Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Faulhaber (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Pakt für den Nachmittag Drucksache 19/4326 Vorbemerkung der Landesregierung: Land und Schulträger haben erfolgreich daran mitgewirkt, dass im zweiten Jahr der Umsetzung des Pakts für den Nachmittag (PfdN) von den Beteiligten weiterhin eine sehr erfolgreiche und gelingende Praxis des aktuell bedeutsamsten Ganztagsprogramms der Hessischen Landesregierung , das mit erheblichen Landesressourcen ausgestattet ist, zurückgemeldet wird. Im laufenden Schuljahr 2016/2017 setzen bereits 16 Schulträger an insgesamt 122 Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen den PfdN um. Diese Initiative der Landesregierung trägt stark dazu bei, die Zahl der Grundschulen im Ganztagsprogramm des Landes in erheblichem Maße zu steigern. War im Schuljahr 2012/2013 lediglich ein Drittel der Grundschulen im Ganztagsprogramm des Landes, so ist es im laufenden Schuljahr 2016/2017 bereits über die Hälfte. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Pakt für den Nachmittag unterstützen die individuelle Förderung von Kindern, tragen zur Entwicklung von Interessen und Kompetenzen bei und ermöglichen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Seitens des Landes wird ein Konzept verfolgt, welches keine strikten Vorgaben für die Schulen mit Ganztagesangeboten verordnet, sondern vielmehr den Schulen und deren Kooperationspartnern die Freiheit ermöglicht, vor Ort selbst zu entscheiden, wie sie die Angebote am effektivsten ausgestalten. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Kommunalen Spitzenverbände (Hessischer Städtetag und Hessischer Landkreistag) um Mitwirkung bei der Beantwortung gebeten wurden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung entscheiden die Schulträger selbst über Art und Umfang ihrer Beteiligung. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantwortet der Kultusminister im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche 122 Schulen sind in diesem Schuljahr 2016/17 am Pakt für den Nachmittag in welchem Profil beteiligt? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. Frage 2. Welche Voraussetzungen müssen interessierte Schulen vorweisen? Schulen, die am PfdN teilnehmen möchten, müssen auf mehreren Ebenen Voraussetzungen erfüllen : a) auf einer schulinternen, programmatisch-konzeptionellen Ebene, b) auf einer Abstimmungsebene mit dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt, c) auf der Ebene der Prüfung des Hessischen Kultusministeriums hinsichtlich der inhaltlichen Voraussetzungen im Genehmigungsverfahren zur Teilnahme von Schulen am PfdN. Zu a: Die Schulen erarbeiten mit ihrer Schulgemeinde unter Einbindung der an der Umsetzung des PfdN mitwirkenden Akteure (z.B. Träger der öffentlichen und/oder freien Jugendhilfe, schulische Fördervereine) zunächst auf einer programmatisch-konzeptionellen Ebene auf Grundlage der schulspezifischen Bedingungen und Voraussetzungen ihr schuleigenes Konzept für eine Teilnahme am PfdN. Neben diesem von Lehrkräften der Schule und weiterem pädagogisch täti- Eingegangen am 21. März 2017 · Ausgegeben am 2. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4710 21. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4710 gen Personal gemeinsam entwickelten pädagogischen Konzept legen die Schulen dem Schulträger und dem Staatlichen Schulamt die erforderlichen Gremienbeschlüsse zur Teilnahme am PfdN, die vorgesehenen Entwicklungsschritte und ggf. weitere Programme in schriftlicher Form vor. Grundlage der Auswahl ist der Antrag der jeweiligen Schule. Bestandteile des Antrages sind das Konzept, der aktuelle Beschluss der Gesamtkonferenz sowie der aktuelle Beschluss der Schulkonferenz über die Grundsätze für die Einrichtung von freiwilligen Bildungs- und Betreuungsangeboten und die Verpflichtung der angemeldeten Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an den Angeboten. Der Beschluss der Schulkonferenz bedarf der Zustimmung des Schulelternbeirates . Zu b: Die Schulen stimmen sowohl den Antrag auf Aufnahme in den PfdN als auch das gemeinsame pädagogische Konzept mit dem Staatlichen Schulamt und dem zuständigen Schulträger ab. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Schulträger auf Basis der Kooperationsvereinbarung mit dem Land Hessen am PfdN teilnimmt. Der Schulträger schlägt dem Hessischen Kultusministerium gemäß § 4 Abs. 1 und 2 der Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im Pakt für den Nachmittag zum 1. Dezember eines Jahres in Abstimmung mit dem zuständigen Staatlichen Schulamt die aufgrund der eingereichten Anträge ausgewählten Grundschulen und Grundstufen der Förderschulen zur Aufnahme in den PfdN vor. Zu c: Im Genehmigungsverfahren des Hessischen Kultusministeriums zur Teilnahme von Schulen am PfdN kommen Angaben und vorgelegte Konzeptionen der Schulen zu den unten genannten inhaltlichen Entwicklungsfeldern zum Tragen. Diese sind im Qualitätsrahmen für die Profile ganztägig arbeitender Schulen festgelegt und in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen verankert. Der Qualitätsrahmen gilt für die Bildungs- und Betreuungsangebote von Schulen im PfdN ebenso wie für die Schulen in den Profilen 1, 2 und 3 des Ganztagsprogramms. Von allen Schulen, die sich für die Teilnahme am PfdN bewerben, sind Aussagen zu den folgenden acht Qualitätsbereichen des Qualitätsrahmens für die Profile ganztägig arbeitender Schulen zu treffen und in den jeweiligen pädagogischen Konzepten zu konkretisieren: 1. Steuerung der Schule, 2. Unterricht und Angebote, 3. Schulkultur, Lern- und Aufgabenkultur, 4. Kooperation, 5. Partizipation von Schülern und Eltern, 6. Schulzeit und Rhythmisierung, 7. Raum- und Ausstattungskonzept, 8. Pausen- und Mittagskonzept. Die Schulen äußern sich im Rahmen dieser vorgegebenen Bereiche zu ihrem Stand der Prozessentwicklung . Entwicklungsstände im Hinblick auf die Qualitätsbereiche werden dargelegt und Zielsetzungen definiert. Die Schulen haben vielfach bereits das Ganztagsprofil 1 etabliert und orientieren sich im PfdN i.d.R. an den Qualitätsanforderungen des Profils 2. Im PfdN gewinnen insbesondere die Bereiche Steuerung der Schule, Kooperation, Partizipation