Kleine Anfrage des Abg. Rock (FDP) vom 06.12.2016 betreffend ehemalige Erstaufnahmeeinrichtung Ausbildungszentrum Deutsche Bank, Kronberg/Taunus und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen wie folgt: Frage 1. Welche vertraglichen Verpflichtungen des Landes Hessen bestehen noch für welchen Zeitraum gegenüber der Deutschen Bank, nachdem die Erstaufnahmeeinrichtung im Ausbildungszentrum der Deutschen Bank aufgegeben wurde? Die HEAE im Ausbildungszentrum der Deutschen Bank in Kronberg wurde entsprechend den Festlegungen im Standortorganisationskonzept vom 31. August 2016 zum 30. September 2016 geschlossen und im Anschluss hieran geräumt und zum dann nächstmöglichen Zeitpunkt, dem 30. November 2016, gekündigt. Die Verpflichtung zur Mietzahlung an den Eigentümer endete dementsprechend mit Ablauf des 30. November 2016. Die Liegenschaft wurde inzwischen an den Eigentümer zurückgegeben. Nach den Regelungen des Mietvertrags trafen das Land keine Rückbauverpflichtungen. Frage 2. Hat die Landesregierung hinsichtlich der weiteren Nutzung dieser Liegenschaft Gespräche geführt ? Wenn ja, mit wem und welchem Ergebnis? Für eine weitere Nutzung der Liegenschaft für Zwecke des Landes Hessen - sei es im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen oder zu anderen Zwecken - bestand und besteht kein Bedarf . Dementsprechend wurden auch keine Gespräche über eine Anschlussnutzung der Liegenschaft durch das Land geführt. Frage 3. Ist eine erneute Nutzung der Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen grundsätzlich möglich? Wenn nein, warum nicht? Mit dem Standortorganisationskonzept vom 19. April 2016 hat die Landesregierung sichergestellt , dass das Portfoliomanagement der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung angemessen angepasst werden kann, um dem jeweiligen Flüchtlingszuzug gerecht zu werden. Das Standortorganisationskonzept ermöglicht passive Belegungsplätze an Aktivstandorten kurzfristig zu aktivieren sowie passiv vorgehaltene Standorte so schnell, wie nötig, hochzufahren. Im September 2016 wurde das Standortorganisationskonzept entsprechend des anhaltenden relativ niedrigen Flüchtlingszuzugs modifiziert. Weitere Standorte wurden aufgegeben, darunter auch der Standort Kronberg. Frage 4. Welche Kapazitäten gibt es derzeit noch im Hochtaunuskreis, um Flüchtlinge unterzubringen und wo wird eine Reserve vorgehalten, um diese Kapazitäten wieder erweitern zu können? Im Bereich der Erstaufnahme werden seitens des Landes Hessen im Hochtaunuskreis keine weiteren Einrichtungen betrieben bzw. vorgehalten. Zugewiesene Flüchtlinge werden vom Hochtaunuskreis in eigener Zuständigkeit untergebracht. Wiesbaden, 5. Januar 2017 Stefan Grüttner Eingegangen am 17. Januar 2017 · Bearbeitet am 18. Januar 2017 · Ausgegeben am 20. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4295 17. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG