Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 13.12.2016 betreffend öffentliche Toiletten und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der öffentlichen Toiletten in den hessischen Kommunen seit 1990 entwickelt ? Der Landesregierung liegt hierzu kein Datenmaterial vor. Wie allgemein bei freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben , so haben die Gemeinden auch in diesem Fall keine Berichtspflicht gegenüber dem Land, speziell gegenüber dem Statistischen Landesamt. Eine entsprechende Abfrage bei allen 426 Städten und Gemeinden war in dem zur Verfügung stehenden Zeitrahmen nicht möglich und wäre zudem mit dem Nachteil der fehlenden Beantwortungspflicht verbunden gewesen , so dass hiervon Abstand genommen wurde. In ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten unterliegen die Gemeinden nur der Rechtsaufsicht des Landes (Art. 137 Abs. 3 Hessische Verfassung), so dass die staatliche Aufsichtsbehörde gem. § 137 HGO nur bei Verdacht einer Rechtsverletzung einen Bericht der Gemeinde verlangen kann. Bei statistischen Erhebungen im Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben ist das Land daher grundsätzlich auf die freiwillige Mitarbeit der Gemeinden angewiesen. Frage 2. Wie haben sich die baulichen und sonstigen Anforderungen und Standards an öffentlichen Toiletten seit 1990 entwickelt? Die Anforderungen und Standards der HBO an öffentliche Toiletten haben sich seit 1990 nicht wesentlich verändert. Die HBO sieht seit 1990 vor, dass öffentliche Toilettenanlagen barrierefrei sein sollen. Weitere Ausstattungsmerkmale werden von den Gemeinden festgesetzt. Die dazu vorhandene Planungsempfehlung des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) ist jedoch nicht verbindlich. Frage 3. Wie viele öffentliche Toiletten betreiben die hessischen Kommunen je Einwohner jeweils? Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für öffentliche Toiletten in den hessischen Kommunen jeweils? Zur Beantwortung dieser Frage wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Ergänzend kann ausgeführt werden, dass es öffentlich bekannt ist, dass viele Gemeinden im Hinblick auf die Kosten von öffentlichen Toilettenanlagen neue Wege beschreiten, z.B. örtliche Gastronomen unterstützen, die ihre Toilettenanlagen für die Allgemeinheit öffnen (vgl. www.die-nette-toilette.de), oder vertraglich z.B. gegenüber der Deutschen Städtemedien-GmbH die Zulassung der Straßen-Werbung an die Errichtung und Unterhaltung sog. automatischer Toiletten koppeln. Im Übrigen hat der Hessische Landtag im Rahmen der jüngsten Novelle der Eingegangen am 31. Januar 2017 · Bearbeitet am 31. Januar 2017 · Ausgegeben am 3. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4319 02. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4319 Hessischen Bauordnung durch das Änderungsgesetz vom 15. Dezember 2016 (in GVBl. S. 294) dem "zunehmenden Missstand fehlender sanitärer Einrichtungen in Gaststätten" einen Riegel vorgeschoben (vgl. LT-Drs. 19/3739 S. 7) und damit den Problemdruck für die Städte entsprechend verringert. Wiesbaden, 24. Januar 2017 Peter Beuth