Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 10.11.2016 betreffend Verkehrssituation an der Bundesstraße 254 in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In den letzten Jahren ist es, bedingt durch die Verlagerung durch die Lkw-Maut, zu Mehrbelastungen durch den Schwerlastverkehr in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz gekommen. In der Kleinen Anfrage Drucksache 19/3153 hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Geschwindigkeitsbeschränkung von Lkw und Pkw in den Nachstunden von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr prüfen will. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Bereits seit 2006 ist die B 254 für den mautpflichtigen Schwerlastverkehr über 12 t ganztägig gesperrt. Eine Verlagerung des Schwerlastverkehrs von der BAB 7 auf die B 254 ist damit unterbunden worden. Eine durch die Lkw-Maut bedingte Mehrbelastung in der Ortsdurchfahrt Felsberg-Niedervorschütz ist daher nicht gegeben. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 19/3153 hat die hessische Landesregierung mitgeteilt, dass bis zum Sommer 2016 Verkehrszahlen erhoben werden sollen. Liegen diese Zahlen mittlerweile vor? Frage 2. Falls nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Zahlen der Straßenverkehrszählung 2015 liegen noch nicht vor. Die Erhebung von Verkehrszahlen an Bundesstraßen im Rahmen der bundesweit durchgeführten Straßenverkehrszählung erfolgt im fünfjährigen Zählrhythmus im Auftrag des Bundes. Die Ausführung der Zählung obliegt dabei den Ländern, die Hochrechnung der erhobenen Verkehrszahlen zu einem belastbaren durchschnittlichen Wert erfolgt für alle Länder durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die Zählung selbst wurde bundesweit im November 2015 abgeschlossen und an die BASt weitergeleitet. Im Rahmen der Hochrechnung der Zahlen zu belastbaren Werten müssen zeitaufwändige Plausibilisierungen und Abgleiche mit Dauerzählstellen durchgeführt werden. Nach den Erfahrungen der Straßenverkehrszählungen aus den Jahren 2005 und 2010 konnte für diese Hochrechnungsphase mit einer Bearbeitungszeit von acht bis zehn Monaten ausgegangen werden, so dass die Verkehrszahlen der B 254 im Spätsommer 2016 vorgelegen hätten. Die aktuelle Hochrechnung durch die BASt verzögert sich aber bedauerlicherweise, so dass die Landesregierung mit einer Veröffentlichung der Zahlen Anfang des Jahres 2017 rechnet. Frage 3. Welche Erkenntnisse zieht die Hessische Landesregierung aus dem vorhandenen Zahlenmaterial? Sobald die Zahlen der Straßenverkehrszählung 2015 vorliegen, wird eine Lärmberechnung beauftragt werden. Diese Lärmberechnung ist die Grundlage für die Entscheidung über weitergehende Verkehrsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen. Eingegangen am 14. Dezember 2016 · Bearbeitet am 15. Dezember 2016 · Ausgegeben am 19. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4042 14. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4042 Frage 4. Welche konkreten Maßnahmen will die Hessische Landesregierung unternehmen, damit die Belastungen , die sich durch den zunehmenden Schwerlastverkehr in der Ortschaft Felsberg- Niedervorschütz ergeben, verringert werden? Wenn bei den Lärmberechnungen eine erhöhte Lärmbelastung festgestellt wird, können Lärmsanierungsmaßnahmen oder verkehrsbehördliche Maßnahmen in Erwägung gezogen werden. Darüber hinaus wird auf die Drucksache 19/3153 (Antwort zu Frage 2) verwiesen. Wiesbaden, 6. Dezember 2016 Tarek Al-Wazir