Kleine Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) vom 17.11.2016 betreffend Kosten der hessischen Hundeverordnung und Rasseliste und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Nach der vom Innenministerium seit dem 24. August 2000 geführten Statistik wurden von den Ordnungsbehörden bis zum 31. Dezember 2002 insgesamt 399 Hunde sichergestellt, von denen die meisten getötet wurden. Ende 2002 befanden sich noch 63 Hunde in Verwahrung (vgl. Drucksache 16/160). Wie viele Hunde wurden insgesamt seit Inkrafttreten der Rasseliste am 15. Juli 2000 bis heute in Hessen sichergestellt? Wie die Fragestellerin zutreffend ausführt, wurden im Zeitraum vom 24.08.2000 bis zum 31.12.2002 insgesamt 399 Hunde sichergestellt. Im Zeitraum von 2003 bis 2015 wurden dann insgesamt 412 Hunde nach § 40 HSOG sichergestellt und in amtliche Verwahrung (§ 41 HSOG) genommen. 301 davon waren "Listenhunde" (= 73,05 %). Im Einzelnen sieht die Statistik der in Verwahrung genommenen Hunde wie folgt aus: Jahr Hunde insgesamt davon Listenhunde (%) 2003 36 33 (91,66 %) 2004 39 33 (84,61 %) 2005 37 27 (72,97 %) 2006 23 18 (78,26 %) 2007 49 23 (46,93 %) 2008 24 19 (79,16 %) 2009 25 20 (80,00 %) 2010 41 26 (63,41 %) 2011 30 24 (80,00 %) 2012 31 21 (67,74 %) 2013 41 32 (78,64 %) 2014 20 13 (65,00 %) 2015 16 12 (75,00 %) Die aufgeführten Zahlen wurden den elektronisch erfassten Vordrucken über die Beißvorfallstatistik entnommen. Diese enthält für die Jahre 2000 bis 2002 keine Angaben über nach § 41 HSOG in Verwahrung genommene Hunde, sodass eine Aufsplitterung für diese Jahre nicht möglich ist. Frage 2. Wie viele sichergestellte Hunde befinden sich aktuell in Verwahrung? Die Anzahl der sichergestellten Hunde, die sich in amtlicher Verwahrung befinden, wird zum Ende eines Jahres erfasst und gemeldet. Dabei wird jedoch keine Differenzierung dahin gehend gemacht, ob es sich um Hunde handelt, welche in dem aktuellen Jahr in amtliche Verwahrung genommen wurden, oder ob auch Hunde dabei sind, die sich bereits seit Längerem in amtlicher Verwahrung befinden. Um dies darstellen zu können, wäre eine Abfrage bei allen 426 hessischen Kommunen erforderlich, auf die jedoch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit verzichtet wurde. Eingegangen am 27. Dezember 2016 · Ausgegeben am 29. Dezember 2016 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4101 27. 12. 2016 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4101 Dies vorangestellt, kann mitgeteilt werden, dass aus der Beißstatistik des Jahres 2015 hervorgeht , dass sich im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015 insgesamt 16 Hunde in amtlicher Verwahrung befanden. Da die Beißstatistik für das Jahr 2016 noch nicht vorliegt, können für das Jahr 2016 derzeit keine Angaben zu sichergestellten Hunden, die sich in amtlicher Verwahrung befinden, gemacht werden. Frage 3. Welche Kosten sind seit Juli 2000 bis heute für die Unterbringung sichergestellter Hunde entstanden ? Die Kosten der Unterbringung sind nicht Gegenstand der Beißstatistik, sodass keine landeseigenen Informationen hierüber bestehen. Hinzu kommt, dass für die Unterbringung der Hunde die örtlichen Ordnungsbehörden zuständig sind mit der Folge, dass die Kosten von den Gemeinden zu tragen sind (vgl. § 106 Abs. 1 Nr. 1 HSOG). Aufgrund des großen zeitlichen Umfangs der Fragestellung wurde von einer Erhebung der Kosten bei allen 426 hessischen Kommunen aus Gründen der Verhältnismäßigkeit abgesehen. Frage 4. Welche Kosten (bitte Aufschlüsselung in Prozess- und Verfahrenskosten, Personalkosten, Schulungskosten , Druckkosten, Veröffentlichungskosten und sonstige Sachkosten) sind seit 2000 bis heute dem Land Hessen und den Kommunen durch die Hundeverordnung bzw. deren Vollzug entstanden? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage 16/235 vom 14. Juli 2003 verwiesen. Danach ergab sich nach den Erhebungen bei den örtlichen Ordnungsbehörden durch die Regierungspräsidien für die Jahre 2000, 2001 und 2002 der nachfolgende Kostenaufwand: " Jahr Personalkosten Druckkosten Veröffentlichungskosten 2000 1.356.434,79 € 21.708,58 € 9.014,78 € 2001 1.530.902,60 € 14.476,92 € 6.910,52 € 2002 1.367.816,70 € 12.774,64 € 2.793,33 € Jahr Prozess- und Verfahrenskosten Schulungskosten sonstige Kosten 2000 18.546,59 € 29.770,94 € 206.154,38 € 2001 30.093,74 € 25.686,76 € 204.221,92 € 2002 18.767,00 € 19.983,55 € 134.602,94 € Dem Land Hessen sind bislang (Stand: 19. Februar 2003) Prozesskosten in den Normenkontrollverfahren gegen die Kampfhundeverordnung vom 5. Juli 2000, die Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15. August 2000 sowie die Hundeverordnung vom 10. Mai 2002 in Höhe von 12.189,05 Euro entstanden. Anzumerken ist noch, dass noch nicht alle Verfahren kostenmäßig abgeschlossen sind und der Hessische Verwaltungsgerichtshof auch über einige Normenkontrollanträge noch nicht entschieden hat." Hierzu ist ergänzend das Folgende auszuführen: Welche Prozesskosten in diesen Normenkontrollverfahren bis Ende 2004 noch entstanden sind, ist nicht mehr feststellbar, da die Zahlungsvorgänge nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden. Seit 2005 sind zudem keine Normenkontrollverfahren mehr anhängig gewesen und mithin in diesem Bereich auch keine Kosten mehr entstanden. Die Personal- und Sachkosten für alle Leistungen der Gefahrenabwehr, die im Innenministerium und bei den Regierungspräsidien erbracht werden, sind im Kapitel 0301 im Produkt Nr. 7 - Gefahrenabwehr - enthalten, für den Bereich der Hundeverordnung aber nicht gesondert ausgewiesen . Statistische Aufzeichnungen der Personal- und Sachkosten im Zusammenhang mit der Hundeverordnung werden nicht geführt. Aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Gefahrenabwehr ist auch eine realistische Schätzung dieser Kosten nicht möglich. Zum finanziellen Aufwand des Landes können daher keine Angaben gemacht werden. Frage 5. Welche Personal- und Sachkosten sind für die Task Force "gefährliche Hunde" entstanden, deren Arbeitsschwerpunkt in der Zusammenarbeit mit anderen Behörden lag, insbesondere in der Unterstützung der für die Durchführung der Hundeverordnung zuständigen Ordnungsbehörden beim Vollzug der Regelungen? Über die AG Task Force "gefährliche Hunde", die in der Zeit vom 1. Februar 2001 bis 31. März 2003 eingerichtet war, sind im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport keine Unterlagen mehr vorhanden. Es wird daher auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4101 3 16/235 vom 14. Juli 2003 verwiesen. Danach sind für die in der AG Task Force "gefährliche Hunde" eingesetzten sieben Beamten und einen Verwaltungsangestellten bis Anfang Januar 2003 Personalkosten (ohne Arbeitsplatzkosten nach der Personalkostentabellen 2002, StAnz. 2002 S. 4810) in Höhe von 649.758 € entstanden. Zu den Sachkosten konnten keine detaillierten Angaben gemacht werden. Frage 6. Welche Kosten sind für das seinerzeit extra im Innenministerium eingerichtete Infotelefon entstanden ? Hinsichtlich der Kosten des seinerzeit eingerichteten Infotelefons sind keine Unterlagen mehr vorhanden, da auch diese nach Ablauf der zehnjährigen Aufbewahrungsfrist vernichtet wurden. Wiesbaden, 20. Dezember 2016 Peter Beuth