Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 22.11.2016 betreffend künftige ärztliche Versorgung in Lindenfels und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie wurde die Schließung des Luisenkrankenhauses in Lindenfels hinsichtlich des ärztlichen und pflegerischen Personals sowie der medizinischen Ausstattung abgewickelt? Über das vom Südhessischen Klinikverbund beantragte Insolvenzverfahren ist der Klinikbetrieb des Luisen-Krankenhauses in Lindenfels zum 31.07.2016 eingestellt worden. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wurde betriebsbedingt Ende Juni 2016 zu Ende September 2016 gekündigt . Die medizinische Ausstattung wurde soweit möglich versteigert. Frage 2. Wie wird der Fortbestand des MVZ in Lindenfels organisatorisch und finanziell gewährleistet? Das MVZ Lindenfels wird zum 01.01.2017 vom Kreiskrankenhaus Bergstraße übernommen. Der Zulassungsausschuss für Ärzte hat nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) am 06.12.2016 dem beantragten Gründerwechsel von der Südhessischer Klinikverbund GmbH zur Kreiskrankenhaus Bergstraße GmbH zum 01.01.2017 stattgegeben. Frage 3. Wie viele Arztsitze befinden sich am MVZ Lindenfels und wie viele sind davon besetzt? Nach Auskunft der KVH vom 13.01.2017 befinden sich am MVZ Lindenfels aktuell zwei Versorgungsaufträge (Arztsitze), wobei es sich um einen hausärztlichen und einen gynäkologischen Versorgungsauftrag handelt. Derzeit wird die hausärztliche Versorgung über eine Vertretung nach § 32 b Ärzte-ZV ausgeübt und sichergestellt. Durch die Vertretung wird auch die Versorgung des Pflegeheims in Lindenfels abgedeckt. Der gynäkologische Sitz ist aktuell unbesetzt. Zum 01.04.2017 gilt die Anstellung von einem Hausarzt und einem Gynäkologen nach Auskunft des MVZ als sicher. Es gebe ernsthafte Interessenten und Gespräche würden geführt. Frage 4. Wie viele freie Arztsitze gibt es in Lindenfels und in der näheren Umgebung? Laut aktuellem Beschluss des Landesausschusses vom 24.11.2016 (Stand 01.10.2016) gibt es im hausärztlichen Bereich im relevanten Planungsbereich Bensheim/Heppenheim 2,5 freie Sitze. In der allgemeinen fachärztlichen Versorgung besteht im Kreis Bergstraße flächendeckende Überversorgung . Frage 5. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es für ein MVZ, gleichzeitig auch eine stationäre Unterbringung anzubieten? Nach § 95 Absatz 1 Satz 1 SGB V nehmen u. a. zugelassene medizinische Versorgungszentren an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Im Rahmen der ambulanten Versorgung bestehen keine rechtlichen Möglichkeiten, Patientinnen und Patienten eine stationäre Unterbringung anzubieten . Diese bleibt zugelassenen Krankenhäusern im Sinne von § 108 SGB V sowie Privatkliniken vorbehalten. Eingegangen am 1. Februar 2017 · Bearbeitet am 2. Februar 2017 · Ausgegeben am 3. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4127 01. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4127 Frage 6. Sieht die Landesregierung die örtliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zurzeit und künftig gewährleistet? Wenn ja, bitte begründen. Die ambulante Versorgung wird als gewährleistet angesehen. Insbesondere für die hausärztliche Versorgung ist zu berücksichtigen, dass die zuvor im MVZ angesiedelten zwei Hausarztsitze nach Information der KVH nur in geringem Umfang ausgefüllt wurden. Insoweit lässt sich konstatieren, dass bei Besetzung des einen verbliebenen hausärztlichen MVZ-Sitzes die Versorgung sichergestellt ist. Bezogen auf die gynäkologische Versorgung kann festgehalten werden, dass von Lindenfels aus der nächsterreichbare Gynäkologe im ca. 7 km entfernten Fürth niedergelassen ist. Weitere Gynäkologen sind im 17 km entfernten Heppenheim bzw. 18 km entfernten Bensheim niedergelassen . Die KVH geht jedoch davon aus, dass der gynäkologische Sitz am MVZ Lindenfels neu besetzt werden kann, so dass auch hier eine wohnortnahe Versorgung stattfindet. Frage 7. Welche Auswirkungen hat nach Ansicht der Landesregierung die Schließung des Luisenkrankenhauses für die Hilfsfristen des Rettungsdienstes? Die Hilfsfristerfüllung im Rettungsdienstbereich Bergstraße betrug vom 01.01.2016 bis 01.07.2016 88,6 % und vom 01.07.2016 bis 01.10.2016 89,9 %. Zum 01.01.2016 ist der neue Bereichsplan für den Rettungsdienstbereich Bergstraße in Kraft getreten, der aufgrund von Vorhalterhöhungen die Rettungsmittelverfügbarkeit optimiert hat. Wiesbaden, 26. Januar 2017 Stefan Grüttner