Kleine Anfrage der Abg. Hofmeyer und Gremmels (SPD) vom 15.12.2016 betreffend Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizeidienststellen im Landkreis Kassel und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung der Fragesteller: Die Zahl der Großraum- und Schwertransporte hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen. Eine große Anzahl der Transporte wurde durch die Polizei begleitet. Die Polizei in Hessen ist zurzeit hochbelastet. Durch die Begleitung entsteht ein zusätzlicher Arbeitsaufwand, der vermieden werden kann. Da auch die Polizeidienststellen im Landkreis Kassel regelmäßig mit der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten betroffen sind, ist eine Entlastung zwingend geboten. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Um den Einsatz von Polizeikräften zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten (GST) zu minimieren, wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) bereits im Jahr 2014 ein gemeinsamer "Runder Tisch GST" eingerichtet. Neben Vertretern der beiden Ministerien wirkten auch Vertreter deren nachgeordneter Bereiche mit. Wesentliche Ergebnisse dieses Runden Tischs sind: 1. die Erweiterung des Verwaltungshelfereinsatzes, zunächst in Form eines hessischen Pilotprojekts und 2. die Weiterentwicklung der bisherigen Begleitfahrzeuge. Zu 1. Verwaltungshelfereinsatz Die GST-Absicherung nach hinten durch private Begleitunternehmer als Verwaltungshelfer hat sich bewährt. Verwaltungshelfer verfügen dabei über keine eigene Entscheidungskompetenz. Sie setzen vorausgeplante verkehrsbehördliche Anordnungen um. Beim Einsatz von Verwaltungshelfern tritt an die Stelle der Verkehrsregelung vor Ort durch die Polizei eine im Vorhinein getroffene verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verkehrszeichengebung wurden bundesweit und ressortübergreifend (unter Beteiligung eines Vertreters des HMdIuS) Regel- bzw. Musterpläne erarbeitet und vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt Nr. 20/2015 veröffentlicht. Zu 2. Weiterentwicklung der Begleitfahrzeuge Um die Regelpläne vor Ort umsetzen zu können, reichten die bisherigen Begleitfahrzeuge (BF3) nicht aus. Die neue (vierte) Generation (BF4) kann deutlich mehr Verkehrszeichen darstellen und diese sowohl seitlich als auch nach vorne hin abstrahlen. Dies ist zur Sperrung von Kreuzungen und Einmündungen sowie zur Einflussnahme auf den Begegnungsverkehr erforderlich. Um eine einheitliche Ausstattung zu gewährleisten, wurde von einer Arbeitsgruppe des zuvor genannten "Runden Tischs GST" unter Beteiligung der Fachverbände das neue BF4- Begleitfahrzeug entwickelt. Das Bundesverkehrsministerium hat den hier erarbeiteten Standards zugestimmt, das Merkblatt für die Ausrüstung der privaten Begleitfahrzeuge für GST aktualisiert und im Verkehrsblatt Nr. 12/2015 veröffentlicht. Die für eine alleinige Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer (ohne den Einsatz von Polizeibeamten ) erforderliche Regelung wird derzeit im Zuge der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geschaffen. Der Entwurf hierzu soll im Frühjahr 2017 in den Bundesrat eingebracht werden. Eingegangen am 8. März 2017 · Bearbeitet am 9. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4331 08. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4331 Im Vorgriff auf diese Regelung haben das HMdIuS, das HMWEVL und die zuständige Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Pilotversuch mit BF4-Fahrzeugen und Verwaltungshelfern über eine Strecke von rund 45 km vorbereitet, zu dem aktuell noch haftungsrechtliche Fragen zu klären sind. Darüber hinaus werden seitens der hessischen Polizei im Rahmen der bestehenden Regelungen zusätzliche Entlastungmöglichkeiten angestrebt. Beispielsweise wurden an geeigneten Örtlichkeiten polizeiliche Absperrungen durch die Installation von sog. Baustellenampeln ersetzt. Eine wirkungsvollere Entlastung der Polizei von der GST-Begleitung ist durch den Einsatz von Beliehenen zu erwarten. Bei