Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 14.05.2014 betreffend Flughafen Kassel-Calden: Defizite und geplante Defizite 2014 bis 2020 und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Studien zufolge ist die Region Kassel eine der dynamischsten Wirtschaftsregionen in Deutschland . Um diese positive Entwicklung voranzutreiben, unterstützt die Landesregierung die Region in vielfältiger Form. Ein wichtiger Baustein dieser Maßnahmen zur Unterstützung und Erschließung von Entwicklungspotenzialen ist die Etablierung des Flughafens Kassel-Calden (FGK). Dabei gehen die regionalökonomischen Effekte des Flughafens weit über das bisherige finanzielle Engagement der Anteilseigner des Flughafens (Land Hessen, Stadt Kassel, Landkreis Kassel, Gemeinde Calden) hinaus. Die Landesregierung bekennt sich dennoch zu dem Ziel, dass der Betrieb des Flughafens ohne Zuschüsse der Anteilseigner möglich ist. Hierfür soll - so ist es im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verankert - der vom Land zu tragende Anteil am Defizitausgleich ausgehend vom Jahr 2014 um 10 % pro Jahr sinken. Dies kann sowohl durch Einsparungen als auch durch die Beteiligung privater Dritter erreicht werden. Die Problematik der Veröffentlichung der Flugbewegungen sowie der betriebswirtschaftlichen Zahlen der Flughafengesellschaft war mehrfach Diskussionsgegenstand in den Ausschüssen des Hessischen Landtages. Dabei wurde seitens des Hessischen Ministers der Finanzen zugesichert und seither praktiziert, dass die Abgeordneten des Haushaltsausschusses monatlich über die Flugbewegungen am Flughafen Kassel-Calden im Rahmen einer Flugstatistik informiert werden . Dagegen können Fragen, die die betriebswirtschaftlichen Zahlen der Gesellschaft, insbesondere die Businesspläne und die sich daraus ergebenden Prognosen der Jahresergebnisse betreffen, im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. In der Vertraulichkeit der Prognosen der Jahresergebnisse liegt ein schützenswertes Interesse der FGK. Hierbei handelt es sich um einen verfassungsrechtlich gebotenen Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Da die Antwort auf eine Kleine Anfrage stets schriftlich zu erfolgen hat und durch Veröffentlichung der Allgemeinheit zugänglich gemacht wird, würde das Schutzrecht der Geschäftsgeheimnisse der FGK mit der Beantwortung dahingehender Fragen im Rahmen einer Kleinen oder Großen Anfrage verletzt. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Hessischen Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Wie hoch ist der Verlust der Flughafen GmbH Kassel-Calden für das Jahr 2013, der vom Land, der Stadt Kassel und der Gemeinde Calden ausgeglichen werden muss? (Angaben bitte getrennt für die vom Land Hessen, der Stadt Kassel sowie der Gemeinde Calden zu tragenden Anteile.) Der für das Jahr 2013 festgestellte Verlust beträgt knapp 6,74 Mio. €. Das Betriebsergebnis der Gesellschaft wird unter den Gesellschaftern entsprechend ihrer Gesellschaftsanteile aufgeteilt . Dementsprechend trägt das Land einen Verlustanteil von rund 4,58 Mio. €, die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel von jeweils rund 0,88 Mio. € und die Gemeinde Calden von rund 0,4 Mio. €. Eingegangen am 13. August 2014 · Ausgegeben am 20. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/417 13. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/417 Frage 2. Warum sind die Landesregierung - respektive der Aufsichtsrat der Flughafen GmbH Kassel- Calden - noch im August 2013 für die Jahre 2014 bis 2017 "von einer positiven Entwicklung im Jahresergebnis ausgegangen"? (Antwort des Ministers der Finanzen auf die Kleine Anfrage Drs. 18/7461 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Frage Nr. 4) Die Einschätzung der Landesregierung bzw. des Aufsichtsrats gründete auf der - damals aktuellen - mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2014 bis 2017, die in der Aufsichtsratssitzung am 18. Dezember 2012 vorgelegt wurde. Frage 3. Hält die Landesregierung es