Kleine Anfrage des Abg. Schaus (DIE LINKE) vom 06.12.2016 betreffend Erstaufnahmeeinrichtung "Altes Krankenhaus" Bad Homburg und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung des Fragestellers: Mit der Abnahme der Zahl von Flüchtlingen wurde der Stadt Bad Homburg mitgeteilt, dass die Erstaufnahmeeinrichtung "Altes Krankenhaus" aufgegeben werden soll. Das Land Hessen hat für das 35.000 m² große Areal eine zweimalige Option der Mietverlängerung bis zum 30.11.2019. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Gibt es zwischen der Stadt Bad Homburg und dem Land Hessen Absprachen, die über die bisherigen Vereinbarungen über den 30. November 2019 hinausgehen? Zwischen der Stadt Bad Homburg und dem Land Hessen bestehen keine Vereinbarungen hinsichtlich einer Nutzung für die Zeit nach dem 30. November 2019. Der Nutzungsüberlassungsvertrag vom 26.01.2016 wurde zwischen dem Land Hessen und dem Eigentümer der Liegenschaft , dem Hochtaunuskreis, geschlossen. Die Liegenschaft wurde zum 01.01.2017 an den Landkreis zurückgegeben. Frage 2. Welche Überlegungen seitens der Hessischen Landesregierung gibt es bezüglich der weiteren Nutzung über den 30. November 2017 hinaus? Frage 3. Wurde oder wird die Möglichkeit zur Unterbringung von Studierenden und der Errichtung von Sozialwohnungen geprüft? Frage 4. Falls nicht, werden Möglichkeiten zur Unterbringung von Studierenden und die Errichtung von Sozialwohnungen seitens der Landesregierung in Betracht gezogen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2. bis 4. gemeinsam beantwortet. Die Liegenschaft wurde für eine Unterbringung von Flüchtlingen angemietet. Für eine weitere Nutzung der Liegenschaft im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen besteht kein Bedarf. Daher wurde die Liegenschaft zum 01.01.2017 zurückgegeben. Nutzungen über das Vertragsende hinaus wurden naturgemäß nicht geprüft. Ob eine Nutzung der Liegenschaft zur Unterbringung von Studierenden oder zum Zwecke der Errichtung von Sozialwohnungen seitens des Eigentümers oder der Stadt Bad Homburg geplant ist, entzieht sich der Kenntnis der Landesregierung. Wiesbaden, 13. Januar 2017 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 20. Januar 2017 · Bearbeitet am 23. Januar 2017 · Ausgegeben am 27. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4282 20. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG