Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) und Fraktion betreffend Schwermetallverseuchung durch die K+S Rückstandshalde Hattorf Drucksache 19/4354 Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Rückstandshalden aus der Kaliproduktion erweisen sich als immer größer werdendes Problem. Durch Niederschläge entstehen salzhaltige Haldenabwässer, die Grund- und Fließgewässer verseuchen. Alleine an der Rückstandshalde Hattorf (Philippsthal) des Düngemittelherstellers K+S liegt die durchschnittlich im Jahr anfallende Menge an Salzabwasser bei 816.000 Kubikmeter (s. Hessischer Landtag Drs. 19/3644). Werden die Rückstände nicht wieder zur Stabilisierung der Hohlräume unter Tage gebracht, dauert der Erosionsprozess durch Wasser und Luft noch über 1000 Jahre an. Ob eine Abdeckung der Halden zur Verminderung der Salzabwässer gelingen kann, ist fraglich. Im Juli 2016 hat das Thüringer Landesamt in der Nähe der Rückstandshalde Hattorf (hier Werk Werra der K+S Kali GmbH) die Nutzung von Grundwasser und Oberflächenwasser untersagt, weil das Grundwasser dort mit Schwermetallen belastet ist. Laut Hessenschau vom 25.09.2016 seien die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung "deutlich" und die Werte für den vorsorgenden Gesundheitsschutz um "das Tausendfache " überschritten worden. Recherchen des Hessischen Rundfunks haben ebenfalls ergeben, dass das Problem seit spätestens 2011 bekannt sei. In der 40. Sitzung des Umweltausschusses vom 29. Oktober 2016 hat die hessische Umweltministerin Priska Hinz auf Nachfrage der LINKEN mitgeteilt, dass sie bzw. das HMUKLV erst im Juni 2016 von der Schwermetallbelastung erfahren habe. Im Gegensatz zu dem Problem auf thüringischer Seite - dort haben die Behörden Maßnahmen zur Gefahrenabwehr getroffen - gehe von der "Schwermetallbelastung des Grundwassers in Hessen keine Gefahr" aus. Der Antwort der thüringischen Umweltministerin Anja Siegesmund und auf eine Kleine Anfrage (Thüringer Landtag Dok.-Nr. 6/1534, 24.11.2016) ist zu entnehmen , dass seit 2012 Analysewerte aus dem schwebenden Grundwasserleiter im Einflussbereich der Hattorfer Rückstandshalde vorliegen, die auch dessen Belastung mit Schwermetallen belegen. Die hessische Umweltministerin teilte wiederum mit, dass seit 2005 Grundwassermessstellen "regelmäßig beprobt und hydrochemisch analysiert werden", sagte aber nichts über die Ergebnisse (Umweltausschuss 29.09.2016, 40. Sitzung, WP 19, Steno. B. öff. Teil S. 10). Die lückenhaften und z.T. widersprüchlichen Informationen sowie die unzureichende Beantwortung der Fragen aus unserem Schreiben vom 26.09.2016 geben Anlass zu folgenden Nachfragen: Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt, beantwortet die Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: I. Art, Umfang und Ursache(n) der Gewässerbelastung mit Salz, Schwermetallen und Aluminium Frage 1. Welche Messwerte über die Schwermetall- und Aluminiumbelastung des schwebenden Grundwasserleiters (oder der zwei schwebenden Grundwasserleiter, s. Frage Nr. II.10.) liegen bis heute vor? Angaben bitte·unter Nennung der Messstellen und der Angabe, ob diese der Eigenüberwachung oder dem offiziellen Messnetz zuzuordnen sind. Frage 2. Welche Messwerte über die Schwermetall- und Aluminiumbelastung des Hauptgrundwasserleiters unterhalb der Rückstandshalde Hattorf liegen bis heute vor? Angaben bitte unter Nennung der Messstellen und der Angabe, ob diese der Eigenüberwachung oder dem offiziellen Messnetz zuzuordnen sind. Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die dem Regierungspräsidium Kassel vorliegenden Ergebnisse der Grundwasserbeobachtung im Umfeld der Halde Hattorf für den schwebenden Grundwasserleiter und den Hauptgrundwasserleiter werden dem Regierungspräsidium Kassel jährlich von K+S im Rahmen von Jahresberichten zum Haldenmonitoring gemeldet. Seit etwa 2010 werden die Daten des Grund- und Oberflächengewässermonitorings zusätzlich in einer Datenbank des Regierungspräsidiums Kassel zusammengeführt und dort digital vorgehalten. Die Messwerte sind hieraus entnommen und in der Anlage 1 dargestellt . Die Grundwassermessstelle (GWM) 8, 9, 15, 21, 22, 26, 27, 28, 30, 37 sowie die Quellen Eingegangen am 12. April 2017 · Ausgegeben am 19. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4778 12. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 1, 2, 3, 6, 11 repräsentieren den schwebenden Grundwasserleiter. Die GWM 2, 3, 4, 5, 13, 14, 23, 24, 25, 29, 31, 32, 33, 34, 35 sowie die thüringischen Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Unterbreizbach Hy Unterbreizbach 1/1943 (derzeit nicht im Regelbetrieb, jedoch als Notversorgung vorgesehen) sind im Hauptgrundwasserleiter verfiltert. Die in der Anlage 1 aufgeführten Sickerwassermessstellen sowie die Tiefendrainagen erfassen kein Grundwasser, sondern Sickerwasser und sind somit nicht den beiden Grundwasserleitern zuzuordnen. Alle Messstellen sind im behördlich festgesetzten Mess- und Beobachtungsplan für die Halde Hattorf aufgeführt. Die Beprobung und Analytik erfolgt im Zuge der Eigenüberwachung der Unternehmerin. Weiterhin wurde die GWM 16 im Hauptgrundwasserleiter im Abstrom der ehemaligen betriebseigenen Abfallentsorgungsanlage des Standorts Hattorf errichtet. Die Messstelle dient der Überwachung dieser Anlage, ist jedoch nicht im Monitoringnetz der Halde Hattorf enthalten, sodass ein anderer Untersuchungsumfang festgelegt ist. Die Analysen der GWM 16 sind in der Anlage 2 beigefügt. Darüber hinaus sind von K+S im weiteren Umfeld der Halde Hattorf im Rahmen der altlastenfachlichen Begleitung zur Detailerkundung für eine Cyanid-Grundwasserbelastung auf dem Werksgelände im Bereich der Streusalzeinfahrt mehrere Messstellen im quartären Grundwasserleiter der Werraaue errichtet worden. Hinweise auf eine erhöhte Belastung des Grundwassers mit Schwermetallen hatten sich bei diesen Untersuchungen bisher nicht ergeben. Frage 3. Wie haben sich die gemessenen Werte des schwebenden bzw. des Hauptgrundwasserleiters seit Beginn der Messungen verändert? Lässt sich für die untersuchten Stoffe ein Trend der Konzentrationsentwicklung nachweisen? Generell zeigen die in der Anlage 1 aufgeführten Konzentrationen starke Schwankungen und zumindest im Bereich einiger Messstellen steigende Werte. Eine Interpretation der Messwerte ist ohne Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Probenahme herrschenden hydrogeologischen Verhältnisse nicht möglich. Frage 4. Sind im schwebenden Grundwasserleiter Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) überschritten worden? a) Wenn ja: wann, an welcher(n) Messstelle(n), für welche Stoffe? b) Ab welchen Stoffkonzentrationen muss von einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit des Grundwassers (Grundwasserverunreinigung) ausgegangen werden? c) Sind nachteilige Veränderungen der chemischen Grundwasserbeschaffenheit eingetreten und wenn ja, welche? Die Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellenwerte (GFS-Werte) sind in der Anlage 1 farblich hervorgehoben. Grundsätzlich ist bei einer Überschreitung der Geringfügigkeitsschwellenwerte gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Erfassung, Bewertung und Sanierung von Grundwasserverunreinigungen (GWS-VwV) eine Prüfung im Einzelfall durchzuführen und festzustellen, ob eine schädliche Grundwasserverunreinigung vorliegt. Zusätzlich können im Einzelfall die Geringfügigkeitsschwellenwerte um die örtliche geogene Belastung des Grundwassers erhöht werden. Die Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser nach Anhang 2 Nr. 3 der Bundes- Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zur Bewertung der Schadstoffkonzentrationen in der ungesättigten Zone (Bodenzone) bleiben davon unberührt. Im Bereich der Halde Hattorf ist eine Überschreitung der Prüfwerte für den Wirkungspfad Boden -Grundwasser nach Anhang 2 Nr. 3.1 der BBodSchV für den Ort der Beurteilung (Übergang von der ungesättigten in die gesättigte Zone) nicht abschließend untersucht. Unter Annahme des bisherigen Sachstandes entstehen die erhöhten Schwermetallkonzentrationen in der gesättigten Zone innerhalb der natürlichen Böden und Gesteine. Ursächlich für die Lösung von Schwermetallen ist nach derzeitigem Kenntnisstand die hohe Mineralisation des Grundwassers mit Salzen aus dem bestehenden Bergbaubetrieb. Im Umfeld der Halde Hattorf besteht auf hessischer Seite der Verdacht einer Grundwasserverunreinigung , der durch weitere Untersuchungen einzugrenzen ist. Für eine fundierte Beurteilung einer Grundwasserverunreinigung ist eine hinreichend belastbare Kenntnis der Wirkzusammenhänge unabdingbar. Die Wirkmechanismen zur Lösung der Schwermetalle aus den natürlichen Böden (Schadstoffinventar), Verteilung in den verschiedenen Grundwasserkörpern (Stoffkonzentration), Ausdehnungsverhalten und Frachten als auch vorhandene und zukünftige Nutzungen des Grundwassers sind bei der Beurteilung der Schädlichkeit einer Grundwasserverunreinigung zu berücksichtigen. Die hierzu erforderlichen Daten müssen noch erhoben werden. Nach Abschluss dieser Detailerkundungen ist über weitere Maßnahmen zur Sanierung/Sicherung zu entscheiden. Maßnahmen zur Detailerkundung hat K+S ergriffen. Eine Gefahr, die eine Anordnung von Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr erfordert, geht von der durch die Halde Hattorf verursachten Schwermetallbelastung nach aktuellem Kenntnisstand nicht aus. Ungeachtet dessen hat K+S umfangreiche Maßnahmen zur Reduzierung der haldenbetriebsbedingten Auswirkungen auf den Boden und das Grundwasser umgesetzt. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird mit dem Monitoring laufend überprüft. Auf die Antwort der Frage I.10 wird verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 3 Frage 5. Wie groß sind die - durch die Schwermetall- bzw. Aluminiumbelastung von Grund- und Fließgewässern - entstandenen Schäden? a) Lassen sich diese Schäden wieder beseitigen? b) Wenn ja: Wie viel kostet die Beseitigung der Schäden? c) Wenn nein: Welche Kosten entstehen aus der dauerhaften Schädigung der Umwelt? Auf die Antwort zu Frage I.4 wird verwiesen. Im Rahmen des Monitorings zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird durch den Freistaat Thüringen ein umfangreiches Untersuchungsprogramm an der Werra und einigen Nebengewässern durchgeführt. Auf Nachfrage des Regierungspräsidiums Kassel bei der Thüringischen Landesanstalt für Umwelt und Geologie wurde im Jahr 2016 keine Überschreitung der Konzentrationsgrenzwerte der Umweltqualitätsnormen gemäß Oberflächengewässerverordnung zur Beurteilung des guten chemischen Zustandes der Werra oder der Ulster im Bereich des Werkes Werra festgestellt. Insofern liegen hier derzeit keine Erkenntnisse darüber vor, dass die Schwermetallfreisetzung im Umfeld der Halde Hattorf erhebliche Auswirkungen auf den chemischen Zustand der Fließgewässer Ulster oder Werra hat. Frage 6. Welche Schäden sind durch die salzhaltigen Haldensickerwässer darüber hinaus bereits entstanden ? a) Lassen sich diese Schäden wieder beseitigen? b) Wenn ja: Wie viel kostet die Beseitigung der Schäden? c) Wenn nein: Welche Kosten entstehen aus der dauerhaften Schädigung der Umwelt? Schäden durch salzhaltige Sickerwässer der Halde Hattorf sind dem Regierungspräsidium Kassel nicht bekannt. Im Bereich der Halde Neuhof ist derzeit noch nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang salzhaltige Haldensickerwässer Einfluss auf die landwirtschaftliche Nutzung von Flächen des Haldenumfeldes haben. Zum aktuellen Verfahrensstand eines Zivilrechtsstreits zwischen dem Eigentümer und der Unternehmerin beim Landgericht Fulda liegen dem Regierungspräsidium Kassel keine Informationen vor. Frage 7. Hat das Regierungspräsidium Kassel das hessische Umweltministerium über Schäden durch die salzhaltigen Haldensickerwässer informiert? a) Wenn ja: wann, durch welche Abteilung und in welchem Umfang? b) Wenn nein: Warum ist eine Information des Umweltministeriums unterblieben? Auf die Antwort zur Frage I.6 wird verwiesen. Frage 8. In welchem Umfang beteiligt sich die K+S Kali GmbH an den Kosten zur Beseitigung der Schäden ·durch die Haldensickerwässer? Antwort bitte getrennt für Schäden durch salzhaltige Sickerwässer und Schwermetallbelastung. Auf die Antwort zu Frage I.4, und die Antwort zu Frage I.5 wird verwiesen. Grundsätzlich ist K+S verpflichtet, die Auswirkungen der Rückstandshalde auf die Umwelt und insbesondere den Boden und das Grundwasser zu ermitteln. Bei nachteiligen Auswirkungen muss K+S Maßnahmen ergreifen, um diesen entgegenzuwirken. Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen des Haldenbetriebes auf das Grundwasser im Umfeld der Halde Hattorf werden von K+S durchgeführt (Wasserfassung im Bereich der Quellen östlich der Halde) oder sind noch in der Planung (Grundwasserfassung durch Brunnenriegel Richtung Trinkwassergewinnungsanlage Hy Unterbreizbach 1/1943). Weitere Maßnahmen werden durch K+S unter anderem im Zuge der vorgesehenen Haldenerweiterung planerisch betrachtet. Eine getrennte Darstellung von Maßnahmen zur Reduzierung der Auswirkungen von salzhaltigem Sickerwasser oder Maßnahmen zur Reduzierung der Schwermetallbelastung ist nach Auffassung des Regierungspräsidiums Kassel nicht möglich, da die genannten Maßnahmen immer Wirkungen auf beide Fragestellungen entfalten. Frage 9. Sind Trink- oder Brauchwasserbrunnen sowie potenzielle Trinkwasservorkommen im Raum Philippsthal von der Schwermetallbelastung bedroht bzw. betroffen oder kann eine weitere Belastung sicher ausgeschlossen werden? Derzeit werden weder der schwebende Grundwasserleiter noch der Hauptgrundwasserleiter im hessischen Teil des Haldenumfeldes zur Trink- oder Brauchwassergewinnung genutzt. Insofern geht derzeit von der Halde Hattorf keine Beeinflussung von in Hessen genutzten Trinkwasservorkommen aus. Planungen über zukünftige neue Trink- oder Brauchwassernutzungen sind dem Regierungspräsidium Kassel nicht bekannt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens zur Erweiterung der Halde Hattorf wird durch das Regierungspräsidium Kassel geprüft, ob durch die geplante Vergrößerung der Halde eine Ausbreitung von mineralisiertem Sickerwasser mit eventueller Freisetzung von Schwermetallen und Aluminium zu erwarten ist. Sofern eine Ausbreitung in Richtung des Zellerbachtales erfolgen sollte, wäre zu bewerten, ob hier möglicherweise genutzte Trink- oder Brauchwasserfassungen beeinflusst werden . K+S ergänzt derzeit die Antragsunterlagen. Die behördliche Bewertung steht noch aus. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 Frage 10. Laut Information der hessischen Umweltministerin Priska Hinz vom 29.09.2016 trete der mit Schwermetallen belastete schwebende Grundwasserleiter auf thüringischer Seite zutage oder würde über Brunnen gefasst und genutzt werden. Deshalb hätten die thüringischen Behörden im Juli 2016 "Maßnahmen zur Gefahrenabwehr ergriffen" (Umweltausschuss 29.09.2016, 40. Sitzung, WP 19, Steno. B. öff. Teil S. 10). a) Handelt es sich bei dem schwebenden Grundwasserleiter auf thüringischer Seite und dem schwebenden Grundwasserleiter unter der Halde auf hessischer Seite um zwei voneinander getrennte Grundwasserleiter? b) Wenn ja: Durch welche Boden- oder geologische Schicht sind die beiden schwebenden Grundwasserleiter voneinander getrennt und ist ein Übertritt von mit Salz und Schwermetallen belastetem Wasser ausgeschlossen? c) Wenn die beiden Grundwasserleiter voneinander getrennt sind, wie gelangen die Schwermetalle in den schwebenden Grundwasserleiter auf thüringischer Gemarkung? d) Wenn nein: Wie kommt die hessische Umweltministerin Priska Hinz zu dem Schluss, dass von der "Schwermetallbelastung des Grundwassers in Hessen keine Gefahr" ausginge, weil "das eine erhöhte Schwermetallkonzentration aufweisende Grundwasser des schwebenden Grundwasserleiters in Hessen nicht genutzt wird und auch nicht an der Oberfläche in Form von Quellen austritt" (ebd.)? e) Welchem gesetzlichen Schutz unterliegt der schwebende Grundwasserleiter im Einflussbereich der Rückstandshalde Hattorf, auch wenn er derzeit keiner anderen anthropogenen Nutzung - außer dem Eintrag von Salz, Schwermetallen und Aluminium - unterliegt? Es handelt sich um einen schwebenden Grundwasserleiter, der sich über die Landesgrenze hinaus erstreckt. Von den derzeit bekannten Schwermetallkonzentrationen des Grundwassers geht in Hessen nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahr aus. Der schwebende Grundwasserleiter wird in Hessen nicht genutzt und tritt nicht an der Oberfläche aus. Ein unmittelbarer Kontakt mit Mensch und Tier ist nicht zu erwarten. Auch Landökosysteme werden nach derzeitigem Kenntnisstand nicht beeinträchtigt. Die Situation verhält sich somit grundlegend anders als auf der thüringischen Seite der Rückstandshalde Hattorf, wo der mit erhöhten Schwermetallkonzentrationen belastete schwebende Grundwasserleiter zutage tritt. Der Grundwasserschutz schwebender Grundwasserleiter richtet sich nach den § 48 Abs. 1 Satz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Auf die Antwort zu Frage I.4 wird verwiesen. Frage 11. Laut MinR. Dr. Q. (HMUKLV) gehe von dem schwebenden Grundwasserleiter im Einflussbereich der Rückstandshalde Hattorf keine Besorgnis für den Hauptgrundwasserleiter aus, weil die Frachten an Schwermetallen und Aluminium zu gering seien (ebd. S. 15). Die hessische Umweltministerin Priska Hinz teilte dem Deutschlandfunk auf Nachfrage schriftlich mit, dass "aus derzeitigem Kenntnisstand " keine Gefahrdung für die hessische Seite der Halde bestehe. Denn das Grundwasser trete nicht zu Tage, sondern ströme über tiefere Gesteinsschichten Richtung Werra ab. Eine "nachteilige Beeinflussung der Werra" sei hieraus bisher nicht festgestellt worden" (27.09.2016 http://www.deutschlandfunk.de/kali.:abbau-in-hessen-aufklaerung-ueber.697.de.html?dram:article_ id:=366960 (04.12.2016)). a) Auf welchen Untersuchungen gründet die Feststellung, dass es durch die Schwermetall- und Aluminiumbelastung des schwebenden Grundwasserleiters zu keiner nachteiligen Veränderung des Hauptgrundwasserleiters kommen könne? b) Gilt diese Feststellung auch für die Salzfrachten? c) Welche Untersuchungen geben Aufschluss darüber, dass das belastete Grundwasser "über tiefere Gesteinsschichten Richtung Werra" strömt? d) Kann die Hessische Landesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass von dem schwebenden Grundwasserleiter im Einflussbereich der Rückstandshalde Hattorf eine Gefahr für andere Wässer ausgeht? Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) beschreibt unter anderem in der Stellungnahme zum "Eigenbericht zur Grundwasserbeobachtung im Umfeld der ESTA-Halde Hattorf im Jahr 2014" vom 3. August 2015 die hydrogeologische Standortsituation . Aus der hydrogeologischen Standortsituation, die unter anderem auf Kenntnissen des geologischen Untergrundaufbaus sowie den gemessenen Grundwasserhöhen beruht, ergibt sich, dass die Werra und östlich die bei Philippsthal in die Werra mündende Ulster die Vorfluter für den Hauptgrundwasserleiter sind. Auf die Antworten zu den Fragen I.4 und I.5 wird verwiesen. Frage 12. Laut Umweltministerin Priska Hinz würde auch an den Halden in Heringen und in Neuhof-Ellers "das Grundwasser regelmäßig untersucht und das Messprogramm, wenn erforderlich, verdichtet." Es seien dort "bislang jedoch keine hohen Konzentrationen an Schwermetallen oder an Aluminium festgestellt" worden (Umweltausschuss 29.09.2016, 40. Sitzung, WP 19, Steno. B. öff. Teil S. 11). a) Welche Bodenschichten befinden sich in den Einflussbereichen der Haldensickerwässer der Haldenstandorte Neuhof-Ellers und Wintershall? d) Ist sichergestellt, dass sich bei den anderen hessischen Rückstandshalden zukünftig keine Schwermetallbelastung des Grundwassers entwickeln oder verstärken kann? b) Welche Konzentrationen von Schwermetallen oder Aluminium wurden in den Grundgewässern im Einflussbereich der Rückstandshalden der Standorte Neuhof-Ellers und Wintershall in den letzten 16 Jahren gemessen? c) Ist ein Anstieg der gemessenen Konzentrationen seit Beginn der Messungen festzustellen und wenn ja, bei welchen Stoffen? Die Geologie im Bereich der beiden Halden in Wintershall und Neuhof wird genauso wie am Standort Hattorf durch Gesteine des Buntsandsteins geprägt. Wie sich die Unterschiede im litho- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 5 stratigrafischen Aufbau an den jeweiligen Standorten auf die Freisetzungsprozesse von Schwermetallen und Aluminium auswirken, ist derzeit nicht bewertet. Die an den Halden in Wintershall und Neuhof gemessenen Schwermetall- und Aluminiumkonzentrationen im Grundwasser sind in der Anlage 3, 4 und 5 dargestellt. Die Ergebnisse entstammen wie bei der Anlage 1 der Datenbank des Regierungspräsidiums Kassel sowie einem erweiterten Monitoring des Jahres 2015. Randlich des Werksgeländes in Neuhof wurden im Zuge von Baumaßnahmen zur Sanierung der Gasfernleitung der GASCADE erhöhte Schwermetallkonzentrationen festgestellt, deren Ursache nicht abschließend geklärt ist. In Hessen existieren die Rückstandhalden in Hattorf, Wintershall und in Neuhof. Durch K+S werden die Auswirkungen der Rückstandshalden auf die Umwelt ermittelt und Maßnahmen zur Verminderung der Auswirkungen des Haldenbetriebes auf das Grundwasser durchgeführt. Auf die Antworten zu den Fragen I.3 und I.4 wird verwiesen Frage 13. Das Regierungspräsidium Kassel nimmt an, dass in den Untergrund eindringende Haldensickerwässer Schwermetalle aus der unter der Halde liegenden Tonschicht mobilisieren, die dann in das Grundwasser gelangen (s. z.B. Pressemitteilung Regierungspräsidium Kassel 28.09.2016). Diese Auffassung wurde durch die hessische Umweltministerin bestätigt (s. Umweltausschuss 29.09.2016, 40. Sitzung, WP 19, Steno. B. öff. Teil). a) Wurde diese These über die Ursache der Schwermetallbelastung des Grundwassers bestätigt? b) Wenn ja: Wie lange läuft nach Einschätzung der Hessischen Landesregierung der geochemische Prozess zur Freisetzung der Schwermetallbelastung in das Grundwasser im Einwirkungsbereich der Rückstandshalde Hattorf? c) Wenn nein: Welche andere Erklärung hat die Hessische Landesregierung für die Schwermetallbelastung der Gewässer im Einflussbereich der Rückstandshalde in Hattorf? K+S hat am 13. Oktober 2016 das Gutachten "Grundwasserbeobachtung im Umfeld der ESTA- Rückstandshalde Hattorf - Ergebnisse von Laborversuchen zu pH-Werten und Schwermetallgehalten im Schwebenden Grundwasserleiter, Oktober 2016" mit Ergebnissen von Laborversuchen zu pH-Werten und Schwermetallgehalten im schwebenden Grundwasserleiter im Bereich des Halde Hattorf dem Regierungspräsidium Kassel vorgelegt. Hierin werden die Annahmen des Regierungspräsidiums Kassel für die erhöhten Schwermetallkonzentrationen im Untergrund grundsätzlich bestätigt. Eine abschließende Bewertung steht noch aus. Frage 14. Der bereits oben zitierten Kleinen Anfrage aus Thüringen (Thüringer Landtag Dok.-Nr. 6/1534, 24.11.2016) ist zu entnehmen, dass bereits ab Anfang 2010 "Ursachenforschung" betrieben wurde und das Messnetz "angepasst" wurde (Antwort Frage Nr. 5). a) Zu welchen Ergebnissen ist die "Ursachenforschung" damals gekommen? Antwort bitte unter Angabe der Quellen. b) Seit wann liegen wem welche Erkenntnisse über die Ursache(n) der Schwermetallbelastung des Grundwassers sowie der Fließgewässer vor? Antwort bitte unter Angabe der Quellen. c) Welche Anordnungen zur Anpassung des Messstellennetzes sind ergangen und wer hat diese Anordnungen erlassen? Die Sachverhaltsermittlung zur Ursache der erhöhten Schwermetall- und Aluminiumkonzentrationen des Grundwassers ist bisher nicht abgeschlossen. Auf die Antworten zu den Fragen I.4 und I.13 wird verwiesen. Frage 14 b: Auf die Antwort zur Frage I.13 wird verwiesen. Anordnungen des Regierungspräsidiums Kassel sind nicht ergangen und waren auch nicht erforderlich , da K+S die Maßnahmen zur Sachverhaltsermittlung in eigener Verantwortung durchgeführt hat. Frage 15. Dass Schwermetallionen aus Tonschichten durch Kationen anderer Salze verdrängt werden können , war schon bekannt, bevor das erste Salzbergwerk im Werrarevier abgeteuft worden ist. a) Warum wurde über Bereichen mit Schwermetallhaltigen Tonschichten die Errichtung einer Salz-Rückstandshalde - trotz der zu erwartenden nachteiligen Veränderungen des Grundwassers - gestattet? b) Kann die Hessische Landesregierung ausschließen, dass es durch die Versenkung von Salzlaugen in Grundwasserleiter zu einer Mobilisierung von Schwermetallen - z.B. aus der Tonschicht über der geologischen Schicht des Plattendolomits - kommen kann? Antwort bitte mit Begründung. Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel wurden in den Verfahren zur Errichtung oder Erweiterung der Halden keine nachteiligen Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit erwartet . Im Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 wurden die Auswirkungen der Haldenerweiterung auf das Grundwasser mit Blick auf salzhaltige Sickerwässer thematisiert. Mögliche Auswirkungen durch Schwermetalle oder Aluminium waren damals nicht bekannt und wurden folglich auch nicht bewertet. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Versenkung in Hessen zu relevanten Schwermetallfreisetzungen im Boden führt. Das Regierungspräsidium Kassel hat K+S aufgefordert, dem Sachverhalt einer Schwermetall- und Aluminiumfreisetzung aufgrund des Ionenaustauschs auch mit Blick auf die Versenkung nachzugehen. Von K+S werden daher seit Oktober 2016 Messstellen des Versenkmonitorings im Raum Hattorf/Wintershall auf Schwermetalle beprobt. Erste Analyseergebnisse der Sonderbeprobung wurden von K+S im Dezember 2016 vorgelegt. Die Analysen zeigen, dass bei einigen Messstellen die GFS-Werte bei den Spurenstoffen überschritten werden. Weitere Untersuchungen zur Beurteilung sind noch erforderlich und wurden K+S im Rahmen einer Nebenbestimmung zur Versenkerlaubnis aufgegeben. Frage 16. Im Untergrund des Werra-Fulda-Reviers befinden sich nicht nur eingesickerte Haldenlaugen, sondern auch salzhaltige Formationswässer und Produktionsabwässer der K+S Kali GmbH, die als Folge der Laugenversenkung den Plattendolomit verlassen haben und in die Grundwasser- und Trinkwasserhorizonte aufgestiegen sind. a) Kann die Hessische Landesregierung sicher ausschließen, dass die beschriebene Grundwasserbelastung mit Schwermetallen nicht nur durch Haldenlaugen, sondern auch durch aufsteigende Formationswässer und Abwässer der K+S Kali GmbH verursacht werden können? b) Sind solche Schäden auch in den Werra-Weser-Auen möglich, deren Grundwässer wegen der Flussgebietsversalzung stark erhöhte Salzkonzentrationen zeigen? Es ist derzeit nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel nicht erkennbar, dass versenkte Salzabwässer oder verdrängte Formationswässer zu einer Freisetzung von Schwermetallen oder Aluminium im Umfeld der Halden führen können. Im Bereich der Halden Hattorf und Wintershall sind gegenseitige Überlagerungen der Einflüsse von Haldensickerwässern und infolge der Versenkung aufsteigenden hochmineralisierten Wässern aus dem Plattendolomit nicht grundsätzlich auszuschließen. Auf die Antworten zu den Fragen I.5 und I.17 wird verwiesen. Frage 17. Im Rahmen der Anhörung zum Bau der Müllverbrennungsanlage in Heringen wurde im September 2006 von Peter Gebhardt (Sachbeistand der Stadt Berka und einiger Gemeinden) unter anderem vorgetragen , "dass in zurückliegenden Produktionsprozessen das Schwermetall Cadmium als Katalysator eingesetzt wurde und nun in großen Mengen auf Kalihalden im Untersuchungsgebiet vorhanden ist." K+S selbst habe in der Werraaue die höchsten jemals in hessischen Grundwässern dokumentierten Cadmiumwerte gemessen (24.09.2006 http://www.living-rivers.de/werra/downloads/mva_ heringen_24_09_06.pdf(04.12.2016)). a) Kann die Hessische Landesregierung ausschließen, dass das im schwebenden Grundwasserleiter gemessene Cadmium aus dem Haldenmaterial stammt? b) Gibt es Untersuchungen über die Zusammensetzung des älteren Haldenmaterials (Haldenkern) und wenn ja, von wem und mit welchen Ergebnissen? c) Wie erklärt die Hessische Landesregierung die hohe