.719.424 114 236.713 2011 11.655.841 2.438.824 14.094.665 11.285.215 10.874.955 410.260 2.731.334 126 236.126 2012 11.648.220 2.325.097 13.973.317 11.326.456 9.700.471 1.625.985 2.834.037 113 233.883 2013 11.697.965 2.236.360 13.934.325 11.150.135 9.550.955 1.599.180 3.005.979 112 233.479 2014 11.423.713 2.285.834 13.709.547 11.012.535 9.297.643 1.714.892 2.731.300 109 233.623 2015 11.596.607 2.404.318 14.000.925 11.273.760 9.751.978 1.521.782 2.807.008 114 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 184.577 2010 6.792.064 3.970.610 10.762.674 9.367.512 8.174.993 1.192.519 1.180.530 121 181.971 2011 6.961.743 4.045.332 11.007.075 9.243.242 8.082.219 1.161.023 1.275.878 122 180.987 2012 6.831.249 4.087.352 10.918.601 9.121.249 7.928.963 1.192.286 1.119.165 120 179.981 2013 6.597.410 4.158.615 10.756.025 9.082.259 7.882.168 1.200.091 1.051.985 120 179.401 2014 6.558.886 4.066.564 10.625.450 9.230.124 7.781.662 1.448.462 935.361 119 179.638 2015 6.691.019 3.889.280 10.580.299 9.294.950 7.980.497 1.314.453 1.028.247 122 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 162.513 2010 8.632.999 1.186.300 9.819.299 8.437.511 7.549.866 887.645 1.323.731 127 161.293 2011 8.374.596 1.279.528 9.654.124 8.428.996 7.486.245 942.751 1.113.530 127 160.258 2012 8.299.259 1.321.207 9.620.466 8.333.314 7.528.259 805.055 1.198.560 129 156.959 2013 8.166.000 1.258.180 9.424.180 8.135.856 7.133.523 1.002.333 1.268.049 125 156.496 2014 7.938.823 1.160.392 9.099.215 8.066.529 7.285.111 781.418 1.148.472 128 156.427 2015 8.142.914 1.305.880 9.448.794 8.199.355 7.452.077 747.278 1.370.375 131 Stadt Kassel LK Kassel Schwalm-Eder-Kreis LK Waldeck-Frankenberg Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 217.352 2010 7.195.037 5.213.091 12.408.128 10.873.361 10.430.570 442.791 1.749.394 131 216.886 2011 7.088.366 5.421.030 12.509.396 11.123.979 10.623.305 500.674 1.619.239 134 216.718 2012 7.265.272 5.259.875 12.525.147 10.973.001 10.419.964 553.037 1.728.484 132 215.871 2013 7.092.710 5.459.929 12.552.639 10.597.530 10.008.973 588.557 1.637.271 127 216.393 2014 7.079.487 5.409.450 12.488.937 10.982.277 10.326.898 655.379 1.462.713 131 217.584 2015 7.261.803 6.495.008 13.756.811 11.539.963 10.693.452 846.511 1.399.677 135 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 122.478 2010 5.975.802 1.048.277 7.024.079 5.635.122 5.280.519 354.603 1.456.108 118 122.009 2011 5.908.365 1.049.965 6.958.330 5.598.447 5.290.017 308.430 1.416.238 119 121.765 2012 5.779.821 1.041.833 6.821.654 5.546.329 5.244.226 302.103 1.344.424 118 119.876 2013 5.911.904 1.020.753 6.932.657 5.390.948 5.132.768 258.180 1.619.196 117 119.362 2014 5.484.935 1.025.669 6.510.604 5.390.864 5.097.458 293.406 1.170.460 117 124.350 2015 5.866.200 1.006.134 6.872.334 5.522.208 5.147.197 375.011 1.416.406 113 Einwohner Jahr Eigenförderun g Kommunen m³ Förderung Verbände m³ Gesamtförderung m³ Verk. Menge in den Kommunen m³ Abgabe an Haushalte und Kleingewerbe Abgabe an Industrie m³ Eigenbedarf u. Verluste m³ Spez. Bedarf l/EW*d 104.292 2010 4.529.981 2.265.423 6.795.404 4.883.242 4.361.689 521.553 1.048.934 115 103.435 2011 4.699.739 1.861.840 6.561.579 4.933.308 4.352.975 580.333 916.331 115 102.592 2012 4.571.026 2.032.102 6.603.128 4.820.599 4.223.937 596.662 986.486 113 100.600 2013 4.397.153 2.061.155 6.458.308 4.603.271 4.192.740 410.531 1.115.407 114 100.265 2014 4.069.259 1.790.710 5.859.969 4.564.845 4.224.050 340.795 768.734 115 102.653 2015 4.100.478 2.070.741 6.171.219 4.543.980 4.207.285 336.695 887.047 112 Werra-Meißner-Kreis LK Fulda LK Hersfeld-Rotenburg 4761_Anlagen.pdf RP Darmstadt RP Gießen RP Kassel