Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 12.12.2016 betreffend Vergütung für Vereinsbetreuer in hessischen Betreuungsvereinen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit der Hessischen Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Betreuungsvereinen im System des örtlichen Betreuungswesens bei? Durch den Vorrang des Ehrenamtes in der rechtlichen Betreuung kommt den Betreuungsvereinen im Netzwerk der rechtlichen Betreuung eine wichtige Rolle zu. Nach § 1908f BGB haben sich Betreuungsvereine planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen und diese in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden sowie Bevollmächtigte zu beraten und zu unterstützen. Die Aufgaben nach § 1908f Abs. 1 Nr. 2 und 2a BGB werden allgemein als Querschnittsaufgaben bezeichnet. Darüber hinaus können Beschäftigte der Betreuungsvereine vom Betreuungsgericht als rechtliche Betreuerinnen und Betreuer eingesetzt werden. Frage 2. Wie hoch liegen durchschnittlich die Kosten der hessischen Betreuungsvereine als Arbeitgeber je Stunde? Hierüber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 3. In welcher Höhe werden die Kosten einer Betreuung durchschnittlich von den Betreuten selbst getragen ? Frage 4 Wie viel Prozent der Betreuten gelten demgegenüber jedoch als „mittellos", so dass die Kosten der Betreuung durch die Staatskasse zu tragen sind? Die Fragen 3 und 4 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die angefragten Daten liegen der Justizverwaltung nicht vor. Eine Erhebung der Daten wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden, der seitens der Justizverwaltung nicht geleistet werden kann. Frage 5. Liegen der Landesregierung Zahlen vor, wie viele der Betreuungsvereine in Hessen defizitär sind und akut vor der Auflösung/Schließung mangels Liquidität stehen? Dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration wurde mitgeteilt, dass der Betreuungsverein des SKF in Gießen seine Tätigkeit zum 31. Dezember 2016 einstellt. Weitere Vereinsschließungen im Jahr 2016 sind nicht bekannt. Eingegangen am16. Januar 2017 · Bearbeitet am 16. Januar 2017 · Ausgegeben am 20. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4304 16. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4304 Frage 6. Plant die Landesregierung neben den kommunalisierten Förder- und Projektfördermittel weitere kurzfristige Maßnahmen, um akut unterfinanzierte Betreuungsvereine in Hessen zu unterstützen und vor der Auflösung zu bewahren? Für das Haushaltsjahr 2017 plant das Hessische Ministerium für Soziales und Integration zusätzlich zu den kommunalisierten Fördermitteln ein Förderprojekt, das allen hessischen Betreuungsvereinen ermöglichen soll, eine Kostenerstattung für Team- oder Fallsupervision sowie für Organisationsberatung zu beantragen. Frage 7. Liegen dem Forschungsvorhaben zur Qualität der rechtlichen Betreuung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz bereits die in Aussicht gestellten Teilergebnisse zur Zeitbudgetforschung und Einkommensentwicklung vor? Ein Entwurf des Zweiten Zwischenberichts des Forschungsteams, der sich mit den Themen Zeitbudgetforschung und Einkommensentwicklung auseinandersetzt, liegt dem Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz als Auftraggeber des Forschungsvorhabens vor. Der Zwischenbericht ist vom Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz allerdings noch nicht abgenommen worden. Eine Abnahme des Berichts soll für Januar 2017 geplant sein, anschließend soll eine Veröffentlichung erfolgen. Ein entsprechender Veröffentlichungstermin steht jedoch noch nicht fest. Frage 8. Hält die Landesregierung eine Erhöhung der Vergütungssätze für Berufsbetreuer und Vereinsbetreuer für notwendig und angemessen und ist sie bereit die dafür erforderlichen Kosten zu tragen? Insoweit sind die entsprechenden Ergebnisse des vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Auftrag gegebenen Forschungsvorhabens zur Qualität der rechtlichen Betreuung und vor allem deren fachliche Auswertung von entscheidender Bedeutung. Im Rahmen der beauftragten Studie wird insbesondere auch untersucht, ob das Vergütungssystem noch angemessen ist. Es bleibt abzuwarten, ob im Anschluss daran eine Änderung der gesetzlichen Regelungen durch den Bund angezeigt erscheint. Wiesbaden, 9. Januar 2017 Stefan Grüttner