Kleine Anfrage der Abg. Hofmann (SPD) vom 08.12.2016 betreffend Personalquerelen im Polizeipräsidium Südhessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragestellerin: Zwischen den Gewerkschaften, dem Personalrat und Führungskräften des Polizeipräsidiums Südhessen, insbesondere mit dem Personalratsvorsitzenden des Polizeipräsidiums und dem Polizeipräsidenten schwelen seit Monaten Konflikte, die vorläufig in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt gipfelten. Ein angestrebtes Amtsenthebungsverfahren gegen den Personalratsvorsitzenden ist vom Verwaltungsgericht Darmstadt nun eingestellt worden. Das Strafverfahren wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft wegen fehlender Straftat eingestellt. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Seit wann hat der hessische Innenminister oder der Staatssekretär im Innenministerium von dem oben benannten Konflikt Kenntnis? Durch ein Schreiben des Ansprechpartners der Polizei vom 29. Juni 2015 wurden sowohl Herr Staatsminister Beuth als auch Herr Staatssekretär Koch über den genannten Konflikt im Polizeipräsidium Südhessen informiert. Frage 2. Welche Kenntnisse hat das Innenministerium über den oben genannten Konflikt? Das Landespolizeipräsidium wurde durch das Polizeipräsidium Südhessen, erstmals am 4. März 2015, sodann fortwährend über die laufenden bzw. abgeschlossenen Verwaltungsstreitverfahren informiert. Frage 3. Wie bewertet die hessische Landesregierung den Umstand, dass der Personalratsvorsitzende ohne Anhörung des Personalrates und ohne Berücksichtigung seines besonderen Schutzes als Personalratsvorsitzender von dem ehemaligen Polizeipräsidenten des Polizeipräsidiums Südhessen gegen seinen Willen abgeordnet wurde? Die Frage der Rechtmäßigkeit der Abordnung ist Gegenstand eines laufenden Verwaltungsstreitverfahrens . Bis zum Abschluss dieses Verfahrens kann seitens der hessischen Landesregierung keine Aussage getroffen werden. Frage 4. Gab es eine juristische Prüfung und Beratung des ehemaligen Polizeipräsidenten durch die Juristen des Polizeipräsidiums oder des Landespolizeipräsidiums? Sowohl vor als auch nach dem Ausspruch der Abordnung gab es intensive Gespräche zwischen der Behördenleitung des Polizeipräsidiums Südhessen, den diensthabenden Juristinnen sowie mit dem Leiter der Abteilung Einsatz. Letztendlich entschied der Behördenleiter über die Verfahrensweise . Frage 5. Welche Anstrengungen hat das hessische Innenministerium, insbesondere der Innenminister bzw. Staatssekretär im Innenministerium unternommen, um den benannten Konflikt zu befrieden bzw. zu beenden? Wenn keine, warum nicht? Zum einen wurden zwischen dem Landespolizeipräsidium und dem Polizeipräsidium Südhessen mehrere Gespräche geführt und die Rücknahme der Abordnung des Personalratsvorsitzenden des Polizeipräsidiums Südhessen zum Polizeipräsidium Westhessen empfohlen. Eingegangen am 7. Februar 2017 · Ausgegeben am 10. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4294 07. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4294 Des Weiteren hat das Landespolizeipräsidium ein Mediationsverfahren im Polizeipräsidium Südhessen unter Beteiligung des Zentralen Polizeipsychologischen Dienstes der hessischen Polizei angestoßen. In diesem Zusammenhang wurde bereits durch den Vizepräsidenten des PP Südhessen eine erste Konfliktanalyse der relevanten Bereiche unter fachkundiger Unterstützung veranlasst. Das Landespolizeipräsidium handelte als fachlich zuständige Abteilung des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport. Frage 6. Wie kann aus Sicht der Landesregierung der Betriebsfrieden auf Dauer wiederhergestellt und gesichert werden? Eine nachhaltige Optimierung oder Erhaltung des Betriebsfriedens lässt sich in erster Linie durch eine transparente Kommunikation der verantwortlichen Führungskräfte miteinander und mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gewährleisten. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Behördenleitung des Polizeipräsidiums mit den örtlichen Personalräten muss hierzu selbstverständlich ebenfalls von Transparenz geprägt sein. Frage 7. Sind dem hessischen Innenminister bzw. dem hessischen Staatssekretär weitere Personalquerelen oder interne Personalkonflikte im Polizeipräsidium Südhessen bekannt? Wenn nein, warum nicht? Bei über 1.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Polizeipräsidium Südhessen tätig sind, können Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Sofern Konflikte auftreten, werden diese im Rahmen des gestuften Konfliktmanagements - vorrangig behördenintern und erst in der Folge unter Information und/oder Einbindung des ZPD, des Landespolizeipräsidiums oder im Ausnahmefall des Ministers oder Staatssekretärs - bearbeitet. Frage 8. Sind dem Ansprechpartner der Polizei Konflikte mit Führungskräften im Polizeipräsidium Südhessen bekannt? Wenn ja, was wurde hier unternommen? Bei den an den Ansprechpartner der Polizei herangetragenen Konfliktfällen handelt es sich um besonders vertraulich zu behandelnde Personalangelegenheiten, bei denen sich insofern vor allem aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Benennung in der öffentlichen Beantwortung einer Kleinen Anfrage verbietet. Allgemein ist auszuführen, dass solche Konflikte dem Ansprechpartner der Polizei bekannt sind. Bis auf lediglich zwei Fälle wurden diese bereits durch Gespräche mit der Behördenleitung des PP Südhessen und im Einvernehmen mit den betroffenen Beschäftigten erfolgreich gelöst. Wiesbaden, 25. Januar 2017 Peter Beuth