Kleine Anfrage der Abg. Geis und Degen (SPD) vom 14.05.2014 betreffend Arbeitsfähigkeit der Elternvertretungen an hessischen Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: An den hessischen Schulen ist bei den gewählten Elternvertretern, insbesondere in den Kreis- und Stadtelternbeiräten , im laufenden Schuljahr 2013/2014 ein alarmierender Rückgang zu verzeichnen. Dieses Problem besteht gleichermaßen für Städte und Kreise. So hat beispielsweise der Odenwaldkreis weder Vertreter von Beruflichen Schulen, noch von Haupt- und Realschulen aufzuweisen. Gleiches gilt beispielsweise für den Kreis Kassel, sowie die Städte Hanau und Darmstadt. Die Elterngremien auf Kreis- und Stadtebene können so kaum oder gar nicht geschäftsfähig gehalten werden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie stellt das Hessische Kultusministerium sicher, dass die Gremien der Elternvertretung in hes- sischen Städten und Kreisen, gemäß der Bestimmung des Hessischen Schulgesetzes (§ 114 HSchG) und der "Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen" besetzt werden können? Nach § 114 des Hessischen Schulgesetzes in Verbindung mit § 12 der "Verordnung für die Wahl zu den Elternvertretungen und die Entschädigung der Mitglieder des Landeselternbeirats und der vom Landeselternbeirat gebildeten Ausschüsse" vom 1. Juli 2010 (ABl. S. 316), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. März 2013 (ABl. S. 222), liegt die Kompetenz zur Durchführung der Wahlen für die genannten Gremien bei den Kreis- oder Stadtelternbeiräten. Nach § 12 Abs. 2 der Verordnung hat das Landesschulamt (Staatliche Schulämter) die Kreis- oder Stadtelternbeiräte bei der Wahl zu unterstützen. Zu den unabdingbaren Wahlgrundsätzen, die dabei zu beachten sind, gehört der Grundsatz der Freiwilligkeit. Das bedeutet auch, dass niemand gegen seinen Willen gewählt werden kann (entsprechend § 1 Abs. 2 der Verordnung). Zudem bedingt der Grundsatz der Unabhängigkeit der Wahl, dass seitens der Schulaufsicht (und damit auch des Ministeriums) in die Wahl nicht steuernd eingegriffen werden darf. Unabhängig von diesem bindenden Rahmen unterstützt und fördert das Kultusministerium die Elternarbeit mit geeigneten Mitteln und Instrumenten. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 hingewiesen. Frage 2. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die verfassungsgemäße Vertretung der hessischen Eltern und die gesetzlichen Bestimmungen (§ 115 HSchG) sichergestellt sind? Die verfassungsmäßige Vertretung der Eltern in der Ausformung des Hessischen Schulgesetzes wird auf der Ebene der Kreise, der kreisfreien Städte und der kreisangehörigen Gemeinden, die Träger von Schulen mehrerer Schulformen sind, beachtet. Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 1 hingewiesen. Grundsätzlich treten bei der Umsetzung der Vorgaben des § 115 HSchG ("Aufgaben der Kreis- und Stadtelternbeiräte") schulformunabhängig keine Probleme auf. Abweichungen in Einzelfällen können temporär auftreten und werden durch das Kultusministerium aufmerksam verfolgt. Falls es sich hierbei um eine stetige Entwicklung über einen längeren Zeitraum handelt, werden geeignete Maßnahmen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um diesen Entwicklungen gegenzusteuern. Diesbezüglich wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Eingegangen am 3. Juli 2014 · Ausgegeben am 7. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/416 03. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/416 Frage 3. Mit welchen Instrumenten und Mitteln plant das Hessische Kultusministerium die Elternvertrete- rinnen und Elternvertreter zukünftig zu unterstützen? In Hessen besteht eine lange Tradition der Unterstützung der Elternvertreterinnen und -vertreter insbesondere durch Fortbildungsmaßnahmen, die intensiv vom Land unterstützt und in enger Zusammenarbeit auch mit dem Landeselternbeirat durchgeführt werden. Diese Kooperation mündete im Jahr 2001 in die Unterzeichnung der "Wiesbadener Erklärung - Gemeinsame Erziehungsverantwortung in Schule und Elternhaus sichern" durch die damalige Kultusministerin Wolff und die damalige Landeselternbeiratsvorsitzende Goldacker. In Umsetzung dieser Erklärung wurde das Kooperationsprojekt des Hessischen Kultusministeriums und des Landeselternbeirats von Hessen "elan" (Eltern schulen aktive Eltern) begründet. Ein wichtiges Themenfeld dieses Kooperationsprojektes ist die Einführung der Eltern in die Elternbeiratsarbeit (vgl. dazu: Hessisches Kultusministerium / Landeselternbeirat von Hessen, Ratgeber für Eltern von Eltern - mit Praxisbeispielen für die Arbeit als Elternvertreterin und Elternvertreter , 2. Auflage, Wiesbaden 2011). Gegenwärtige Grundlage des elan-Projektes ist die aktuelle Kooperationsvereinbarung zwischen dem Hessischen Kultusministerium und dem Landeselternbeirat von Hessen vom 31. August 2011. Im Jahr 2013 wurden insgesamt 156 elan-Veranstaltungen von den derzeit aktiven elanMultiplikatorinnen und -Multiplikatoren angeboten. Hiervon wurden 75 elan-Veranstaltungen abgerufen. Für das erste Halbjahr 2014 werden bzw. wurden 46 elan-Veranstaltungen angeboten . Die Planung für das zweite Halbjahr 2014 ist derzeit noch im Gange. Aufgrund der gerade abgeschlossenen Qualifizierung von 27 neuen elan-Multiplikatorinnen und -Multiplikatoren und ihrer aktiven Mitwirkung ab dem Schuljahr 2014/2015 kann das Angebot voraussichtlich noch weiter ausgebaut werden. Darüber hinaus wird auch zukünftig an konzeptionellen Anpassungen aufgrund aktueller Entwicklungen gearbeitet. Kernelemente sind zum einen die noch stärkere Motivation und Einbindung von Eltern in schulische Entwicklungsprozesse und Gremien. (Bisher werden Eltern bereits neben der Mitarbeit in den formalen Gremien von Schulen z.B. bei Veranstaltungen des Kooperationsprojektes "elan" einbezogen.) Zum anderen können interessierte Eltern an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung auf der Grundlage des Qualitätsrahmens für die ganztägigen Schulen teilnehmen. Ferner erfahren Eltern Unterstützung durch die Arbeit des Landesverbandes der Schulfördervereine in Hessen (LSFV-HE). Hier werden Eltern fachlich konsequent geschult und beraten, wie sie mit den umfangreicher werdenden Aufgaben als Schulfördervereine an ganztägigen Schulen umgehen können. Frage 4. Wie will man insbesondere die Eltern an Haupt- und Realschulen motivieren, fördern und unter- stützen? Im Rahmen der in Frage 3 benannten Konzeptweiterentwicklung finden regelmäßig Gespräche mit Elternvertretungen statt, um Probleme zu benennen und mögliche Unterstützungen zu entwickeln . Im Bereich der Haupt- und Realschulen spielt u.a. eine stärkere Einbeziehung der Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund eine wichtige Rolle. Wiesbaden, 17. Juni 2014 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz