Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 15.05.2014 betreffend Brückensanierung L 3448 zwischen Limburg–Eschhofen und Runkel-Dehrn und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Im Nachgang des Schreibens von Staatsminister Al-Wazir an den Fragesteller vom 25. März 2014 und unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion der Brückensanierung auf der L 3448 zwischen LimburgEschhofen und Runkel-Dehrn vor Ort, ergeben sich folgende Fragen zu dem Thema an die Landesregierung . Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Eine Entscheidung darüber, in welcher Weise der Straßenbaulastträger - das Land Hessen - seiner gesetzlichen Unterhaltungspflicht nachkommen wird, ist noch nicht gefallen. Bislang wurde neben einer Brückensanierung auch ein Neubau der Brücken in Limburg-Eschhofen und Runkel -Dehrn entlang der L 3448 mitsamt Traglasterhöhung in Betracht gezogen. Welche dieser Maßnahme die Straßenbauverwaltung für erforderlich, angemessen und notwendig erachtet, liegt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen. Zur Vorbereitung dieser Entscheidung ist Hessen Mobil dazu aufgefordert worden, alle erforderlichen entscheidungserheblichen Gesichtspunkte unter Zweckmäßigkeitserwägungen zu betrachten und gegeneinander abzuwägen. Dies beinhaltet eine vergleichende Gegenüberstellung der Handlungsoptionen bei Berücksichtigung der Baukosten, Nutzen, Lebensdauer, Sanierungszustand (Wirtschaftlichkeit), verfügbare Finanzmittel, der Bedenken vor Ort usw. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kosten entstehen durch die vollständige Umsetzung der Pläne von Hessen Mobil zur Sa- nierung und Auflastung der Dehrner Lahnbrücke? Für einen Ersatzneubau der Lahnbrücke bei Dehrn im Zuge der L 3448 geht Hessen Mobil nach jetzigem Kenntnisstand von Kosten in Höhe von ca. 1 Mio. € aus. Frage 2. Welche Mittel sind im Landeshaushalt 2014 für kleinteilige Instandsetzungs- und Sanierungs- maßnahmen bei Landesstraßen vorgesehen und auf welche Maßnahmen verteilen sich diese? Für kleinteilige Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen stehen im Landeshaushalt für das Jahr 2014 ca. 4 Mio. € zur Verfügung. Diese Mittel sind nicht Einzelprojekten zugeordnet; nach Bedarf werden für Kleinprojekte aus dieser Pauschale Mittel kurzfristig abgerufen. Die Sanierung der Lahnbrücke bei Dehrn fällt nicht unter diese Kategorie. Frage 3. Welchen Sanierungsbedarf sieht die Landesregierung an der Brücke? Die Lahnbrücke bei Dehrn weist Schäden auf, die die Haltbarkeit des Bauwerks beeinträchtigen und bei denen eine Schadensausbreitung und Folgeschäden zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist die Brücke derzeit tonnagebeschränkt. Eingegangen am 26. Juni 2014 · Ausgegeben am 30. Juni 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/429 15. 05. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/429 Frage 4. Welche Kosten würden für eine Sanierung entstehen, wenn diese lediglich zum Ziel hat, die Brücke in die Bewertung eines ausreichenden Zustands zu versetzen? Nach derzeitigem Kenntnisstand geht Hessen Mobil von Sanierungskosten in Höhe von 290.000 € aus. Frage 5. Weshalb ist es notwendig, gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Lahnbrücke der L 3448 durch die geplante Sanierung auf den Standard zu bringen, dass sie vom Schwerlastverkehr befahren werden kann? Als Straßenbaulastträger für Landesstraßen ist das Land verpflichtet, die öffentlichen Straßen entsprechend dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis und der Leistungsfähigkeit zu bauen und zu unterhalten. In welchem Umfang diese Erhaltungsmaßnahme im konkreten Fall durchgeführt werden sollen, ist noch nicht entschieden und bedarf weiterer Prüfung. Frage 6. Ist der Landesregierung bekannt, dass eine zweite Brücke im Bereich der Stadt Limburg exis- tiert, die ebenfalls zu sanieren ist, wenn die Strecke für den Schwerlastverkehr befahrbar gemacht werden soll? Frage 7. Welche Kosten entstehen durch die Sanierung der zweiten Brücke, die im Rahmen eines Ge- samtkonzepts für die L 3448 mit berücksichtigt werden müsste? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. Soweit mit der zweiten Brücke im Bereich der Stadt Limburg die Brücke über den Emsbach in Eschhofen gemeint ist, ist deren Sanierungsbedürftigkeit der Landesregierung ebenfalls bekannt. Auch hier ist über den Umfang der Unterhaltungs- bzw. Erhaltungsmaßnahme nicht abschießend entschieden worden. Ein Ersatzneubau wird nach Einschätzung von Hessen Mobil ca. 520.000 € betragen, bei einer Sanierung wird von rund 21.000 € ausgegangen. Wiesbaden, 12. Juni 2014 Tarek Al-Wazir