Kleine Anfrage des Abg. Rentsch (FDP) vom 16.12.2016 betreffend Differenzierung von Flüchtlingszahlen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Anträge auf Familiennachzug nach Hessen wurden seit 01.01.2015 von Flüchtlingen gestellt? Frage 2. Wie viele Personen sind über Familiennachzug zu Flüchtlingen seit 01.01.2015 in Hessen eingetroffen ? Bitte nach Kindern und Erwachsenen differenzieren. Frage 3. Für wie viele Personen wurde der Familiennachzug beantragt, aber abgelehnt? Bitte differenzieren wie unter Punkt 2. Frage 4. Wie viele Anträge auf Familiennachzug für wie viele Personen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung ? Bitte differenzieren wie unter Punkt 2. Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs wie folgt gemeinsam beantwortet. Eine landeseigene Statistik zum Familiennachzug zu Flüchtlingen wurde bislang nicht geführt. Künftig wird die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an nachziehende Familienangehörige zu Flüchtlingen in Form einer landeseigenen Statistik mit rückwirkendem Beginn zum 1. Januar 2017 erfasst. Vor dem Hintergrund der erteilten Globalzustimmung beim Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen und der den Ausländerbehörden in diesen Fällen nicht zur Verfügung stehenden Informationen werden allerdings keine statistischen Daten im Zusammenhang mit Visumverfahren erhoben. Auch dem Auswärtigen Amt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge liegen keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellungen vor. Frage 5. Wie viele abgelehnte Asylbewerber sind seit 1. Januar 2015 a) freiwillig ausgereist b) zwangsweise zurückgeführt worden? Seit dem 1. Januar 2015 bis zum 28. Februar 2017 sind 10.964 abgelehnte Asylbewerber freiwillig aus Hessen ausgereist. Im Wege der Abschiebung wurden 3.801 abgelehnte Asylbewerber zwangsweise zurückgeführt. Frage 6. Wie viele der freiwillig oder unfreiwillig zurückgekehrten Asylbewerber sind seit Beginn der Flüchtlingskrise erneut eingereist? Frage 7. Wie viele der freiwillig oder unfreiwillig zurückgekehrten Asylbewerber sind zwischen 2005 und dem Beginn der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 erneut nach Hessen eingereist? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Eingegangen am 24. April 2017 · Bearbeitet am 25. April 2017 · Ausgegeben am 27. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4342 24. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4342 Eine landeseigene Statistik zur Wiedereinreise in der Vergangenheit zurückgekehrter Asylbewerber wird nicht geführt. Die nachträgliche Erhebung der Daten durch die Ausländerbehörden wäre mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen, da dies eine Sichtung des gesamten in Betracht kommenden Aktenbestands erforderlich gemacht hätte. Wiesbaden, 3. April 2017 Peter Beuth