von Schülern und Eltern sowie Schulzeit und Rhythmisierung in einem hohen Maße an Bedeutung. Frage 3. Sind in den Konzepten, die von den Schulen vor Einbindung in den Pakt vorgelegt worden sind, auch die voraussichtlichen Kosten inklusive Elternbeiträgen angegeben worden, die durch die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag den Schulen, Schulträgern, Eltern und dem Land entstehen ? Unabhängig davon, dass die Konzepte nicht der Darlegung der Kosten für die Schulträger oder für die Eltern dienen, haben einige Paktschulen in sehr unterschiedlicher Weise Aussagen zu den Kosten der Schulträger und zu den Kosten, die den Eltern entstehen, getroffen. Die Konzepte von 29 der 122 Schulen, die aktuell am PfdN teilnehmen, geben zu den Kosten für die Schulträger allgemein dahin gehend Auskunft, dass räumliche Erweiterungen - wie z.B. der Ausbau oder der Neubau einer Mensa - im Rahmen der Teilnahme am PfdN erfolgt sind oder erfolgen werden. Die hierfür veranschlagten Kosten werden nicht aufgeführt. Z.T. werden auch allgemeine Angaben zur Vergütung des pädagogischen Personals, das vom Träger angestellt wird, getätigt. Die Konzepte von 38 der 122 aktuell am PfdN teilnehmenden Schulen beinhalten Aussagen zu Kosten, die den Eltern bei der Teilnahme ihres Kindes am PfdN für bestimmte Angebote im PfdN, für unterschiedliche zeitliche Module im PfdN oder für das Mittagessen entstehen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4710 3 Frage 4. Sind alle Schulen, die sich um eine Aufnahme beworben haben, aufgenommen worden? Falls nicht, aus welchen Gründen nicht? Ja, alle Schulen, die durch die bisher am PfdN teilnehmenden Schulträger angemeldet wurden, sind vom Hessischen Kultusministerium nach Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen (Antrag und gemeinsames pädagogisches Konzept) für die Teilnahme am PfdN berücksichtigt worden. Frage 5. Welche zusätzlichen Aufgaben müssen Lehrkräfte an den teilnehmenden Schulen übernehmen (z.B. Hausaufgabenbetreuung, Mittagsessen, ...)? Der Aufgabenbereich der Lehrkräfte im PfdN entspricht dem schulspezifischen pädagogischen Konzept, das die Schule gemeinsam mit der Schulgemeinde unter Einbindung weiterer an der Umsetzung des PfdN mitwirkender Akteure erarbeitet hat. Entsprechend sind die Lehrkräfte im Rahmen der multiprofessionellen Zusammenarbeit mit den sonstigen pädagogisch tätigen Kräften in die Umsetzung des PfdN eingebunden. Die Schule entscheidet im Benehmen mit dem Staatlichen Schulamt unter Berücksichtigung von § 2 Absatz 2 der Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im PfdN über die Aufteilung der landesseitigen Ressource und damit über die Höhe des Anteils von Lehrerstunden im PfdN. Sie teilt dem Hessischen Kultusministerium über den Schulträger mit, welcher Anteil davon in Lehrerstellen und welcher in Stellen als Mittel gewünscht wird. Diese Entscheidung bildet in Verbindung mit dem schulspezifischen pädagogischen Konzept den Rahmen für den Umfang der Einbindung von Lehrkräften bei der Umsetzung des PfdN. Frage 6. Gab es Fortbildungen für Lehrkräfte oder sonstiges pädagogisches Personal, beispielsweise für die unter Frage 7 genannten Zusatzaufgaben? Die Schulen im Pakt für den Nachmittag werden u.a. durch Fortbildungen für Lehrkräfte und für das weitere pädagogisch tätige Personal unterstützt. Die Pilotsteuergruppe im PfdN hat hierfür eine Arbeitsgruppe eingerichtet und mit der Entwicklung eines Fortbildungskonzeptes beauftragt . Dieses Konzept wird seit dem Schuljahr 2015/2016 unter enger Einbindung der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Hessen (SAG), der Dezernentinnen und Dezernenten in den Staatlichen Schulämtern und der Fachberaterinnen und Fachberater umgesetzt. Es umfasst gemeinsame Fortbildungen für Lehrkräfte und das weitere pädagogisch tätige Personal im PfdN sowie eine Qualifizierungsreihe für Personal ohne pädagogische Qualifikation und macht darüber hinaus zielgruppenspezifische Angebote, z.B. für den Bereich der Ganztagskoordination. PfdN- Schulen werden mit ihren jeweiligen Kooperations- oder Tandempartnern zu allen Fortbildungen , Schulhospitationen und Tagungen der Serviceagentur "Ganztägig lernen" Hessen eingeladen . Workshops aus der Praxis für die Praxis bereichern den jährlich stattfindenden Ganztagskongress der SAG und die Auftaktveranstaltung für neue Schulen im PfdN. Zudem wird durch die Serviceagentur eine umfangreiche Hospitationsreihe angeboten, die verschiedene Schulformen und Ganztagsprofile inklusive PfdN umfasst. Die Fortbildungen finden auf drei Ebenen statt: auf schulischer, auf regionaler und auf Landesebene. Auch für die Schulträger gibt es Informationsveranstaltungen , Workshops und Fachtage. In den Regionen finden darüber hinaus regelmäßige Netzwerktreffen der Schulen im PfdN statt. Diese werden vom Staatlichen Schulamt und dem Schulträger koordiniert und nach regionalen Schwerpunkten gestaltet. Auch hier werden in der Regel die Kooperationspartner gemeinsam eingeladen. Im Jahr 2017 wird die Serviceagentur "Ganztägig lernen" Hessen das Angebot mit spezifischen Veranstaltungen für Schulen im PfdN weiter ausweiten. Frage 7. Ist zusätzliches Personal an einer oder mehreren der teilnehmenden Schulen eingestellt worden ?·Wenn ja, welches und an welchen Schulen? Wenn nein, wie werden die zusätzlichen Aufgaben durch den Pakt abgedeckt? Für die Aufgaben im PfdN wurde zusätzliches Personal eingestellt, bereits tätiges Personal wurde integriert oder hat Stundenkontingente erweitert. Den Rahmen für das zusätzliche Personal , das landesseitig für die Umsetzung von Angeboten im PfdN bereitgestellt wird, setzt u.a. § 2 der Kooperationsvereinbarung über ganztägige Angebote im PfdN. Demnach soll mindestens ein Drittel der insgesamt vom Land bereitgestellten Ressource in Lehrerstellen und mindestens ein Viertel davon in Mitteln genommen werden. Diese Mittel werden zur Finanzierung von weiterem pädagogisch tätigem Personal genutzt. Neben dem Land beteiligt sich der Schulträger, ggf. unterstützt durch die Standortkommune, gemäß § 3 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung über ganztägig arbeitende Schulen im PfdN an der Ausstattung mit Personal. Die Landesressource steht zum weit überwiegenden Teil für die personelle Ausstattung zur Umsetzung des Paktes und somit für vielfältige Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Ein begrenzter Teil der Landesressource kann für pädagogische Koordinationsaufgaben in der Schule sowie für notwendige Verwaltungs- und Sachkosten in Anspruch genommen werden. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4710 Frage 8. Wie viele und welche Schulen verlangen zum Schuljahr 2016/17 zusätzlich eigene Beiträge von Eltern für die Betreuungszeit bis 14:30? Frage 9. Wie hoch sind diese Beiträge (bitte nach Schulen aufschlüsseln)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet: Im laufenden Schuljahr 2016/2017 ist an 96 der 122 Paktschulen die Betreuungszeit von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr für die Eltern beitragsfrei. An 13 der 122 Schulen im Pakt für den Nachmittag wird Eltern innerhalb des Zeitmoduls bis 14.30 Uhr als zusätzliche Leistung entweder eine Frühbetreuung vor 7.30 Uhr angeboten, für die ein Kostenbeitrag erhoben wird, oder innerhalb des Zeitmoduls bis 14.30 Uhr wird anteilig ein Kostenbeitrag für die Teilnahme an der Schulferienbetreuung erhoben. An weiteren 13 der 122 Schulen im PfdN werden Elternbeiträge für das zeitliche Modul von 7.30 Uhr bis 14.30 Uhr in folgender Höhe erhoben: Hahner Schule Pfungstadt 50 Euro, Schule im Kirchgarten Babenhausen 50 Euro, Gersprenzschule Reinheim 50 Euro, Hans-Quick-Schule Bickenbach 59 Euro, Eiche-Schule Ober-Ramstadt 50 Euro, Tannenbergschule Seeheim-Jugenheim 50 Euro, Regenbogenschule Münster 50 Euro, Schule im Angelgarten Groß-Zimmern 50 Euro, Grundschule Süd-West Eschborn 57 Euro, Regenbogenschule Hattersheim 56 Euro, Fritz-Gansberg-Schule Wiesbaden 30 Euro, Goetheschule Wiesbaden 30 Euro, Justus-von-Liebig-Schule Wiesbaden 30 Euro. Die Elternbeiträge an den genannten Paktschulen ergeben sich z.T. aus differierenden kommunalen Bedarfssituationen und unterschiedlichen fachlichen Standards in den jeweiligen Schulträgerbezirken . Frage 10. Wie hoch sind die Beiträge für Mittagessen an den Paktschulen? Die Schulträger im PfdN wurden über die Kommunalen Spitzenverbände um Mitwirkung bei der Beantwortung dieser Frage gebeten. Anlage 2 umfasst den Wortlaut der jeweiligen Rückmeldungen . Frage 11. In welchen Räumlichkeiten essen die Kinder? Welche Vorgaben diesbezüglich gibt es von Seiten des Landes oder der Schulträger? Für die Anerkennung als ganztägig arbeitende Schulen im PfdN müssen vielfältige Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Antwort zu Frage 2). Zu diesen Voraussetzungen gehören die räumlichen Anforderungen. In Ziffer 2.1.2 der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen ist geregelt , dass der Schulträger die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicherstellt. Dabei "soll für den Ganztagsbereich die nachstehende Mindestausstattung an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen bzw. ein entsprechendes verbindliches Planungskonzept vorliegen: ein Speiseraum mit zugehöriger Vorbereitungsküche gemäß dem Versorgungskonzept der Schule, eine Cafeteria (Begegnungsbereich), ggf. in Kombination mit dem Speiseraum, ( … ), Planungen für die Mehrfachnutzung von Klassenräumen." Ferner wird auf die Rückmeldungen der Schulträger in der Anlage 3 verwiesen. Frage 12. An wie vielen und welchen Schulen wurde mit der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag erstmalig ein Mittagessensangebot eingeführt? Sind dazu bauliche Maßnahmen notwendig gewesen? Es wird auf die Anlage 4 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4710 5 Frage 13. Wie hoch ist die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an diesem Angebot? Es wird auf die Anlage 5 verwiesen. Frage 14. An welchen Schulen wird selbst gekocht, welche werden durch Fremdanbieter beliefert? Nach welchen Aspekten werden die Fremdanbieter ausgewählt? Wie viele sind regional ansässig, wie viele sind Großküchen? Es wird auf die Anlage 6 verwiesen. Frage 15. Wie hoch sind die Beiträge, die Eltern (deren Kinder in einer unter Frage 1 genannten Schule am Pakt für den Nachmittag partizipieren) dann ab 14:30 an die betreuenden Einrichtungen entrichten müssen? Bitte nach Schulen aufschlüsseln. Es wird auf die Anlage 7 verwiesen. Frage 16. An welchen Schulen sind es die gleichen Einrichtungen (z.B. Horte oder Betreuende Grundschulen ), die schon vorher die Schülerinnen und Schüler nach Ende des Schulunterrichts betreut haben ? Es wird auf die Anlage 8 verwiesen. Frage 17. Wie viele Grundschulen kooperieren mit Vereinen wie z.B. Sportvereinen, welche und wie viele Kooperationen sind im Rahmen des Pakts neu entstanden? Es wird auf die Anlage 9 verwiesen. Frage 18. An welchen Schulen fielen schon bestehende Kooperationen mit z.B. Horten, betreuenden Grundschulen etc. aus welchen Gründen weg? Es wird auf die Anlage 10 verwiesen. Frage 19. An welchen Schulen sind die Gesamtkosten für die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag inklusive Mittagessen nun höher als die Beiträge, die vor der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag z.B. an Horte oder Betreuende Grundschulen entrichtet werden mussten? Es wird auf die Anlage 11 verwiesen. Frage 20. An welchen Schulen werden für die Teilnahme an Arbeitsgruppen oder Wahlfächern zusätzliche Gebühren oder Unkostenbeiträge für Teilnahme oder Material in welcher Höhe erhoben? Es wird auf die Anlage 12 verwiesen. Wiesbaden, 1. März 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Schulträger Schulnummer Schulen im Pakt für den Nachmittag im Schuljahr 2016/2017 Schulorte BS 3338 Felsenmeerschule Lautertal (Odenwald) 3348 Schillerschule Viernheim 3349 Friedrich-Fröbel-Schule (nur G im PfdN) Viernheim 3354 Adam-Karrillon-Schule Waldmichelbach 3363 Schillerschule (nur G im PfdN) Bensheim 3366 Schlossbergschule Bensheim 3370 Sonnenuhrenschule Birkenau 3374 Schillerschule Bürstadt 3375 Schule an der Weschnitz Einhausen 3379 Carl-Orff-Schule Bensheim-Fehlheim DA 3216 Heinrich-Hoffmann-Schule Darmstadt 3219 Ludwig-Schwamb-Schule Darmstadt 4332 Erich-Kästner-Schule Darmstadt 4623 Ernst-Elias-Niebergall-Schule (bis Jg. 4 in PfdN) Darmstadt 4626 Mühltalschule (mit 3219) Darmstadt DADI 3489 Hahner Schule Pfungstadt 3507 Schule im Kirchgarten Babenhausen 3542 Gersprenzschule Reinheim 4188 Hans-Quick-Schule Bickenbach 4189 Eiche-Schule Ober-Ramstadt 4191 Tannenbergschule Seeheim-Jugenheim 4277 Regenbogenschule Münster 4299 Schule im Angelgarten Groß-Zimmern F 3114 Hostatoschule (nur G im PfdN) Frankfurt a. M. 3118 Kerschensteinerschule Frankfurt a. M. 3129 Berthold-Otto-Schule Frankfurt a. M. 3135 Dahlmannschule Frankfurt a. M. 3136 Diesterwegschule Frankfurt a. M. 3151 Textorschule Frankfurt a. M. 3152 Theobald-Ziegler-Schule Frankfurt a. M. Anlage 1 Seite 1 von 4 Anlagen GA 19/4710 3165 Albrecht-Dürer-Schule Frankfurt a. M. 3179 Konrad-Haenisch-Schule (nur G im PfdN) Frankfurt a. M. 4179 Henri-Dunant-Schule Frankfurt a. M. 4380 Grundschule Riedberg Frankfurt a. M. 4396 Marie-Curie-Schule Frankfurt a. M. 4398 Grundschule Rebstock Frankfurt a. M. GG 3784 Peter-Schöffer-Schule Gernsheim 3799 Bürgermeister-Klingler-Schule Mörfelden-Walldorf 3803 Pestalozzischule Raunheim 3817 Wilhelm-Arnoul-Schule Mörfelden-Walldorf GIL 3724 Hofburgschule Buseck 3726 Grundschule Beuern Buseck 3729 Grundschule Annerod Fernwald 3730 Grundschule Steinbach Fernwald 3731 Goetheschule Buseck 3733 Burgschule Linden 3735 Schule am Diebsturm Grünberg 3740 Wilhelm-Leuschner-Schule Heuchelheim 3741 Mittelpunktgrundschule Hungen Hungen 3743 Grundschule Langgöns Langgöns 3745 Theodor-Heuss-Schule Laubach 3753 Wiesengrundschule Leihgestern Linden 3758 Grundschule Lollar Lollar 3759 Lindenhofschule Mainzlar Staufenberg 3763 Lückebach-Schule Pohlheim 3764 Regenbogenschule Pohlheim 3766 Grundschule Hausen Pohlheim 3768 Rabenschule Rabenau 3769 Kirschbergschule Reiskirchen 3772 Grundschule am Edelgarten Staufenberg 4154 Grundschule Launsbach Wettenberg 4178 Grundschule Wißmar Wettenberg 4194 Salzbödetalschule Lollar Seite 2 von 4 Anlagen GA 19/4710 4234 Schule am Eulenturm Allendorf 4285 Grundschule Sonnenberg Grünberg-Stangenrod 5039 Kleeblattgrundschule Langgöns GIS 3228 Goetheschule Gießen Gießen 3230 Sandfeldschule Gießen 3231 Käthe-Kollwitz-Schule Gießen 3232 Ludwig-Uhland-Schule Gießen 3233 Pestalozzischule Gießen (Jg. 3/4) Gießen 4180 Korczak-Schule Gießen HR 7299 Ernst-von-Harnack-Schule Bad Hersfeld 7313 Georg-August-Zinn-Schule Heringen 7362 Haunetal-Schule Haunetal 7505 Schule im Baumgarten Bebra 7517 Grundschule Ronshausen Ronshausen HTK 3999 Landgraf-Ludwig-Schule Bad Homburg 4127 Jürgen-Schumann-Schule Schmitten 4282 Grundschule an der Wiesenau Neu-Anspach KS 7112 Ernst-Leinius-Schule Kassel 7113 Fasanenhofschule Kassel 7114 Fridtjof-Nansen-Schule Kassel 7115 Friedrich-Wöhler-Schule Kassel 7119 Schule Königstor Kassel 7121 Schule Schenkelsberg Kassel 7123 Grundschule Bossental Kassel 7124 Hupfeldschule Kassel 7127 Losseschule Kassel 7129 Grundschule Brückenhof Kassel 7131 Schule Am Wall Kassel 7136 Valentin-Traudt-Schule (nur G PfdN -Schule) Kassel 7645 Grundschule Waldau Kassel KSS 7120 Schule Am Heideweg Kassel 7135 Unterneustädter Schule Kassel MTK 3922 Grundschule Süd-West Eschborn Seite 3 von 4 Anlagen GA 19/4710 3930 Weinbergschule Hochheim am Main 3939 Pestalozzischule Kelkheim (Taunus) 3941 Linden-Schule Kriftel 4307 Regenbogenschule Hattersheim am Main OFL 4053 Ludwig-Uhland-Schule Neu-Isenburg 4056 Albert-Schweitzer-Schule Neu-Isenburg OFS 3243 Grundschule Buchhügel Offenbach 3245 Beethovenschule Offenbach 3246 Eichendorffschule Offenbach 3250 Goetheschule Offenbach 3253 Mathildenschule (nur G im PfdN) Offenbach 4434 Hafenschule Offenbach am Main VB 3298 Stadtschule Alsfeld Alsfeld 3861 Eichbergschule Lauterbach 3873 Dieffenbachschule Schlitz 4222 Grundschule Homberg Homberg, Ohm WF 7189 Cornelia-Funke-Schule (nur G im PfdN) Gemünden (Wohra) 7197 Henkelschule Vöhl Vöhl 7537 Grundschule Helenental Bad Wildungen 7575 Mittelpunktschule Sachsenhausen (nur G im PfdN) Waldeck 7651 Humboldt-Schule Korbach 7665 Grundschule Edertal Edertal 7678 Schule Breiter Hagen Bad Wildungen WI 3272 Fritz-Gansberg-Schule Wiesbaden 3274 Goetheschule Wiesbaden 3283 Justus-von-Liebig-Schule Wiesbaden Gesamtergebnis Seite 4 von 4 Anlagen GA 19/4710 Anlage 2 1 Frage 10: Wie hoch sind die Beiträge für Mittagessen an den Paktschulen? Stadt Darmstadt Das Mittagessen kostet zwischen 3,30 € und 3,60 €. Stadt Frankfurt Das Mittagessen kostet gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung an allen Schulen in städtischer Trägerschaft 3 Euro pro Schülerin/Schüler. Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) haben und mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main gemeldet sind, erhalten das Mittagessen zum ermäßigten Preis von 1 Euro. Der ermäßigte Abgabepreis von 1 Euro gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket haven, aber im Besitz eines Frankfurt-Passes sind. Anspruchsberechtigt sind hierbei Menschen mit geringem Einkommen und mit 1. Wohnsitz in Frankfurt am Main. Stadt Gießen Die Pauschale für das Mittagessen beträgt 59,- Euro pro Monat für 5 Tage Teilnahme am Mittagessen pro Woche. Stadt Kassel Das Entgelt für die Verpflegung beträgt 56 Euro monatlich an zehn Monaten im Jahr (die Monate Juli und August sind entgeltfrei). Stadt Wiesbaden Das Mittagessen kostet 70 € monatlich, Zuschüsse über Bildung und Teilhabe werden gewährt. Kreis Bergstraße 5,50 Euro/Mahlzeit Landkreis Darmstadt- Dieburg zw. 3,50 und 4 Euro/Mahlzeit; an der Eiche-Schule (Ober-Ramstadt) 45 Euro/mtl. Hochtaunuskreis 3 Tage/Woche 36,00 Euro/mtl. 4 Tage/Woche 48,00 Euro/mtl. 5 Tage/Woche 60,00 Euro/mtl. Maintaunuskreis 3,50 Euro/Mahlzeit Landkreis Waldeck- Frankenberg zw. 2,70 und 3,40 Euro/Mahlzeit * max. 3,50 Euro/Mahlzeit Anlagen GA 19/4710 Anlage 3 1 Frage 11: In welchen Räumlichkeiten essen die Kinder? Welche Vorgaben diesbezüglich gibt es von Seiten des Landes oder der Schulträger? Stadt Darmstadt Das Mittagessen wird in den gesonderten Betreuungsräumen eingenommen, die den hygienischen Voraussetzungen entsprechen. Stadt Frankfurt Das Mittagessen wird in Cafeterien oder eigens dafür eingerichteten Klassenräumen eingenommen. Stadt Gießen Das Mittagessen findet in den Räumlichkeiten der Schulen statt. Hierbei handelt es sich je nach den baulichen Voraussetzungen der Schulen um eigenständige Mensen oder größere Betreuungsräume, die für das Mittagessen genutzt werden können. An 2 Standorten ist der Neubau einer Mensa geplant. Stadt Kassel Die Kinder essen in Schulmensen. Rechtliche Grundlage ist die Richtlinie des Landes Hessen für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen nach § 15 Hessisches Schulgesetz, Erlass vom 1. November 2011. Nach Ziffer 2.1.2 stellt der Schulträger sicher, dass an allen Unterrichtstagen mit Nachmittagsangebot ein Mittagessen angeboten werden kann. Er gewährleistet die für ein Essensangebot erforderliche räumliche, sächliche und personelle Ausstattung. Stadt Wiesbaden An allen 3 Schulen steht eine Mensa zur Verfügung. An der Goetheschule wird die vorhandene Mensa derzeit umgebaut und vergrößert. An der Justusvon -Liebig-Schule wird eine neue Mensa gebaut. Kreis Bergstraße Vorgabe: Ausstattung aller Paktschulen mit einer professionellen Ausgabeküche und einem Speiseraum. Zur Berechnung der Größe des Speiseraums wird ausgegangen von einer Teilnahmequote von 50% der Schüler, einem 2-Schicht-Betrieb und 1,25 qm pro Essplatz. Landkreis Darmstadt- Dieburg Die Schule im Kirchgarten (Babenhausen) nutzt die Mensa der Nachbarschule, die Regenschule (Münster) Räume der Schule. Alle anderen verfügen über Schulmensen. Keine Vorgaben. Hochtaunuskreis Das Mittagessen wird in Mensen/Essensräumen eingenommen, die ausschließlich für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Keine Vorgaben, da Teil der individuellen schulischen Konzepte. Maintaunuskreis Mensen und Regenerationsküchen werden nach festen Standards des Kreises bereitgestellt. Landkreis Waldeck- Frankenberg Das Mittagessen wird entweder in Speiseräumen/Caféteria oder besonders dafür eingerichteten Räumen der Schulen eingenommen. * In den Räumen der Schule, die für das Mittagessen zur Verfügung stehen, gelten die vom Kreisausschuss hierzu beschlossenen Richtlinien. Anlagen GA 19/4710 Anlage 4 Frage 12: An wie vielen und welchen Schulen wurde mit der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag erstmalig ein Mittagessensangebot eingeführt? Sind dazu bauliche Maßnahmen notwendig gewesen? Stadt Darmstadt Alle Paktschulen waren zuvor Betreuende Grundschulen bzw. Ganztagsschulen im Profil 1, was eine Mittagessensversorgung bereits beinhaltete. Stadt Frankfurt An allen Schulen, die am Pakt für den Nachmittag teilhaben, gab es schon eine Mittagessenversorgung. In einzelnen Fällen wurden Erweiterungen vorgenommen wie z. B. der Nebenraum zur Verfügung gestellt. Stadt Gießen für die Stadt Gießen: keine Stadt Kassel Erstmalig wurde an nur drei Schulen ein Mittagessensangebot mit der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag eingeführt: Im Schuljahr 2015/16 an der Schule Brückenhof/Nordshausen und im Schuljahr 2016/17 an der Hupfeldschule und der Unterneustädter Schule. Stadt Wiesbaden An allen drei Standorten gab es bereits vorher ein warmes Mittagessen. Kreis Bergstraße Alle Paktschulen hatten bereits vorher ein Essenangebot. Bauliche Maßnahmen sind an acht Schulen notwendig (gewesen). Landkreis Darmstadt- Dieburg An einer Schule wird durch den Pakt erstmalig ein Essenangebot gemacht. Dort waren auch bauliche Maßnahmen erforderlich. Hochtaunuskreis Alle Paktschulen hatten bereits vorher ein Essenangebot. Aufgrund höherer Teilnehmerzahlen im PfdN waren an zwei Schulen geringfügige Umbaumaßnahmen erforderlich. Maintaunskreis Alle Paktschulen hatten vorher ein Essenangebot. Mensen wurden durch den Schulträger geschaffen oder sind im Bau. Landkreis Waldeck- Frankenberg Alle sieben Paktschulen hatten bereits vorher ein Essenangebot. Baumaßnahmen waren nicht erforderlich. * Alle Schulen hatten bereits vorher ein Essensangebot. Baumaßnahmen waren nicht erforderlich. Anlagen GA 19/4710 Anlage 5 1 Frage 13: Wie hoch ist die Beteiligung der Schülerinnen und Schüler an diesem Angebot? Stadt Darmstadt Alle beim Pakt angemeldeten Schülerinnen und Schüler nehmen am Mittagessen teil. Stadt Frankfurt Die Beteiligung am Mittagessen ist in den Grundschulen, die sich am Pakt für den Nachmittag beteiligen, sehr hoch. Dies sind 70 – nahezu 100% aller Kinder. Stadt Gießen Alle Schülerinnen und Schüler, die am Pakt für den Nachmittag angemeldet sind, nehmen auch am Mittagessen teil (100%). Das Mittagessen ist verpflichtender Bestandteil des Konzeptes. Die Teilnahmequote am Pakt für den Nachmittag bezogen auf die Gesamtschülerzahl der verschiedenen Schulen beträgt zwischen 44 % und 70%. Stadt Kassel Die Beteiligung an allen Paktschulen der Stadt Kassel liegt bei 82%. Stadt Wiesbaden An der Fritz-Gansberg-Schule essen 217 Kinder. An der Justus-von-Liebig- Schule 167 und an der Goetheschule nehmen 108 Kinder am Mittagessen teil. Kreis Bergstraße Es liegen keine Informationen vor. Landkreis Darmstadt- Dieburg Zw. 14 und 57 % der Schüler nehmen teil. An der Eiche-Schule (Ober- Ramstadt) sind es 80 %. Hochtaunuskreis Die Beteiligung liegt in Abhängigkeit vom Standort bei 47 %, 32 % und 31 %. Maintaunuskreis ca. 70 % Landkreis Waldeck- Frankenberg Im Schnitt werden 40 bis 80 Mittagessen ausgegeben. * keine Angaben Anlagen GA 19/4710 Anlage 6 1 Frage 14: An welchen Schulen wird selbst gekocht, welche werden durch Fremdanbieter beliefert? Nach welchen Aspekten werden die Fremdanbieter ausgewählt? Wie viele sind regional ansässig, wie viele sind Großküchen? Stadt Darmstadt Alle Paktschulen werden von regionalen Fremdanbietern beliefert. Grundlage ist das Konzept der „Gesunden Schulverpflegung“ der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das auf den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung/DGE basiert. Stadt Frankfurt Alle Pakt-Schulen werden durch Fremdanbieter beliefert. Grundlage für die Ausschreibung und Auswahl sind die gültigen Qualitätskriterien der Stadt Frankfurt am Main, die selbstverständlich Kriterien wie die Bremer Checkliste, sowie regionale und Bioprodukte berücksichtigen. Stadt Gießen Das Mittagessen an den Schulen im Pakt für den Nachmittag wird durch einen Fremdanbieter geliefert. Hierbei handelt es sich um eine Großküche, in der regional vor Ort das Mittagessen hergestellt und täglich frisch ausgeliefert wird. Der Liefervertrag bestand bereits aus dem vorherigen Ganztagsprogramm und der städtischen