diesem Beleihungsmodell wird die hoheitliche Anordnungsbefugnis (Verkehrsregelung) anstelle der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei vor Ort vollständig auf Beliehene übertragen, die dann im Einzelfall - wie vorher die Polizei auch - selbständige Entscheidungen treffen können. Die für diesbezügliche Regelungen erforderliche Ermächtigungsgrundlage wurde im September 2016 in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen. Als nächster Schritt ist die Schaffung einer bundesrechtlichen Transportbegleitungs-Verordnung zur Ausfüllung der neu geschaffenen Ermächtigung durch das BMVI vorgesehen. Hierdurch soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, mit dem der Bund Mindeststandards festlegt, um den Ländern die Anerkennung von Beliehenen anderer Bundesländer zu ermöglichen. Zum Referentenentwurf des Bundes sollen im Frühjahr 2017 die Länder angehört werden. Des Weiteren wurde die Entlastung der Polizei im Rahmen der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten bereits vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit dem Erlass "Großraum- und Schwertransportmanagement auf Straßen in Hessen" vom 09. Dezember 2013 aufgegriffen. Hinsichtlich der Abrechnung der Kosten ist auszuführen, dass die Abrechnungsbeträge aus den unterschiedlichen Transportgegebenheiten resultieren. Da die Abrechnung der polizeilichen Begleitmaßnahmen von der zuletzt befassten Dienststelle vorgenommen wird, ist eine wesentliche Größe für die Höhe des Abrechnungsbetrages die bis dahin zurückgelegte Transportstrecke durch Hessen. Darüber hinaus ist für die Zusammensetzung der Kosten auch die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (abgerechnet werden die zurückgelegten Kilometer je Begleitfahrzeug) sowie die geringfügig voneinander abweichenden durchschnittlichen Begleitzeiten maßgebend. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Großraum- und Schwertransporte wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. November 2016 durch die Polizeidienststellen im Landkreis Kassel begleitet? Im Zeitraum von 1. Januar 2014 bis zum 30. November 2016 wurden 1.145 GST durch Beamte der Polizeistationen Wolfhagen und Hofgeismar begleitet. Frage 2. In welchem zeitlichen Umfang und durch wie viele Polizeikräfte wurden die jeweiligen Transporte begleitet? Aufgrund der hohen Anzahl an GST, die durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeistationen Wolfhagen und Hofgeismar begleitet wurden, wird von der Auflistung der einzelnen Sachverhalte Abstand genommen, da dies mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die Transporte wurden in der Regel durch zwei Polizeibeamte begleitet. Bei 18 Transporten erfolgte die Begleitung durch einen, bei 24 Transporten durch drei und bei einem Transport durch vier Polizeibeamte. Der zeitliche Umfang der jeweiligen Transportbegleitungen lag in einem Zeitraum von 30 Minuten bis zu 5:30 Stunden. Frage 3. Welche Kosten wurden hierfür in Rechnung gestellt? Vom Präsidium für Technik, Logistik, Verwaltung wurden von den Transportunternehmen für die polizeiliche Begleitung dieser GST im Landkreis Kassel 179.031,68 € durch Kostenbescheid erhoben. Die Transporte, die von Kräften der Polizeistationen Wolfhagen und Hofgeismar begleitet wurden und im weiteren Verlauf an andere hessische Dienststellen übergeben wurden, sind nicht einbezogen, da ein Kostenbescheid nur von der zuletzt befassten Dienststelle erstellt wird. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4331 3 Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Begleitung der Großraum- und Schwertransporte im Landkreis Kassel entstanden? Sowohl die entstandenen als auch die in Rechnung gestellten Kosten werden nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereichs des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ermittelt. Die dem Land Hessen durch die o.g. Begleitmaßnahmen entstandenen Kosten entsprechen dem in Rechnung gestellten Betrag. Wiesbaden, 24. Februar 2017 Peter Beuth