Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 15.05.2014 betreffend Neubau des Polizeipräsidiums Südosthessen in Offenbach und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Seit fast zehn Jahren wird über einen Neubau für das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach diskutiert. Nach der ursprünglichen Planung sollte der Neubau im Jahr 2015 fertiggestellt sein. Aktuellen Medienberichten zufolge soll nunmehr erst im Jahr 2015 über einen Grundstückskauf entschieden werden. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wo genau soll der Neubau des PP Südosthessen realisiert werden? Der Neubau des PP Südosthessen soll auf dem Gelände der ehemaligen Anzuchtgärten der Stadt Offenbach am Spessartring, zwischen Waldstraße und Buchhügelallee realisiert werden. Es handelt sich um Grundstücke in der Gemarkung Offenbach, Flur 20 mit den folgenden Flurstücken : 430, 431, 432 und Teilflächen der Flurstücke 5/2, 224, 386/4, 388/2, 390/1, 416/2, 429, 434/5, 435/1, 435/3 und 437/5. Frage 2. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Für das Projekt wird derzeit das Vergabeverfahren durchgeführt. Die Zuschlagserteilung ist nach derzeitigem Terminplan im Juni 2015 geplant. Der Termin des Baubeginns ist abhängig von den Angeboten/Terminplanungen der einzelnen Bieter und wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2015 liegen. Frage 3. Wann wird der Umzug des Polizeipräsidiums Südosthessen in den Neubau nach derzeitigem Planungsstand erfolgen? Die Übernahme des Gebäudes ist nach derzeitigem Terminplan im Dezember 2017 geplant. Der Umzug kann erst hiernach geschehen und liegt in der Regie des Polizeipräsidiums Südosthessen. Frage 4. Wie groß ist die geplante Nutzfläche des Neubaus? Für den Neubau ist eine Nutzfläche von rund 24.700 m² geplant. Frage 5. Wie viele Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte sollen im Neubau ihren Dienst tun? Im Neubau sollen circa 800 Mitarbeiter ihren Dienst tun. Frage 6. Mit welchen Baukosten (Grundstück, Planung, Errichtung des Gebäudes) rechnet die Landesre- gierung insgesamt? Für das Projekt wurde gemäß § 7 Abs. 2 LHO eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Beschaffungsweges durchgeführt. Diese vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gem. Phase II des Leitfadens der Finanzministerkonferenz "Wirtschaftlich- Eingegangen am 1. Juli 2014 · Ausgegeben am 4. Juli 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/422 01. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/422 keitsuntersuchung bei PPP-Projekten" ergab, dass eine Beschaffung als PPP-Projekt die wirtschaftlichste Variante ist. Das Projekt befindet sich aktuell im Vergabeprozess, weswegen die Baukosten derzeit nicht genau bestimmt werden können. Eine Vergabe erfolgt nur, wenn durch eine endgültige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nachgewiesen wird, dass das endgültige Angebot wirtschaftlicher ist als eine vergleichbare Eigenbauvariante . Frage 7. Wie hoch sind die bisher bereits entstandenen Planungskosten für den Neubau? Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie inklusive Kostenermittlungen sind dem Land Hessen bisher Planungskosten in Höhe von ca. 500.000 € entstanden. Da bei einem PPP-Projekt die eigentliche Planung durch die sich am Verfahren beteiligenden Bieter erarbeitet wird, ist es hier nicht möglich, die dort entstandenen Planungskosten zu beziffern. Frage 8. Welcher Nutzung wird das derzeitig genutzte Gebäude nach dem Umzug des Polizeipräsidiums Südosthessen zugeführt bzw. gibt es ein Nachfolgenutzungskonzept? Für das derzeit vom Polizeipräsidium Südosthessen genutzte Gebäude in der Geleitstraße 124 in Offenbach wird zu gegebener Zeit das übliche Verfahren angestoßen: 1. Prüfung, ob Nachnutzungsmöglichkeiten gefunden werden können, 2. wenn keine Nachnutzungsmöglichkeiten gefunden wurden, Durchführung einer Ressort- abfrage, 3. wenn bei den Ressorts kein Interesse an der Liegenschaft besteht, Vermarktung der Lie- genschaft. Frage 9. Wird das Land Kosten und Aufwendungen, die der Stadt Offenbach auf Grund der Verzögerun- gen des Neubaus entstanden sind, ersetzen? Falls ja, in welchem Umfang? Zwischen Land und Stadt Offenbach besteht eine vertragliche Vereinbarung über einen Kaufoptionsvertrag und der Freimachung des Grundstücks am Spessartring. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keine Verpflichtungen, der Stadt Offenbach zusätzliche Kosten und Aufwendungen zu ersetzen. Wiesbaden, 20. Juni 2014 Dr. Thomas Schäfer