Schülerbetreuung. Der Fremdanbieter legt seinen Schwerpunkt auf regionale Waren und bietet täglich eine Auswahl aus 3 Menüs, davon ein Menü in zertifizierter Bio- Qualität. Stadt Kassel Von aktuell 14 Schulen werden 13 Schulen durch Fremdanbieter beliefert, lediglich an einer Schule wird selbst gekocht. Die Anbieter werden in Absprache mit den Schulen und deren Verpflegungskonzepten ausgewählt. Von den Fremdanbietern in den 13 Schulen werden vier Schulen regional beliefert, neun Schulen durch eine Großküche. Stadt Wiesbaden An allen drei Schulen liefert ein Caterer das Essen an. Grundsätzlich favorisiert der Schulträger bei entsprechenden Voraussetzungen „Cook & Chill“ als Zubereitungsverfahren. Bei Neubauten und Küchenumbauten wird dieses Zubereitungsverfahren in die Planungen einbezogen. Kreis Bergstraße An allen teilnehmenden Schulen liefern Fremdanbieter. Auswahl erfolgt durch die einzelnen Träger des Angebots. Landkreis Darmstadt- Dieburg Die Eicheschule (Ober-Ramstadt) verfügt über eine Frischküche. Alle anderen Schulen werden von Fremdanbietern beliefert. Hochtaunuskreis An zwei Schulen erfolgt die Versorgung durch die kreiseigene Taunus Menü Service GmbH, an der dritten durch einen regionalen Fremdanbieter. Maintaunuskreis In der Regel erfolgt die Versorgung durch die Eigengesellschaft des Kreises. Grundlage des Angebots sind Eckpunkte, die der Kreisausschuss 2014 festgelegt hat. Landkreis Waldeck- Frankenberg Zwei Schulen beziehen das Essen von ortsansässigen Großküchen. Eine Schule kocht teilweise selbst bzw. ergänzt das vom Fremdanbieter gefrorene Mittagessen durch Beilagen. Bei den übrigen erfolgt die Versorgung durch Fremdanbieter, wobei auf zumindest teilweise Lieferung von Kost auf der Region wert gelegt wird. * Die Versorgung erfolgt an den meisten Schulen durch regionale Fremdanbieter. Der Anbieter wird von den Schulen selbst ausgewählt. Anlagen GA 19/4710 Schulträger Schulen im Pakt für den Nachmittag im Schuljahr 2016/2017 Schulorte Kosten in Euro für Module ab 14.30 zum überwiegenden Teil inkl. Ferienbetreuung Anmerkungen BS Felsenmeerschule Lautertal (Odenwald) 0 Bedarf für Modul ab 14.30 Uhr aktuell nicht gegeben Schillerschule Viernheim 117 Friedrich-Fröbel-Schule (nur G im PfdN) Viernheim 117 Adam-Karrillon-Schule Waldmichelbach 100 Schillerschule (nur G im PfdN) Bensheim 125 Schlossbergschule Bensheim 130 Sonnenuhrenschule Birkenau 125 Schillerschule Bürstadt 120 Schule an der Weschnitz Einhausen 100 Carl-Orff-Schule Bensheim-Fehlheim 100 DA Heinrich-Hoffmann-Schule Darmstadt 61 Ludwig-Schwamb-Schule Darmstadt 63 Erich-Kästner-Schule Darmstadt 65 Ernst-Elias-Niebergall-Schule (bis Jg. 4 in PfdN) Darmstadt 13 Mühltalschule (mit 3219) Darmstadt 63 DADI Hahner Schule Pfungstadt 130 Schule im Kirchgarten Babenhausen 130 Gersprenzschule Reinheim 130 Hans-Quick-Schule Bickenbach 130 Eiche-Schule Ober-Ramstadt 130 Tannenbergschule Seeheim-Jugenheim 130 Regenbogenschule Münster 130 Schule im Angelgarten Groß-Zimmern 130 F Hostatoschule (nur G im PfdN) Frankfurt a. M. 0 Kerschensteinerschule Frankfurt a. M. 0 für 3. und 4. Klassen kostenfrei, für 1. und 2. Klassen Kosten gemäß Gebührenordnung ESB (Stadt Frankfurt) Anlage 7 1 von 4 Anlagen GA 19/4710 Berthold-Otto-Schule Frankfurt a. M. 0 Dahlmannschule Frankfurt a. M. 0 Diesterwegschule Frankfurt a. M. 0 Textorschule Frankfurt a. M. 0 Theobald-Ziegler-Schule Frankfurt a. M. 0 Albrecht-Dürer-Schule Frankfurt a. M. 0 Konrad-Haenisch-Schule (nur G im PfdN) Frankfurt a. M. 0 Henri-Dunant-Schule Frankfurt a. M. 0 Grundschule Riedberg Frankfurt a. M. 0 Marie-Curie-Schule Frankfurt a. M. 0 Grundschule Rebstock Frankfurt a. M. 0 GG Peter-Schöffer-Schule Gernsheim 77 Bürgermeister-Klingler-Schule Mörfelden-Walldorf 110 Pestalozzischule Raunheim 50 Wilhelm-Arnoul-Schule Mörfelden-Walldorf 27 bis 45 3 Tage 27 €, 5 Tage 45 € GIL Hofburgschule Buseck 45 Grundschule Beuern Buseck 65 Grundschule Annerod Fernwald 45 Grundschule Steinbach Fernwald 45 Goetheschule Buseck 60 Burgschule Linden 65 Schule am Diebsturm Grünberg 75 Wilhelm-Leuschner-Schule Heuchelheim 45 Mittelpunktgrundschule Hungen Hungen 40 Grundschule Langgöns Langgöns 65 Theodor-Heuss-Schule Laubach 50 Wiesengrundschule Leihgestern Linden 85 Grundschule Lollar Lollar 60 Lindenhofschule Mainzlar Staufenberg 85 Lückebach-Schule Pohlheim 85 Regenbogenschule Pohlheim 45 Grundschule Hausen Pohlheim 75 Rabenschule Rabenau 65 für 3. und 4. Klassen kostenfrei, für 1. und 2. Klassen Kosten gemäß Gebührenordnung ESB (Stadt Frankfurt) 2 von 4 Anlagen GA 19/4710 Kirschbergschule Reiskirchen 80 Grundschule am Edelgarten Staufenberg 85 Grundschule Launsbach Wettenberg 75 Grundschule Wißmar Wettenberg 45 Salzbödetalschule Lollar 60 Schule am Eulenturm Allendorf 90 Grundschule Sonnenberg Grünberg-Stangenrod 55 Kleeblattgrundschule Langgöns 60 GIS Goetheschule Gießen Gießen 15 bis 35 Sandfeldschule Gießen 15 bis 35 Käthe-Kollwitz-Schule Gießen 15 bis 35 Ludwig-Uhland-Schule Gießen 15 bis 35 Pestalozzischule Gießen (Jg. 3/4) Gießen 15 bis 35 Korczak-Schule Gießen 15 bis 35 HR Ernst-von-Harnack-Schule Bad Hersfeld 50 Georg-August-Zinn-Schule Heringen 40 Haunetal-Schule Haunetal 50 Schule im Baumgarten Bebra 40 Grundschule Ronshausen Ronshausen 75 HTK Landgraf-Ludwig-Schule Bad Homburg 50 bis 70 3 Tage 50 €, 4 Tage 60 €, 5 Tage 70 € Jürgen-Schumann-Schule Schmitten 60 bis 100 3 Tage 60 €, 4 Tage 80 €, 5 Tage 100 € Grundschule an der Wiesenau Neu-Anspach 80 bis 100 4 Tage 80 €, 5 Tage 100 € KS Ernst-Leinius-Schule Kassel 155 Fasanenhofschule Kassel 155 Fridtjof-Nansen-Schule Kassel 155 Friedrich-Wöhler-Schule Kassel 155 Schule Königstor Kassel 155 Schule Schenkelsberg Kassel 155 Grundschule Bossental Kassel 155 Hupfeldschule Kassel 155 Losseschule Kassel 155 Grundschule Brückenhof Kassel 155 Schule Am Wall Kassel 155 je nach Einkommen der Eltern 3 von 4 Anlagen GA 19/4710 Valentin-Traudt-Schule (nur G PfdN -Schule) Kassel 155 Grundschule Waldau Kassel 155 KSS Schule Am Heideweg Kassel 155 Unterneustädter Schule Kassel 155 MTK Grundschule Süd-West Eschborn 10 bis 97 Beiträge für gestufte Module Weinbergschule Hochheim am Main 80 bis 200 Pestalozzischule Kelkheim (Taunus) 70 bis 191 Linden-Schule Kriftel 56 bis 218 Regenbogenschule Hattersheim am Main 56 bis 145 OFL Ludwig-Uhland-Schule Neu-Isenburg 120 Albert-Schweitzer-Schule Neu-Isenburg 120 OFS Grundschule Buchhügel Offenbach 94 Beethovenschule Offenbach 94 Eichendorffschule Offenbach 94 Goetheschule Offenbach 94 Mathildenschule (nur G im PfdN) Offenbach 94 Hafenschule Offenbach am Main 94 VB Stadtschule Alsfeld Alsfeld 120 Eichbergschule Lauterbach 94 Dieffenbachschule Schlitz 110 Grundschule Homberg Homberg, Ohm 100 WF Cornelia-Funke-Schule (nur G im PfdN) Gemünden (Wohra) 36 Henkelschule Vöhl Vöhl 36 Grundschule Helenental Bad Wildungen 36 Mittelpunktschule Sachsenhausen (nur G im PfdN) Waldeck 36 Humboldt-Schule Korbach 36 Grundschule Edertal Edertal 36 Schule Breiter Hagen Bad Wildungen 36 WI Fritz-Gansberg-Schule Wiesbaden 117,5 Goetheschule Wiesbaden 117,5 Justus-von-Liebig-Schule Wiesbaden 117,5 4 von 4 Anlagen GA 19/4710 Anlage 8 1 Frage 16: An welchen Schulen sind es die gleichen Einrichtungen (z. B. Horte oder Betreuende Grundschulen), die schon vorher die Schülerinnen und Schüler nach Ende des Schulunterrichts betreut haben? Stadt Darmstadt Alle Paktschulen waren zuvor Betreuende Grundschulen bzw. Ganztagsschulen im Profil 1. Stadt Frankfurt Das Angebot der Horte besteht parallel zu den Angeboten der Paktschulen. Die ergänzenden Angebote im Pakt für den Nachmittag werden von den vorhandenen Trägern der bisherigen Betreuungsangebote an den Schulen übernommen. Stadt Gießen Der Pakt für den Nachmittag wird in der Universitätsstadt Gießen in enger Kooperation der Schulen mit der bisherigen städtischen Schülerbetreuung durchgeführt. Dabei gestalten Lehrkräfte, ErzieherInnen und weitere pädagogische Fachkräfte in einem integrierten Konzept bis 16:00 Uhr zusammen den Pakt für den Nachmittag mit inhaltlichen Angeboten. Danach findet ein Betreuungsangebot bis 17:00 Uhr durch die städtischen ErzieherInnen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf statt. Stadt Kassel An allen Standorten des Schulträgers Stadt Kassel sind die Träger von Betreuungsangeboten, die schon in der Vergangenheit Schüler/innen des jeweiligen Standortes betreut haben, über einen Kooperationsvertrag in das Standortkonzept eingebunden. Die Zusammenarbeit beschränkt sich aber nicht auf das Ende des Schulunterrichts, sondern über den ganzen Tag mit einem Schwerpunkt in der Zeit von 11.30 Uhr bis 14.30 Uhr, wo Mitarbeiter der Träger und Lehrer/innen der Schule den Ganztag gemeinsam gestalten. Außerdem können mehr Schüler/innen das Angebot wahrnehmen und die Angebote wurden ausgeweitet. Stadt Wiesbaden An allen drei Standorten wurden die bewährten Kooperationspartner übernommen. Trägerwechsel an der Goetheschule und an der Fritz- Gansberg-Schule waren unabhängig von der Einführung des PfdN bereits vorher beschlossen und umgesetzt. Kreis Bergstraße An allen beteiligten Schulen. Landkreis Darmstadt- Dieburg Es wird versucht die gleichen Träger für die Umsetzung des PfdN zu gewinnen. Hochtaunuskreis Da der PfdN die betreuende Grundschule ersetzt, wird das Bildungs- und Betreuungsangebot gemeinsam von Schule, und wie bisher kreiseigener Kinerbetreuung im Taunus GmbH sowie Personal mit fachspezifischen Qualifikationen durchgeführt. Maintaunuskreis Die bestehenden Einrichtungen werden grds. als fester Bestandteil eines integrierten Ganztagskonzeptes weitergeführt. Landkreis Waldeck- Frankenberg Es kam wegen der längeren Betreuungszeiten teilweise zu Neueinstellungen, ansonsten gab es beim Betreuungspersonal keine Veränderungen. * Die Betreuung findet - wie vorher auch - in den Schulen statt. Die Betreuungszeiten wurden erweitert. Anlagen GA 19/4710 Anlage 9 1 Frage 17: Wie viele Grundschulen kooperieren mit Vereinen wie z. B. Sportvereinen, welche und wie viele Kooperationen sind im Rahmen des Pakts neu entstanden? Stadt Darmstadt Dazu können wir keine konkreten Angaben machen, da mit der Durchführung der Angebote anerkannte Träger der freien Jugendhilfe beauftragt sind. Grundsätzlich kooperieren alle Paktschulen mit weiteren Akteuren im Stadtteil. Stadt Frankfurt Alle Schulen im Pakt für den Nachmittag kooperieren mit Vereinen, Horten, Initiativen, kulturellen Einrichtungen aus dem Schulbezirk und darüber hinaus. Die Kooperationen wurden intensiviert und ausgebaut. Es entfielen keinen Kooperationen. Stadt Gießen An 5 von 6 Schulen gibt es verschiedene Kooperationen im Ganztagsangebot. Diese bestanden bereits unabhängig vom Pakt für den Nachmittag, da alle Schulen bereits Ganztagsangebote im Profil 1 hatten. Goetheschule: - Projektgruppe Margaretenhütte (Päd. Mitarbeiterin zur Integration der Kinder der Margaretenhütte) - Tanzsportverein Rot-Weiß-Gießen (Sport-AG) - Sportverein VFB Gießen (Basketball-AG) - Hessische Sportjugend - Musikschule Gießen (Instrumentalkurse) Käthe-Kollwitz-Schule: - Musikschule Gießen (Instrumentalkurse) - Basketballverein Gießen 46er (Basketball-AG) - DRK Korczak-Schule: - Musikschule Gießen (Instrumentalkurse) - Turnverein MTV Gießen (Leichtathletik) - Basketballverein Gießen 46er (Basketball-AG) - Sportverein VFB Gießen (Fußball-AG) Ludwig-Uhland-Schule: - Musikschule Gießen (Instrumentalkurse) - Petruskirche (Kinderchor) - Turnverein MTV Gießen (Basketball-Training) - Sportverein TSV Klein-Linden (Mannschaftssportarten) Pestalozzischule: - Rock Pop Jazz Akademie gGmbH Gießen (Musik-AG) - Jugendtreff Spenerweg Diakonisches Werk Gießen - Caritas Gemeinschaftszentrum Eulenkopf GWA - Stadt Kassel Die Mehrzahl der ganztägig arbeitenden Grundschulen in Kassel kooperiert auch mit Vereinen. Wie viele Kooperationen neu entstanden sind, kann nicht beantwortet werden. Anlagen GA 19/4710 Anlage 9 2 Stadt Wiesbaden Kooperationen mit Vereinen existieren. Kreis Bergstraße Eine Öffnung gegenüber Kooperationspartnern muss in Ansätzen vorhanden sein. Genaue Aussagen sind nicht möglich, da entsprechende Vereinbarungen zw. Schule, Träger des Betreuungsangebots und Dritten getroffen werden müssen. Landkreis Darmstadt- Dieburg An allen Schulen bestehen Kooperationen mit Sport- oder Musikvereinen. Hochtaunuskreis AG-Angebote werden vornehmlich von Privatpersonen mit entsprechender angebotsspezifischer Sachkunde, die häufig auch als Übungsleiter in Vereinen aktiv sind. An zwei von drei Schulen gibt es Kooperationen mit Vereinen. Maintaunuskreis Nahezu alle 37 Grundschulen kooperieren mit Sportvereinen. Es gibt ein Förderprogramm des Kreises sowie einen Zuschuss für Ganztagsangebote. Landkreis Waldeck- Frankenberg Vier der sieben Paktschulen kooperieren mit Sportvereinen/Tennisklub oder Reitverein. * Alle Paktschulen kooperieren mit den Kommunen vor Ort, mit der Musikschule und verschiedenen Hilfsorganisationen. Anlagen GA 19/4710 Anlage 10 Frage 18: An welchen Schulen fielen schon bestehende Kooperationen mit z. B. Horten, betreuenden Grundschulen etc. aus welchen Gründen weg? Stadt Darmstadt An keiner der Paktschulen wurden zuvor bestehende Kooperationen beendet. Stadt Frankfurt Alle Schulen im Pakt für den Nachmittag kooperieren mit Vereinen, Horten, Initiativen, kulturellen Einrichtungen aus dem Schulbezirk und darüber hinaus. Stadt Gießen Es gibt keinen Wegfall bestehender Kooperationen an unseren Schulen durch den Pakt. Stadt Kassel Mit Ausnahme einer einzigen Hortgruppe eines freien Trägers sind keine Kooperationen weggefallen, aber einige neue dazugekommen. Stadt Wiesbaden Es kam zu keinem Wegfall von Kooperationen. Kreis Bergstraße Keine Angaben möglich, s. Antwort zu Frage 17 Landkreis Darmstadt- Dieburg an keiner Schule Hochtaunuskreis an keiner Schule Maintaunuskreis an keiner Schule Landkreis Waldeck- Frankenberg an keiner Schule * an keiner Schule Anlagen GA 19/4710 Anlage 11 1 Frage 19: An welchen Schulen sind die Gesamtkosten für die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag inklusive Mittagessen nun höher als die Beiträge, die vor der Teilnahme am Pakt für den Nachmittag z. B. an Horte oder Betreuende Grundschulen entrichtet werden mussten? Stadt Darmstadt Die Teilnahme am Pakt für den Nachmittag im Zeitmodul bis 14:30 Uhr ist kostenfrei. Für das Zeitmodul 14:30 – 17 Uhr wird ein Kostenbeitrag erhoben, der den Kosten für einen Hortplatz angepasst ist. Stadt Frankfurt An keiner der Schulen, die am PfdN teilnehmen, sind die Gesamtkosten höher als vor der Einführung des Pakts. Stadt Gießen Es gibt keine höheren Beiträge als vor Einführung des Pakts für den Nachmittag, da es sich bei dem Pakt für den Nachmittag in der Stadt Gießen um ein kostenfreies Angebot der ganztägig arbeitenden Schule handelt. Die Betreuungszeit zwischen 16:00 und 17:00 Uhr ist gebührenpflichtig (siehe Frage 15). Stadt Kassel Erweiterte Angebote (zeitliche Ausdehnung auf 5 Tage) im Vergleich zum nur dreitägigen „pädagogischen Mittagstisch“ bedingen für neue Angebote eine eigene Tarifstruktur. Die Beiträge von mitarbeitenden Horten sind bis auf die üblichen prozentualen leichten Anpassungen aufgrund von Tariferhöhungen gleich geblieben. Stadt Wiesbaden Der Ganztagsplatz mit 9 Wochen Ferienbetreuung kostete bisher 160 €, nun 147,50 € (jeweils ohne Mittagessen). Durch die modularen Wahlmöglichkeiten profitieren viele Familien, die nur kürzere Betreuungszeiten (bis 14:30 Uhr) brauchen, von einer Reduzierung der Beiträge. Kreis Bergstraße Aufgrund fehlender Vergleichbarkeit der Betreuungsangebote ist keine Aussage möglich. Landkreis Darmstadt- Dieburg An drei Schulen sind die Gesamtkosten seit dem PfdN geringer. An den anderen Schulen sind die Kosten für das Modul bis 14:30 Uhr geringer, die Kosten für die lange Betreuung sind ungefähr gleich geblieben. Hochtaunuskreis Die Entgelte sind im Rahmen des PfdN gegenüber den bisherigen Entgelten bei gleicher Betreuungszeit gesunken. Maintaunuskreis Nein. Landkreis Waldeck- Frankenberg keine Angaben * Durch zusätzliche Betreuungsmodule werden vereinzelt höhere Beiträge fällig. Anlagen GA 19/4710 Anlage 12 1 Frage 20: An welchen Schulen werden für die Teilnahme an Arbeitsgruppen oder Wahlfächern zusätzliche Gebühren oder Unkostenbeiträge für Teilnahme oder Material in welcher Höhe erhoben? Stadt Darmstadt An den Paktschulen werden keine zusätzlichen Gebühren oder Unkostenbeiträge für die Teilnahme an Arbeitsgruppen oder Wahlfächern oder Material erhoben. Stadt Frankfurt Für Angebote, die mit überdurchschnittlichen Kosten verbunden sind, können Entgelte nach Genehmigung durch den Schulträger erhoben werden. Stadt Gießen An 2 von 6 Schulen werden für inhaltliche Angebote mit besonderem Materialbedarf Kosten für die Materialien eingesammelt. Korczakschule: „Handarbeiten“ (5,00 Euro pro Schuljahr), „Modelleisenbahn“ (10,00 Euro pro Schuljahr), „Jede Woche ein Kunstwerk“ (2,00 Euro pro Schuljahr). Käthe-Kollwitz-Schule: 1,00-2,00 Euro bei kostenintensiven Materialien, wenn die Schülerinnen und Schüler die angefertigten Dinge mit nach Hause nehmen können. Stadt Kassel Der Schulträger Stadt Kassel stellt jeder ganztägig arbeitenden Schule jeweils 5000 € zusätzlich im Schulbudget für Sachkosten im Ganztag zur Verfügung. Außerdem können die Ganztagsstandorte Sachkosten auch aus den kapitalisierten Stellenanteilen des Landesbudgets in Höhe von maximal 8 % der Mittel für Aufwendungen für Sachleistungen verwenden. Soweit dem Schulträger Stadt Kassel bekannt ist, werden von den 15 Standorten im Pakt für den Nachmittag darüber hinaus keine weiteren Kosten für die Teilnahme oder Material erhoben. Stadt Wiesbaden Dies ist nicht bekannt. Kreis Bergstraße In den Zuschüssen von Land und Kreis sind Sachkosten inkludiert. Ob darüber hinaus, auf entsprechender vertraglicher Grundlage mit den Eltern, Kosten erhoben werden ist nicht bekannt. Landkreis Darmstadt- Dieburg Bei einigen Angeboten werden Teilnahme- und/oder Materialkosten, im Umfang von 5 bis 30 Euro pro Halbjahr fällig. (Tannenbergschule Seeheim- Jugenheim Tennis-AG 50 € und "Mal mal anders" AG 70 €). Hochtaunuskreis Von Seiten des Schulträgers fallen keine zusätzlichen Kosten an. Es ist auch nicht bekannt, dass dies von Seiten der Schulen erfolgt. Maintaunuskreis Nein. Landkreis Waldeck- Frankenberg keine Angaben * Nein. Anlagen GA 19/4710 4710_Anlagen.pdf Anlage_1_Frage_1_Große_Anfrage_194326(43)(69) Anlage_2_Frage_10(44)(58) Anlage_3_Frage_11(32)(59) Anlage_4_Frage_12(33)(60) Anlage_5_Frage_13(34)(61) Anlage_6_Frage_14(35)(62) Anlage_7_Frage_15_Große_Anfrage_194326(38)(64) Anlage_8_Frage_16(37)(63) Anlage_9_Frage_17(39)(65) Anlage_10_Frage_18(40)(66) Anlage_11_Frage_19(41)(67) Anlage_12_Frage_20(42)(68)