Kleine Anfrage der Abg. Löber und Degen (SPD) vom 14.12.2016 betreffend "Hessisches Internationales Abitur" und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Mit dem Erlass vom 11. März 2014 hat das Hessische Kultusministerium ein Zertifikat "Hessisches Internationales Abitur" eingeführt. Mit dem Zertifikat, das zusätzlich zur Allgemeinen Hochschulreife erworben werden kann, sollen "besondere Kompetenzen im Rahmen eines anwendungsorientierten Fremdsprachenkonzepts der Schule bescheinigt werden". Der Schwerpunkt des fremdsprachlichen Fachunterrichts liegt dabei auf dem Bereich der MINT-Fächer. Vorbemerkung des Kultusministers: Mit der Einführung des Zertifikats "Hessisches Internationales Abitur" wird dem Bedarf nach Internationalisierung Rechnung getragen und gleichzeitig der MINT-Bereich gestärkt. Hessische Schülerinnen und Schüler können mit dem Erwerb ihre Kompetenzen erweitern und ihr Portfolio ergänzen, mit dem sie sich nach ihrem Abschluss um Studien- und Ausbildungsplätze bewerben . Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welches Ziel verfolgte die Landesregierung mit der Einführung des Zertifikats "Hessisches Internationales Abitur"? Die Einführung des Zertifikats "Hessisches Internationales Abitur" erfolgte mit dem Erlass "Hinweise zum Erwerb des Zertifikats "Hessisches Internationales Abitur" in der gymnasialen Oberstufe" vom 11.03.2014 (ABl 4/14, S. 179). Bereits im Jahr 2005 wurde durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.06.2005 als Reaktion auf den Bedarf nach Internationalisierung mit der Ordnung der Deutschen Internationalen Abiturprüfung an anerkannten deutschen Auslandsschulen das Deutsche Internationale Abitur (DIAP) mit bis zu 50 % fremdsprachigen Elementen erfolgreich eingeführt. Die Frage einer stärkeren Verankerung internationaler Kompetenzen und Zertifizierungen in den in Deutschland vergebenen Hochschulzugangsberechtigungen führte zur Überlegung und zur Prüfung, ob nicht Elemente des DIAP auch für Hessen übernommen werden können und eine entsprechende Zertifizierung vergeben werden kann. Im Sinne einer hochwertigen Ergänzung zum Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife und einer weiteren Internationalisierung der hessischen Abschlüsse verfolgt das Zertifikat "Hessisches Internationales Abitur" (HIAP) das Ziel einer Intensivierung der bilingualen Unterrichtsangebote . Eine moderne Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch) als Arbeitssprache in den MINT-Fächern stärkt die Fremdsprachenkompetenz der Schülerinnen und Schüler anwendungsbezogen , insbesondere auch mit Blick auf die spätere Studien- und Berufssituation. HIAP ist damit eine MINT-orientierte Ergänzung der in Hessen bereits etablierten internationalen Abschlüsse (AbiBac, AbiMat) und des CertiLingua-Exzellenzlabels. Frage 2. Welche Schulen in Hessen bieten dieses zusätzliche Zertifikat an? Folgende Schulen bieten aktuell bereits das Zertifikat "Hessisches Internationales Abitur" (HIAP) an: Eingegangen am 19. Januar 2017 · Bearbeitet am 20. Januar 2017 · Ausgegeben am 23. Januar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4324 19. 01. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4324 Goethe-Gymnasium in Kassel, Herderschule in Gießen, Altes Kurfürstliches Gymnasium in Bensheim, Wigbertschule in Hünfeld, Obermayr International School in Schwalbach, Ernst-Ludwig-Schule in Bad Nauheim, Elly-Heuss-Schule in Wiesbaden. Weitere Schulen planen derzeit im Rahmen ihrer Profilbildung die Einführung. Frage 3. Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Schülerinnen und Schüler dieses Zertifikat erhalten und die Schulen dieses Zertifikat anbieten können? Nach dem aktuell gültigen Erlass "Hinweise zum Erwerb des Zertifikats" "Hessisches Internationales Abitur" in der gymnasialen Oberstufe" vom 6. Juni 2016 (ABl. 08/16 S. 358 f.) müssen für den Erwerb des Zertifikats folgende Kriterien erfüllt sein: 1. In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist die Teilnahme an einem gegenüber der Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011 in der jeweils geltenden Fassung um insgesamt zwei Wochenstunden verstärkten Unterricht in der modernen ersten Fremdsprache verpflichtend. 2. In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 des verkürzten bzw. 7 bis 10 des nicht verkürzten gymnasialen Bildungsgangs ist im Rahmen des Regelunterrichts ein bilinguales Sachfach verpflichtend . 3. In der Qualifikationsphase ist die Belegung eines Leistungsfachs in einer fortgeführten modernen Fremdsprache verpflichtend. 4. In der gymnasialen Oberstufe ist die durchgängige Belegung eines bilingual unterrichteten Grundkursfaches im Fach Mathematik oder in einer Naturwissenschaft oder im Fach Informatik bis zum Ende der Qualifikationsphase verpflichtend. Dabei sind insgesamt mindestens 9 Jahreswochenstunden zu absolvieren. 5. Das Fach gemäß Ziffer 4 ist als drittes, viertes oder fünftes Abiturprüfungsfach zu belegen , sofern nicht eine Naturwissenschaft oder Informatik als Leistungsfach belegt werden . Die Prüfungsaufgaben im Falle der Wahl als drittes Prüfungsfach werden in der Regel in deutscher Sprache bereitgestellt. Frage 4. Entstehen Kosten durch das zusätzliche Angebot des "Hessischen Internationalen Abiturs" und wenn ja, wer trägt diese? Die Schulen nutzen für das Unterrichtsangebot in den bilingualen Sachfächern die ihnen im Rahmen der 104 bzw. 105%igen Zuweisung zur Verfügung gestellten Ressourcen. Zusätzliche Kosten entstehen daher nicht. Frage 5. Welche Vorteile bietet der Erwerb des Zertifikats den Schülerinnen und Schülern? Frage 6. Wie schätzt die Landesregierung die Bedeutung des Zertifikats für den weiteren Bildungsweg ein? Zur Beantwortung der Fragen 5 und 6 wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Perspektiven eines "Deutschen Internationalen Abiturs" anstelle von bis zu 16 bundeslandbezogenen internationalen Abiturzertifikaten? Die beiden Zertifikate "Deutsches Internationales Abitur" und das "Hessische Internationale Abitur" sprechen unterschiedliche Zielgruppen an. Das "Deutsche Internationale Abitur" richtet sich an Schülerinnen und Schüler der anerkannten deutschen Auslandsschulen. Das "Hessische Internationale Abitur" richtet sich an hessische Schülerinnen und Schüler, denen damit der Erwerb besonderer Kompetenzen im Rahmen eines anwendungsorientierten Fremdsprachenkonzepts bescheinigt wird. Diese beiden Schülergruppen haben unterschiedliche Zielperspektiven, ein direkter Vergleich bietet sich daher nicht an. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4324 3 Frage 8. Gab es von Seiten der Schulen oder Lehrerverbände Kritik an dem neuen Zertifikat und wenn ja, welche Kritikpunkte wurden geäußert? Weder von Seiten der Schulen noch der Lehrerverbände ist Kritik an dem neuen Zertifikat gegenüber dem Hessischen Kultusministerium geäußert worden. Wiesbaden, 9. Januar 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz