Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer und Gnadl (SPD) vom 29.11.2016 betreffend Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-Technischen Assistentin/Assistenten (PTA) und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerinnen: Die Berufsverbände beklagen, dass die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-Technischen Assistentin /Assistenten (PTA) auf Grundlage des Berufsgesetzes von 1968 komplett veraltet ist und überhaupt nicht mehr den Anforderungen an die vielfältigen Beratungsaufgaben in den Apotheken und dem Stand der Pharmazie entspricht. Darüber hinaus wird befürchtet, dass aufgrund demografisch bedingter rückläufiger Bewerberzahlen , einer veralteten Ausbildung, hohem Schulgeld sowie des Wegfalls von PTA-Schulen ein Fachkräftemangel entstehen kann. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Der Beruf ist im Gesetz über den Beruf des Pharmazeutisch-Technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349) und die Ausbildung in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Pharmazeutisch-Technische Assistenten vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2352) geregelt . Beide wurden zuletzt durch Gesetz vom 18. April 2016 (BGBl. I S. 886) geändert. Die Ausführung dieser bundesrechtlichen Regelungen obliegt den Ländern als eigene Aufgabe. Der Handlungsrahmen der hessischen Landesregierung ist daher eingeschränkt. Eine Rechtsgrundlage für eine regelhafte Datenerhebung/-übermittlung der Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen besteht nicht, so dass die Finanzierungsfragen durch das Regierungspräsidium Darmstadt bei den Ausbildungsstätten abgefragt wurden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Ausbildungsstätten/Schulen für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen/Assistenten (PTA) mit jeweils wie vielen Plätzen gibt es in Hessen (bitte nach Trägern aufschlüsseln)? In Hessen gibt es drei Ausbildungsstätten in der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz in privater Trägerschaft: Collegium Pharmazeuticum Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Assistenten Stroofstraße 27 (Gebäude A 01) 65933 Frankfurt Die aktuelle Schülerzahl beträgt 91 Schüler. Zum 01.01.2017 erfolgt ein Trägerwechsel an die Hochschule Fresenius. Hochschule Fresenius Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Assistenten Limburger Straße 2 65510 Idstein Die aktuelle Schülerzahl beträgt 62 Schüler. Deutsche Angestellten Akademie Lehranstalt für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen und Assistenten Ernst-Giller-Straße 20 35039 Marburg Die aktuelle Schülerzahl beträgt 41 Schüler. Eingegangen am 6. Januar 2017 · Bearbeitet am . Januar 2017 · Ausgegeben am 11. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4235 06. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4235 Frage 2. Wie finanzieren sich die Ausbildungsstätten? Gibt es öffentliche Förderung, wenn ja, in welcher Höhe und wenn Schulgeld gezahlt werden muss, in welcher Höhe (bitte nach Ausbildungsstätten aufschlüsseln)? Bei der Ausbildung in der Pharmazeutisch-Technischen Assistenz handelt es sich um einen von dreizehn staatlich anerkannten Ausbildungsberufen im Gesundheitswesen (u.a. Physiotherapie, Logopädie, Medizinisch-Technische Assistenz). Insgesamt sind ca. 55 Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen (ohne Pflege, Altenpflege und Entbindungspflege) staatlich anerkannt. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bietet in § 17a i.V.m. § 2 die Möglichkeit der Ausbildungsfinanzierung für Ausbildungsstätten, die mit einem Krankenhaus verbunden sind. Darüber hinaus erhalten die Ausbildungsstätten im Gesundheitswesen keine Förderung. Das Schulgeld beträgt an der PTA-Schule in Frankfurt monatlich 390 €, zuzüglich einer einmaligen Prüfungsgebühr von 350 € und einem zweimaligen Materialgeld von 200 €. Die PTA- Schule in Frankfurt wurde bisher durch den Hessischen Apothekerverband unterstützt. Das Schulgeld an der Hochschule Fresenius beträgt monatlich 518 € und das Schulgeld an der Deutschen Angestellten Akademie in Marburg zurzeit 425 € bzw. 445 € ab 28.08.2017. Frage 3. Welche Gesamtkosten entstehen für die Ausbildung zum/zur PTA pro Schüler/Schülerin? An der PTA-Schule in Frankfurt betragen die Gesamtkosten der Ausbildung für den Schüler 10.110 €, die Gesamtkosten der Schule belaufen sich je Kalenderjahr auf ca. 600.000 €. An der Hochschule Fresenius in Idstein betragen die Gesamtkosten der Ausbildung für den Schüler 12.428 €, die Gesamtkosten der Schule belaufen sich auf 372.692 € für die gesamte Ausbildung pro Lehrgang. Die PTA-Schule in Marburg hatte im Jahr 2015 Gesamtkosten von 242.000 € (Erlöse abzüglich der gesamten Ausgaben wie Personal, Raum-, Inventar- und Laborkosten sowie Verwaltungskosten ) bezogen auf ein Jahr mit je einer Klasse pro Ausbildungsjahr. Frage 4. Seit wann und warum hat das Land die diesbezügliche Finanzierung eingestellt? Für die Ausbildung in der Pharmazeutisch-Technischen-Assistenz konnte für die Förderperiode 2007 bis 2013 eine Aufnahme in die Förderung aus dem europäischen Sozialfonds (kofinanziert mit Landesmitteln) erreicht werden. Dies war möglich, da alle PTA-Ausbildungsstätten entsprechende Anträge gestellt hatten. In der Förderperiode ab 2014 war eine Förderung der PTA- Ausbildung aus ESF-Mitteln u.a. aufgrund der Schwerpunktsetzung der EU auf "Armutsbekämpfung " nicht mehr möglich. Die Förderung der Ausbildung in der Pharmazeutisch- Technischen Assistenz wurde daher zum Ausbildungsstart 2014 eingestellt. Die Förderung der Ausbildungsstarts 2012 und 2013 (zweijährige Ausbildung) aus ESF-Mitteln bis einschließlich 2014 und aus Landesmitteln im Jahr 2015 wurde sichergestellt. Auch in diesem Jahr wurden aus Landesmitteln noch die Umsetzungskosten der 2013 begonnen und im Jahr 2015 abgeschlossenen Ausbildung getragen. Der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Berufe des Gesundheitswesens lässt eine alleinige Förderung der PTA-Ausbildung nicht zu. Frage 5. Welche Ausbildungsstätten gibt es in anderen Bundesländern und wie ist deren Finanzierung geregelt ? Es wurde eine Länderumfrage durchgeführt. Die Antworten zeigen die Unterschiedlichkeit in den Ländern. Die Ausbildung ist teilweise dem Kultus- und teilweise dem Gesundheitsressort zugeordnet. Daraus ergeben sich unterschiedliche Finanzierungsmöglichkeiten. Die Antworten sind in der Anlage zusammen gefasst. Frage 6. Welche Schulen/Ausbildungsstätten für Pharmazeutisch-Technische Assistentinnen/Assistenten (PTA) mussten seit 2009 aus welchem Grund schließen? Im August 2011 - also noch während des Förderzeitraumes - hat die PTA-Schule in Darmstadt, unter Trägerschaft der Stadt Darmstadt, den Schulbetrieb eingestellt, die letzte Prüfung fand im Oktober 2012 statt. Als Ursache wurden damals finanzielle Gründe genannt. Die PTA-Schule Kassel unter Trägerschaft von Agil hat im Jahr 2016 den Unterricht eingestellt, die letzte Prüfung wird im Jahr 2017 stattfinden. Ein geplanter Trägerwechsel von Agil zu Blindow hat nicht stattgefunden, da Blindow von der vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilten Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4235 3 Genehmigung keinen Gebrauch machte. Es wurden nachbarrechtliche Streitigkeiten im Rahmen der Baugenehmigung als Grund angegeben. Frage 7. Wie schätzt die Landesregierung den derzeitigen und den zukünftigen Bedarf an PTA- Berufsnachwuchs in Hessen ein? In Hessen werden Prognosen über die zukünftige Entwicklung ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen nach den bundesgesetzlichen Vorgaben der §§ 99 ff. SGB V sowie der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses im Wege der sog. "Bedarfsplanung" erstellt. Dabei orientiert sich die Bedarfsplanung i.S.d. SGB V zum größten Teil an starren Rechnungsgrößen, die nicht immer zuverlässig Auskunft über den tatsächlichen (zahn-)medizinischen Versorgungsbedarf geben. Für Prognosen über zukünftige Entwicklungen und den Versorgungsbedarf hinsichtlich der Gesundheitsfachberufe gibt es dagegen keine entsprechenden Ansatzpunkte, weshalb entsprechende Einschätzungen nur spekulativ sein könnten. Frage 8. Wie will sich die Landesregierung für die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch-Technischen Assistentin /Assistenten (PTA) einsetzen, um den Betrieb der Apotheken zu gewährleisten? Frage 9. Inwiefern will sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass die Ausbildung zur/zum Pharmazeutisch -Technischen Assistentin/Assistenten (PTA) an die Anforderungen der vielfältigen Beratungsaufgaben in den Apotheken und dem Stand der Pharmazie angepasst wird? Die Fragen 8 und 9 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Wichtigstes Element ist nach Auffassung der Landesregierung, dass auch in Zukunft genügend und adäquat ausgebildete Fachkräfte in den Gesundheitsfachberufen vorhanden sind, um die Gesundheitsversorgung und die pharmazeutische Versorgung einer älter werdenden Bevölkerung zu übernehmen. Der Wettbewerb um die Ausbildungsinteressierten kann nur bestanden werden, wenn die Ausbildung vielfältig und interessant ist und Zukunftspotenzial bietet. Letzteres ist in den Gesundheitsfachberufen und gerade als Pharmazeutisch-Technische Assistentin bzw. als Pharmazeutisch -Technischer Assistent ohne Frage sichergestellt. Aber auch beispielsweise die Verdienstmöglichkeiten im Berufsleben, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Möglichkeit zur systematischen Förderung der fachlichen und persönlichen Kompetenzen steigern die Attraktivität eines Berufsbildes. Diesbezügliche Überlegungen und Strategien sind allerdings von den entsprechenden Berufsverbänden zu entwickeln. Die Berufsgesetze und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsfachberufe weisen einen dringenden Novellierungsbedarf aus. Sie spiegeln nur noch eingeschränkt die heutigen Berufsanforderungen wider und tragen damit nur bedingt den Erwartungen des (potentiellen) Berufsnachwuchses Rechnung. Aus diesem Grund hat die Gesundheitsministerkonferenz im vergangenen Jahr einstimmig das für die Ausbildung in den Gesundheitsfachberufen zuständige Bundesministerium für Gesundheit gebeten, eine Novellierung der Berufsgesetze der bundesrechtlich geregelten therapeutischen Berufe und Assistenzberufe im Gesundheitswesen in die Wege zu leiten. Erste Gespräche hierzu haben bereits stattgefunden. Das weitere bundesrechtliche Verfahren wird selbstverständlich begleitet. Wiesbaden, 31. Dezember 2016 Stefan Grüttner Anlagen Stand: 20.12.2016 Anlage zur Kleinen Anfrage 19/4235 Auswertung der Länderumfrage zu PTA-Schulen Länder Anzahl / Art Finanzierung Baden-Württemberg Bayern In Bayern gibt es insgesamt neun private PTA-Schulen (Augsburg, Bamberg, Kulmbach, München, Nürnberg, Passau, Regenstauf, Schweinfurt und Würzburg), die staatlich anerkannt oder staatlich genehmigt sind. Die privaten Schulträger erhalten für ihre Berufsfachschulen zum einen Betriebszuschüsse. Für staatlich anerkannte Berufsfachschulen beträgt der Zuschusssatz 79 % eines teilpauschalierten Lehrpersonalaufwandes; der gleiche Zuschusssatz ist für solche staatlich genehmigten Berufsfachschulen vorgesehen, die in ihrem Gesamtbild als den öffentlichen Berufsfachschulen dieser Ausbildung gleichwertig erscheinen. Bei staatlich genehmigten Berufsfachschulen, die mit öffentlichen Berufsfachschulen nicht gleichwertig sind, beträgt der Zuschusssatz 65 % des Zuschusssatzes für staatlich anerkannte Berufsfachschulen. Darüber hinaus ziehen die Schulträger für ihre Schülerinnen und Schüler den staatlichen Schulgeldersatz ein. Bei staatlich anerkannten Berufsfachschulen beträgt er aktuell 102,50 € pro Unterrichtsmonat. Bei staatlich genehmigten Berufsfachschulen beläuft er sich auf 70 % des Betrags für die staatlich anerkannten Berufsfachschulen. Berlin Brandenburg In Brandenburg gibt es eine staatlich anerkannte Schule für die Fachrichtung pharmazeutischtechnische Assistenz (PTA), die Schule für Gesundheits- und Pflegeberufe in Eisenhüttenstadt e.V., mit einer Ausbildungskapazität von 48 Ausbildungsplätzen. Die PTA-Ausbildung in Brandenburg wird über Landesmittel finanziert. Bremen Hamburg In Hamburg unterliegen die PTA- Schulen dem Schulrecht. Bis vor kurzem gab es nur eine PTA- Schule in Hamburg, die als staatliche Schule kein Schulgeld erhebt und vom Land finanziert wird. Seit Oktober 2016 gibt es nun eine zweite Schule, die als private Berufsfachschule vermutlich Stand: 20.12.2016 Schulgeld erheben wird. Mecklenburg- Vorpommern 1 öffentliche Schule (Schwerin) 1 private Schule (HGW) (Ersatzschule) Bei öffentlichen Schule werden die Lehrkräfte vom Land bezahlt und die Sachkosten von der Kommune. Das Land gewährt den Trägern von Ersatzschulen auf der Basis der §§ 127 – 128a Schulgesetz M-V (SchulG M-V) Finanzhilfe zu deren Ausgaben für schulische Zwecke mit Ausnahme der Sachkosten. Für die Ausbildung von PTA beträgt der Schülerkostensatz gem. § 128a, Abs. 1 Ziff. 8 Buchst. p) SchulG M-V 6.880,45 Euro und der Finanzhilfesatz gem. § 128 Abs. 5 SchulG M-V 65 %. Der fehlende Betrag wird über Schulgeld erhoben. Niedersachsen 13 Schulen, 4 öffentliche berufsbildenden Schulen (BBS), in der Trägerschaft der Kommunen 9 Schulen in freier Trägerschaft rd. 1.500 Schülerinnen und Schüler An öffentlichen BBS übernimmt das Land die Kosten des Lehrpersonals, der Schulträger die der Infrastruktur. Ein Schulgeld wird nicht erhoben. Schulen in freier Trägerschaft erhalten im Rahmen der Vorschriften eine Finanzhilfe des Landes, die im Kern die Kosten des Lehrpersonals abdeckt. Weitere Zuwendungen erfolgen nicht, so dass ein Schulgeld erhoben wird. Nordrhein-Westfalen 17 PTA-Schulen (eine Schule nimmt allerdings keine neuen Schülerinnen bzw. Schüler mehr auf) Eine Förderung der Schulen erfolgt seit 2013 nicht mehr. Die Schulkosten belaufen sich auf 170 € bis 415 EUR pro Monat. Bei vielen Schulen fallen daneben noch einmalige Kosten für Ausrüstung, Bücher o. ä. an. Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz gibt es 5 PTA- Schulen. Davon ist eine staatlich, die kein Schulgeld erhebt. Zwei Schulen werden aus Landesmitteln vom Arbeitsministerium gefördert und erheben zusätzlich ein Schulgeld von 250 € monatlich. Zwei weitere erhalten keine Förderung und erheben Schulgeld (360 €). Saarland Eine Ausbildungsstätte am Universitätsklinikum des Saarlandes (dortiges Schulzentrum) in Homburg Es wird kein Schulgeld erhoben. Das Saarland fördert die Ausbildung Stand: 20.12.2016 mit insgesamt 40 Ausbildungsplätzen. mit ca. 120.000 Euro jährlich Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Drei Ausbildungsstätten zur PTA: 1. Als staatliche Schule bildet die Berufsfachschule Pharmazie an der Theodor-Litt-Schule, Regionales Berufsbildungszentrum der Stadt Neumünster, aus. 2. Als private berufsbildende Ersatzschule bildet die Bernd- Blindow-Schule in Raisdorf ebenfalls die PTA aus. Diese Schule ist staatlich anerkannt. 3. Als weitere private berufsbildende Ersatzschule bildet auch die Ludwig-Fresenius- Berufsfachschule für Pharmazie (bis 31.10.2016 DIE SCHULE) in Lübeck aus. Diese Schule ist staatlich genehmigt und befindet sich im Anerkennungsverfahren. Bis zur staatlichen Anerkennung werden die Abschlussprüfungen als Externenprüfung durchgeführt. 1. Die sächlichen Ausgaben trägt der Schulträger, hier die Stadt Neumünster, die Personalressourcen werden aus dem Landeshaushalt getragen. 2. Zur Finanzierung der Bernd- 3. Blindow-Schule und der Ludwig- Fresenius-Schule ist Folgendes festzustellen: Die Schulen erhalten Zuschüsse in Abhängigkeit von der Schülerzahl. Die grundsätzliche Berechnung der - jährlich aktuell gebildeten - Schülerkostensätze ergibt sich aus §§ 121, 122 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG). Die Berechnung der Schülerkostensätze erfolgt zunächst anhand der Personalund Sachkosten, die im Landesdurchschnitt für den lehrplanmäßigen Unterricht einer Schülerin oder eines Schülers einer entsprechenden öffentlichen Schule entstehen. Nicht berücksichtigt werden die Pensionskosten. Stattdessen erfolgt auf die Kosten der Besoldung für beamtete Lehrkräfte ein prozentualer Aufschlag für fiktiv zu berücksichtigende Sozialabgaben (§ 121 Abs. 3 SchulG). Während bei den Personalkosten auf jährlich feststellbare Ausgaben zurückgegriffen werden kann, sind die Sachausgaben der öffentlichen Schulen nicht jährlich als landesweit ermittelte Durchschnittswerte verfügbar. Für die Berechnung der Sachkostenanteile der Schülerkostensätze werden daher die letztmalig für das Jahr 2010 bei den öffentlichen Schulträgern ermittelten landesweiten Durchschnittskosten zugrunde gelegt und mit der vom Statistischen Bundesamt Stand: 20.12.2016 festgestellten Veränderungsrate des Verbraucherpreis-Index dynamisiert (§ 121 Abs. 4 SchulG). Hierüber hinaus fließen noch Pauschalen für Investitionskosten, Schulverwaltungskosten und Schulsozialarbeit in die Schülerkostensätze ein (§121 Abs. 5 SchulG). Von dem so ermittelten Schülerkostensätzen sind bei der Berechnung des Zuschusses 75% zu berücksichtigen (§ 122 Abs.1 Nr. 4 SchulG). Thüringen In staatlicher Trägerschaft: Staatliche Berufsbildende Schule für Gesundheit und Soziales Jena Berufliche Schulen des Unstrut- Hainich-Kreises "Johann August Röbling", Mühlhausen In freier Trägerschaft: Kyffhäuser-Paracelsus-Schule Berufsbildende Schule in freier Trägerschaft, Bad Frankenhausen IFBE Bildungszentrum, Berufsbildende Schule, Mühlhausen Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. Erfurt, Höhere Berufsfachschule und Berufsfachschule Staatl. anerkannte Höhere Berufsfachschule für Pharmazeutisch-technische und Chemisch-technische Assistenten und Staatlich genehmigte Höhere Berufsfachschule für Biologischtechnische Assistenten des Thüringer Bildungsvereins e.V., Erfurt Hinsichtlich der Finanzierung gilt, dass die staatlichen Schulen im Rahmen des Schullastenausgleiches nach dem Thüringer Gesetz über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) vom Land (Personalaufwand) sowie vom kommunalen Schulträger (Schulaufwand) finanziert werden. Die kommunalen Schulträger erhalten zum Ausgleich der ihnen im Verwaltungshaushalt erwachsenden Ausgaben jährlich für jeden Schüler einen Beitrag zu den laufenden sächlichen Schulkosten (Sachkostenbeitrag). Schulen in freier Trägerschaft erhalten staatliche Finanzhilfe vom Land nach dem Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (ThürSchfTG). Im Falle der Pharmazeutisch-technischen Assistenten wird ein Schülerkostenjahresbeitrag von derzeit 3.191,05 € gewährt.