in Anbetracht des mehr als schlechten Geschäftsverlaufs im ersten Drittel dieses Jahres noch für realistisch, das für 2014 geplante Jahresdefizit auf 8 Mio. € zu begrenzen ? Wenn ja, welche konkreten Anhaltspunkte hat die Landesregierung für einen besseren Verlauf des weiteren Geschäftsjahres? Die Landesregierung hält zum jetzigen Zeitpunkt die Begrenzung des für 2014 geplanten Jahresdefizits auf 8 Mio. € für realistisch. Die Landesregierung ist weiterhin zuversichtlich, das geplante Jahresdefizit durch entsprechende Einsparmaßnahmen und durch eine Steigerung der Verkehrsentwicklung zu reduzieren. Ein konkreter Anhaltspunkt für eine Verbesserung des weiteren Geschäftsverlaufs ist zum Beispiel das Angebot von wöchentlichen Flugverbindungen nach Fuerteventura und Antalya im kommenden Winterflugplan. Frage 4. Im Geschäftsplan für den Flughafen Kassel-Calden sind für 2013 Ausgaben für hoheitliche Auf- gaben - wie Zoll, Polizei, Flugsicherung, Feuerwehr - von ca. 4,3 Mio. € aufgeführt. Für 2014 werden 4,98 Mio. € für hoheitliche Aufgaben genannt. a) Zu welchen Teilen werden jeweils die Ausgaben für hoheitliche Aufgaben vom Land Hessen , der Stadt Kassel und der Gemeinde Calden finanziert? Im Jahr 2013 wurden die gesamten Kosten vom Land Hessen getragen, wobei für einen Teil der Kosten eine nutzerbezogene Teilrefinanzierung erfolgt (vgl. Antwort zu c). Für das Jahr 2014 und für die Folgejahre wird mit den Mitgesellschaftern mit dem Ziel verhandelt, eine angemessene Beteiligung der Mitgesellschafter an den Kosten für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben zu erreichen. Frage 4. b) Wer kommt für die Kosten aus hoheitlichen Aufgaben gegebenenfalls auf, die nicht vom Land Hessen, der Stadt Kassel oder der Gemeinde Calden getragen werden? Soweit die Kosten nicht von den Gesellschaftern übernommen werden würden, müsste die Flughafengesellschaft Kassel mbH für diese Kosten aufkommen. Frage 4. c) Erhält das Land Hessen für die Kosten eine Rückerstattung und wenn ja in welcher Höhe und von wem? Eine teilweise Rückerstattung erhält das Land Hessen, soweit es um Aufgaben der Flughafensicherheit , namentlich der Fluggast- und Gepäckkontrollen geht. Diesbezüglich fließen dem Land die Einnahmen aus der Luftsicherheitsgebühr (10 € pro abfliegenden Passagier) zu. Darüber hinaus findet keine Rückerstattung statt. Frage 4. d) Wie hoch sind die geplanten Defizite für die Jahre 2014 bis 2020 inklusive der Kosten für hoheitliche Aufgaben? Antwort bitte nach Jahren und Kostenart gegliedert. Siehe Vorbemerkung. Um trotzdem dem Informationsrecht der Abgeordneten nachzukommen, wäre eine Beantwortung der entsprechenden Fragen in Form eines mündlichen Berichts in einer vertraulichen Sitzung des jeweiligen Ausschusses möglich. Hierzu ist zuvor noch das Einverständnis der Anteilseigner der FGK einzuholen. Frage 5. Die Bedarfsprognosen des Planfeststellungsverfahrens sowie die im Rahmen des EU- Notifizierungsverfahrens erstellten Bedarfsprognosen durch die Firma Intraplan Consult haben sich für das Jahr 2013 sowie den Jahresbeginn 2014 als grundlegend falsch erwiesen. Beruhen die unter Frage 3 und 4 gemachten Angaben immer noch auf den Prognosen der Firma Intraplan ? Wenn ja: Wie begründet sich das Vertrauen in die Prognosen, wenn sich diese bisher als grundlegend falsch erwiesen haben. Wenn nein: auf welchen Prognosen beruhen die neuen Berechnungen der geplanten Defizite für die Jahre 2014 bis 2020? Nein. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/417 3 Die aktuelle Planungs- bzw. Prognosegrundlage für die Defizite in den Jahren 2014 ff. beruht maßgebend auf dem Betriebsergebnis und den Erfahrungen aus dem ersten Jahr der Betriebstätigkeit des Regionalflughafens. Frage 6. Gibt es im Zusammenhang mit dem Flughafen Kassel-Calden, dessen Bau und dessen Betrieb, über die genannten Defizite hinaus noch weitere Kosten, die aus öffentlichen Kassen gezahlt werden oder zukünftig gezahlt werden sollen? Nein. Wiesbaden, 30. Juli 2014 Dr. Thomas Schäfer