Cadmiumbelastung in der Werraaue? d) Wie hoch ist die aktuelle Cadmiumbelastung im Grundwasser in der Werraaue? e) Werden auch hier Grenz- und Geringfügigkeitsschwellenwerte überschritten? Nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel wurde im Zuge des Verwaltungsverfahrens zur Errichtung der Verbrennungsanlage zur Erzeugung von Frischdampf durch die Verbrennung von nicht gefährlichen Abfällen das Rohsalz ebenso wie die Aufbereitungshilfsstoffe, welche nur in geringen Mengen im Rückstandssalz vorhanden sind, als Quelle für mögliche Cadmiumbelastungen ausgeschlossen. Die Haldenwässer in Hattorf und Wintershall werden im Rahmen der Eigenüberwachung der Unternehmerin auf Schwermetalle untersucht. Bei 57 Messungen der Jahre 2012 bis 2016 wurde einmalig eine Konzentration von 0,005 mg/l detektiert (Messung 5. Oktober 2016 im Haldenwasser Hattorf). Alle anderen 56 Messungen zeigen Cadmiumkonzentrationen unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,003 mg/l. Ein direkter Eintrag aus dem Haldenmaterial ist derzeit nach Auskunft des Regierungspräsidiums Kassel nicht erkennbar. Im Rahmen der weiteren Ursachenerforschung hat K+S erste Ergebnisse der Schwermetalluntersuchung an versenkbeeinflussten Messstellen vorgelegt. Dabei wurden auch Grundwassermessstellen in der Werraaue beprobt (Standrohr B 9 und B 16 Stadt Heringen). Im Rahmen der Untersuchungen wurden keine Überschreitungen der GFS-Werte für Cadmium im Bereich der Werraaue festgestellt. Frage 18. Sind der Hessischen Landesregierung ähnliche Schwermetallbelastungen des Grundwassers oder von Fließgewässern durch Rückstandshalden in Thüringen bekannt? a) Gibt es über solche und ähnliche Fragen der Entsorgungsprobleme aus dem Kalibergbau im thüringisch hessischen Kalirevier einen organisierten Austausch zwischen den Ministerien und/oder Fachbehörden ? b) Wenn ja: War die Schwermetallbelastung von Grund- oder Fließgewässer durch Rückstandshalden jemals Thema? c) Wenn ja: wann und in welcher Form ? d) Wenn nein: Plant die Hessische Landesregierung einen solchen Austausch zu organisieren? Schwermetallbelastungen des Grundwassers im Umfeld von Rückstandshalden in Thüringen sind nicht bekannt. Hinsichtlich der grenzüberschreitenden Halde Hattorf werden Informationen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 7 zwischen den Behörden ausgetauscht und gemeinsame Betriebsbesichtigungen im erforderlichen Umfang durchgeführt. Da die Informationen über das Monitoring an der Halde Hattorf sowohl bei den thüringischen als auch den hessischen Behörden bekannt sind, wird ein darüber hinausgehender Austausch nicht für erforderlich gehalten. II. Wer wusste wann was? Frage 1. Wann wurde welchen Behörden eine Schwermetallbelastung im Einwirkungsbereich der Rückstandshalde Hattorf erstmals bekannt? Angaben bitte für das Regierungspräsidium Kassel, das HLNUG sowie das hessische Umweltministerium (hier bitte auf Abteilungsebene). Beim Regierungspräsidium Kassel liegen diese Informationen aus dem Eigenbericht zur Grundwasserbeobachtung im Umfeld der ESTA-Halde Hattorf vom März 2010 über orientierende Analysen von thüringischen Quellen vor. Dem HLNUG wurde dieser Eigenbericht der K+S KALI GmbH zur Grundwasserüberwachung ebenfalls vorgelegt. Dieser Eigenbericht ist dort am 26. April 2010 eingegangen. Eine Information des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erfolgte im Juni 2016. Eine frühzeitigere Information des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die erhöhten Schwermetall- und Aluminiumkonzentrationen im Umfeld der Halde Hattorf erfolgte seitens des Regierungspräsidiums Kassel nicht, da eine Gefährdung durch die erhöhten Schadstoffkonzentrationen für den hessischen Teil des Haldenumfeldes nicht erkennbar ist. Der durch Schadstoffe beeinflusste schwebende Grundwasserleiter tritt nicht zutage und das Grundwasser strömt über den Hauptgrundwasserleiter den Hauptvorflutern Ulster und Werra zu. Auch oberflächige Austritte von haldensickerwasserbeeinflussten Grundwässern des Hauptgrundwasserleiters im Umfeld der Halde Hattorf wurden bisher auf hessischer Seite nicht beobachtet. Der Hauptgrundwasserleiter wird im haldenwasserbeeinflussten Umfeld der Halde Hattorf in Hessen nicht genutzt. Das vom Freistaat Thüringen durchgeführte Monitoring an der Werra und der Ulster zeigt keine relevante Beeinflussung der Fließgewässer durch Schwermetalle im Bereich der Standorte des Werkes Werra. Auf die Antwort zur Frage II.4 wird verwiesen. Frage 2. Seit wann hatte die K+S Kali GmbH Kenntnis der Schwermetallbelastung im Einwirkungsbereich der Rückstandshalde Hattorf und wann hat sie welche Behörde davon in Kenntnis gesetzt? Es liegen keine Informationen vor, wann die K+S Kali GmbH erstmals Kenntnis von Schwermetallkonzentrationen im Bereich der Rückstandshalde Hattorf hatte. Auf die Antwort zur Frage II.1 wird verwiesen. Frage 3. Seit wann und durch wen sind welche hessischen Behörden über die Salzbelastung des Grundwassers im Umfeld der Rückstandshalde Hattorf informiert? Das Grundwasser dürfte bereits durch die Schachtabteufhalden und spätere Kieserit- und Anhydrithalden vor dem 2. Weltkrieg verändert worden sein. Akten aus dieser Zeit sind verloren gegangen . Frage 4. Sind auch hessischen Behörden die erhöhten Schwermetallwerte in dem Jahresbericht 2009 der K+S KALI GmbH aufgefallen (s. Kleine Anfrage Thüringer Landtag Dok.-Nr. 6/1534, 24.11.2016, Antw. Frage Nr. 5)? a) Wenn ja: Hat die Hessische Landesregierung nach Kenntnis der erhöhten Schwermetallwerte in dem Jahresbericht 2009 Maßnahmen zum Schutz der Gewässer angeordnet und wenn ja, wann und welche? Falls keine Maßnahmen ergriffen wurden: Warum sah die Hessische Landesregierung keine Veranlassung, Maßnahmen zum Schutz der Gewässer - insbesondere des Grundwassers - anzuordnen ? b) Wenn nein: Wie konnten die im Jahresbericht 2009 dokumentierten erhöhten Schwermetallwerte den hessischen Behörden verborgen bleiben? Das Regierungspräsidium Kassel sowie das HLNUG wurden durch den "Eigenbericht zur Grundwasserbeobachtung im Umfeld der ESTA-Halde Hattorf vom März 2010" in Kenntnis gesetzt . Die erhöhten Schwermetallkonzentrationen wurden in Thüringer Messstellen beobachtet. Zur Ursachenforschung wurde das Messstellennetz in Hessen und Thüringen kontinuierlich erweitert und das mit den hessischen und thüringischen Fachbehörden abgestimmte Monitoring laufend angepasst. K+S erklärte sich ebenfalls bereit eine Ursachenforschung durchzuführen. Anordnungen sind daher nicht ergangen und waren auch nicht erforderlich, da K+S die Maßnahmen zur Sachverhaltsermittlung in eigener Verantwortung durchgeführt hat. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 Frage 5. Laut Auskunft der thüringischen Umweltministerin Anja Siegesmund lagen ab 2012 "Analyseergebnisse der Grundwassermessstellen hinsichtlich Schwermetalle [...] vor, die im schwebenden Grundwasserleiter ebenso Schwermetallbelastungen aufzeigten. Mit Bescheid des Thüringer Landesamtes vom 01.07.2013 wurde das Unternehmen aufgefordert, den Eintrag von Sickerwasser ins Grundwasser zu unterbinden [...]" (Kleine Anfrage Thüringer Landtag Dok.-Nr. 6/1534, 24.11.2016, Antw. Frage Nr. 5). a) Welchen hessischen Behörden waren diese Analysewerte aus 2012 wann bekannt? b) Die Rückstandshalde Hattorf steht auf hessischer Landesfläche. Welche Maßnahmen hat die Hessische Landesregierung 2012 oder 2013 in Kenntnis der Analysewerte und der Schwermetallbelastung des schwebenden Grundwasserleiters gegenüber der K+S Kali GmbH angeordnet ? Antwort bitte unter Nennung der entsprechenden Bescheide. c) Falls keine Maßnahmen angeordnet wurden: Warum sah die Hessische Landesregierung keine Veranlassung, Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers anzuordnen? K+S teilt dem Regierungspräsidium Kassel die Ergebnisse des Grundwassermonitorings im Umfeld der Halde Hattorf im Rahmen des jährlichen Eigenberichts mit, der bis zum 31.März des nächsten Jahres vorzulegen ist. Der Bericht wird vom Regierungspräsidium Kassel dem HLNUG weitergeleitet. Insoweit waren die Ergebnisse dem Regierungspräsidium Kassel und dem HLNUG bekannt. Auf die Antwort zur Frage II.4 wird verwiesen. Frage 6. Wann und in welcher Form wurden Kommunen und Wasserversorger im Umkreis der Rückstandshalde Hattorf von der Schwermetallbelastung informiert? Maßnahmen zur Gefahrenabwehr waren auf hessischer Seite bisher nicht zu ergreifen. Insofern erfolgte auch keine Information an Kommunen oder Wasserversorger seitens des Regierungspräsidiums Kassel. Frage 7. Warum wurde die Öffentlichkeit, nachdem die hessischen Behörden Kenntnis über die Schwermetallbelastung der Gewässer im Einflussbereich der Hattorfer Rückstandshalde erlangt hatten, nicht zeitnah informiert? Auf die Antwort zur Frage II.6 wird verwiesen. III. Maßnahmen Frage 1. Welche konkreten Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haben hessische Behörden seit dem Öffentlichwerden der Schwermetallbelastung im Sommer 2016 angeordnet? a) Wie weit ist die Umsetzung der Maßnahmen durch die K+S Kali GmbH vorangekommen? b) Welche Ergebnisse haben diese Maßnahmen bis dato gebracht? Auf die Antworten zu den Fragen I.4 und II.4 wird verwiesen. Frage 2. In der Antwort auf Frage Nr. 8 der Kleinen Anfrage (Thüringer Landtag Dok.-Nr. 6/1534, 24.11.2016) teilt die thüringische Umweltministerin Anja Siegesmund mit, dass "das unmittelbar am Haldenfuß gefasste Haldensickerwasser (...) gesammelt und in das Betriebsregime des Werkes Werra genommen" wird." Von dort wird es entweder in die Werra eingeleitet oder in den Untergrund auf hessischer Seite versenkt." a) Gibt oder gab es seitens der hessischen Behörden eine Erlaubnis zur Versenkung von Haldenabwässern ? Antwort bitte mit Begründung. b) Ist die Einleitung von mit Schwermetallen, Aluminium und Salzen belastetem Wasser in die Werra mit dem Verschlechterungsverbot der EU-Wasserrahmenrichtlinie vereinbar? Antwort bitte unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (R. C-461/13) zur Auslegung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nein. In den zurückliegenden sowie der aktuellen Genehmigung zur Versenkung salzhaltiger Abwässer ist geregelt, dass nur eine Versenkung von Produktionsabwässern zulässig ist. Die Zulässigkeit der Einleitung wurde im Verwaltungsverfahren zur Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung salzhaltiger Abwässer aus dem Werk Werra in die Werra vom 30. November 2012 geprüft. Die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie wurden gewürdigt. Es wurden bei der Neuerteilung keine weitergehenden Beeinträchtigungen des Gewässers zugelassen . Frage 3. Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren zu der beantragten Erweiterung einer Halde des Werks Werra. Welche technischen Anforderungen wird das Regierungspräsidium Kassel verbindlich machen, um das Eindringen von Sickerwässern aus dem Bereich der geplanten Haldenerweiterung sicher zu verhindern? Eine Verringerung der Restinfiltration wird über die Gebrauchstauglichkeit des Basisabdichtungssystems sichergestellt. Dies ist durch K+S im laufenden Genehmigungsverfahren zur Erweiterung der Halde Hattorf nachzuweisen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 9 Frage 4. Das Regierungspräsidium Kassel sowie die hessische Umweltministerin gehen davon aus, dass die Abdeckung und "Begrünung der Halden" die "mittel- bis langfristig wirksamste Maßnahme" zum Schutz des Grundwassers vor den Haldenlaugen sei (Pressemitteilung Regierungspräsidium Kassel 28.09.2016: Bericht der hessischen Umweltministerin Priska Hinz im Umweltausschuss 29.09.2016, 40. Sitzung, WP 19, Steno. B. öff. Teil, S. 12). a) Wann wird voraussichtlich mit der Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde in Hattorf begonnen? b) Bis wann sollen die Abdeckung und Begrünung der Rückstandshalde abgeschlossen sein? c) Mit welchen Materialien soll die Halde voraussichtlich abgedeckt werden und welche Mengen werden benötigt? Bei Unkenntnis der genauen Mengen bitten wir um eine Überschlagsrechnung . d) Wie hoch sind die voraussichtlichen Kosten für die geplante Haldenabdeckung? Wir bitten um die Abschätzung einer Größenordnung anhand der bereits durchgeführten Haldenabdeckungen . e) Werden auch nach erfolgter Abdeckung weiterhin salzhaltige Haldenabwässer anfallen und wenn ja, in welchem Umfang? Im detaillierten Maßnahmenprogramm Salz 2015 - 2021 der FGG Weser sind die einzelnen Schritte des Pilot- und des Großversuchs für die Abdeckung und Begrünung der Kali- Rückstandshalden aufgeführt. Das Pilotprojekt zur Haldenabdeckung ist für die Jahre 2016 - 2021 vorgesehen. Für diesen sogenannten halbtechnischen Versuch an der Halde in Hattorf werden derzeit die Antragsunterlagen durch K+S ergänzt. Der Beginn des Versuchs ist für den Sommer 2017 vorgesehen. Der Großversuch zur Haldenabdeckung ist für die Jahre 2018 bis 2021 geplant. Er findet an der Halde in Wintershall statt. Die Antragsunterlagen werden derzeit von K+S erarbeitet. Beginn zur Umsetzung des operativen Regelbetriebs der Haldenabdeckung ist für 2021 vorgesehen. Die Abdeckung soll während der Produktionsphase beginnen und in der Nachbetriebsphase im Jahre 2075 abgeschlossen werden. K+S beabsichtigt, bergbaufremde Abfälle zu verwerten (Hausmüllverbrennungsschlacken und Aschen aus der Kohleverbrennung). In der Ergänzung der "Öko-Effizienz-Analyse (ÖEA) zur Prüfung der Verhältnismäßigkeit unterschiedlicher Maßnahmenoptionen zur Umsetzung des Gewässerschutzes Werra/Weser zum Erhalt der Kaliproduktion im hessisch-thüringischen Kali-Gebiet vom 29. Januar 2016" sind die Kosten für die Haldenabdeckung abgeschätzt. Diese setzen sich aus Ausgaben für Investitionen, laufende Kosten für Einbau des Materials und Begrünung sowie Anlagenreparatur zusammen. Inwieweit Kosten für das Material anfallen, hängt vom Angebot und der Nachfrage nach relevantem Substrat ab. Insgesamt wird (ohne Kapitalkosten und ohne Berücksichtigung von Reparaturkosten) mit Gesamtkosten für die Abdeckung der Halden von 430 Mio. € bis 2075 gerechnet. Auch nach dem Abdecken der Rückstandshalden werden weiterhin Haldenabwässer anfallen. Aufgrund der Angaben des detaillierte Maßnahmenprogramms Salz 2015 - 2021 der FGG Weser ist nach derzeitigem Kenntnisstand in der Nachbergbauphase von 0,8 Mio. m³ Haldenabwässer pro Jahr auszugehen. Frage 5. Das Regierungspräsidium Kassel weist in seiner Pressemitteilung vom 28.09.2016 darauf hin, dass das "Maßnahmenprogramm Salz" zum Bewirtschaftungsplan 2015 - 2021 für die Flussgebietsgemeinschaft Weser die Erprobung einer Haldenabdeckung vorsieht. Weil die Erprobung noch nicht abgeschlossen worden ist, kann weder die technische Machbarkeit unterstellt noch ein Zeitpunkt für die Fertigstellung der Haldenabdeckung angegeben werden. Welche anderen Maßnahmen , außer der Aufnahme einer Erprobung der Haldenabdeckung laut Maßnahmenprogramm, hat das Regierungspräsidium Kassel bzw. das Umweltministerium angeordnet? Die im detaillierten Maßnahmenprogramm Salz 2015 - 2021aufgeführten Maßnahmen sind behördenverbindlich . Die Umsetzung der Maßnahmen durch K+S findet gemäß dem detaillierten Maßnahmenprogramm Salz 2015 - 2021 statt. Der Fortschritt wird von dem operativen Organ der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser), der AG Salzreduzierung, begleitet. Insoweit sind vom Regierungspräsidiums Kassel keine weiteren Maßnahmen anzuordnen. Frage 6. Sind der Hessischen Landesregierung Beispiele bekannt, bei denen die "Begrünung" einer Rückstandshalde bei ähnlich steiler Lagerung standsicher gelungen ist? a) Wenn ja: Um welche Rückstandshalde(n) handelt es sich? b) Welche Verdunstungsrate wurde auf dieser(n) Halde(n) erzielt? c) Wie hat sich bei dieser(n) Halde(n) der Eintrag von Haldenlaugen in das Grundwasser verändert ? d) Falls dem Regierungspräsidium eine Halde mit gelungener Abdeckung bekannt sein sollte: Warum ist im Werra-Fuldarevier die Haldenabdeckung bisher nicht angeordnet worden? Am Standort Sigmundshall der K+S Kali GmbH bei Bokeloh in Niedersachsen wurde eine vergleichbare Rückstandhalde bereits teilweise über die gesamte Flankenlänge im sogenannten Dünnschichtverfahren abgedeckt und begrünt. Dieses Verfahren ist grundsätzlich auch für die hessischen Standorte an der Werra vorgesehen. Die Halde Sigmundshall ist allerdings von geringerer Höhe als die Halden an den hessischen Standorten. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 Zu Frage 3 c liegen keine Angaben vor. Die Abdeckung von Rückstandshalden im Dünnschichtverfahren, wie dies in Sigmundshall erfolgt ist, ist nicht Stand der Technik. Aufgrund der begrenzt vorhandenen Massen (sogenannte Rekal Rückstände) stehen auch nicht die gleichen Materialen wie am Standort Sigmundshall für die Abdeckung zur Verfügung. Geeignete Materialmischungen müssen daher in Versuchen erprobt werden. Frage 7. Ist der Hessischen Landesregierung bekannt, dass in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (Spanien im Falle der Iberpotash S.A.) ein ähnlich gelagertes Problem durch den Widerruf von Genehmigungen und die Verpflichtung zum Rückbau der Salzhalden und zur Sanierung der Grundwasserleiter gelöst wird? a) Wenn ja: Welche Konsequenzen zieht die Hessische Landesregierung daraus für das eigene Handeln? b) Wenn nein: Plant die Hessische Landesregierung einen fachlichen Austausch mit den spanischen Behörden und wenn nein, warum nicht? Der Landesregierung ist folgender Sachverhalt zu der Frage 7 bekannt: Die EU-Kommission leitete in 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien wegen Nicht-Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/21/EC ein. Die EU-Bergbauabfall-Richtlinie (2006/21/EC) ist am 4. April 2006 in Kraft getreten. Iberpotash betreibt insgesamt folgende 5 Abfalldeponien (Salzhalden): - El Fusteret (Kommune von Súria: in Betrieb), - Encabanasses (Kommune von Súria: geschlossen), - Cogulio (Kommune von Sallent: in Betrieb), - Botjosa (Kommune von Sallent: geschlossen), - Vilafruns (Kommune von Balsareny: geschlossen). Der Landesregierung ist bekannt, dass das Unternehmen Iberpotash S.A. mit allen 5 Deponien gegen die EU-Berbauabfall-Richtlinie verstößt. Die Auswirkungen der von Iberpotash S.A. nicht ordnungsgemäß betriebenen und nicht ordnungsgemäß stillgelegten 5 Abfallhalden sind dergestalt signifikant, dass Salzquellen, die aus den Auswaschungen aus den Salzhalden herrühren, in dem Fluss Llobregat aufsteigen. Der Fluss Llobregat wiederum ist eine der zentralen Wasserressourcen zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung der Metropolregion von Barcelona. Bereits in 2005 hat eine Studie der Universidad Politècnica de Cataluna den hydraulischen Kurzschluss zwischen dem Auswaschen von Salz aus den Halden, der Versickerung von Salzabwässern aus den Halden in den Untergrund und dem Eintrag dieser Salzabwässer in den Fluss Llobregat aufgezeigt. Der Landesregierung ist ein weiterer Sachverhalt bekannt: Dem zu entsorgenden Abraumsalz bzw. den Salzhalden hat Iberpotash S.A. illegal weitere Abfälle (Metalle, Plastik, organisches Material etc.) beigemengt. Diese Substanzen stellen ein weiteres hohes Gefahrenpotenzial für die Gewässer (Oberflächengewässer, Grundwasser) und die Trinkwasserversorgung der Millionenstadt Barcelona dar. Das Unternehmen Iberopotash S.A. versuchte mit einer juristischen Uminterpretation, sich der Verantwortung zur Umsetzung der EU-Bergbauabfall-Richtlinie zu entziehen. Das Unternehmen beabsichtigte, die Abfallhalden, die NaCl zu 80 % und KCl zu 2,7 % enthalten, als sekundäre Lagerstätten-Ressource zur Wiedergewinnung von Rohstoffen zu deklarieren. Als Wertstoff- Ressource würde die weitere Verarbeitung (Aufbereitung, Ablagerung etc.) nicht unter die Bergbauabfall-Deponie fallen. Mit Schreiben vom 10. Juli 2014 hat die EU-Kommission dieses Ansinnen von Iberpotash S.A. zurückgewiesen und weitere Maßnahmen wie den Rückbau der Salzhalden und die Sanierung des Grundwasserleiters gefordert. Die Landesregierung favorisiert vielmehr die Umsetzung des von der Weser-Ministerkonferenz als Beschlussebene der FGG Weser am 18. März 2016 einvernehmlich beschlossenen detaillierten Bewirtschaftungsplans Salz 2015 bis 2021 und des detaillierten Maßnahmenprogramms Salz 2015 bis 2021. Mit den Regelungen der Bewirtschaftungsplanung liegt ein durch die sieben Bundesländer der Flussgebietsgemeinschaft Weser gemeinsam getragenes Entsorgungskonzept für die Salzabwässer vor, das auch für die wasserrechtlichen Entscheidungen hessischer Behörden verbindlich ist. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4778 11 Frage 8. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) definiert für das Grundwasser zwei Qualitätsstufen : gut und schlecht. Im Grundwasser im Einflussbereich der Rückstandshalde Hattorf werden Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung deutlich und für Schwermetalle die Werte für den vorbeugenden Gesundheitsschutz sogar um mindestens das Tausendfache überschritten. Der fragliche Grundwasserkörper muss deshalb in die schlechteste Qualitätsstufe nach der EU- WRRL eingestuft werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) vertritt in einem Urteil vom Juli 2015 (Rs. C-461/13) die Rechtsauffassung, dass unter den oben geschilderten Bedingungen (Einordnung eines Wasserkörpers in die schlechteste Qualitätsstufe) jede weitere Einleitung als Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot der EU-WRRL und damit als rechtswidrig zu werten ist. Welche Konsequenzen ergeben sich für die Hessische Landesregierung aus dem Urteil des EuGH vom 1. Juli 2015 hinsichtlich des Schutzes des Grundwassers vor eindringenden Haldenlaugen, Schwermetallen und Aluminium? Der detaillierte Bewirtschaftungsplan Salz 2015 - 2021 weist die im Bereich der Halde Hattorf liegenden Grundwasserkörper im schlechten Zustand aus. Ob die Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit im Umfeld der Halde Hattorf infolge des Haldenbetriebs eine Verschlechterung des Grundwasserkörpers im Sinne des § 47 WHG darstellt, ist noch nicht abschließend bewertet. Dabei ist anzumerken, dass sich die angesprochene Entscheidung des EuGH mit der Verschlechterung des ökologischen Zustandes eines Oberflächenwasserkörpers befasst. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, der diese Rechtsfrage im Hinblick auf den chemischen Zustand von Grundwasserkörpern behandelt, ist dem Regierungspräsidium Kassel nicht bekannt. Wiesbaden, 18. April 2017 Priska Hinz Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de GRUWAH_ID Messstellen‐Name Datum pH ‐ Wert  vor Ort Aluminium  mg/l Blei µg/l Cadmium µg/l Chrom, gesamt  µg/l Cobalt µg/l Eisen mg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber  µg/l Zink µg/l Salicylsäure  mg/l Leitfähigkeit  µS/cm, 25°C Geringfürgigkeitsschwellenwerte 6,5 0,2 7 0,5 7 8 0,2 14 14 0,2 58 TrinkwasserV 0,2 10 3 50 0,2 2000 20 1 Geringfürgigkeitsschwellenwerte 5‐fach  überschrittten 1 35 2,5 35 40 1 70 70 1 290 0 Geringfürgigkeitsschwellenwerte 10‐fach  überschrittten 2 70 5 70 80 2 140 140 2 580 0 Bestimmungsgrenze 0,01 10 3 10 10 0,01 10 10 0,2 10 0,04 16660 GWM 13 Halde Hattorf 31.07.2008 8,00 70 1,5 0,15 9,6 8,9 0,05 15 860 16660 GWM 13 Halde Hattorf 31.07.2008 8,00 50 0,1 0,15 12 1 0,05 13 860 16660 GWM 13 Halde Hattorf 31.07.2008 8,00 70 1,5 0,15 9,6 8,9 0,05 15 60 16660 GWM 13 Halde Hattorf 31.07.2008 8,00 50 0,1 0,15 12 1 0,05 13 60 16660 GWM 13 Halde Hattorf 28.02.2009 7,00 0,1 0,1 9,5 0,025 10 1 0,05 17 16660 GWM 13 Halde Hattorf 29.09.2010 6,90 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 18650 16660 GWM 13 Halde Hattorf 24.11.2010 7,01 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 18740 16660 GWM 13 Halde Hattorf 28.02.2011 6,94 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 20 18900 16660 GWM 13 Halde Hattorf 17.05.2011 6,85 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 26000 16660 GWM 13 Halde Hattorf 18.08.2011 6,66 0,05 20 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 40800 16660 GWM 13 Halde Hattorf 18.08.2011 6,77 0,05 20 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 35800 16660 GWM 13 Halde Hattorf 18.08.2011 6,90 0,05 20 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 25000 16660 GWM 13 Halde Hattorf 01.11.2011 7,00 0,34 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 24900 16660 GWM 13 Halde Hattorf 06.03.2012 6,95 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 21800 16660 GWM 13 Halde Hattorf 05.06.2012 6,92 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 23400 16660 GWM 13 Halde Hattorf 25.09.2012 6,84 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 30 0,02 40600 16660 GWM 13 Halde Hattorf 06.12.2012 6,85 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 30 0,02 37000 16660 GWM 13 Halde Hattorf 25.03.2013 7,04 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 20 0,02 33500 16660 GWM 13 Halde Hattorf 20.06.2013 6,95 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 19300 16660 GWM 13 Halde Hattorf 24.09.2013 6,99 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 24400 16660 GWM 13 Halde Hattorf 11.12.2013 7,03 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 22700 16660 GWM 13 Halde Hattorf 24.03.2014 7,09 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,10 10 0,02 19700 16660 GWM 13 Halde Hattorf 25.06.2014 7,10 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,20 20 0,02 21800 16660 GWM 13 Halde Hattorf 16.09.2014 7,22 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 24900 16660 GWM 13 Halde Hattorf 09.12.2014 7,20 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 21200 16660 GWM 13 Halde Hattorf 19.03.2015 7,27 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,30 30 0,02 17500 16660 GWM 13 Halde Hattorf 07.06.2015 7,18 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 0,02 22500 16660 GWM 13 Halde Hattorf 10.09.2015 6,89 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 40 0,02 20100 16660 GWM 13 Halde Hattorf 24.11.2015 6,89 0,15 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 40 0,02 21100 16660 GWM 13 Halde Hattorf 21.03.2016 6,92 0,05 10 4,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 19800 16660 GWM 13 Halde Hattorf 22.06.2016 6,92 0,05 10 1,0 7,5 5 0,025 15 10 0,05 10 0,02 21700 MAX 0,34 70 4,0 9,5 5 0,025 15 10 0,30 40 0,02 40800 MITTEL 0,065 17,1 1,04 6,62 5 0,025 14,30 9,0 0,065 15,77 0,02 21454 Anmerkung: Für Werte 2,0 6 17 >0,3 2,9 62 130 >0,1 2,7 1.100 89 300 0,7 0,6 >0,2 >2,0 GWS-VwV (Geringfügigke itsschwellenw erte Grundwasser) μg/l 10 7 0,5 7 14 8 14 0,2 0,8 58 340 740 4 5 35 7 GASCADE Probenahme- Wasserhaltung bei Sanierung der MIDAL im Bereich Neuhof, Mitteilung 25.08.2015 Anlagen zu GA 19/4778 Anlage 5 Werk Neuhof, Seite 3 Labor Messstellenname Datum Aluminium mg/l Blei mg/l Cadmium mg/l Kobalt mg/l Nickel mg/l Zink mg/l KAFI 08.10.14 Abwasserschacht Fa. Görlich 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Quelle "Typhusbrunnen" 08.10.2014 0,007 KAFI 08.10.14 Graben Tor 4 08.10.2014 0,2 KAFI 08.10.14 Fabrikabwasser 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Motorenlager 08.10.2014 0,006 KAFI 08.10.14 Oberflächenwasser links neben Tor 4 08.10.2014 0,022 KAFI 08.10.14 Regenwasserrückhalteteich 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Haldenrinne 1 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Haldenrinne 2 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Haldenwasserteich 3b 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 Salzwasserteich 08.10.2014 0,011 KAFI 08.10.14 GWM 4 08.10.2014 0,2 0,024 0,29 1,8 KAFI 08.10.14 GWM 7a 08.10.2014 <0,003 KAFI 08.10.14 GWM 8 08.10.2014 0,23 0,02 0,28 1,4 OGewV (JD-UQN) [mg/l] 0,0072 0,2 800 (mg/kg Schwebstoff/ Sediment) GWS-VwV (Geringfügigkeitsschwellenwerte Grundwasser) [mg/l] 0,007 0,0005 0,008 0,14 0,58 TrinkwV (Indikatorparameter) [mg/l] 0,2 Schwermetallanalytik K+S am 08.10.2014 (Schreiben K+S vom 18.02.2015) Anlagen zu GA 19/4778 4778_anl.pdf drs4354 große anfrage Anlage 1_Halde-Hattorf drs4354 große anfrage Anlage 2-Analytik-GWM-16 drs4354 große anfrage Anlage 3 Halde-Wintershall drs4354 große anfrage Anlage 4 Werk-Neuhof drs4354 große anfrage Anlage 5 Werk-Neuhof